Bonspunkte auf Partner-BC (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Donnerstag, 23.07.2020, 15:51 (vor 2059 Tagen)

Nachdem vor kurzem hier ein Thread zum verbotenen Sammeln von Bonuspunkten auf fremde Konten lief, möchte ich hier eine Frage an die Experten stellen: Gilt die Regel, dass nur der Reisende sich die Punkte gutschreiben lassen darf, auch für Partner-BCs?
Konkret hat meine Frau eine Partnerkarte. Da ich aber sehr viel mehr reise als sie, haben wir bisher immer alle unsere Punkte auf mein Konto gebucht. Schließlich muss die Nummer der Karte für die Punktegutschrift bei der Online-Buchung immer explizit angegeben werden. Bezahlt und gebucht habe ich. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das erlaubt war. Bisher gab es keine Reklamation seitens der DB.

Was ist, wenn man zusammen mit einem einzigen Ticket fährt. Müssten die Pünktchen dann auch auf beide Reisenden aufgeteilt werden. Meines Wissens geht das gar nicht, da man nur eine BC zum Punktesammeln eingeben kann.

Überhaupt frage ich mich, warum nicht schon gleich bei der Buchung die BC-Nummer mit der des Reisenden abgeglichen wird?

In den Bedingungen steht nichts von einer Ausnahme für PBCs

Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 15:59 (vor 2059 Tagen) @ Mike65

Warum sollte es auch so sein? Mir fällt kein Grund ein, den den Du nennst ist kein Verschulden der Bahn. Die Möglichkeit mehr zu fahren gäbe es ja.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

Mike65, Donnerstag, 23.07.2020, 16:11 (vor 2059 Tagen) @ Hansjörg

Warum sollte es auch so sein? Mir fällt kein Grund ein, den den Du nennst ist kein Verschulden der Bahn. Die Möglichkeit mehr zu fahren gäbe es ja.

Dann eine praktische Frage: wenn ich z.B. ein Länderticket für mehrere Personen kaufe, wie gebe ich dann die einzelnen Punktekonten der Mitfahrer ein? Es wird immer nur ein Feld für die Kartennummer angezeigt.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 16:15 (vor 2059 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 16:16

Warum sollte es auch so sein? Mir fällt kein Grund ein, den den Du nennst ist kein Verschulden der Bahn. Die Möglichkeit mehr zu fahren gäbe es ja.


Dann eine praktische Frage: wenn ich z.B. ein Länderticket für mehrere Personen kaufe, wie gebe ich dann die einzelnen Punktekonten der Mitfahrer ein? Es wird immer nur ein Feld für die Kartennummer angezeigt.

Offtopic, hier bringt die PBC nichts ;-)

Dann muss man erstmal ein Länderticket kaufen wo es Punkte gibt.

Eigentlich muss es dem ersten Fahrer alleine zustehen, er ist der Einzige der im Fall der Fälle immer fahren kann. Die Mitfahrer dürfen ohne den Hauptfahrer nicht reisen.


Hier gibt's ja auch einige die große Gruppenreisen "freiwillig" buchen, hier sind ja auch nicht wenige Punkte abzugreifen.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.07.2020, 16:51 (vor 2059 Tagen) @ Mike65

Bei Mehrpersonenfahrkarten erhält eine Person alle Punkte. Genau deshalb ist auch der Namensabgleich schwierig. Gab's Mal, führte dazu dass bei Mehrpersonenfahrkarten, wo legal eine andere Person sammeln darf als die, auf die das Ticket personalisiert ist, unberechtigt keine Punkte gutgeschrieben wurden.

Lösung wie immer: Anonyme Vertriebskanäle wählen.

--
Weg mit dem 4744!

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 17:14 (vor 2059 Tagen) @ Hansjörg

Eigentlich muss es dem ersten Fahrer alleine zustehen, er ist der Einzige der im Fall der Fälle immer fahren kann. Die Mitfahrer dürfen ohne den Hauptfahrer nicht reisen.

Wie kommste da drauf? Dazu findet sich z.B. in den Bedingungen des Bayern-Tickets nichts, auch nicht in den FAQ. Das war bei Online-Ländertickets früher mal der Fall, weil dort der erste Reisende ja mit seiner Identifizierungskarte die GÜltigkeit des Tickets bestätigen mußte. Seit das ganze auf Ausweis umgestellt wurde und eh alle Reisenden namentlich eingetragen werden und einen Ausweis dabei haben müssen spricht nichts dafür das es einen "Hauptfahrer" bräuchte.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 17:19 (vor 2059 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 17:19

Eigentlich muss es dem ersten Fahrer alleine zustehen, er ist der Einzige der im Fall der Fälle immer fahren kann. Die Mitfahrer dürfen ohne den Hauptfahrer nicht reisen.


Wie kommste da drauf? Dazu findet sich z.B. in den Bedingungen des Bayern-Tickets nichts, auch nicht in den FAQ. Das war bei Online-Ländertickets früher mal der Fall, weil dort der erste Reisende ja mit seiner Identifizierungskarte die GÜltigkeit des Tickets bestätigen mußte. Seit das ganze auf Ausweis umgestellt wurde und eh alle Reisenden namentlich eingetragen werden und einen Ausweis dabei haben müssen spricht nichts dafür das es einen "Hauptfahrer" bräuchte.

Ich kaufe Tickets nur online. Zumindest die wo es möglich ist. Und beim letzten Bayern Ticket stand der 1. Reisende drauf und ohne diesen durften die anderen nicht fahren. Beim Niedersachsenticket ebenso.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 17:30 (vor 2059 Tagen) @ Hansjörg

Ich kaufe Tickets nur online. Zumindest die wo es möglich ist. Und beim letzten Bayern Ticket stand der 1. Reisende drauf und ohne diesen durften die anderen nicht fahren. Beim Niedersachsenticket ebenso.

Das ist schön für dich, macht die pauschale Aussage aber trotzdem nicht richtig. Wobei die Beförderungsbedingungen des Bayerntickets auch keine Einschränkung beim Online-Ticker erwähnen, nur das hier bereits bei der Buchung die Namen aller Mitreisenden anzugeben sind, es kann also niemand später eingetragen werden wie bei anderen Verkaufsarten teils möglich. Und klar steht der 1. Reisende drauf, genauso wie auch jeder Mitreisende (außer Kinder). Wenn nicht handelt es sich um Schwarzfahrer.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 17:36 (vor 2059 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 23.07.2020, 17:37

Ich kaufe Tickets nur online. Zumindest die wo es möglich ist. Und beim letzten Bayern Ticket stand der 1. Reisende drauf und ohne diesen durften die anderen nicht fahren. Beim Niedersachsenticket ebenso.


Das ist schön für dich, macht die pauschale Aussage aber trotzdem nicht richtig. Wobei die Beförderungsbedingungen des Bayerntickets auch keine Einschränkung beim Online-Ticker erwähnen, nur das hier bereits bei der Buchung die Namen aller Mitreisenden anzugeben sind, es kann also niemand später eingetragen werden wie bei anderen Verkaufsarten teils möglich. Und klar steht der 1. Reisende drauf, genauso wie auch jeder Mitreisende (außer Kinder). Wenn nicht handelt es sich um Schwarzfahrer.

Das heißt also im Gegensatz zu einem DB SSP SP Flex Ticket darf bei Ländertickets jeder Fahren ohne den 1. Fahrer? Wie ist nun eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen? Warum geht das nur bei Ländertickets, aber nicht bei normalen Fahrkarten?

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 17:49 (vor 2059 Tagen) @ Hansjörg

Das heißt also im Gegensatz zu einem DB SSP SP Flex Ticket darf bei Ländertickets jeder Fahren ohne den 1. Fahrer? Wie ist nun eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen? Warum geht das nur bei Ländertickets, aber nicht bei normalen Fahrkarten?

Im Gegensatz zu einem (Super)sparpreis und auch Flexpreis ist auf dem Länderticket jeder Reisende namentlich einzutragen. Wenn das Ticket dann mal parallel in 2 verschiedenen Zügen gescannt wird gibts halt mal die ein oder andere kritische Nachfrage... und sicherlich Erklärungsschwierigkeiten.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

Barbara, Donnerstag, 23.07.2020, 18:15 (vor 2059 Tagen) @ Hansjörg

Auch wenn ich nur den Vorschreiber wiederhole...an dieser Stelle klipp und klar:

Beim Bayernticket darf ohne den Hauptfahrer nicht gefahren werden!

Gab vor der Corona-Zeit einen Vorfall in der BOB, wo eine Gruppe ohne den vorher ausgestiegenen Hauptfahrer kontrolliert und dann zu Kasse gebeten wurde. Die Leute rannten natürlich sofort zu den Münchner Zeitungen, wo die Sache dann breitgetreten wurde....Tenor natürlich: Der ZuB hätte doch Gnade vor Recht usw.

Hauptfahrer muss dabei sein.

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.07.2020, 18:25 (vor 2059 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 23.07.2020, 18:26

Das heißt also im Gegensatz zu einem DB SSP SP Flex Ticket darf bei Ländertickets jeder Fahren ohne den 1. Fahrer? Wie ist nun eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen? Warum geht das nur bei Ländertickets, aber nicht bei normalen Fahrkarten?


Im Gegensatz zu einem (Super)sparpreis und auch Flexpreis ist auf dem Länderticket jeder Reisende namentlich einzutragen. Wenn das Ticket dann mal parallel in 2 verschiedenen Zügen gescannt wird gibts halt mal die ein oder andere kritische Nachfrage... und sicherlich Erklärungsschwierigkeiten.

Wie Barbara schon schrieb, ist deine Aussage völliger Unsinn. Der Hauptfahrer muss dabei sein, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dieser nicht dabei ist, ist das Ticket auch für die restlichen eigetragenen Reisenden nicht gültig.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 18:39 (vor 2059 Tagen) @ Barbara

Kannst du mir dann auch noch die Stelle in den Beförderungsbedingungen zum Bayern-Ticket sagen wo das steht? Ich habs wie gesagt nicht gefunden.

Hauptfahrer muss dabei sein.

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 18:39 (vor 2059 Tagen) @ Berlin-Express

Wie Barbara schon schrieb, ist deine Aussage völliger Unsinn. Der Hauptfahrer muss dabei sein, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dieser nicht dabei ist, ist das Ticket auch für die restlichen eigetragenen Reisenden nicht gültig.

ok, wenn du das so gut weißt dann kannst du mir ja die Stelle in den Beförderungsbedingungen nennen an der das festgehalten ist.

BR: Jeder Passagier muss sich in das Bayern-Ticket eintragen

Henrik, Donnerstag, 23.07.2020, 18:58 (vor 2059 Tagen) @ Barbara

Auch wenn ich nur den Vorschreiber wiederhole...an dieser Stelle klipp und klar:

Beim Bayernticket darf ohne den Hauptfahrer nicht gefahren werden!

Gab vor der Corona-Zeit einen Vorfall in der BOB, wo eine Gruppe ohne den vorher ausgestiegenen Hauptfahrer kontrolliert und dann zu Kasse gebeten wurde. Die Leute rannten natürlich sofort zu den Münchner Zeitungen, wo die Sache dann breitgetreten wurde....Tenor natürlich: Der ZuB hätte doch Gnade vor Recht usw.

21.11.2019, 13:12 Uhr

Bayern-Ticket: Kein Pardon bei versehentlichem BOB-Schwarzfahren

Das Bayern-Ticket zählt zu den am häufigsten verkauften Tickets im Bahnverkehr mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Doch manche Passagiere fahren damit unbeabsichtigt schwarz. Andere tun es mit Vorsatz, klagt die BOB.

Schwarzfahren trotz Ticket - das ist durchaus möglich. Das zeigt ein aktueller Fall von drei Freundinnen, die mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) von München nach Lenggries fuhren. Nur eine der drei hatte das Pauschalticket unterschrieben. Jedoch stieg sie vor den beiden anderen aus. Als der Schaffner die anderen beiden kontrollierte, verhängte er ein Bußgeld wegen Schwarzfahrens.

Jeder Passagier muss sich in das Bayern-Ticket eintragen

[...]

Das Bayern-Ticket ist aber wohl anfällig für unbeabsichtigte Schwarzfahrten: Bis zu fünf Personen können mit einem solchen Pauschalticket reisen. Dabei muss sich jeder mit vollem Namen in das Ticket eintragen und einen Lichtbildausweis dabei haben, um seine Identität zu bestätigen. Keinen Namen eintragen oder auch nur den Namen eines Gruppenmitglieds ist Betrug - schließlich könnte das Ticket sonst wieder verwendet oder gar weiterverkauft werden.

[...]

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-ticket-kein-pardon-bei-versehentlichem-schw...

Seite 174 6.3.1

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.07.2020, 18:59 (vor 2059 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 23.07.2020, 19:01

- kein Text -

Seite 174 6.3.1 gibts nicht

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 19:49 (vor 2059 Tagen) @ Berlin-Express

Geht man auf bahn.de, Tickets & Angebote, Regionale Angebote, Länder Tickets, unter Bayern Ticket auf Weitere Informationen bekommt man die Beförderungsbedingungen zum Bayern-Ticket. Da gibts keine Seite 174, kein 6.3.1 (nur 6.3) und keinen Hinweis auf einen "Hauptfahrer" der immer dabei sein muß.

Ich vermute du beziehst dich auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen, da wäre das aber auch nur das Thema Online Ticket und nicht pauschal wie hier behauptet wurde. Nur verweisen die speziellen BB-BayernTicket nicht auf die allgemeinen BB sondern gehen selbst auf die Unterschiede zum Online-Ticket etc. ein. Die Gültigkeit der allgemeinen BB ist also mindestens fragwürdig. Auch während des Buchungsvorgangs sehe ich da keinen Hinweis in der Art.

BR: Jeder Passagier muss sich in das Bayern-Ticket eintragen

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 19:51 (vor 2059 Tagen) @ Henrik

Ok, das ist dann aber ein ganz anderer Fall, das wäre dann gemäß den BB Bayern Ticket auch schwarzfahren wenn der "Hauptfahrer" noch dabei gewesen wäre. Da steht klar das die Namen vor Fahrtantritt einzutragen sind, wenn Fahrer später zusteigen vor Zustieg.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.07.2020, 20:01 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

6.3.1 Internet. In den BB Bayern-Ticket ist das natürlich nicht geregelt, sondern in den Bedingungen zum Onlineticket. Die Regel gilt so ja auch nur zu digitalen Tickets.

--
Weg mit dem 4744!

Es gibt keinen 'Hauptfahrer'

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 23.07.2020, 20:18 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

Hey.

Man kann einfach mal die Beförderungsbedingungen lesen. Von einem 'Hauptfahrer' steht da nix. Ist doch auch alles ganz einfach: alle bei einer Kontrolle Angetroffenen müssen auf der Fahrkarte namentlich erwähnt sein.

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/angebotsberatung/regio/laender-tickets/pdfs/2...


3. Fahrkarten

Ein Bayern-Ticket kann genutzt werden von:

3.1.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen (...)

3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.


Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. (...)

Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.1 sind vorzunehmen

- bei Bayern-Tickets aus Fahrkartenautomaten: für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

-bei Bayern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck:

o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden:

o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der
Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die im Zug erworben wurden:

o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden:

o für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte.

Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Schöne Grüße von jörg

Seite 174 6.3.1 gibt es

Henrik, Donnerstag, 23.07.2020, 20:20 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

du beziehst dich auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen, da wäre das aber auch nur das Thema Online Ticket und nicht pauschal wie hier behauptet wurde. Nur verweisen die speziellen BB-BayernTicket nicht auf die allgemeinen BB

Punkt 1, Satz 1

Seite 174 6.3.1 gibts

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.07.2020, 20:27 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

Geht man auf bahn.de, Tickets & Angebote, Regionale Angebote, Länder Tickets, unter Bayern Ticket auf Weitere Informationen bekommt man die Beförderungsbedingungen zum Bayern-Ticket. Da gibts keine Seite 174, kein 6.3.1 (nur 6.3) und keinen Hinweis auf einen "Hauptfahrer" der immer dabei sein muß.

In den Beförderungsbedingungen des Bayern-Tickets steht gleich zu Beginn, dass die Beförderungsbedingungen BB Personenverkehr der DB AG gelten. Wenn du in diesen Beförderungsbedingungen auf Seite 174 6.3.1 wechselst, wirst du feststellen, dass der Hauptfahrer dabei sein muss.

Ich vermute du beziehst dich auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen, da wäre das aber auch nur das Thema Online Ticket und nicht pauschal wie hier behauptet wurde.

Du hast doch selber von Online-Tickets geschrieben... https://www.ice-treff.de/index.php?id=613889

Nur verweisen die speziellen BB-BayernTicket nicht auf die allgemeinen BB sondern gehen selbst auf die Unterschiede zum Online-Ticket etc. ein.

Doch, erster Satz.

Die Gültigkeit der allgemeinen BB ist also mindestens fragwürdig.

Nö.

Auch während des Buchungsvorgangs sehe ich da keinen Hinweis in der Art.

Seite 174 6.3.1 gibts

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 20:32 (vor 2059 Tagen) @ Berlin-Express

In den Beförderungsbedingungen des Bayern-Tickets steht gleich zu Beginn, dass die Beförderungsbedingungen BB Personenverkehr der DB AG gelten.

Stimmt, den Punkt hab ich übersehen, war zu sehr auf das Thema mit dem "Hauptfahrer" konzentriert.

Du hast doch selber von Online-Tickets geschrieben... https://www.ice-treff.de/index.php?id=613889

Ich habe geschrieben das es wenn überhaupt nur bei Online-Tickets so wäre, während sonst hier die Pflicht immer pauschal hingestellt wurde.

Seite 174 6.3.1 gibts

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.07.2020, 20:47 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

In den Beförderungsbedingungen des Bayern-Tickets steht gleich zu Beginn, dass die Beförderungsbedingungen BB Personenverkehr der DB AG gelten.


Stimmt, den Punkt hab ich übersehen, war zu sehr auf das Thema mit dem "Hauptfahrer" konzentriert.

Du hast doch selber von Online-Tickets geschrieben... https://www.ice-treff.de/index.php?id=613889


Ich habe geschrieben das es wenn überhaupt nur bei Online-Tickets so wäre, während sonst hier die Pflicht immer pauschal hingestellt wurde.

In diesem Thread hat nie jemand von anderen Dingen als Online-Tickets geschrieben. Du hast angefangen mit "Das war bei Online-Ländertickets früher mal der Fall, weil dort der erste Reisende ja mit seiner Identifizierungskarte die GÜltigkeit des Tickets bestätigen mußte. Seit das ganze auf Ausweis umgestellt wurde und eh alle Reisenden namentlich eingetragen werden und einen Ausweis dabei haben müssen spricht nichts dafür das es einen "Hauptfahrer" bräuchte."

Seite 174 6.3.1 gibts

gnampf, Donnerstag, 23.07.2020, 21:17 (vor 2059 Tagen) @ Berlin-Express

In diesem Thread hat nie jemand von anderen Dingen als Online-Tickets geschrieben.

Genauer gesagt hat in diesem Thread vor mir nie jemand gesagt über welche Vertriebsart er redet und das es da Unterschiede geben könnte. Es ging eigentlich darum ob der Partner mit Partner-BC auf die Haupt-BC sammeln darf. Als dann kurz darauf Hansjörg mit den Ländertickets kam war auch da keine Rede von Unterschiedungen in den Vertriebswegen.

Gegenfrage: Wie Punkte auf mehrere BCs verteilen?

TausOB, Freitag, 24.07.2020, 10:29 (vor 2059 Tagen) @ gnampf

• Angebot nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern der FK Name und
Vorname aller zahlenden reisenden Pers. eingetragen sind, sofern dies nicht
bereits durch das Verkaufssystem erfolgt ist:
- gekauft im DB Reisezentren und DB Agenturen (elektronisch)
- erste Pers.in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
- Mitfahrer auf der Rückseite
- ausgegeben als OT
- erste Pers. bereits automatisch eingetragen
- Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite
- gekauft am DB Automat sowie im Zug (MT-Verkauf)
- alle Rsd in den dafür vorgesehenen Zeilen
- gekauft bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus)
- alle Rsd an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite
• Grundsätzlich ist die FK gültig, sofern die Namen aller mitreisenden Pers.
leserlich und unauslöschlich auf der FK eingetragen sind
- dies gilt auch für Fälle, in denen die Namenseinträge an anderen als den

Auszug aus der entsprechenden Richtlinie...

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