Günstige Fahrkarten in England (Fahrkarten und Angebote)

Carlos-X, Donnerstag, 23.07.2020, 00:06 (vor 2063 Tagen)

Ich möchte demnächst von Göttingen nach Nottingham reisen und dabei gerne den Zug ausprobieren.

Die erste Enttäuschung war, dass man wohl noch immer keine Tickets für die ganze Strecke buchen kann. Abgesehen davon ist die Strecke Göttingen <-> London mit um die 100€ pro Richtung aber preislich in Ordnung - es geht ja immerhin durch den teuren Tunnel. Aus allen Wolken bin ich dann aber beim Preis für die restliche Strecke gefallen. London <-> Nottingham soll je Richtung noch einmal über 100€ kosten.

Kennt jemand eine Möglichkeit in England günstiger an Tickets zu kommen? Oder eine Seite, bei der man die ganze Strecke buchen kann?

Ich glaub über 400€ wären mir dann doch zu viel - vor allem wenn die Flüge insgesamt weniger als 60€ kosten würden.

Günstige Fahrkarten in England

br752, Donnerstag, 23.07.2020, 02:48 (vor 2063 Tagen) @ Carlos-X
bearbeitet von br752, Donnerstag, 23.07.2020, 02:52

Nur kurz vom Handy.

Da gab es Mal das günstige Eurostar Anschlussticket.

Habe 8ch genutzt und war wirklich günstig.

Hatte mir jemand empfohlen. Ich weiss nicht ob ich was dazu geschrieben hatte.

Gab es nur!! telefonisch bei Eurostar.


BR752

Edith: Folge dem hier: https://www.ice-treff.de/index.php?id=402863

Eurostar CIV-Anschlussticket

ffz, Donnerstag, 23.07.2020, 07:56 (vor 2062 Tagen) @ br752

Hallo,

die CIV-Anschlusstickets hat Eurostar seit Corona wohl eingestampft.

Wobei ich ganz persönlich aktuell vorsichtig wäre mit Zugfahrten in England, es kann sein, dass die wieder verboten werden, wenn die Infektionszahlen wieder steigen, in Schottland und Wales sind aktuell nur Fahrten von und zur Arbeit wenn HomeOffice technisch nicht möglich ist zulässig. Aktuell ist Leicester wieder Sperrgebiet mit absolute Ausgangssperre.

Touristische Übernachtungen sind nur mit großen Einschränkungen zulässig in UK.

Ansonsten dürfte es am einfachsten sein, die Fahrklarten London - Nottingham hier https://www.eastmidlandsrailway.co.uk/ zu buchen, aber teuer werden die ganz sicher, die Züge dürfen in UK aktuell nur zu 20% belegt werden, jeder Fahrgast muss 2 Meter Abstand um sich herum zu anderen Fahrgästen haben.

Eurostar CIV-Anschlussticket

Murrtalbahner, Donnerstag, 23.07.2020, 08:30 (vor 2062 Tagen) @ ffz

Ansonsten dürfte es am einfachsten sein, die Fahrklarten London - Nottingham hier https://www.eastmidlandsrailway.co.uk/ zu buchen, aber teuer werden die ganz sicher, die Züge dürfen in UK aktuell nur zu 20% belegt werden, jeder Fahrgast muss 2 Meter Abstand um sich herum zu anderen Fahrgästen haben.


Mal so eine spontane Abfrage für die genannte Strecke hat Fahrkarten zwischen 27 und 50 Pfund ausgespuckt. Es geht also mit den Fahrpreisen.

Eurostar CIV-Anschlussticket

Carlos-X, Donnerstag, 23.07.2020, 10:26 (vor 2062 Tagen) @ Murrtalbahner

Auf der Seite finde ich nach Nottingham nur Tickets für £94.50, bzw. £65.00 mit einigen Stunden Umsteigezeit. Von Nottingham finde ich ausschließlich Tickets für £94.50. Da ist später fahren aber auch keine Alternative.

Eurostar CIV-Anschlussticket

Carlos-X, Donnerstag, 23.07.2020, 10:30 (vor 2062 Tagen) @ ffz

Wenn die Züge nur zu 20% belegt werden dürfen, dann komme ich evtl. auch mit einem Flexticket nicht in den Zug, richtig? Ich glaub, dann wird es wohl doch der Flieger werden :(

Mitfahrt im FV in UK aktuell nur mit Reservierung

ffz, Donnerstag, 23.07.2020, 10:36 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X

Hallo,

du musst aktuell eine gültige Reservierung für den Zug haben, die gibt es in UK umsonst beim Fahrkartenkauf, sonst darfst du aktuell keine Fernverkehrszüge benutzen.

Flugzeug kannst du aktuell nach England nutzen, ob man das in der aktuellen Corona-Lage tun will muss jeder selbst entscheiden. Aktuell ist es jeder Zeit möglich, dass man sich in England erst 14 Tage in Quarantäne begeben muss nach der Einreise.

Mitfahrt im FV in UK aktuell nur mit Reservierung

Carlos-X, Donnerstag, 23.07.2020, 10:50 (vor 2062 Tagen) @ ffz

Danke für die Info! Ich hätte also die Optionen entweder darauf zu wetten, dass 2 ICEs + der Eurostar pünktlich sind oder einen Anschlusszug mit 3 Stunden Sicherheitsreserve zu buchen.

Damit ist der Zug dann leider keine Alternative mehr.

Günstige Fahrkarten in England

M 03, Rhein-Neckar, Freitag, 24.07.2020, 22:54 (vor 2061 Tagen) @ br752

Hallo,
als der in dem verlinkten Beitrag zitierte, muss ich leider sagen, dass sich das seitdem etwas verändert hat. Leider wohne ich auch nicht mehr auf der Insel, sodass ich die Tickets seitdem nicht mehr benutzt habe, weil sich bei mir meistens Britrail oder normale Nachtzugtickets gelohnt haben. Einzige Ausnahme war einmal von Ashford nach Canterbury, aber das ist sowieso nur eine kurze Strecke.
Wie ja schon von anderen geschrieben, gibt es die Hotline mit Bob von Eurostar nicht mehr. Was aber noch geht, sind Tickets, wie sie an jedem britischen Schalter verfügbar sein sollten. Die verfügbaren Tarife sind hier aber leider etwas eingeschränkt, z.B. gibt es hier teils nur Tickets in Richtung London zu kaufen, die andere Richtung gibt es dann nur als Rückfahrt. Ist mir zum Beispiel mal von Penzance aus über den Weg gelaufen.
Aber auf der Strecke nach Nottingham ist das kein Problem, da scheint es alle Richtungen und Tickets zu geben. Die Sparpreise sind aber zu den gleichen Stufen verfügbar, wie normale nationale Tickets. Bloß bei flexiblen Tickets lässt sich sparen. Übersicht über die verfügbaren Tickets auf der Strecke.
Die Schwierigkeit ist, dass es diese Tickets leider nur an britischen Schaltern geben soll, weil theoretisch das Eurostarticket vorgezeigt werden muss. Früher konnte man die auch bei Raileasy kaufen, aber bei denen wurde letztes Jahr die Webseite aktualisiert, seither findet man den entsprechenden Bahnhof nicht mehr. Aber meine Recherche hat ergeben, dass trainscanbecheaper noch das alte Interface benutzt. Einfach als Abfahrtsort London International (for Eurostar) eingeben. Leider kann ich nicht überprüfen, ob das tatsächlich auch die Sparpreise mit CIV sind, aber zumindest bei den flexiblen Tickets kann ich das bestätigen, weil die Ticketcodes der flexiblen Tickets von denen der nationalen Tickets abweichen. Anscheinend ist das ganze sogar ohne Buchungsgebühr. Zur Abholung muss man noch irgendeinen Bahnhof angeben, weil für das System das nicht gleich London St Pancras ist.
Andere Option könnte sein, es bei East Midlands Trains per Telefon zu versuchen, aber keine Ahnung ob die das machen würden.

Günstige Fahrkarten in England

A-W, Hannover, Samstag, 25.07.2020, 00:55 (vor 2061 Tagen) @ M 03

Hallo,

Ja, die von dir genannte Tickets sollte es an jedem Schalter geben. Die Realität sieht jedoch anders aus. Selbst im Bahnhof St. Pancras kennt man die Tickets nicht wirklich. Erst wenn man eine alte Fahrkarte vorzeigt, ist man bereit überhaupt diesen virtuellen Bahnhof ins System einzugeben. Jemand, der die Fahrkarte zum ersten Mal kaufen möchte, hat schlechte Karten und muss viel Überzeugungsarbeit leisten und auf eine bereitwillige Person treffen.

Die von dir genannte Einschränkungen lassen sich je nach Bahnhof so „umgehen“, dass man die Fahrkarten so stückelt, dass nur ein kleiner Teil nach Binnentarif gekauft werden muss.

Dass Eurostar-Ticket vorgezeigt werden muss, ist ja Sinn der Sache. Durch Leute, die solche Sondertickets im reinen Binnenverkehr benutzt haben, wurde der Online Vertrieb selbst bei gleichzeitigem Kauf eines Eurostar-Tickets (z. B. über raileurope.co.uk - ehemals Loco2) abgeschafft.

Wenn du in unterem Teil dieses Threads reinschaust, wirst du eine Information finden, dass diese Tickets komplett abgeschafft sein sollten und zwar bereits zum 1. Mai.

„Deine“ Seite kann zwar diese CIV Fahrscheine tatsächlich bepreisen, aber ich würde keine dort kaufen wollen, weil die genannte Preise sind für Hin- und Rückfahrt und das auch, wenn man ausdrücklich nach einfacher Fahrt sucht. Aus diesem Grund kann man weitere Fehler nicht ausschließen.

Ich kenne noch zwei Seiten, die an ein Buchungssystem angeschlossen sind, die diese Fahrkarten verkaufen sollten, aber da ich schlechte Erfahrungen mit diesen gemacht habe (Seitenabbruch direkt nach der Bezahlung ist eigentlich ein Supergau.) und ich sehe, dass weiterhin die Preise auf volle 0,50 GBP nach oben gerundet werden, werde ich diese nicht nennen.

Wenn es nun um dortigen Binnenverkehr geht, dann gibt es zwei Möglichkeiten, die man nutzen kann. Das ist aber von der Relation (Anzahl der verfügbaren Beförderer, Anzahl befahrbaren Strecken) abhängig:
1. Sparpreisen (Advance Fare) möglichst schnell kaufen. Quasi das gleiche wie bei der DB. Das Buchungssystem kennt jedoch nur eine Richtung bei den Preisen und zwar nach oben, also immer möglichst früh buchen.
2. Stückeln. Sehr oft ist es dort so, dass eine Sammlung von mehreren Tickets deutlich günstiger als eine direkte Fahrkarte sein kann. Weiteres kann dieser Webseite entnommen werden: https://www.moneysavingexpert.com/travel/cheap-train-tickets/#needtoknow-3

Viele Grüße,
A-W

BritRail-Pass

NymeHess, Donnerstag, 23.07.2020, 07:58 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X

Hallo!

Schau dir mal die Angebote des BritRail-Pass an. Muss am Schalter in England noch validiert werden, war aber bei meinen bisherigen Reisen in England schon für eine Fahrt günstiger als die einzelne Fahrkarte.

Grüße,
sfasolack

BritRail-Pass

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.07.2020, 08:08 (vor 2062 Tagen) @ NymeHess

Da kann ich mich nur anschließen. Ansonsten kann man ggf. auch über InterRail nachdenken.

BritRail-Pass

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.07.2020, 14:13 (vor 2062 Tagen) @ NymeHess

Schau dir mal die Angebote des BritRail-Pass an. Muss am Schalter in England noch validiert werden,

Nein, wie kommst du drauf?

--
Weg mit dem 4744!

Möglicherweise weil es genau so auf britrail.com steht

kater_k, BBRN, Donnerstag, 23.07.2020, 14:22 (vor 2062 Tagen) @ JeDi

Um genau zu sein, hier:

How do I validate my pass?
When you wish to start using your pass, simply take it to the ticket office of your first departure point and get the staff to validate it with their stamp.

Bei den neuen M-Pässen ersetzt wohl der Download des mobilen Tickets die händische Validerung durch das Personal:

Save Time as once your M-Pass is downloaded to your mobile phone, there is no need to queue up at a ticket office any more to get your Pass stamped.

Möglicherweise weil es genau so auf britrail.com steht

rheinbahn95, Düsseldorf, Donnerstag, 23.07.2020, 15:02 (vor 2062 Tagen) @ kater_k

Das ist richtig, allerdings hat nicht eine einzige Bahnsteigsperre das Ticket anerkannt, aber nachdem man das dem dortigen Personal gezeigt hat, wurde man so durchgewinkt

Ich musste meine Britrails noch nie validieren...

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.07.2020, 23:23 (vor 2062 Tagen) @ kater_k

Wozu auch, steht ja ein Datum drauf...

bahn.de schreibt auch nichts davon, dass eins das müsste.

--
Weg mit dem 4744!

Hatte wohl einen aus dem Internet

NymeHess, Freitag, 24.07.2020, 00:57 (vor 2062 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von NymeHess, Freitag, 24.07.2020, 00:58

Moin,

ich hatte vor zwei Jahren einen BritRail-Pass für ganz Großbritannien, der flexibel für 2 Tage einlösbar war, 66€ meine ich. Das war die günstigste Möglichkeit, zu meiner bestimmten Zeit von London nach Bristol zu kommen. Es gab sogar noch einen Royal-Wedding-Promotag extra (also in Summe 3 Tage Gültigkeit). Ich meine, ich hab den im Internet bestellt. Dieser Pass musste dann am Schalter in Paddington validiert werden.

Grüße,
sfasolack

Reisenotwendigkeit?

Norddeich, Donnerstag, 23.07.2020, 11:14 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X
bearbeitet von Norddeich, Donnerstag, 23.07.2020, 11:14

Ich möchte demnächst von Göttingen nach Nottingham reisen und dabei gerne den Zug ausprobieren.

Falls du nicht unbedingt jetzt reisen mußt, würde ich persönlich das Vorhaben auf "irgendwann später" verschieben.

Bahnfahren muss nicht teuer sein in England

FrankenBahn111, Donnerstag, 23.07.2020, 15:04 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X
bearbeitet von FrankenBahn111, Donnerstag, 23.07.2020, 15:08

Der günstigste Advanced-Tarif zwischen London St Pancras und Nottingham, den ich gefunden habe, ist aktuell 27 Pfund für Hin- und Rückfahrt zusammen.

20:34 (Mon 10 Aug)
London St Pancras International to Nottingham
1h 45m, 0 changes
Advance Single

£13.50
Specified train only. No refunds.
Only valid on booked East Midlands Railway services
RETURN
19:45 (Mon 17 Aug)
Nottingham to London St Pancras International
1h 40m, 0 changes
Advance Single

£13.50
Specified train only. No refunds.
Only valid on booked East Midlands Railway services

Auch ansonsten sind die Normalpreise nicht so teuer, wie du gefunden hast:

Folgende Return-Tarife gibt es (jederzeit am Automaten erhältlich, Rückfahrt innerhalb eines Monats):

SUPER OFF PEAK GBP 67.50
OFF PEAK GBP 108.50
ANYTIME GBP 185.00


Zur Recherche empfehle ich https://www.thetrainline.com/

Edit: Tarife habe ich sich unter East Midlands Railway bestätigt. https://www.buytickets.eastmidlandsrailway.co.uk/

Tipp: Explizit nach Open-Return-Tarifen schauen.

Bahnfahren muss nicht teuer sein in England

Carlos-X, Donnerstag, 23.07.2020, 16:01 (vor 2062 Tagen) @ FrankenBahn111

Das Problem ist, dass der erste Off-Peak-Zug am Rückreisetag um 10:12 Uhr geht. Und wenn ich dann bei 3 Mal umsteigen (u.a. 7 Minuten in Brüssel) einen Zug nicht erwische, dann darf ich die Nacht auf dem Frankfurter Hauptbahnhof verbringen.

Bahnfahren muss nicht teuer sein in England

FrankenBahn111, Donnerstag, 23.07.2020, 22:32 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X
bearbeitet von FrankenBahn111, Donnerstag, 23.07.2020, 22:35

Kommt bisschen auf den Wochentag an, aber ich finde im Bereich zwischen 8 und halb 10 Abfahrt in Nottingham durchgehend noch Advance-Tickets zwischen 20 und 35 Pfund. Denke schon, dass man da noch was Passendes kombiniert bekommt.

Es wär vielleicht hilfreich, zumindest den Wochentag zu kennen, um Ideen zu Verbindungen herauszusuchen.

Bahnfahren muss nicht teuer sein in England

Carlos-X, Freitag, 24.07.2020, 00:38 (vor 2062 Tagen) @ FrankenBahn111

Auch wenn es inzwischen extrem unwahrscheinlich ist, dass ich diesmal den Zug nehme, vielleicht lerne ich ja noch was für den nächsten Versuch, also:

London -> Nottingham Do 08.10.2020, ab 16:30 Uhr
Nottingham -> London Mo 12.10.2020, bestenfalls vor 8:30 Uhr

Bahnfahren muss nicht teuer sein in England

FrankenBahn111, Samstag, 25.07.2020, 18:43 (vor 2060 Tagen) @ Carlos-X

Oktober ist gerade so an der Grenze was Vorausbuchung in GB angeht, es kann sein, dass bei denen Recherchen die Advance-Tickets (quasi Sparpreise) noch nicht verfügbar waren.

Ich habe z.B. folgende Verbindung gefunden (inklusive Sitzplatzreservierung)

Total
£47.50
1 adult


Thu 08 Oct, 16:34
London St Pancras International to Nottingham
1h 45m
0 change
ADVANCE SINGLE
Specified train only. No refunds.
Only valid on booked East Midlands Railway services

Mon 12 Oct, 08:32
Nottingham to London St Pancras International
1h 39m
0 change
ADVANCE SINGLE
Specified train only. No refunds.
Only valid on booked East Midlands Railway services

Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"?

martarosenberg, Donnerstag, 23.07.2020, 23:54 (vor 2062 Tagen) @ Carlos-X

Das Problem ist, dass der erste Off-Peak-Zug am Rückreisetag um 10:12 Uhr geht. Und wenn ich dann bei 3 Mal umsteigen (u.a. 7 Minuten in Brüssel) einen Zug nicht erwische, dann darf ich die Nacht auf dem Frankfurter Hauptbahnhof verbringen.

Ich dachte: Wenn Du Fahrkarten zum virtuellen Ziel "London CIV" kaufst (was nur mit internationaler Eurostar-Fahrkarte gültig ist), dann ist doch Anschlussverlust über Fahrgastrechte abgedeckt? Gilt das mit den durchgehenden FGR so nicht (mehr)? (Wohlgemerkt, das ist was anderes als das Eurostar-Anschlussticket, sondern ein reguläres Angebot der britischen Bahn(en).)

Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"?

Carlos-X, Freitag, 24.07.2020, 00:53 (vor 2062 Tagen) @ martarosenberg

Ich dachte: Wenn Du Fahrkarten zum virtuellen Ziel "London CIV" kaufst (was nur mit internationaler Eurostar-Fahrkarte gültig ist), dann ist doch Anschlussverlust über Fahrgastrechte abgedeckt? Gilt das mit den durchgehenden FGR so nicht (mehr)? (Wohlgemerkt, das ist was anderes als das Eurostar-Anschlussticket, sondern ein reguläres Angebot der britischen Bahn(en).)

Ich hätte nicht erwartet, dass die britische Regionalbahn mir neue Tickets für den Eurostar und die DB besorgen muss, wenn ich die Tickets getrennt gebucht habe. Ich wäre jetzt aber auch nicht davon ausgegangen, dass ich schon in London den Zug verpasse. Und den Rest der Strecke hätte ich ja mit einem Ticket gebucht.

Aber das alles bringt mir ja auch nur, dass ich mir keine neuen Tickets kaufen muss und in Frankfurt ein Hotel bezahlt bekomme. Besser als am Bahnsteig zu stehen, aber ich versuche möglichst Verbindungen zu vermeiden, bei denen die Ankunftswahrscheinlichkeit am selben Tag bei unter 50% liegt.

Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"? Jein

A-W, Hannover, Freitag, 24.07.2020, 04:20 (vor 2062 Tagen) @ martarosenberg

Das Problem ist, dass der erste Off-Peak-Zug am Rückreisetag um 10:12 Uhr geht. Und wenn ich dann bei 3 Mal umsteigen (u.a. 7 Minuten in Brüssel) einen Zug nicht erwische, dann darf ich die Nacht auf dem Frankfurter Hauptbahnhof verbringen.


Ich dachte: Wenn Du Fahrkarten zum virtuellen Ziel "London CIV" kaufst (was nur mit internationaler Eurostar-Fahrkarte gültig ist), dann ist doch Anschlussverlust über Fahrgastrechte abgedeckt? Gilt das mit den durchgehenden FGR so nicht (mehr)? (Wohlgemerkt, das ist was anderes als das Eurostar-Anschlussticket, sondern ein reguläres Angebot der britischen Bahn(en).)

Kurze Antwort:

Ja und Nein, leider. Diese Fahrkarte sichert auf jedem Fall den Anschlussverlust in London zwischen britischen Binnenverkehrszügen und Eurostar-Zügen ab. Die DB steht auf dem Standpunkt „Eine Fahrkarte entspricht grundsätzlich einem Beförderungsvertrag.“ und lehnt das ab.

Lange Antwort:
Die Fahrkarten im internationalen Verkehr beinhalten das Kürzel CIV um zu verdeutlichen, dass sie unter die Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des voyageurs) (CIV) fallen. Diese Rechtsvorschriften bilden wiederum einen Anhang zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux transports internationaux ferroviaires) (COTIF).

Es ist nun wichtig zu wissen, dass es gibt zwei Versionen den COTIF Regeln: Eine Version von 1980 (diese gilt nicht mehr) und die neuere von 1999 (das ist die aktuelle Version). Entsprechend gibt es die CIV Rechtsvorschriften in den beiden Versionen.

In den CIV von 1980 gibt es Artikel 16 § 1:

Wird infolge einer Zugverspätung der Anschluß an einen anderen Zug versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus und will der Reisende seine Reise fortsetzen, so hat die Eisenbahn, soweit möglich, den Reisenden mit seinem Hand- und Reisegepäck ohne Preiszuschlag mit einem Zug zu befördern, der auf der gleichen oder auf einer anderen Linie der am ursprünglichen Beförderungsweg beteiligten Eisenbahnen zum selben Bestimmungsbahnhof fährt und der es dem Reisenden ermöglicht, sein Reiseziel mit der geringsten Verspätung zu erreichen.

Das durfte schon an einige Regeln, die heutzutage weiterhin gelten erinnern.

Auch Artikel 11 §4 ist interessant:

Fahrscheinhefte, die gemäß einem internationalen Tarif ausgegeben werden, bilden einen einzigen Fahrausweis im Sinne der Einheitlichen Rechtsvorschriften.

Hier sind leider Angebote wie InterRail, EuRail oder Fahrkarten für die Mitarbeiter der Eisenbahnen gemeint.

Wie sehen die aktuell geltende Regeln aus?

Da die Vorschriften komplett neu gestaltet wurden, ist es zu Änderungen in den Artikelnummern gekommen, deswegen nicht wundern:

Art. 6 §2 behandelt das Verhältnis von Beförderungsverträgen und Fahrkarten:

Der Beförderungsvertrag ist in einem oder mehreren Beförderungsausweisen festzuhalten, die dem Reisenden auszuhändigen sind. Unbeschadet des Artikels 9 berührt jedoch das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Beförderungsausweises weder den Bestand noch die Gültigkeit des Vertrages, der weiterhin diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegt.

Der Artikel 16 von CIV 1980 findet sich auch in CIV 1999 als Artikel 11 wieder, aber der Inhalt ist enttäuschend:

Artikel 11
Ausfall und Verspätung eines Zuges, Anschlussversäumnis
Der Beförderer hat gegebenenfalls den Ausfall des Zuges oder das Versäumnis des Anschlusses auf dem Beförderungsausweis zu bescheinigen.

Was ist passiert? Im Rahmen der Überarbeitung von COTIF sind „Konsolidierte Erläuternde Bemerkungen“ entstanden. Diese sind nach der Artikelnummerierung des COTIF/CIV 1999 gegliedert. Dort heißt es u.a.:

Artikel 6
Beförderungsvertrag
2. Der Vertrag über die Beförderung von Personen ist - wie auch der Güterbeförderungsvertrag gemäβ ER CIM 1999 - als Konsensualvertraggestaltet, wobei ein oder mehrere Beförderungsausweise den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages - bis zum Beweis des Gegenteils - beweisen. Somit ist die rechtliche Natur dieses Vertrages mit der Natur der Beförderungsverträge, wie sie sich aus anderen internationalen Übereinkommen betreffend die Beförderung von Personen mit anderen Beförderungsmitteln ergibt, vergleichbar (s. Art. 4 Abs. 2 des Warschauer Abkommens, Art. 5 und 6 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenpersonenverkehr - CVR). Für das Zustandekommen des Beförderungsvertrags ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien, einen Vertrag über eine internationale Personenbeförderung zu schließen, notwendig. Das Fehlen eines gültigen Beförderungsausweises kann jedoch Rechtsfolgen gemäß Artikel 9 nach sich ziehen. Deshalb ist in § 2 der Vorbehalt „unbeschadet des Artikels 9“ notwendig.

Die Erläuterungen zum § 1 des Art. 7 sind auch interessant:

Artikel 7
Beförderungsausweis
Die Regelung über Form und Inhalt der Beförderungsausweise ist flexibel gestaltet, so dass sie auf die verschiedensten Arten von Beförderungsausweisen (z.B. Zeitkarten, InterRail Pässe usw.) anwendbar ist. Sie schreibt jedoch die im Hinblick auf die Beweisfunktion des Beförderungsausweises (s. Ziff. 2 der Bemerkungen zu Art. 6) notwendigen Angaben, darunter jedenfalls die Angabe des Beförderers oder der Beförderer, als Mindestinhalt vor. Der übrige Inhalt sowie die Form, die Sprache und die Schriftzeichen können in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geregelt werden.

Ich sehe in diesem Text einen Hinweis, dass eine Fahrkarte einen Beförderungsvertrag mit nur ausgewiesenen Beförderern verkörpert.

Nun zu den Gründen für die Streichung der Pflicht zur Weiterbeförderung bei den Ausfällen und Verspätungen:

Artikel 11
Ausfall und Verspätung eines Zuges. Anschlussversäumnis
Eine dem Artikel 16 § 1 CIV 1980 entsprechende Bestimmung wurde vom Revisionsausschussnicht angenommen. Die Pflicht zur Weiterbeförderung ergibt sich schon aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechtes (Erfüllungspflicht); schließlich liegt die Weiterbeförderung des Reisenden im kommerziellen Interesse der Beförderer.4

Fußnote Nr. 4:

Vgl. hierzu Artikel 16 der Verordnung (EG)Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Quellen zu COTIF/CIV Vorschriften und Erläuterungen:
CIV 1980: http://otif.org/fileadmin/user_upload/otif_verlinkte_files/07_veroeff/01_COTIF_80/cotif...
Konsolidierte Fassung von COTIF 1999 mit CIV 1999 und weiteren Vorschriften (Fassung vom 1. März 2019, korrigiert am 31. Juli 2019; CIV-Vorschriften sind ab Seite 53 zu finden): http://otif.org/fileadmin/new/3-Reference-Text/3A-COTIF99/COTIF_1999_01_03_2019_korrigi...
Konsolidierte Erläuternde Bemerkungen: http://otif.org/fileadmin/user_upload/otif_verlinkte_files/07_veroeff/03_erlaeut/04_CIV...

Alle diese und weitere Dokumente sind auch hier zu finden: http://otif.org/de/?page_id=172

Nun zu den Hintergründen in Großbritannien (Nordirland wird hier nicht betrachtet, weil dort die Eisenbahn völlig anders organisiert ist).

Beim Erwerb eines Fahrscheins für eine Fahrt im Eisenbahnverkehr in Großbritannien schließt man den Beförderungsvertrag mit jedem Beförderer ab, dessen Züge mit der ausgestellter Fahrkarte nutzbar sind. Das ist entsprechend in den Beförderungsbedingungen (National Rail Conditions of Travel) - Teil B Absatz 1 Satz 1 festgehalten:

When you buy a Ticket to travel on scheduled train services on the National Rail Network you enter into a binding contract with each of the Train Companies whose trains your Ticket allows you to use.

Welches Recht in welchem Fall bindend ist, steht in Absatz 3:

These Conditions apply to travel within Great Britain only and are governed by the law of England and Wales, except where a Ticket is bought in Scotland for travel wholly within Scotland, in which case these Conditions will be governed by Scots law. In addition to these Conditions, you also have rights under the Rail Passengers’ Rights and Obligations Regulation, as it applies in GB law, including the ‘Uniform Rules concerning the Contract for International Carriage of Passengers and Luggage by Rail’ (commonly known as ‘CIV’). Further information on CIV arrangements can be found at www.otif.org or you can ask at a station Ticket office for details.

Kurz gefasst:
Fahrt innerhalb England und Wales: Recht von England und Wales
Fahrt innerhalb Schottlands: Recht von Schottland
Fahrt innerhalb Großbritanniens: Recht von England und Wales
Zusätzlich bestehen Rechte nach EU Fahrgastrechteverordnung (Rail Passegers' Rights and Obligations Regulation ist einfach die englische Name)
Zusätzlich Rechte nach CIV

Nutzung von mehreren Fahrkarten (auch bekannt als Stückeln):
Die Bedingungen regeln das in der Ziffer 14:

14. USING A COMBINATION OF TICKETS
14.1. Unless shown below, you may use a combination of two or more Tickets to make a journey provided that the train services you use call at the station(s) where you change from one Ticket to another.

Selbstverständlich gibt es Einschränkungen:

14.4. In all cases you must comply with the specific terms and conditions of each of the Tickets you are using (for example, keeping to the valid route(s) and train services for which each Ticket is valid). It is your responsibility to check that you comply with the Conditions listed above.

Quelle: https://www.nationalrail.co.uk/National%20Rail%20Conditions%20of%20Travel.pdf

Was man noch wissen sollte: Auf der Insel ist es nicht selten erforderlich mehrere Fahrkarten zu kombinieren, weil z. B. keine Fahrkarten zwischen zwei Bahnhöfen existiert oder die Sparpreise (Advance Tickets) nur auf einer Kernstrecke eines Beförderers angeboten werden. (Es gibt auch Sparpreisen, die Nutzung von Zubringern gestatten, aber nicht immer ist das der Fall). In der Praxis dort werden mehrere, nacheinander folgende Fahrkarten, deren Nutzung eine Reisekette ergibt, als ein Beförderungsvertrag behandelt. Das bedeutet, dass sobald der Reisende den ersten Zug seiner Reisekette (auch bei Benutzung von mehreren Fahrkarten) erwischt und selbst kein Verschulden beim Anschlussverlust hat, wird bis zu Ende der Reisekette befördert. Es ist nicht mal erforderlich Nachweise zu sammeln und das auch bei einer Fahrt mit mehreren Befördern.

Also, versuchen wir mal die Lage zusammenzufassen:
- Abschluss eines Beförderungsvertrages bei Eurostar zwischen einem britischen Bahnhof und einem Eurostar Zielbahnhof auf dem Kontinent: (Wenn es mal funktioniert) Während des Buchungsprozesses wird ständig ein Gesamtpreis für die ganze Reisekette angezeigt und am Ende gibt es zwar zwei Fahrkarten, aber sie machen trotzdem einen Beförderungsvertrag aus. Die Fahrkarten für den Binnenverkehr werden von/nach LNDON EUROSTAR (CIV) ausgestellt. Sauber nach CIV 1999 abgedeckt. Da ein Vertrag, ist der Anschluss in London (egal in welche Richtung) abgesichert. Diese Fahrkarten dürfen nur durch Eurostar bzw. durch Eurostar-Reisebüros verkauft werden.

- Getrennte Buchung von Eurostar und Binnenverkehrsfahrkarten von/nach London International (CIV). Diese Sonderfahrscheine dürfen nur von britischen EVUs verkauft werden. Das Eurostar-Ticket oder zumindest eine Buchungsbestätigung muss vorgezeigt werden. Da es mehr solcher Fahrkarten (2.462 verfügbare Abgangsbahnhöfe) als jener zu LNDON EUROSTAR (CIV) (1.706 verfügbare Abgangsbahnhöfe) gibt, gehe ich davon aus, dass es eine Vereinbarung mit Eurostar gibt, dass die den Anschluss sichert.

- Getrennte Buchung von Eurostar und Binnenverkehrsfahrkarten nach Binnentarif. Offiziell gibt es keine Anschlusssicherung, aber angeblich ist Eurostar da kulant und bucht solche Reisende auf den nächsten Zug um. Da es sich hier um eine inoffizielle Information, die auf reiner Kulanz basiert, sollte man daraus keinen Anspruch ableiten. In die umgekehrte Richtung ist nichts bekannt, also man sollte von keiner Kulanz ausgehen. Das bedeutet: Ein Sparpreis (Advance) ungültig, sonstige Fahrkarten vielleicht noch gültig oder auch nicht (abhängig davon, ob die Fahrt zu Hauptverkehrszeiten zulässig ist und wie groß die Verspätung ist und, ob Gültigkeitszeitraum (also Tag(e)) noch nicht überschritten wäre).

So oder so, hier lässt sich höchstens Anschlusssicherung in Großbritannien ableiten. Beim Umstieg zu DB ist keine vertragliche oder rechtliche Grundlage vorhanden um nach CIV die Züge der DB ab Brüssel benutzen zu dürfen, weil es sich um mehrere Verträge handelt und es anscheinend keine Verständigung gibt. Das gleiche gilt auch umgekehrt: Ist man in Brüssel mit dem ICE verspätet angekommen, dann darf man zwar im Rahmen von HOTNAT den nächsten Eurostar nehmen, aber die Mitfahrt über London hinaus, wäre ggf. nicht zulässig, weil eben zwei Verträge.

In der ganzer Misere gibt es noch ein potenziellen Ausweg: Agreement on Journey Continuation Da es sich jedoch um ein kommerzielles Abkommen handelt, ist der Inhalt für uns unbekannt. Auf dieser Grundlage kann man auch keinen Anspruch erheben und das ganze bleibt eine Kulanzsache.

Also: Mit einer CIV Fahrkarte für den Binnenverkehr sind die Anschlüsse bei Verspätung/Ausfall eines britischen Zuges oder eines Eurostar-Zuges geregelt. Auf dem Kontinent bringt das aber nichts. Ausnahme: Eurostarbuchung mit Berechtigung zur Nutzung irgendwelcher Züge wie z. B. in Belgien oder den Niederlanden. Durchgehende Fahrkarte zur Nutzung mit TGV/Thalys gibt es nicht (mehr), da nun zwei Preise, ein für Eurostar und ein für TGV/Thalys, angezeigt werden.

Hoffnungslose Grüße,
A-W

? zu Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"? Jein

martarosenberg, Freitag, 24.07.2020, 11:42 (vor 2061 Tagen) @ A-W
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 24.07.2020, 11:43

Danke für den ausführlichen Beitrag, @A-W!

Nun:

Artikel 6
Beförderungsvertrag
2. Der Vertrag über die Beförderung von Personen ist - wie auch der Güterbeförderungsvertrag gemäβ ER CIM 1999 - als Konsensualvertraggestaltet, wobei ein oder mehrere Beförderungsausweise den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages - bis zum Beweis des Gegenteils - beweisen. Somit ist die rechtliche Natur dieses Vertrages mit der Natur der Beförderungsverträge, wie sie sich aus anderen internationalen Übereinkommen betreffend die Beförderung von Personen mit anderen Beförderungsmitteln ergibt, vergleichbar (s. Art. 4 Abs. 2 des Warschauer Abkommens, Art. 5 und 6 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenpersonenverkehr - CVR). Für das Zustandekommen des Beförderungsvertrags ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien, einen Vertrag über eine internationale Personenbeförderung zu schließen, notwendig. Das Fehlen eines gültigen Beförderungsausweises kann jedoch Rechtsfolgen gemäß Artikel 9 nach sich ziehen. Deshalb ist in § 2 der Vorbehalt „unbeschadet des Artikels 9“ notwendig.


Die Erläuterungen zum § 1 des Art. 7 sind auch interessant:

Artikel 7
Beförderungsausweis
Die Regelung über Form und Inhalt der Beförderungsausweise ist flexibel gestaltet, so dass sie auf die verschiedensten Arten von Beförderungsausweisen (z.B. Zeitkarten, InterRail Pässe usw.) anwendbar ist. Sie schreibt jedoch die im Hinblick auf die Beweisfunktion des Beförderungsausweises (s. Ziff. 2 der Bemerkungen zu Art. 6) notwendigen Angaben, darunter jedenfalls die Angabe des Beförderers oder der Beförderer, als Mindestinhalt vor. Der übrige Inhalt sowie die Form, die Sprache und die Schriftzeichen können in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geregelt werden.


Ich sehe in diesem Text einen Hinweis, dass eine Fahrkarte einen Beförderungsvertrag mit nur ausgewiesenen Beförderern verkörpert.

Artikel 6 schreibt ja noch "wobei ein oder mehrere Beförderungsausweise den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages - bis zum Beweis des Gegenteils - beweisen.". Die Ausnahme scheint mir "bis zum Beweis des Gegenteils".

In Artikel 7 sehe ich auch den Hinweis, dass die auf den Beförderungsausweisen angegebenen Beförderer einzuhalten sind, aber ich sehe keinen Hinweis auf "mehrere Fahrkarten bilden mehrere Beförderungsverträge".

Wo kommt "mehrere Fahrkarten bilden mehrere Beförderungsverträge" nun her? Sind die AGB/ Beförderungsbedingungen/ etc. der jeweiligen EVUs dafür der "Beweis des Gegenteils"?

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A-W, Hannover, Freitag, 24.07.2020, 14:07 (vor 2061 Tagen) @ martarosenberg

Danke für den ausführlichen Beitrag, @A-W!

Nun:

Artikel 6
Beförderungsvertrag
2. Der Vertrag über die Beförderung von Personen ist - wie auch der Güterbeförderungsvertrag gemäβ ER CIM 1999 - als Konsensualvertraggestaltet, wobei ein oder mehrere Beförderungsausweise den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages - bis zum Beweis des Gegenteils - beweisen. Somit ist die rechtliche Natur dieses Vertrages mit der Natur der Beförderungsverträge, wie sie sich aus anderen internationalen Übereinkommen betreffend die Beförderung von Personen mit anderen Beförderungsmitteln ergibt, vergleichbar (s. Art. 4 Abs. 2 des Warschauer Abkommens, Art. 5 und 6 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenpersonenverkehr - CVR). Für das Zustandekommen des Beförderungsvertrags ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien, einen Vertrag über eine internationale Personenbeförderung zu schließen, notwendig. Das Fehlen eines gültigen Beförderungsausweises kann jedoch Rechtsfolgen gemäß Artikel 9 nach sich ziehen. Deshalb ist in § 2 der Vorbehalt „unbeschadet des Artikels 9“ notwendig.


Die Erläuterungen zum § 1 des Art. 7 sind auch interessant:

Artikel 7
Beförderungsausweis
Die Regelung über Form und Inhalt der Beförderungsausweise ist flexibel gestaltet, so dass sie auf die verschiedensten Arten von Beförderungsausweisen (z.B. Zeitkarten, InterRail Pässe usw.) anwendbar ist. Sie schreibt jedoch die im Hinblick auf die Beweisfunktion des Beförderungsausweises (s. Ziff. 2 der Bemerkungen zu Art. 6) notwendigen Angaben, darunter jedenfalls die Angabe des Beförderers oder der Beförderer, als Mindestinhalt vor. Der übrige Inhalt sowie die Form, die Sprache und die Schriftzeichen können in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geregelt werden.


Ich sehe in diesem Text einen Hinweis, dass eine Fahrkarte einen Beförderungsvertrag mit nur ausgewiesenen Beförderern verkörpert.


Artikel 6 schreibt ja noch "wobei ein oder mehrere Beförderungsausweise den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages - bis zum Beweis des Gegenteils - beweisen.". Die Ausnahme scheint mir "bis zum Beweis des Gegenteils".

Ja und der Beweis könnte dadurch erbracht werden, dass der Erwerb der Fahrkarten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist. Auch die Tatsache, dass die ausgewiesene Beförderer auf der Fahrkarte sich nicht gleichzeitig abdecken. (Auf den britischen Binnenfahrkarten wird nicht mal Beförderer genannt, obwohl das von CIV gefordert wird. Die Fahrscheine der DB von/nach Brüssel (mit ausschließlicher Nutzung des ICEs ab/bis Aachen Hbf) weisen nur DB (Code 1080 im Wegevorschrift) auf.


In Artikel 7 sehe ich auch den Hinweis, dass die auf den Beförderungsausweisen angegebenen Beförderer einzuhalten sind, aber ich sehe keinen Hinweis auf "mehrere Fahrkarten bilden mehrere Beförderungsverträge".

Ja, das steht nicht explizit drin. Und wie ausgeführt, mehrere Fahrkarten können einen Vertrag verkörpern. Auf der Insel muss die Fahrkarte in entsprechendem Format sein um durch die Sperren (insbesondere diese von der U-Bahn) durchzukommen.

Deswegen schreibt die DB „grundsätzlich“. Um einen Vertrag mit DB, Eurostar und britischen Bahnen auf die Reihe zu bekommen, müsste man die Fahrkarten in einem Auftrag erwerben. Das geht und ging eben nicht.

Wo kommt "mehrere Fahrkarten bilden mehrere Beförderungsverträge" nun her? Sind die AGB/ Beförderungsbedingungen/ etc. der jeweiligen EVUs dafür der "Beweis des Gegenteils"?

Eindeutig aus den Beförderungsbedingungen der jeweiligen EVUs und wahrscheinlich aus dem Vertragsrecht.

Ansonsten, hätte so ein Konstrukt geklappt, hätten wir kein Problem mit Fahrgastrechten bei getrennten Fahrkarten. Den Problem haben wir jedoch, also CIV alleine in dieser Fassung ändert leider nichts daran...

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ffz, Freitag, 24.07.2020, 14:51 (vor 2061 Tagen) @ A-W


Ja und der Beweis könnte dadurch erbracht werden, dass der Erwerb der Fahrkarten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist. Auch die Tatsache, dass die ausgewiesene Beförderer auf der Fahrkarte sich nicht gleichzeitig abdecken. (Auf den britischen Binnenfahrkarten wird nicht mal Beförderer genannt, obwohl das von CIV gefordert wird. Die Fahrscheine der DB von/nach Brüssel (mit ausschließlicher Nutzung des ICEs ab/bis Aachen Hbf) weisen nur DB (Code 1080 im Wegevorschrift) auf.

Hallo,

auf den Fahrkarten in GB steht natürlich der Beförderer drauf, allerdings nicht der CIV, was auch recht witzlos wäre, weil die Fahrkarten keine CIV Fahrkarten sind.

Auf den Fahrkarten steht sehr prominent in der Mitte der oder die Beförderer, entweder ein bestimmtes TOC (train operating comapny, zu Deutsch EVU) zB "Avanti West Coast only" oder es steht drauf "any permitted" damit dürfen dann alle TOC die vom Start zum Ziel fahren, ggf mit umsteigen.

GB ist vor einigen Jahren mehr oder minder aus CIV ausgestiegen, seit Corona gibt es auch die London CIV Anschlussfahrkarten von Eurostar nicht mehr, bzw die werden nicht mehr verkauft. Das ist die offizielle Version, die inoffizielle Version ist, dass es ein paar schlaue Fahrgäste gab, die sich die London CIV Fahrkarten gekauft haben, es gab TOC die haben die verkauft ohne zu prüfen ob ein Eurostar Fahrschein vorliegt, denn die Anschlussfahrkarten sind sehr viel billiger wie ein Anytime Ticket.

Man muss in GB einfach alles vergessen, was man so aus dem Rest Europas zum Thema Bahnfahren gewohnt ist. So ist es fast immer billiger die Fahrkarten an einem Bahnhof zu teilen, sogenannte split-tickets wie durch zu lösen. Rückfahrkarten (return tickets) sind oft nur ein paar Pfund teurer wie eine einfache Fahrkarte (single ticket). Es ist in GB außer zum umsteigen nicht erlaubt die Fahrt zu unterbrechen und den Bahnhof zu verlassen, tut man es doch und wird am Gate erwischt, wird eine sogenannte access fare erhoben, die Differenz zwischen einem Anytime-Ticket zwischen dem Startbahnhof und dem Bahnhof wo man die Reise unterbrechen will und dem bezahlten Fahrpreis.

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A-W, Hannover, Freitag, 24.07.2020, 15:13 (vor 2061 Tagen) @ ffz


Ja und der Beweis könnte dadurch erbracht werden, dass der Erwerb der Fahrkarten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist. Auch die Tatsache, dass die ausgewiesene Beförderer auf der Fahrkarte sich nicht gleichzeitig abdecken. (Auf den britischen Binnenfahrkarten wird nicht mal Beförderer genannt, obwohl das von CIV gefordert wird. Die Fahrscheine der DB von/nach Brüssel (mit ausschließlicher Nutzung des ICEs ab/bis Aachen Hbf) weisen nur DB (Code 1080 im Wegevorschrift) auf.


Hallo,

Hallo,


auf den Fahrkarten in GB steht natürlich der Beförderer drauf, allerdings nicht der CIV, was auch recht witzlos wäre, weil die Fahrkarten keine CIV Fahrkarten sind.

Auf den Fahrkarten steht sehr prominent in der Mitte der oder die Beförderer, entweder ein bestimmtes TOC (train operating comapny, zu Deutsch EVU) zB "Avanti West Coast only" oder es steht drauf "any permitted" damit dürfen dann alle TOC die vom Start zum Ziel fahren, ggf mit umsteigen.

Eben nicht immer. Das steht auf jedem Fall bei den Sparpreisen und einigen (Super)Off-Peak Tickets. Bei Anytime gibt es eben nur noch die Wegevorschrift oder eben „Any Permitted“, was den Angaben nach CIV nicht entspricht. Für reinen Binnenverkehr gilt CIV so wie so nicht.

GB ist vor einigen Jahren mehr oder minder aus CIV ausgestiegen, seit Corona gibt es auch die London CIV Anschlussfahrkarten von Eurostar nicht mehr, bzw die werden nicht mehr verkauft. Das ist die offizielle Version, die inoffizielle Version ist, dass es ein paar schlaue Fahrgäste gab, die sich die London CIV Fahrkarten gekauft haben, es gab TOC die haben die verkauft ohne zu prüfen ob ein Eurostar Fahrschein vorliegt, denn die Anschlussfahrkarten sind sehr viel billiger wie ein Anytime Ticket.

Nicht ganz. Die sind aus dem Vertrieb von Binnenverkehrfahrkarten nach SCIC-NRT ausgestiegen. CIV Regeln werden weiterhin angewandt, nur eben ausschließlich auf diese Fahrkarten als Zubringer zu Eurostar, RailAndSail Angeboten in die Niederlande sowie im Verkehr von/nach (Nord-)Irland. Sehe Teil B von National Rail Conditions of Travel, die ich zitiert habe.

Ja, man konnte diese Sonderfahrscheine ohne jegliche Prüfung online kaufen. Die Reaktion von ATOC bzw. der Rail Delivery Group ist jedoch übertrieben, denn man hat den Online Verkauf dieser Fahrkarten komplett eingestellt und zwar auch dann wenn ein Eurostar Ticket *gleichzeitig* erworben wird. Nun gibt es die Fahrkarten nur noch am Schalter, aber der Personal weißt sehr oft von diesen nichts und so zwingt man den Reisenden zu beweisen, dass sie existieren. Wahrscheinlich werden diese Fahrkarten in der Zukunft ganz abgeschafft.

Man muss in GB einfach alles vergessen, was man so aus dem Rest Europas zum Thema Bahnfahren gewohnt ist. So ist es fast immer billiger die Fahrkarten an einem Bahnhof zu teilen, sogenannte split-tickets wie durch zu lösen. Rückfahrkarten (return tickets) sind oft nur ein paar Pfund teurer wie eine einfache Fahrkarte (single ticket). Es ist in GB außer zum umsteigen nicht erlaubt die Fahrt zu unterbrechen und den Bahnhof zu verlassen, tut man es doch und wird am Gate erwischt, wird eine sogenannte access fare erhoben, die Differenz zwischen einem Anytime-Ticket zwischen dem Startbahnhof und dem Bahnhof wo man die Reise unterbrechen will und dem bezahlten Fahrpreis.

Das ist leider das Ergebnis eines kranken Tarifsystems dort. Man wollte das vereinfachen, aber davon ist aktuell nichts zu sehen. Wäre der Unterschied zwischen den Sparpreisen und Flexpreisen insbesondere auf langen Relationen nicht so extrem (insbesondere, dass die Flexpreise auf solchen Strecken gerne in die Richtung von 200 GBP einfache Fahrt gehen und für die Mehrheit der Bevölkerung keine Ermäßigungskarten zu Verfügung stehen). Die Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt können sogar nur 0,10 Pfund mehr als für einfache kosten.

Das mit dem Verlassen des Bahnhofs gilt aber nur für Sparpreisen. Mit sonstigen Tickets ist das doch zulässig. Man sollte es auch erwähnen, dass mit den Sparpreisen die Strecke (Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof) exakt einhalten muss.

? zu Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"? Jein

ffz, Freitag, 24.07.2020, 15:27 (vor 2061 Tagen) @ A-W

Hallo,

das Verbot die Reise zu unterbrechen gilt auch für Off-Peak und Super Off-Peak Tickets, zumindest offiziell. Dass dies teilweise nicht so eng gesehen wird, ist in GB der dortige Pragmatismus.

Offiziell verkauft Eurostar und die anderen TOC am Schalter seit dem 01.05.2020 keien Fahrkarten mehr nach London CIV, die Karten sind zwar noch im System buchbar, dürfen aber eigentlich nicht mehr verkauft werden.

? zu Durchgehende Fahrgastrechte bei "London CIV"? Jein

A-W, Hannover, Freitag, 24.07.2020, 15:53 (vor 2061 Tagen) @ ffz

Hallo,

das Verbot die Reise zu unterbrechen gilt auch für Off-Peak und Super Off-Peak Tickets, zumindest offiziell. Dass dies teilweise nicht so eng gesehen wird, ist in GB der dortige Pragmatismus.


Hallo nochmals,

Laut der Broschüre „National Rail Guide To Tickets“ sind die Unterbrechungen der Reise mit (Super)Off-Peak Fahrkarten zulässig. Wenn das nicht der Fall ist, muss das während des Kaufs mitgeteilt werden. Das ist wieder so ein Bereich mit unterschiedliche Bedingungen für gleichen Typ der Tickets (weitere Krankheit des Tarifsystems):

Off-Peak Tickets are for use on trains that are less busy and are cheaper than Anytime Tickets. You will have to travel at certain times of the day and/or days of the week, and sometimes on specific routes or operators. Some train companies sell even cheaper Super Off-Peak Tickets which are valid on the least busy services.The times when you may use these Tickets will depend on the journey you are making and you will be advised when buying your Ticket. The Journey Planner at nationalrail.co.uk will automatically work out which Tickets are valid for your journey.In most cases you may break your journey at any point, or more than once if you wish. Where this is not the case it will be stated in the restrictions shown for that Ticket, available at the time of purchase.

Quelle: https://www.nationalrail.co.uk/National%20Rail%20Guide%20to%20Tickets%202018.pdf (Seite 5)

Offiziell verkauft Eurostar und die anderen TOC am Schalter seit dem 01.05.2020 keien Fahrkarten mehr nach London CIV, die Karten sind zwar noch im System buchbar, dürfen aber eigentlich nicht mehr verkauft werden.

Das ist interessant. Gab es eine offizielle Mitteilung dazu irgendwo? Ich glaube es dir, weil das zu erwarten war. Das wird zumindest nicht aktiv kommuniziert (zumindest nicht online). Wahrscheinlich will man den Aufschrei vermeiden. Ende Juni habe ich Eurostar zu den Fahrkarten gefragt und per E-Mail kam am 24. Juni bei mir folgendes an:

At the moment we continue to operate a minimal timetable on our London-Paris and London-Brussels routes only. The current climate has also had a snowball effect on the UK domestic tickets. We are continuously reviewing our timetable based on demand and travel restrictions across our markets. The current climate has also had a snowball effect on the UK domestic tickets.

OT: Warum ist denn ihr Account gesperrt?

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 25.07.2020, 13:02 (vor 2060 Tagen) @ martarosenberg

- kein Text -

OT: Warum ist denn ihr Account gesperrt?

Administrator, Sonntag, 26.07.2020, 15:07 (vor 2059 Tagen) @ Berlin-Express

Wenn Accounts nicht mehr anklickbar sind, wurden sie vom Nutzer gelöscht. Bei einer Sperrung hingegen steht "gesperrt" hintendran, wie z.B. hier.


Das ICE-Treff-Team.

That escalated quickly.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 26.07.2020, 16:04 (vor 2059 Tagen) @ Administrator

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

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