? zum BWK auf Wegevorschrift bei Fahrten über Berlin (Fahrkarten und Angebote)

A-W, Hannover, Mittwoch, 22.07.2020, 02:38 (vor 2061 Tagen)

Hallo in die Runde,

ich habe einen Flexpreis für die Strecke Hannover über Berlin und weiter Richtung Küstrin-Kietz mit folgendem Wegevorschrift:

LEHR*(WOB*SDL/BS*EILS*MD*P)*BWK*B

Die Vorschrift habe ich verstanden, aber bei der Buchung des Online Tickets habe ich einen ICE Richtung Berlin Gesundbrunnen gewählt, der niemals über Westkreuz fährt, sondern der fährt die Strecke über Westend und nutzt den inneren Ring. Wenn ich die Wegevorschrift richtig verstehe, müsste ich zwingend über Westkreuz fahren, obwohl mir während der Buchung ein Zug vorgeschlagen wurde, der das nicht tut? Weil mir diese Verbindung so verkauft wurde, gehe ich davon aus, dass so eine Fahrt zulässig sein müsste.

Meine Frage: Warum steht Westkreuz so dort, wenn es viele Verbindungen gibt, die verkehrsüblich sind, aber eben nicht so wie vorgegeben fahren? Ich hätte es verstanden, wenn es als Teil der Raumbegrenzung in einem Zug mit Potsdam enthalten wäre, weil man theoretisch von Potsdam über Südkreuz oder gar Schönefeld fahren könnte, aber aus Richtung Stendal kommend, gibt es nicht besonders viel Raum für Manöver, oder?

Heute gibt es folgende Fernverkehrsverbindungen (Magdeburg - Berlin geht sehr oft nur im RE):
Hannover Hbf -> Berlin Ostbahnhof (über Westkreuz): 8
Hannover Hbf -> Berlin Gesundbrunnen (nicht über Westkreuz): 15
Hannover Hbf -> Magdeburg Hbf -> Berlin Hbf (über Westkreuz): 17

Allerdings durfte allen klar sein, dass die Strecke über Magdeburg eine deutlich langsamere und deswegen auch weniger üblichere Strecke darstellt.

Würde man sich für reinen Nahverkehr entscheiden (ja, niemand würde das normalerweise tun, aber es geht ums Prinzip), würde das System folgendes Wegevorschrift ausspucken (das kann man sich im Buchungssystem für Zeitkarten anzeigen lassen):

(OEB/BS)*Magdeburg Hbf*(BRB/RSL)*B*Berlin Ostkreuz

Dass die Fahrt über Magdeburg verläuft ist keine Überraschung. Warum gibt es in diesem Fall keine Pflicht über Westkreuz zu fahren?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und vielen Dank im Voraus,

A-W

Willkommen in Berlin

Giovanni, Mittwoch, 22.07.2020, 08:35 (vor 2060 Tagen) @ A-W

Bei Tickets Richtung Süden (z.b. Dresden / Leipzig) taucht häufig Schönefeld in der Wegevorschrift auf, obwohl keinerlei planmäßige Personenzüge mehr über diesen Weg fahren.
Der Hintergrund ist mir nicht ganz klar, aber augenscheinlich werden für die meisten Tickets von/nach Berlin Umwege berechnet, die wegen Spätfolgen der deutschen Teilung bis 2006 notwendig waren - jetzt aber nicht mehr. Und da diese Umwege noch immer preisbildend sind, tauchen sie wohl in der Wegevorschrift auf.

Die DR hingegen hat für Fahrten Berlin - Leipzig den direkten Weg ab Anhalter Bf berechnet - die DB berechnet den Umweg über Schöneweide (nicht Karlshorst) und Schönefeld...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Keine planmäßigen Personenzüge über Schönefeld?

Matze86, München, Mittwoch, 22.07.2020, 09:13 (vor 2060 Tagen) @ Giovanni

Bei Tickets Richtung Süden (z.b. Dresden / Leipzig) taucht häufig Schönefeld in der Wegevorschrift auf, obwohl keinerlei planmäßige Personenzüge mehr über diesen Weg fahren.

Die IC-Linie Warnemünde-Dresden fährt doch über Schönefeld?!

Grüße aus einem dieser Züge ;)

Keine planmäßigen Personenzüge über Schönefeld?

Giovanni, Mittwoch, 22.07.2020, 10:01 (vor 2060 Tagen) @ Matze86

Bei Tickets Richtung Süden (z.b. Dresden / Leipzig) taucht häufig Schönefeld in der Wegevorschrift auf, obwohl keinerlei planmäßige Personenzüge mehr über diesen Weg fahren.


Die IC-Linie Warnemünde-Dresden fährt doch über Schönefeld?!

Die ist neu ;) Aber von Schönefeld nach Leipzig geht es nur im Güterzug.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Willkommen in Berlin

A-W, Hannover, Mittwoch, 22.07.2020, 12:48 (vor 2060 Tagen) @ Giovanni

Bei Tickets Richtung Süden (z.b. Dresden / Leipzig) taucht häufig Schönefeld in der Wegevorschrift auf, obwohl keinerlei planmäßige Personenzüge mehr über diesen Weg fahren.
Der Hintergrund ist mir nicht ganz klar, aber augenscheinlich werden für die meisten Tickets von/nach Berlin Umwege berechnet, die wegen Spätfolgen der deutschen Teilung bis 2006 notwendig waren - jetzt aber nicht mehr. Und da diese Umwege noch immer preisbildend sind, tauchen sie wohl in der Wegevorschrift auf.

Die DR hingegen hat für Fahrten Berlin - Leipzig den direkten Weg ab Anhalter Bf berechnet - die DB berechnet den Umweg über Schöneweide (nicht Karlshorst) und Schönefeld...

Wenn das so ist, dann wie verhält sich der Zwang der Fahrt über Westkreuz (laut der Wegevorschrift), damit, dass die Mehrheit der Direktverbindungen eben so nicht fährt? Würde man die BB strikt auslegen, dann brechen Hunderte Kunden am Tag die Bedingungen. Dass es innerhalb Berlins nicht kontrolliert wird, ist mir bekannt. Trotzdem ist weit von der Sinnhaftigkeit entfernt...

? zum BWK auf Wegevorschrift bei Fahrten über Berlin

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 22.07.2020, 09:50 (vor 2060 Tagen) @ A-W

Hallo in die Runde,

ich habe einen Flexpreis für die Strecke Hannover über Berlin und weiter Richtung Küstrin-Kietz mit folgendem Wegevorschrift:

LEHR*(WOB*SDL/BS*EILS*MD*P)*BWK*B

Die Vorschrift habe ich verstanden, aber bei der Buchung des Online Tickets habe ich einen ICE Richtung Berlin Gesundbrunnen gewählt, der niemals über Westkreuz fährt, sondern der fährt die Strecke über Westend und nutzt den inneren Ring. Wenn ich die Wegevorschrift richtig verstehe, müsste ich zwingend über Westkreuz fahren, obwohl mir während der Buchung ein Zug vorgeschlagen wurde, der das nicht tut? Weil mir diese Verbindung so verkauft wurde, gehe ich davon aus, dass so eine Fahrt zulässig sein müsste.

Meine Frage: Warum steht Westkreuz so dort, wenn es viele Verbindungen gibt, die verkehrsüblich sind, aber eben nicht so wie vorgegeben fahren? Ich hätte es verstanden, wenn es als Teil der Raumbegrenzung in einem Zug mit Potsdam enthalten wäre, weil man theoretisch von Potsdam über Südkreuz oder gar Schönefeld fahren könnte, aber aus Richtung Stendal kommend, gibt es nicht besonders viel Raum für Manöver, oder?

Heute gibt es folgende Fernverkehrsverbindungen (Magdeburg - Berlin geht sehr oft nur im RE):
Hannover Hbf -> Berlin Ostbahnhof (über Westkreuz): 8
Hannover Hbf -> Berlin Gesundbrunnen (nicht über Westkreuz): 15
Hannover Hbf -> Magdeburg Hbf -> Berlin Hbf (über Westkreuz): 17

Allerdings durfte allen klar sein, dass die Strecke über Magdeburg eine deutlich langsamere und deswegen auch weniger üblichere Strecke darstellt.

Würde man sich für reinen Nahverkehr entscheiden (ja, niemand würde das normalerweise tun, aber es geht ums Prinzip), würde das System folgendes Wegevorschrift ausspucken (das kann man sich im Buchungssystem für Zeitkarten anzeigen lassen):

(OEB/BS)*Magdeburg Hbf*(BRB/RSL)*B*Berlin Ostkreuz

Dass die Fahrt über Magdeburg verläuft ist keine Überraschung. Warum gibt es in diesem Fall keine Pflicht über Westkreuz zu fahren?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und vielen Dank im Voraus,

A-W

Der Bahnhof Berlin, ist der Bahnhof Berlin Friedrichstraße

In Westkreuz kommen die beiden Streckenäste zusammen, wobei dort nur die S-Bahn fährt.
Man darf das alles nicht so auf die Goldwaage legen, und einer Fahrkarte zum ICE oder IC Tarif, gibt es die Raumbegrenzung in der klassischen Form nicht mehr.

Früher bis 1990 war eine Fahrkarte von Leipzig Hbf nach Berlin mit Berlin Stadtbahn beschrieben, und diese Fahrkarte galt auch in der S-Bahn im Westteil der Stadt, wobei das bestimmt 99% der Reisenden nie nutzen konnten.
Das ganze Fahrkarten wesen muss man überarbeitet werden.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? zum BWK auf Wegevorschrift bei Fahrten über Berlin

A-W, Hannover, Mittwoch, 22.07.2020, 12:30 (vor 2060 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von A-W, Mittwoch, 22.07.2020, 12:34

Der Bahnhof Berlin, ist der Bahnhof Berlin Friedrichstraße

In Westkreuz kommen die beiden Streckenäste zusammen, wobei dort nur die S-Bahn fährt.
Man darf das alles nicht so auf die Goldwaage legen, und einer Fahrkarte zum ICE oder IC Tarif, gibt es die Raumbegrenzung in der klassischen Form nicht mehr.

Früher bis 1990 war eine Fahrkarte von Leipzig Hbf nach Berlin mit Berlin Stadtbahn beschrieben, und diese Fahrkarte galt auch in der S-Bahn im Westteil der Stadt, wobei das bestimmt 99% der Reisenden nie nutzen konnten.
Das ganze Fahrkarten wesen muss man überarbeitet werden.

Ich dachte, dass „B“ einfach für Berlin (so steht es im Buchungssystem für Zeitkarten, wo Wegevorschrift vollständig ausgeschrieben wird) bzw. alle Berliner Bahnhöfe innerhalb des S-Bahn Rings steht, aber Friedrichstraße passt auch, weil diese gerade in der Mitte Berlins steht.

Mir ist klar, dass nur die S-Bahn wirklich in Westkreuz halten kann und sonstige Züge wenige Meter neben dem Bahnhof fahren. Die Züge, die in Gesundbrunnen enden, fahren aber gar nicht dort, sondern fahren neben des S-Bahn Rings bis kurz vor Gesundbrunnen, wo der Zug dann Richtung Süden wendet um den Hauptbahnhof (tief) zu erreichen. Das führt eben dazu, dass die Wegevorschrift wie oben angegeben, so nicht strikt eingehalten werden kann.

Ja, das ganze muss überarbeitet werden, weil es schon früher Beispiele (auch in diesem Forum) gab, die noch sinnfreier waren. Ansonsten: Woher soll der Reisende wissen, wie diese Wegevorschrift zu lesen ist, wenn die DB die Regeln und den Kürzel Verzeichnis nicht veröffentlicht, sondern lediglich in den BB schreibt, dass die Vorschrift auch verkürzt angegeben werden kann?

OT: Regeln für Wegevorschrift im FV nicht veröffentlicht

michael_seelze, Mittwoch, 22.07.2020, 16:34 (vor 2060 Tagen) @ A-W

Ja, das ganze muss überarbeitet werden, weil es schon früher Beispiele (auch in diesem Forum) gab, die noch sinnfreier waren. Ansonsten: Woher soll der Reisende wissen, wie diese Wegevorschrift zu lesen ist, wenn die DB die Regeln und den Kürzel Verzeichnis nicht veröffentlicht, sondern lediglich in den BB schreibt, dass die Vorschrift auch verkürzt angegeben werden kann?

Für den Fernverkehr wäre eine Veröffentlichung angebracht, für den Nahverkehr (Produktklasse C) hat die DB es ja bereits vor geraumer Zeit geschafft, den Entfernungszeiger unter die online einsehbaren Tarife aufzunehmen.

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