Laut offizieller Regelung bleibt der gebuchte Weg (Allgemeines Forum)

mmandl, Samstag, 11.07.2020, 08:47 (vor 1379 Tagen) @ A-W

Hallo,

genau. Auch die Beförderer müssen gleich bleiben. Beispiel: Gekauft wurde ein (Super-)Sparpreis von Brüssel nach Deutschland mit dem ICE. Fällt der ICE aus, dann kann man nicht die Züge der SNCB/NMBS nehmen. Stattdessen entweder hofft man, dass der Thalys auf Grundlage von HOTNAT einem aufnimmt, wenn ausreichend Platz da ist und der Zugchef das mitmacht oder man wartet auf den nächsten ICE oder man kauft sich eine Fahrkarte für belgische Züge um mit diesen nach Aachen zu gelangen. Der Grund: Beförderer-Code der DB (1080) wird bereits ab Brüssel eingetragen. Auch bei den Flexpreisen, wo die ursprünglich gewählte Verbindung den ICE von Brüssel enthält ist nur 1080 eingetragen. Es wäre spannend herauszufinden, was passiert beim Flexpreis mit gewählten SNCB-Zügen bis Aachen und einem ICE ab z. B. Köln.

Viele Grüße,
A-W

All diese Einschränkungen stehen im Widerspruch zu Art. 16 VO 1371/2007


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