Fahrten mit ÖV sind steuerfrei zwischen Wohnung und Arbeit (Allgemeines Forum)

oska, Sonntag, 05.07.2020, 19:16 (vor 1363 Tagen) @ Rote-Augen-Sprinter

3. Änderung ab dem 01.01.2019
Für Sachverhalte ab dem 01.01.2019 ist die geänderte Rechtslage in Form einer möglichen Steuerbefreiung i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG unter Hinzuziehung der ofix: EStG/3/97 zu beachten.

So ist es.

Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag;


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