? Kann Reisezentrum FGR bei internationalen FK bearbeiten? (Fahrkarten und Angebote)
Ahoj,
ist es korrekt, dass DB Reisezentren Fahrgastrechte-Entschädigungen bei
internationalen Fahrkarten, gekauft bei DB und Verspätung entstanden
durch Zug von DB Fernverkehr in Deutschland, nicht bearbeiten können
und dass das das SC FGR machen muss?
Ich frage nach, weil der Mitarbeiter auch ansonsten nicht sehr wissend
schien (kannte nicht die tarifliche Gleichstellung im eigenen Ort --
der Bequemlichkeit kaufe ich meist einfach zum Hauptbahnhof, geht in
der Eingabe schneller; meinte dann, er könne das nur machen, wenn auf
der Fahrkarte auch direkt der Bahnhof der tariflichen Gleichstellung
drauf sei, und meinte dann, dass auf der Fahrkarte der versätete Zug
gar nicht drauf war -- Flexpreis Onlineticket ausgedruckt, bin ganz
bewusst dann später gefahren wegen weniger Umstiegen, und ist sogar
Zangenabdruck von der tatsächlichen Fahrt drauf. Und da ich Angst habe,
dass Menschen hier im Forum mir ein "Ausnutzen" vorwerfen: Mir war die
Verspätung _nicht_ bewusst bei Wahl meiner Verbindung und habe ich erst
beim späteren Umsteigen mitbekommen), und ich daher auch nicht weiss
wie sehr ich dieser Aussage vertrauen kann.
Bis jetzt war bei allen meinen drei Versuchen, FGR im Reisezentrum zu
machen um durch Gutschein in Genuss der höheren Entschädigung zu
kommen, irgend ein Grund warum es eingeschickt werden müsse.
Ja wird eingeschickt
mein FGR Fall 2018 in die Schweiz (Verspätung 90min in D entstanden) wurde auch eingeschickt und nicht im RZ bearbeitet. Hat ca 3 Wochen gedauert.
Hab eine Kopie im RZ bekommen und das wars dann.
? Kann Reisezentrum FGR bei internationalen FK bearbeiten?
Hallo,
es ist tatsächlich korrekt dass alle internationale Fk zum SCFGR geschickt werden müssen.
Wie es in Fällen von Salzburg, Kufstein oder Basel Bad aussieht, weiß ich leider nicht.
Danke (auch an @Power132).
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