Sehr interessant! (Fahrkarten und Angebote)
Ich habe auch einen solchen Fall gehabt
Papierticket, Fallgruppe "nur flexible Nutzung möglich".
Per Post an DB geschickt (Postfach Bamberg) mit der Bitte um Gutschein. Kurze Erläuterung dazu im Anschreiben.
Kam etwa 3 Wochen später als Gutschein per Post.
Meine Theorie: Wenn es negativ beschieden wird, kann der Kunde das Ticket im Falle eines postalisch eingesandten Papiertickets nicht mehr zurückerhalten und damit nicht mehr flexibel nutzen, da der Scan-Dienstleister wahrscheinlich alles schreddert. Spätestens wenn der Kunde nach Ablehnung der Gutscheinerstattung das Ticket zurückfordert, hätte die Bahn ein Problem.
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NIM rocks,
23.06.2020, 10:17
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23.06.2020, 10:39
- Sehr interessant! - bahnfahrerofr., 23.06.2020, 12:32
- Sehr interessant! - NIM rocks, 23.06.2020, 21:20
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23.06.2020, 10:39