Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun? (Fahrkarten und Angebote)
Invictus, Dienstag, 09.06.2020, 00:34 (vor 2232 Tagen)
Hallo zusammen,
die Freundin von meiner Frau hat mich heute Nachmittag angerufen und berichtete folgendes:
Im April 2019 reichte sie beim Servicecenter Fahrgastrechte ein Verspätungsfall ein.
Bei der Entschädigung wählte sie in Form eines Gutscheins.
Nun wollte sie heute einen Zug buchen und ihr Gutschein war abgelaufen, sprich das eine Jahr war schon verstrichen.
Sie will den Fehler garnicht bei jemand anderen suchen, hätte sie besser mal ordentlich lesen sollen und an der Pinnwand oä festigen dass man es nicht vergisst.
Sie fragt sich nun, was sie da am besten tun kann und ich geb die Frage einfach mal hier weiter.
Was schlagt ihr vor?
Zum Reisezentrum?
Servicecenter Fahrgastrechte anrufen?
Kundendialog in Bamberg kontaktieren?
Ich kenne nur das BGB-Urteil mit dem Absatz, dass die Gutscheine eine Mindestdauer von drei Jahren haben und ein Gutschein im Grunde nicht wirklich ablaufen kann.
Ob und welch Unterschiede es da gibt weiss ich nicht.
Auf jeden Fall denke ich, dass da schon etwas möglich ist.
Habt ihr dbzgl ggf Erfahrungen?
Bedanke mich vorab im Namen der Freundin und gute Nacht allen!:-)
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 09.06.2020, 00:46 (vor 2232 Tagen) @ Invictus
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 09.06.2020, 00:47
Hallo zusammen,
Hallo,
die Freundin von meiner Frau hat mich heute Nachmittag angerufen und berichtete folgendes:
Im April 2019 reichte sie beim Servicecenter Fahrgastrechte ein Verspätungsfall ein.
Bei der Entschädigung wählte sie in Form eines Gutscheins.Nun wollte sie heute einen Zug buchen und ihr Gutschein war abgelaufen, sprich das eine Jahr war schon verstrichen.
Sie will den Fehler garnicht bei jemand anderen suchen, hätte sie besser mal ordentlich lesen sollen und an der Pinnwand oä festigen dass man es nicht vergisst.Sie fragt sich nun, was sie da am besten tun kann und ich geb die Frage einfach mal hier weiter.
Was schlagt ihr vor?
Zum Reisezentrum?
Servicecenter Fahrgastrechte anrufen?
Kundendialog in Bamberg kontaktieren?
Kundendialog
Ich kenne nur das BGB-Urteil mit dem Absatz, dass die Gutscheine eine Mindestdauer von drei Jahren haben und ein Gutschein im Grunde nicht wirklich ablaufen kann.
Dies gilt nur für Gutscheine bei denen nicht von vornherein ein Gültigkeitsdatum festgelegt wurde.
Ob und welch Unterschiede es da gibt weiss ich nicht.
Auf jeden Fall denke ich, dass da schon etwas möglich ist.
50:50
Habt ihr dbzgl ggf Erfahrungen?
Einmal wurde mir aus Kulanz ein neuer Gutschein ausgestellt, beim zweiten Mal nicht.
Bedanke mich vorab im Namen der Freundin und gute Nacht allen!:-)
Viel Glück!
Immerhin wurde die Gültigkeit mittlerweile auf drei Jahre verlängert, bringt in dem kontrekten Fall leider nichts, aber für die Zukunft ggf. ganz gut.
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun
Invictus, Dienstag, 09.06.2020, 01:06 (vor 2232 Tagen) @ Berlin-Express
Hallo zusammen,
Hallo,
die Freundin von meiner Frau hat mich heute Nachmittag angerufen und berichtete folgendes:
Im April 2019 reichte sie beim Servicecenter Fahrgastrechte ein Verspätungsfall ein.
Bei der Entschädigung wählte sie in Form eines Gutscheins.Nun wollte sie heute einen Zug buchen und ihr Gutschein war abgelaufen, sprich das eine Jahr war schon verstrichen.
Sie will den Fehler garnicht bei jemand anderen suchen, hätte sie besser mal ordentlich lesen sollen und an der Pinnwand oä festigen dass man es nicht vergisst.Sie fragt sich nun, was sie da am besten tun kann und ich geb die Frage einfach mal hier weiter.
Was schlagt ihr vor?
Zum Reisezentrum?
Servicecenter Fahrgastrechte anrufen?
Kundendialog in Bamberg kontaktieren?
Kundendialog
Ich kenne nur das BGB-Urteil mit dem Absatz, dass die Gutscheine eine Mindestdauer von drei Jahren haben und ein Gutschein im Grunde nicht wirklich ablaufen kann.
Dies gilt nur für Gutscheine bei denen nicht von vornherein ein Gültigkeitsdatum festgelegt wurde.
Ob und welch Unterschiede es da gibt weiss ich nicht.
Auf jeden Fall denke ich, dass da schon etwas möglich ist.
50:50
Habt ihr dbzgl ggf Erfahrungen?
Einmal wurde mir aus Kulanz ein neuer Gutschein ausgestellt, beim zweiten Mal nicht.
Bedanke mich vorab im Namen der Freundin und gute Nacht allen!:-)
Viel Glück!
Immerhin wurde die Gültigkeit mittlerweile auf drei Jahre verlängert, bringt in dem kontrekten Fall leider nichts, aber für die Zukunft ggf. ganz gut.
Richt ich ihr aus.
Lese ich mir aber das BGB-Urteil durch, stehen ihre Chancen recht gut wenn nicht sogar besiegelt.
Du gibst den Weg doch vor. Auf zum Anwalt!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 09.06.2020, 10:04 (vor 2231 Tagen) @ Invictus
Huhu.
Lese ich mir aber das BGB-Urteil durch, stehen ihre Chancen recht gut wenn nicht sogar besiegelt.
Und wo ist dann jetzt das Problem?
Der Einfachheit halber und um die Konversation mit der DB abzukürzen, empfehle ich die sofortige Konsultation eines Anwaltes. Rechtsschutzversicherung sollte zur Sicherheit vorhanden sein. Dann eben kurz die Rechte einklagen. Fertig.
Als Gentleman begleitest du die Dame natürlich und erklärst dem Anwalt die Dinge - u.U. blickt der bei der Bahn ja auch nicht durch und macht sonst noch was falsches.
Mußte nur aufpassen, dass der Mann der Freundin deiner Frau kein Weichei ist. Nicht dass die Freundin deiner Frau dich dann für deine Durchsetzungsgabe bewundert und dann mal deine Frau werden will und infolge dessen deine Frau nicht mehr die beste Freundin ist.
Schöne Grüße von jörg
Du gibst den Weg doch vor. Auf zum Anwalt!
Invictus, Dienstag, 09.06.2020, 12:04 (vor 2231 Tagen) @ Der Blaschke
Huhu.
Lese ich mir aber das BGB-Urteil durch, stehen ihre Chancen recht gut wenn nicht sogar besiegelt.
Und wo ist dann jetzt das Problem?Der Einfachheit halber und um die Konversation mit der DB abzukürzen, empfehle ich die sofortige Konsultation eines Anwaltes. Rechtsschutzversicherung sollte zur Sicherheit vorhanden sein. Dann eben kurz die Rechte einklagen. Fertig.
Als Gentleman begleitest du die Dame natürlich und erklärst dem Anwalt die Dinge - u.U. blickt der bei der Bahn ja auch nicht durch und macht sonst noch was falsches.
Mußte nur aufpassen, dass der Mann der Freundin deiner Frau kein Weichei ist. Nicht dass die Freundin deiner Frau dich dann für deine Durchsetzungsgabe bewundert und dann mal deine Frau werden will und infolge dessen deine Frau nicht mehr die beste Freundin ist.
Schöne Grüße von jörg
So langsam mach ich mir sorgen um dich.
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun
ICE2020, Dienstag, 09.06.2020, 13:27 (vor 2231 Tagen) @ Invictus
Lese ich mir aber das BGB-Urteil durch, stehen ihre Chancen recht gut wenn nicht sogar besiegelt.
Sind wir nicht in Wirklichkeit alle Juristen? Und, aus aktuellem Anlass, natürlich auch Virologen. Experten? Ach was! Das les' ich mir mal schnell durch!
Was ist ein BGB Urteil?
Ede, Dienstag, 09.06.2020, 15:49 (vor 2231 Tagen) @ Invictus
- kein Text -
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun
bahnfahrerofr., Dienstag, 09.06.2020, 06:39 (vor 2231 Tagen) @ Berlin-Express
Immerhin wurde die Gültigkeit mittlerweile auf drei Jahre verlängert, bringt in dem kontrekten Fall leider nichts, aber für die Zukunft ggf. ganz gut.
Blöde Frage, aber ist das wirklich so?
Mein letzter FGR Fall aus April kam noch mit einjähriger Gültigkeit.
FGR-Gutscheine sind nach wie vor ein Jahr gültig.
sibiminus, Dienstag, 09.06.2020, 09:15 (vor 2231 Tagen) @ bahnfahrerofr.
- kein Text -
Da habe ich mich vertan.
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 09.06.2020, 12:19 (vor 2231 Tagen) @ bahnfahrerofr.
- kein Text -
Entschädigungsgutschein abgelaufen, die Auflösung!
Invictus, Mittwoch, 24.06.2020, 15:47 (vor 2216 Tagen) @ Berlin-Express
Bekomme vom Servicecenter neue, muss die alten Gutscheine einschicken.
Vielleicht einen barocken Bilderrahmen kaufen?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 09.06.2020, 21:16 (vor 2231 Tagen) @ Invictus
- kein Text -
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Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun?
Norddeich, Mittwoch, 10.06.2020, 09:19 (vor 2230 Tagen) @ Invictus
Bei der Entschädigung wählte sie in Form eines Gutscheins.
Gibt es echt so viele Leute ohne Bankkonto in Deutschland?
(Eine SparCard würde reichen.)
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 10.06.2020, 15:47 (vor 2230 Tagen) @ Norddeich
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
--
Weg mit dem 4744!
Zangenabdruck?
Hansjörg, Mittwoch, 10.06.2020, 15:52 (vor 2230 Tagen) @ JeDi
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
Aktuell schwierig, da es nur mit Fahrkarte und Zangenabdruck funktioniert.
Zangenabdruck?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 10.06.2020, 16:04 (vor 2230 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 10.06.2020, 16:05
Geht bei Papierfahrkarten selbstverständlich auch ohne Zangenabdruck. Warum sollte auch nicht?
Und was wäre das Problem dran? Ich hab die letzten Wochen noch immer einen bekommen...
Übrigens geht es um eine Fahrt vor >1 Jahr, daher sind alle Hinweise auf "aktuell" ohnehin Quatsch.
--
Weg mit dem 4744!
Zangenabdruck?
Hansjörg, Mittwoch, 10.06.2020, 16:06 (vor 2230 Tagen) @ JeDi
Geht bei Papierfahrkarten selbstverständlich auch ohne Zangenabdruck. Warum sollte auch nicht?
Und was wäre das Problem dran? Ich hab die letzten Wochen noch immer einen bekommen...
Mir wurde ohne Zangenabdruck die RZ +20% Gutscheinvariante verweigert, da es ohne Zangenabdruck eingeschickt werden muss.
Zangenabdruck?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 10.06.2020, 21:26 (vor 2230 Tagen) @ Hansjörg
Geht bei Papierfahrkarten selbstverständlich auch ohne Zangenabdruck. Warum sollte auch nicht?
Und was wäre das Problem dran? Ich hab die letzten Wochen noch immer einen bekommen...
Mir wurde ohne Zangenabdruck die RZ +20% Gutscheinvariante verweigert, da es ohne Zangenabdruck eingeschickt werden muss.
Naja. Papierfahrkarten gibt's ja nur einmal, sodass der Zangenabdruck nur bei digitalen Tickets erforderlich ist.
--
Weg mit dem 4744!
Zangenabdruck nicht notwendig - QR-Code-Aufkleber reicht
Henrik, Donnerstag, 13.08.2020, 22:12 (vor 2166 Tagen) @ Hansjörg
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
Aktuell schwierig, da es nur mit Fahrkarte und Zangenabdruck funktioniert.
Geht bei Papierfahrkarten selbstverständlich auch ohne Zangenabdruck. Warum sollte auch nicht?
Und was wäre das Problem dran? Ich hab die letzten Wochen noch immer einen bekommen...
Mir wurde ohne Zangenabdruck die RZ +20% Gutscheinvariante verweigert, da es ohne Zangenabdruck eingeschickt werden muss.
Falls Du es im ICE vergessen hast, Dir einen Zangenabdruck geben zu lassen und im folgenden NV kein Schaffner war,
dann lass Dir einfach einen QR-Code bei der DB Info auf das FGR-Formular raufkleben. Das reicht auch.
QR Code bringt +20% im RZ?
Hansjörg, Freitag, 14.08.2020, 08:09 (vor 2165 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Hansjörg, Freitag, 14.08.2020, 08:10
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
Aktuell schwierig, da es nur mit Fahrkarte und Zangenabdruck funktioniert.
Geht bei Papierfahrkarten selbstverständlich auch ohne Zangenabdruck. Warum sollte auch nicht?
Und was wäre das Problem dran? Ich hab die letzten Wochen noch immer einen bekommen...
Mir wurde ohne Zangenabdruck die RZ +20% Gutscheinvariante verweigert, da es ohne Zangenabdruck eingeschickt werden muss.
Falls Du es im ICE vergessen hast, Dir einen Zangenabdruck geben zu lassen und im folgenden NV kein Schaffner war,
dann lass Dir einfach einen QR-Code bei der DB Info auf das FGR-Formular raufkleben. Das reicht auch.
Der QR Code bringt +20% im RZ? Warum?
Zangenabdruck!
Henrik, Mittwoch, 10.06.2020, 16:06 (vor 2230 Tagen) @ Hansjörg
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
Aktuell schwierig, da es nur mit Fahrkarte und Zangenabdruck funktioniert.
was genau sollte daran aktuell schwierig sein?
Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun?
Norddeich, Donnerstag, 11.06.2020, 01:17 (vor 2230 Tagen) @ JeDi
Naja, 20% mehr nimmt eins doch gerne mit?
Die 20% extra nehme ich – soweit möglich – auch gerne mit. Aber das funktioniert doch nur vor Ort im DB-Reisezentrum und nicht, wenn man die Entschädigungszahlung direkt beim Servicecenter Fahrgastrechte einfordert, oder?
Richtig
Matze86, München, Donnerstag, 11.06.2020, 10:54 (vor 2229 Tagen) @ Norddeich
- kein Text -