Teurer für Geschäftskunden bei Nichtanpassung der Preise (Fahrkarten und Angebote)

Dieter4711, Freitag, 05.06.2020, 13:55 (vor 2108 Tagen) @ ICE920

Die Mehrwertsteuer gilt erstmal als Abgabe für das Unternehmen. Ob sie, wie bei der Steuersenkung für den Fernverkehr, an den Kunden weitergegeben wird, bleibt eine unternehmerische Entscheidung. Bei einer zeitlich so befristeten Steuersenkung habe ich große Zweifel, ob die DB da was macht.

In diesem Fall würden für alle Geschäftskunden - bei denen die Umsatzsteuer ja auch nur ein Durchlaufposten sind - die Preise um etwa 2,6 % (allgemeiner Steuersatz) bzw. 1,9 % (ermäßigter Steuersatz) steigen.


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