PU was ist das ????? (Allgemeines Forum)

Martin, Mittwoch, 07.04.2010, 19:42 (vor 5963 Tagen) @ cyberle

ein Zusammenprall mit Menschen.


Das ist ein "Aufprall" gem. Konzernrichtlinie 123.0180!


Da hast du natürlich Recht! Streng genommen muss man dann aber auch noch sehen, dass ein PU als Arbeitsunfall wieder nicht unter den Aufprall fällt ;)
Und wenn ein Fahrgast angefahren wird, ist es auch schon wieder kein Aufprall mehr sondern ein "Gefährliches Ereignis mit Reisenden".


Richtigerweise heißt es ein gefärlicher Eingriff in den Bahnverkehr.

Falsch! Ein "Gefährliches Ereinis mit Reisenden" ist jedes Ereignis bei dem Reisende konkret gefährdet oder geschädigt werden.

Ganz im Gegegensatz dazu: Ein gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnbetrieb liegt vor, bei:
Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung von Bahnanlagen oder Bahnfahrzeugen, Bereiten von Hindernissen, Geben von falschen Zeichen oder Signalen. Auf der freien Zeile ist die Art des Eingriffs zu beschreiben.
Beispiel: Beschuß von Reisezug, Aussägen von Schienenstücken, Kanalabdeckplatten ins Gleis gelegt

Ein "Gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnbetrieb" gefährtet den Bahnbetrieb - nicht primär denjenigen der die Tat begeht. Bei einem "Gefährlichen Ereignis mit Reisenden" geht es um Gefährdung/Schädigung der Reisenden - der Achsbruch von Köln war damit ein Gefährliches Erignis mit Reisenden jedoch kein Gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnbetrieb.


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