? Höhe Stornierungskosten (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Mittwoch, 06.05.2020, 22:46 (vor 2137 Tagen)
bearbeitet von wachtberghöhle, Mittwoch, 06.05.2020, 22:47

Eine Frage zur Höhe der Kosten bei Stornierung Europasparpreis.
Gebucht wurde in einem Auftrag eine Hin- und Rückfahrt.
Die Reise fällt aus, wegen ist nicht, mir ist aber nicht klar wie hoch die Kosten für die Stornierung sind.

Mein Empfinden ist, da Hin- und Rückfahrt in einer Buchung durchgeführt wurde, ich den Fahrschein also komplett storniere und damit 10€ zahlen muss.

Ich habe aber (siehe Bild) die Option, jeweils separat zu stornieren, was mich befürchten lässt, insgesamt 20€ für die Stornierung zu bezahlen.

[image]

Was wird die Bahn also berechnen?

? Höhe Stornierungskosten

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 06.05.2020, 23:19 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle

Was wird die Bahn also berechnen?

20 EUR. Du hast zwei Fahrkarten, da die Höchstgültigkeit für eine Fahrkarte überschritten ist.

--
Weg mit dem 4744!

? Höhe Stornierungskosten

br752, Donnerstag, 07.05.2020, 00:46 (vor 2137 Tagen) @ JeDi

Was wird die Bahn also berechnen?


20 EUR. Du hast zwei Fahrkarten, da die Höchstgültigkeit für eine Fahrkarte überschritten ist.

Hallo JeDi.

Seit wann muss Hin- und Rueckfahrt GEMEINSAM innerhalb der "Gueltigkeit der Hinfahrt" liegen?

Wenn ich mich recht erinnere, kann auf einem Ticket Hin- und Reckfahrt stehen mit weit auseinanderliegenden Datumsbereichen. Dann wird die Gueltigkeit der Hin- und Rueckfahrt getrennt, auf dem einem Ticket, angegeben.

Dann wuerde ja jedes Europaticket, mit mehr als 3 Tagen Aufenthalt, immer getrennt erstellt werden.

Kann es hier nicht einen anderen Grund haben?


BR752

? Höhe Stornierungskosten

sibiminus, Donnerstag, 07.05.2020, 09:30 (vor 2137 Tagen) @ br752

Seit wann muss Hin- und Rueckfahrt GEMEINSAM innerhalb der "Gueltigkeit der Hinfahrt" liegen?

Nein. Die Rückfahrt muss in der Geltungsdauer der Fahrkarte liegen, die ist seit einiger Zeit bei internationalen Fahrkarten zwei Tage wenn über 100 Tarifkilometer.

Wenn ich mich recht erinnere, kann auf einem Ticket Hin- und Reckfahrt stehen mit weit auseinanderliegenden Datumsbereichen. Dann wird die Gueltigkeit der Hin- und Rueckfahrt getrennt, auf dem einem Ticket, angegeben.

Ja, das war "früher" (ist noch nicht so lange her, weiß aber nicht mehr genau seit wann) mal so. Bis die Geltungsdauer verkürzt wurde.

Dann wuerde ja jedes Europaticket, mit mehr als 3 Tagen Aufenthalt, immer getrennt erstellt werden.

Genau.

Kann es hier nicht einen anderen Grund haben?

Nein.

? Höhe Stornierungskosten

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.05.2020, 08:24 (vor 2137 Tagen) @ JeDi

Was wird die Bahn also berechnen?


20 EUR. Du hast zwei Fahrkarten, da die Höchstgültigkeit für eine Fahrkarte überschritten ist.

Das verstehe ich nicht. Bei einer vergleichbaren Reise innerhalb Deutschlands habe ich genau einen Button zum Stornieren, also einmal die 10€.

Die Hin- und Rückfahrt liegt eine Woche (> Höchstgültigkeit) auseinadner.

? Höhe Stornierungskosten

martin.elsner, Donnerstag, 07.05.2020, 07:15 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle

Wieso überhaupt Gebühr?

Fahren die Züge zu der gebuchten Zeit und dürftest du mitfahren oder hast du nicht die Wahl und darfst nicht fahren?

Gruß
Martin

? Höhe Stornierungskosten

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.05.2020, 08:28 (vor 2137 Tagen) @ martin.elsner

Wieso überhaupt Gebühr?

Die Reise liegt ausserhalb des Kulanzzeitraum der kostenfreien Stornierung (vor 13.03. gebucht, aber Reise nach 04.05.)

Daher nur als Flexticket, aber die gebuchte Strecke benötige ich frühestens 2021...

Fahren die Züge zu der gebuchten Zeit und dürftest du mitfahren oder hast du nicht die Wahl und darfst nicht fahren?

Die Hinfahrt enthält tatsächlich einen aktuell nicht verkehrenden ICE
(Gebucht ist Köln - Utrecht und weiter NL-Nahverkehr), daraus folende Verspätung ist aber <60 Minuten.

Die Rückfahrt wäre wie gebucht möglich zu fahren...

Zugausfall = unendliche Verspätung

Hansjörg, Donnerstag, 07.05.2020, 08:43 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle

Wieso überhaupt Gebühr?


Die Reise liegt ausserhalb des Kulanzzeitraum der kostenfreien Stornierung (vor 13.03. gebucht, aber Reise nach 04.05.)

Daher nur als Flexticket, aber die gebuchte Strecke benötige ich frühestens 2021...

Fahren die Züge zu der gebuchten Zeit und dürftest du mitfahren oder hast du nicht die Wahl und darfst nicht fahren?


Die Hinfahrt enthält tatsächlich einen aktuell nicht verkehrenden ICE
(Gebucht ist Köln - Utrecht und weiter NL-Nahverkehr), daraus folende Verspätung ist aber <60 Minuten.

Die Rückfahrt wäre wie gebucht möglich zu fahren...

Zugausfall ist eine unendliche Verspätung. Eine Möglichkeit ist die Aufhebung der Zugbindung, aber auch ein kostenloser Rücktritt ist möglich.

Zugausfall = unendliche Verspätung

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.05.2020, 08:58 (vor 2137 Tagen) @ Hansjörg

Die Hinfahrt enthält tatsächlich einen aktuell nicht verkehrenden ICE
(Gebucht ist Köln - Utrecht und weiter NL-Nahverkehr), daraus folende Verspätung ist aber <60 Minuten.

Die Rückfahrt wäre wie gebucht möglich zu fahren...


Zugausfall ist eine unendliche Verspätung. Eine Möglichkeit ist die Aufhebung der Zugbindung, aber auch ein kostenloser Rücktritt ist möglich.

Wie und wem gegenüber erkläre ich den kostenlosen Rücktritt?

Ausfall ist Entfall der Vertragsgrundlage

Power132, Donnerstag, 07.05.2020, 09:02 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Power132, Donnerstag, 07.05.2020, 09:02

https://www.zugreiseblog.de/fahrgastrechte-formular-bahn-entschaedigung/

Würde auch bei Entfall zutreffen

Abbruch der Reise: Gesamte Erstattung des Fahrpreises

Manchmal weißt du schon vor Beginn deiner Bahnfahrt, dass der Zug Verspätung haben wird. Wenn diese mindestens eine Stunde beträgt, darfst du die Fahrt komplett abbrechen und bekommst den gesamten Fahrpreis erstattet. Sofern du die Reise bereits angetreten hast, kannst du auch wieder zu deinem Startbahnhof zurückfahren und erhältst ebenfalls den Ticketpreis zurück.

SCFGR

Hansjörg, Donnerstag, 07.05.2020, 09:03 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 07.05.2020, 09:03

Die Hinfahrt enthält tatsächlich einen aktuell nicht verkehrenden ICE
(Gebucht ist Köln - Utrecht und weiter NL-Nahverkehr), daraus folende Verspätung ist aber <60 Minuten.

Die Rückfahrt wäre wie gebucht möglich zu fahren...


Zugausfall ist eine unendliche Verspätung. Eine Möglichkeit ist die Aufhebung der Zugbindung, aber auch ein kostenloser Rücktritt ist möglich.


Wie und wem gegenüber erkläre ich den kostenlosen Rücktritt?

SCFGR mittels Fahrgastrechteformular. "Erster Ausgefallener Zug" + "Reise wg. Verspätung nicht angetreten (Startbahnhof)"

SCFGR

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 07.05.2020, 11:28 (vor 2136 Tagen) @ Hansjörg

Dann wuerde ja jedes Europaticket, mit mehr als 3 Tagen Aufenthalt, immer getrennt erstellt werden.

Nicht 3 Tage, sondern nur noch ein Tag Aufenhalt. Genauer also: Wenn die Gesamtreisezeit (Beginn der Hinfahrt bis Ende der Rückfahrt) über zwei Kalendertage hinausgeht, werden die Tickets getrennt erstellt.

Die Hinfahrt enthält tatsächlich einen aktuell nicht verkehrenden ICE
(Gebucht ist Köln - Utrecht und weiter NL-Nahverkehr), daraus folende Verspätung ist aber <60 Minuten.

Die Rückfahrt wäre wie gebucht möglich zu fahren...


Zugausfall ist eine unendliche Verspätung. Eine Möglichkeit ist die Aufhebung der Zugbindung, aber auch ein kostenloser Rücktritt ist möglich.


Wie und wem gegenüber erkläre ich den kostenlosen Rücktritt?


SCFGR mittels Fahrgastrechteformular. "Erster Ausgefallener Zug" + "Reise wg. Verspätung nicht angetreten (Startbahnhof)"

Das Formular darf allerdings erst genutzt werden, nachdem der Zug tatsächlich ausgefallen ist bzw. die Fahrt sich >60 min. verspätet, also frühestens am Reisetag. Möchte man vorher vom Vertrag zurücktreten, soll man eine Mail schreiben an fahrkartenservice@bahn.de, wobei die dafür zuständigen Mitarbeiter wohl zurzeit deutlich stärker ausgelastet sind als der FGR-Service. Soweit die Theorie, vielleicht bietet die Praxis mehr Möglichkeiten. Und ob das mit dem Rücktritt per Mail problemlos funktioniert, weiß ich auch nicht.

SCFGR

Hansjörg, Donnerstag, 07.05.2020, 11:45 (vor 2136 Tagen) @ Co_Tabara-98


Wie und wem gegenüber erkläre ich den kostenlosen Rücktritt?


SCFGR mittels Fahrgastrechteformular. "Erster Ausgefallener Zug" + "Reise wg. Verspätung nicht angetreten (Startbahnhof)"


Das Formular darf allerdings erst genutzt werden, nachdem der Zug tatsächlich ausgefallen ist bzw. die Fahrt sich >60 min. verspätet, also frühestens am Reisetag.

Das stimmt natürlich, habe ich vergessen zu erwähnen. Das Restrisiko ist hier das der Zug doch nicht ausfällt, dafür spart man aber die Stornogebühr.

SCFGR

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.05.2020, 11:53 (vor 2136 Tagen) @ Hansjörg


Wie und wem gegenüber erkläre ich den kostenlosen Rücktritt?


SCFGR mittels Fahrgastrechteformular. "Erster Ausgefallener Zug" + "Reise wg. Verspätung nicht angetreten (Startbahnhof)"


Das Formular darf allerdings erst genutzt werden, nachdem der Zug tatsächlich ausgefallen ist bzw. die Fahrt sich >60 min. verspätet, also frühestens am Reisetag.


Das stimmt natürlich, habe ich vergessen zu erwähnen. Das Restrisiko ist hier das der Zug doch nicht ausfällt, dafür spart man aber die Stornogebühr.

Die Email "Verspätungsalarm" ist bereis in meinem Postfach. Daher muss ich davon ausgehen, dass dies auch so bleibt.

Unsicherheit machte ich bei mir breit, da bei der Ersatzverbindung die Verspätung <60 Minuten ausfällt.

Selbstbestimmte Wahlmöglichkeit

Hansjörg, Donnerstag, 07.05.2020, 12:07 (vor 2136 Tagen) @ wachtberghöhle

Die Email "Verspätungsalarm" ist bereis in meinem Postfach. Daher muss ich davon ausgehen, dass dies auch so bleibt.

Sehr gut.

Unsicherheit machte ich bei mir breit, da bei der Ersatzverbindung die Verspätung <60 Minuten ausfällt.

Eine Ersatzverbindung muss nicht genommen werden, es ist nur ein Vorschlag. Die FGR lassen eindeutig die selbstbestimmte Wahlmöglichkeit zu.

FGR Unterschied Reise / Fahrkarte

wachtberghöhle, Sonntag, 10.05.2020, 16:02 (vor 2133 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von wachtberghöhle, Sonntag, 10.05.2020, 16:03

Eine Frage zur Höhe der Kosten bei Stornierung Europasparpreis.
Gebucht wurde in einem Auftrag eine Hin- und Rückfahrt.
Die Reise fällt aus, wegen ist nicht, mir ist aber nicht klar wie hoch die Kosten für die Stornierung sind.

Nun stehe ich vor der Frage, wie das Servicecenter FGR meinen Vorgang bewertet und wie die Regelungen sind:

Gebucht ist Europaspeyial in einem Auftrag mit einer Auftragsnummer, ausgestellt sind ywei Fahrscheine:

Hinfahrt am 11.05 ICE 128 Koeln nach Utrecht weiter per Nahverkehr
Rückfahrt am 14.05. auch per ICE

Die Hinfahrt ist ein Fall fuer FGR wegen Ausfall des ICE 128.
Kann ich nun die Erstattung fuer die ganye Reise beantragen?

Die Rückfahrt ist ja nun wegen Nichantritt der Hinfahrt überflüssig. Wird das Servicecenter aus den kompletten Auftrag erstatten oder die Fahrten getrennt bewerten, da ywei Fahrscheine ausgestellt sind?

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