? zu Umwegfahrt (Fahrkarten und Angebote)
Gast, Dienstag, 28.04.2020, 12:35 (vor 2151 Tagen)
Werte Herren!
Der Ton scheint allgemein rauher zu werden dieser Tage - kann mir einer evtl. verraten, wie in folgender Situation die Rechtslage ist?
Ich wollte von München über Kaufering nach Augsburg, eine Zeitkarte für die direkte Strecke ist vorhanden und der Umweg bepreisbar, ich hätte also einen Umwegaufpreis (Übergang? Wie ist nochmal die korrekte Bezeichnung?) gebraucht. Vorheriger Kauf am Schalter war wegen der verringerten Öffnungszeiten nicht möglich, am Automaten oder im Internetz gibt es so etwas nicht, blieb also nur Kauf im Zug. Im ALEX, in dem die Reise begann, sagte mir die angesprochene Schaffnerin, sie würden derzeit gar keine Fahrkarten verkaufen, ich solle also mangels Alternative so mitfahren. In der dann folgenden BRB sagten die gleich nach dem Abfahren angesprochenen Schaffnerinnen, Umwegaufpreise zu Zeitkarten würden nicht existieren, ich sei ohne gültigen Fahrausweis unterwegs und stellten mir deshalb einen "Sechziger" aus. (Da meine Zeitkarte nur mit Ausweis gültig ist, konnte ich auch nicht verhindern, daß sie sofort meine Daten aufnehmen - hätte ich den Ausweis verweigert, wäre ich ja wirklich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs gewesen.) Hinweise, daß ich aus der Vergangenheit weiß, daß so etwas selbstverständlich existiert, wurden nur dahingehend beantwortet, sie hätten schon recht, sie seien ja schließlich zwei, die beide dasselbe sagen und beide nicht erst seit gestern bei der BRB arbeiten. (Der Sache war auch kein anderweitiger Streit, z. B. über Gesichtsbedeckungen o. ä., vorausgegangen.)
Die Aussage, daß Umwegaufpreise für die genannte Strecke nicht existieren, ist offensichtlicher Unsinn. Aber wie ist die Rechtslage? Klar auf meiner Seite, da ein Kauf vorher nicht möglich war? Oder gilt womöglich gar, wenn ich so einen Umwegaufpreis nicht im voraus bekomme, dann muß ich einen Normalpreis für die ganze Strecke kaufen, auch wenn das viel teurer ist und dadurch die ja vorhandene Grundfahrkarte ungenutzt bleibt?
Mit redlichem Dank für Ihre uneigennützigen Bemühungen verbleibe ich Ihr
Gast
! Kurze Antwort
wachtberghöhle, Montag, 04.05.2020, 11:41 (vor 2145 Tagen) @ Gast
Werte Herren!
Persönliche Bemerkung: Wenn ein weibliches Mitglied mich als Admin (das bin ich nicht) um Löschung bitte würde, da das Forum für alle Bahnintzeresierten ein Plattform bieten soll, würde ich dem nachkommen.
Der Ton scheint allgemein rauher zu werden dieser Tage - kann mir einer evtl. verraten, wie in folgender Situation die Rechtslage ist?
Für Dich nich gut IMHO:
DIe BRB verkauft:
Besitzt der Fahrgast bei Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte, so ist der Kauf einer Einzelfahrkarte sowie Hin- und Rückfahrkarte möglich, eventuelle Ermäßigungen werden berücksichtigt.
aus:
https://www.meridian-bob-brb.de/de/bayerische-regiobahn/tickets-brb/bordpreiszuschlag-b...
Du hast keinen Anspruch auf Verkauf im Zug, du hättest sagen können: Ich habe keinen Fahrschein für DIESEN Zug und möchte jetzt eine "Einzelfahrkarte" kaufen.
Ich wollte von München über Kaufering nach Augsburg, eine Zeitkarte für die direkte Strecke ist vorhanden und der Umweg bepreisbar, ich hätte also einen Umwegaufpreis (Übergang? Wie ist nochmal die korrekte Bezeichnung?) gebraucht. Vorheriger Kauf am Schalter war wegen der verringerten Öffnungszeiten nicht möglich,
Es gab eine Möglichkeit, du konntest sie nicht nutzen.
Die Aussage, daß Umwegaufpreise für die genannte Strecke nicht existieren, ist offensichtlicher Unsinn.
Das mag stimmen, ändert aber nichts am Problem, dass du keinen gültigen Fahrschein hattest.
Aber wie ist die Rechtslage? Klar auf meiner Seite, da ein Kauf vorher nicht möglich war?
Nein.
Oder gilt womöglich gar, wenn ich so einen Umwegaufpreis nicht im voraus bekomme, dann muß ich einen Normalpreis für die ganze Strecke kaufen, auch wenn das viel teurer ist und dadurch die ja vorhandene Grundfahrkarte ungenutzt bleibt?
Andere Alternative: Dein Zeitmanagement an die Gegebenheiten anpassen.
! längere Antwort
sibiminus, Dienstag, 05.05.2020, 08:58 (vor 2144 Tagen) @ wachtberghöhle
Hallo, vorab: das ist eine Fernanalyse. Bayrische Besonderheiten oder so was hab ich nicht auf dem Schirm.
Für Dich nich gut IMHO:
DIe BRB verkauft:
Besitzt der Fahrgast bei Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte, so ist der Kauf einer Einzelfahrkarte sowie Hin- und Rückfahrkarte möglich, eventuelle Ermäßigungen werden berücksichtigt.
aus:https://www.meridian-bob-brb.de/de/bayerische-regiobahn/tickets-brb/bordpreiszuschlag-b...
Du hast keinen Anspruch auf Verkauf im Zug, du hättest sagen können: Ich habe keinen Fahrschein für DIESEN Zug und möchte jetzt eine "Einzelfahrkarte" kaufen.
Die Beförderungsbedingungen der BRB sagen dazu etwas anderes. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Buch wird unter "2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung" die Anwendung der BBDB festgelegt. Diese wiederum sagen unter A.3.8.2 zu dem Thema Folgendes: "Statt des erhöhten Beförderungsentgeltes kann der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt."
Ich wollte von München über Kaufering nach Augsburg, eine Zeitkarte für die direkte Strecke ist vorhanden und der Umweg bepreisbar, ich hätte also einen Umwegaufpreis (Übergang? Wie ist nochmal die korrekte Bezeichnung?) gebraucht. Vorheriger Kauf am Schalter war wegen der verringerten Öffnungszeiten nicht möglich,
Die Aussage, daß Umwegaufpreise für die genannte Strecke nicht existieren, ist offensichtlicher Unsinn.
Das mag stimmen, ändert aber nichts am Problem, dass du keinen gültigen Fahrschein hattest.
Witzigerweise definieren die Beförderungsbedingungen der DB das nicht so: Der Fahrschein ist gültig*, bedarf aber einer Umwegfahrkarte². Diese BB wendet die BRB ja laut ihrem eigenen Tarif auch an, siehe oben.
* BBDB A.2.9: "Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder einer Berechtigungskarte (z.B. BahnCard) gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können, gesperrt oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist."
² BBDB B.7.2: "Bei Umwegen ist der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte ausgewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen."
Aber wie ist die Rechtslage? Klar auf meiner Seite, da ein Kauf vorher nicht möglich war?
Nein.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Die Formulierung im aktuellen Tarif der DB gefällt mir da nicht so wirklich, das war früher eindeutiger. Eine Pflicht, statt einem Übergang einen Flexpreis (ggfs. als Antrittsfahrkarte oder auch nicht) zu kaufen, kann ich aber wirklich nirgends heraus lesen.
Andere Alternative: Dein Zeitmanagement an die Gegebenheiten anpassen.
Der Vorschlag ist mit "frech" noch sehr freundlich umschrieben. Gegeben die beschriebene Situation, hat der Gast m.E. so gehandelt, wie ich es erwarten würde. Im Hinblick auf die derzeitigen coronösen Einschränkungen halte ich die Reaktion der BRB-Zub nicht nur für tariflich falsch, sondern insbesondere maßlos.
! längere Antwort
Gast, Dienstag, 05.05.2020, 17:20 (vor 2144 Tagen) @ sibiminus
Vielen Dank für die Einschätzungen.
Ja, mir kamen manche Formulierungen in den Tarifbestimmungen auch zu schwammig vor, um konkrete Schlüsse ziehen zu können. Daß ich mit gültiger Fahrkarte unterwegs war, erschien mir mit der von Ihnen genannten Begründung ziemlich klar. Auf der Nacherhebung steht als Grund „ohne Fahrschein“ - nicht einmal das Wort „gültig“ steht dabei -, das ist dann also im Sinne des Tarifs eine falsche Beschuldigung.
Die BRB ja auch die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten“ für gültig, das sollte dann ja für meinen Fall die einschlägigste Quelle sein. Dort liest man:
B.7.2
Bei Umwegen ist der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte aus-gewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen.
Was ich zahlen muß, ist also ganz klar definiert, in meinem Fall 7,10 Euro. Aber wie, wo und wann das zu zahlen ist, steht nicht dabei. Wenn ich dem einzigen für mich ohne stundenlangen zusätzlichen Zeitaufwand erreichbaren Unternehmensvertreter schnellstmöglich nach der Reiseentscheidung die geschuldeten 7,10 Euro anbiete, meine ich halt, alles getan zu haben, was man aus B.7.2 an Verpflichtungen ableiten könnte...
Na, mal schauen, was sie sagen. Bis jetzt gar nichts. Falls es wirklich sein muß, kann ich ja noch die Schlichtungsstelle einschalten.
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Gast, Freitag, 24.07.2020, 17:00 (vor 2064 Tagen) @ sibiminus
Der geschilderte Fall ist nun in sehr gebremster Kommunikationsgeschwindigkeit so weiter verlaufen:
Ende April: Ich zahle nicht, sondern schreibe der BRB, was genau los war, daß ich m. E. nicht ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war (mit Berufung auf die hier besprochenen Stellen) und mir ihre Anschuldigung und ihre Forderung unbegründet erscheint.
Ende Mai: BRB antwortet pauschal, daß ich ohne gültigen Fahrschein unterwegs war, zitiert nur den allgemeinen Paragraphen über erhöhte Beförderungsentgelte, ohne irgendetwas zu begründen oder überhaupt auf den konkreten Fall einzugehen, wiederholt die Forderung von 60 Euro und setzt nochmal eine zweiwöchige Zahlungsfrist.
Anfang Juni: Ich zahle nicht, schreibe zurück und bitte darum, inhaltlich auf den Fall einzugehen.
Ende Juni: Kurze Nachricht der BRB, in welcher um einen Scan der vorgezeigten Jahreskarte gebeten wird.
Anfang Juli: Ich schicke einen.
Kürzlich: Folgende Nachricht der BRB:
[...]Wir haben den Vorfall erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir das erhobene Beförderungsentgelt auf den Fahrpreis für die gefahrenen Strecke von Kaufering nach Augsburg-Hauptbahnhof, in Höhe von 9,70 EUR reduzieren.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine reine Kulanzentscheidung handelt und keine Berufungsmöglichkeit für andere, ähnliche Fälle abzuleiten ist. Bei einem erneuten Vorfall werden unsere Tarifbestimmungen greifen.
Wir bitten Sie um Ausgleich unserer Forderung, in Höhe von 9,70 EUR, innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der EBE - Vorfallnummer [...]
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen [...]
Keine weitere Begründung, kein inhaltliches Wort zum Fall... Nun:
- Korrekt wären 7,10, aber gut, ab und zu passiert es mir beim Bahnfahren auch umgekehrt, daß ich mal ein paar Euro gewinne, die mir eigentlich nach den Regeln nicht zustehen, von daher würde ich ohne weiter nachzuhaken 9,70 zahlen.
- Problem ist aber: Wenn ich das mache und die Sache nicht bereinigt wird, werde ich wahrscheinlich als Schwarzfahrer gespeichert? Solange ich überhaupt noch nennenswert bahnfahre, könnte es durchaus vorkommen, daß ich wieder mal außerhalb der Schalteröffnungszeiten einen spontanen Umweg über Kaufering mache. Da mir die BRB ja nicht verraten wollte, welches Vorgehen sie dann zum Kauf der Umwegkarte erwartet, werde ich dann natürlich wieder die einzige sich mir erschließende Möglichkeit wählen, nämlich über den Schaffner. Wenn ich dann unwahrscheinlicherweise wieder mal an einen gerate, der mir eine Nacherhebung statt einer Umwegkarte gibt, werde ich möglicherweise als "Wiederholungstäter" eingestuft, die kommen dann mit Leistungserschleichung daher und das Sichwehren wird noch aufwendiger? Oder wenn ich wirklich mal eine Fahrkarte vergesse oder verliere, dann sehen die vielleicht "nein, das ist nicht glaubhaft, der ist schonmal mit einer komischen Ausrede schwarzgefahren und wir haben ihn begnadigt"?
Ich dachte mir deshalb: Ich zahle, aber ich drehe dieses Kulanzgelaber mal um und schreibe selbst eine Nachricht mit einem Inhalt wie: "Ich zahle nun 9,70 Euro. Beachten Sie aber, daß dies eine reine Kulanzleistung meinerseits ist. Mangels inhaltlicher Stellungnahme Ihrerseits muß ich weiterhin davon ausgehen, korrekt gehandelt zu haben und behalte mir vor, in künftigen Fällen auf einer tarifkonformen Umwegkarte zu bestehen und unbegründete Forderungen zu ignorieren." Ist das sinnvoll? Haben Sie einen anderen unkomplizierten Vorschlag?
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 24.07.2020, 17:50 (vor 2064 Tagen) @ Gast
Moin.
Wenn es 7,10 kostet, wäre ich neugierig, warum Du 9,70 zahlen sollst. Ich würde da auf jeden Fall nochmal nachhaken. bahn.de kommt für die direkte Strecke allerdings auch auf 9,70. Wie kommst Du auf 7,10? Dann kannst Du ja auch nochmal nachfragen, wo Du die Umwegkarte erwerben kannst (und falls Du ab und an mal mit der BRB unterwegs ist, die Zugbegleiter mal fragen "Ich hätte da eine Frage").
Falls Du weiterhin an der Beantwortung Deiner Fragen interessiert bist, könnte es vielleicht nützlich sein, den Aufgabenträger zu kontaktieren. Oder mal persönlich im Kundenzentrum auftauchen.
Viele Grüße
Sören
--
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Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Gast, Samstag, 25.07.2020, 14:08 (vor 2063 Tagen) @ Sören Heise
bearbeitet von Gast, Samstag, 25.07.2020, 14:10
bahn.de kommt für die direkte Strecke allerdings auch auf 9,70. Wie kommst Du auf 7,10?
9,70 Euro ist der Preis für eine einfache Bahncard-lose Fahrt Kaufering-Augsburg Hbf. Für meine Umwegfahrt ist aber laut Tarifbestimmungen "der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte ausgewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen". Dieser betrug zum Fahrtzeitpunkt 7,10 Euro. Das stimmt auch mit einer DB-Schalterauskunft überein.
Ich habe mal zwei BRB-Schaffner gefragt. Beide sagten, daß ich mich in so einem Fall gleich melden soll, sie mich, wenn es nicht regelmäßig ist, dann einfach so mitnehmen würden. Das wäre natürlich umso besser, aber daß das jeder macht, erwarte ich ja gar nicht, es ist ja auch kein ganz kleiner Umweg... Auf die Frage, ob es technisch möglich sei, ihrem Gerät diesen Umwegaufpreis zu entlocken, wollten sie allerdings auch auf wiederholte Nachfrage nicht raus mit der Sprache und es auch nicht ausprobieren, und da sie während einer Pause freundlich auf etwas geantwortet haben, was sie gar nicht betraf, wollte ich dann auch nicht zu hartnäckig nachbohren.
Kundenzentrum habe ich auch mal versucht, die hatten gar keine Ahnung und haben nur gesagt, sie könnten das weiterleiten und ich würde dann per E-Mail oder Post benachrichtigt oder ich sollte mich doch am besten gleich selbst per E-Mail melden.
Und dann bin ich auch mal München-Buchloe-Augsburg gefahren. Im Alex wurde ich so mitgenommen ("was solls, unsere Tage sind eh gezählt"), im anschließenden DB-Zug hat mich der Schaffner gefragt, ob ich weiß, was der Umwegaufpreis kosten würde, und mir dann eine Einzelfahrkarte für eine Teilstrecke verkauft, die ungefähr den genannten Preis kostet. Der Frage, ob er vom Technischen her auch den Aufpreis verkaufen könne, ist auch er wieder ausgewichen. Ich werde da auf keinem Weg schlauer. Solange es so funktioniert, daß ich entweder nichts oder auf einem komischen Weg den ungefähr passenden Preis zahle, ist es mir ja auch recht...
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Sören Heise, Region Hannover, Samstag, 25.07.2020, 16:28 (vor 2063 Tagen) @ Gast
Moin.
Für meine Umwegfahrt ist aber laut Tarifbestimmungen "der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte ausgewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen".
Dankeschön. Darauf wäre ich nie gekommen...
Deine Sichtweise, warum Du die 9,70 zahlen würdest, kann ich nachvollziehen. Es wäre aber auch interessant zu schauen (auf jeden Fall für uns hier draußen an den Geräten), was passiert, wenn Du auf den 7,10 Euro bestehst.
Solange es so funktioniert, daß ich entweder nichts oder auf einem komischen Weg den ungefähr passenden Preis zahle, ist es mir ja auch recht...
Sieht nicht jeder so.
Viele Grüße
Sören
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
gnampf, Freitag, 24.07.2020, 18:02 (vor 2064 Tagen) @ Gast
Ich dachte mir deshalb: Ich zahle, aber ich drehe dieses Kulanzgelaber mal um und schreibe selbst eine Nachricht mit einem Inhalt wie: "Ich zahle nun 9,70 Euro. Beachten Sie aber, daß dies eine reine Kulanzleistung meinerseits ist. Mangels inhaltlicher Stellungnahme Ihrerseits muß ich weiterhin davon ausgehen, korrekt gehandelt zu haben und behalte mir vor, in künftigen Fällen auf einer tarifkonformen Umwegkarte zu bestehen und unbegründete Forderungen zu ignorieren." Ist das sinnvoll? Haben Sie einen anderen unkomplizierten Vorschlag?
Kannst du natürlich so machen, aber es kommt aufs gleiche raus wenn du einfach nur zahlst. Die Mail/Brief/... dazu wird halt kurz angelesen und dann in Rundablage P verfrachtet, ohne sonstige Auswirkungen/Unterschiede was Speicherung etc. anbelangt.
Einschalten der Schlichtungsstelle wird vermutlich auch wenig bringen, die werden dir auch nur sagen "was wollen sie denn, sie müssen doch jetzt nur den Umweg zahlen". Wenn überhaupt hätte man vielleicht beim EBA noch eine Chance damit sie ihre Bestimmungen konkretisieren. Oder wie von Sören vorgeschlagen bei der BEG.
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Gast, Samstag, 25.07.2020, 14:41 (vor 2063 Tagen) @ gnampf
Hm, Einschalten höherer Stellen könnte auch dazu führen, daß man die Umwegkarten, nach denen kaum mal jemand fragt und auf die man dadurch wieder aufmerksam wird, gleich ganz aus dem Tarif nimmt. Oder, daß ich dann schwarz auf weiß in der Hand habe: "Wenn zur Abfahrtszeit kein Schalter offen ist, müssen Sie entweder eine Einzelfahrkarte kaufen oder am Vortag Ihre Fahrt planen und zum Kaufen extra zum Bahnhof gehen." Wenn möglich, möchte ich nur vermeiden, daß dieser seltsame Fall als Schwarzfahren zählt, und nichts solches anstoßen. (Zumal, da ich schon einmal eine Nacherhebung hatte. Die kam von einem ICE-Schaffner und war noch deutlich abwegiger. Ein Reisezentrumsmitarbeiter, zu dem ich dann gegangen bin, hat sie sofort als abwegig erkannt und sie, "damit ich keine weiteren Scherereien habe", mit einem Kulanztrick aus dem Weg geräumt, was dann aber möglicherweise heißt, daß auch das als "begnadigtes Schwarzfahren" zählt und ich schon als zweimaliger Schwarzfahrer aktenkundig bin...)
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
gnampf, Samstag, 25.07.2020, 15:44 (vor 2063 Tagen) @ Gast
Hm, Einschalten höherer Stellen könnte auch dazu führen, daß man die Umwegkarten, nach denen kaum mal jemand fragt und auf die man dadurch wieder aufmerksam wird, gleich ganz aus dem Tarif nimmt. Oder, daß ich dann schwarz auf weiß in der Hand habe: "Wenn zur Abfahrtszeit kein Schalter offen ist, müssen Sie entweder eine Einzelfahrkarte kaufen oder am Vortag Ihre Fahrt planen und zum Kaufen extra zum Bahnhof gehen." Wenn möglich, möchte ich nur vermeiden, daß dieser seltsame Fall als Schwarzfahren zählt, und nichts solches anstoßen. (Zumal, da ich schon einmal eine Nacherhebung hatte. Die kam von einem ICE-Schaffner und war noch deutlich abwegiger. Ein Reisezentrumsmitarbeiter, zu dem ich dann gegangen bin, hat sie sofort als abwegig erkannt und sie, "damit ich keine weiteren Scherereien habe", mit einem Kulanztrick aus dem Weg geräumt, was dann aber möglicherweise heißt, daß auch das als "begnadigtes Schwarzfahren" zählt und ich schon als zweimaliger Schwarzfahrer aktenkundig bin...)
Nun, dann wirds halt auch keine Verbesserung geben und du weiterhin mit der Gefahr leben müssen als Schwarzfahrer eine Szene gemacht zu bekommen, mit beim nächsten Mal wieder ungewissem Ausgang.
An dem jetzigen Vorgang änderst du jedenfalls nichts mehr sobald das ganze erstmal bezahlt ist. Da gibts ja gar keine Veranlassung mehr sich noch mit der Sache zu beschäftigen und wertvolle Arbeitszeit darauf zu vergeuden.
Was die ICE-Fahrt anbelangt: das werden doch gar nicht die gleichen Unternehmen bearbeiten. Für sowas gibs ja keine zentrale Stelle wie das SC FGR. Da muß jeder schön sein eigenes Süppchen kochen. Bei der BRB wird das EBE wohl nichtmals vom Verbund kommen, sondern von der BRB selbst. Solange die dann keine Anzeige gegen dich erstatten (und das hättest du mitbekommen) ist da auch nichts zentral hinterlegt.
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Sören Heise, Region Hannover, Samstag, 25.07.2020, 16:20 (vor 2063 Tagen) @ gnampf
Bei der BRB wird das EBE wohl nichtmals vom Verbund kommen, sondern von der BRB selbst.
Im konkreten Fall ist das ohnehin kein Verbundtarif.
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
br752, Freitag, 24.07.2020, 18:28 (vor 2064 Tagen) @ Gast
Ich dachte mir deshalb: Ich zahle, aber ich drehe dieses Kulanzgelaber mal um und schreibe selbst eine Nachricht mit einem Inhalt wie: "Ich zahle nun 9,70 Euro. Beachten Sie aber, daß dies eine reine Kulanzleistung meinerseits ist. Mangels inhaltlicher Stellungnahme Ihrerseits muß ich weiterhin davon ausgehen, korrekt gehandelt zu haben und behalte mir vor, in künftigen Fällen auf einer tarifkonformen Umwegkarte zu bestehen und unbegründete Forderungen zu ignorieren." Ist das sinnvoll? Haben Sie einen anderen unkomplizierten Vorschlag?
Das wuerde ich anders machen. Da die anscheinend Freundlichkeitsbefreit sind, wuerde ich die 9,70 zahlen und somit den Streit erstmal beschliessen.
Um dann in einem zweiten Schritt einen neuen Anlauf zu nehmen, mit der Bitte zu erklaeren wie die 9,70 fuer den Umweg von ... nach ... zustaende kamen, da man selbst nur 7,10 Euro errechnet haette. Und fragen ob darin noch ein Aufschlag enthalten sei. Evtl. laeuft das auch ueber einen anderen Bearbeiter.
Darauf sollten sie dir eine passende Tarifinformation geben, denn es handelt sich bei dieser zweiten Sache ja nicht (mehr) um eine Streitfrage, sondern um eine (neue) Tarifanfrage.
Je nach Antwort kannst du dann nochmal Bezug zur ersten Sache herstellen. Waere spannend, wenn dann eine Erstattung von 2,60 rauskaeme. :-)
Viel Erfolg!
BR752
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
Gast, Samstag, 25.07.2020, 14:17 (vor 2063 Tagen) @ br752
Um dann in einem zweiten Schritt einen neuen Anlauf zu nehmen, mit der Bitte zu erklaeren wie die 9,70 fuer den Umweg von ... nach ... zustaende kamen, da man selbst nur 7,10 Euro errechnet haette. Und fragen ob darin noch ein Aufschlag enthalten sei. Evtl. laeuft das auch ueber einen anderen Bearbeiter.
Woher die 9,70 kommen, geht aus den paar Zeilen der BRB ja gerade noch hervor: Das ist der Preis für eine einfache Bahncard-lose Fahrt von Kaufering nach Augsburg, also halt nichts, was mit meiner Situation zu tun hat.
Aber stimmt, vielleicht wäre es trotzdem einen Versuch wert, einfach mal ohne Bezug auf irgendetwas um Auskunft zu bitten, was so ein Umwegaufpreis kostet. Da die E-Mails alle anonym und nur mit
"Mit freundlichen Grüßen
Transdev Service GmbH -
im Auftrag der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
und Bayerischen Regiobahn GmbH"
"unterschrieben" waren, habe ich allerdings gar keine Vorstellung, ob es da verschiedene Sachbearbeiter gibt...
Reaktion der BRB; wie weiter verfahren?
sflori, Samstag, 25.07.2020, 15:07 (vor 2063 Tagen) @ Gast
bearbeitet von sflori, Samstag, 25.07.2020, 15:07
Ist das sinnvoll? Haben Sie einen anderen unkomplizierten Vorschlag?
Wir sind hier im Forum per "Du".
Zur Sache: Inhaltlich hat sich mit dem Vorgang bei der BRB niemand beschäftigt. Wenn Du die 9,70 € nicht zahlst, geht die ursprüngliche Forderung ans Inkasso und die klagen es ein oder lassen es bleiben. Wenn Du im Recht warst und die Forderung zu unrecht besteht, hast Du ja nichts zu befürchten. Dann würde ich persönlich die Zeit anders verwenden als mich mit dem Thema zu befassen.
Unabhängig davon würde ich an offizieller Stelle nach dem korrekten Verhalten bei künftigen Fahrten fragen.
Bye. Flo.
Danke. Frage beantwortet.
Administrator, Sonntag, 26.07.2020, 12:09 (vor 2062 Tagen) @ Gast
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