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Dr. Bahn, Montag, 09.03.2020, 22:15 (vor 1481 Tagen) @ Proeter

und mit einem Zug der SNCB nach Brüssel Central weiterfahren. Oder auf der Rückfahrt in Brüssel Central in einen Zug der SNCB einsteigen und nach Brüssel Nord fahren, dann dort auf den ICE wechseln.


Dies ist nicht zulässig, da die Züge zwischen Nord und Central eben nicht von Betreiber 1080 gefahren werden, denn:

Andererseits gibt die Wegevorschrift klar den Beförderer 1080 und keinen anderen an, also die DB.


Ob das am Ende jemanden interessiert ist ein wiederum anderes Thema, daber das ist ja nicht Gegenstand der Frage.

Ich hab's schon guten Gewissens gemacht, bin aber auch konfliktfreudig...

"Blöderweise" sieht die Bahn Community das mal wieder anders, auch wenn exakt der o.g. Fall dort nicht beschrieben wird.

Was beschrieben wird, ist der Fall, wenn nach/vor dem ICE ein NV* steht. (Auch dann wohl ohne Befördererangabe 1088)
Die Fahrkarte würde dann zu allen gleichgestellten Bahnhöfen gelten:
Link

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein ähnliches Problem wie bei innerdeutschen Fahrten und der tariflichen Gleichstellung handelt, wo formal auch das NV in der Wegevorschrift fehlt, wenn die Buchung mit FV endet.

Untermauert wird das dadurch, dass Fahrkarten mit explizitem Vorlauf in SNCB-Zügen, z.
B. ab Centraal, zum gleichen (Spar-)preis wie ohne Vorlauf z.B. ab Midi buchbar sind.

Zwischen Brüssel Nord und Brüssel Midi wird in den Zügen nicht kontrolliert, also kein Problem. Aber DARF ich mit der Fahrkarte mit Zügen der SNCB zu einem Brüsseler Bahnhof fahren?

Nein. Und wenn du erwischt wirst, dann wird deine deutsche Fahrkarte dir nicht helfen.

Vermutlich interessiert es auch de facto keinen. De jure könnte die SNCB eine FN ausstellen und die DB wäre schadenersatzpflichtig.

Grüße
Dr. Bahn


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