bahn.comfort Regeln sind klar, es geht um den Prozess (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Mittwoch, 19.02.2020, 11:59 (vor 2241 Tagen) @ ICE_Pendler_Berlin
bearbeitet von Hansjörg, Mittwoch, 19.02.2020, 12:00

Meinem Verständnis nach ist der BahnComfort-Status einzig und allein vom Umsatz abhängig und wird ab 2.000 Statuspunkten in 12 Monaten gewährt. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Umsatz in der 1. oder 2. Klasse erfahren wurde bzw. ob die dann ausgestellte BahnCard mit BahnComfort Status für die 1. oder 2. Klasse gilt.
Also dürfte meiner Meinung nach auch kein Unterschied gemacht werden bzgl. der Nutzung der BahnComfort-Sitzplätze in der 1. und 2. Klasse. Wer den Status hat, darf diese Plätze in Anspruch nehmen, gültiges Ticket für die entsprechende Wagenklasse natürlich vorausgesetzt.

Alles richtig. Aber woher weiß der ZUB bei der Kontrolle das wenn ich keine BC nutze er mir aber diskret die Aufforderung zum Aufstehen Karte überreicht. Wie wird das Ganze kontrolliert wenn ein bahn.comfort Kunde mit einem zweiten nicht Status Kunden verreist. Einer bekommt die Karte? Durch das non-verbale Überreichen ist der Drops ja noch nicht gelutscht.


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