Es gibt niemals Verpflegungskosten von SC FGR zurück (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Montag, 17.02.2020, 18:46 (vor 2442 Tagen) @ Dieter4711

Das SC FGR erstattet grundsätzlich keine Verpflegungskosten. Ich hatte das EBA mal diesbezüglich nach deren Ansicht gefragt, die meinten dass sie darin kein Problem sehen, da man ja Gutscheine vom Personal bekommen kann.

In der Praxis gibt es diese Verpflegungsgutscheine jedoch erfahrungsgemäß sehr restriktiv, ich habe erst einmal welche erhalten (2x 2€). Weitere Möglichkeit um an die in der FGR-VO vorgesehene Verpflegung zu kommen ist die Ausgabe von Wasser oder Getränken im Zug. Selten gibt man wohl auch mal seitens der Bahn Schnitten oder belegte Brote aus (z.B. bei Sabine in Berlin und Köln lt. Zeitungsberichten).

Ansonsten bleibt noch der Weg bei gravierenden Verspätungen die entstandenen Verpflegungskosten beim Kundendialog einzureichen, die Chancen auf einen Gutschein dürften recht hoch sein.


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