Ooch nö - nicht zum 10.000mal bitte ... (Aktueller Betrieb)

Blaschke, Sonntag, 02.02.2020, 16:17 (vor 2456 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 02.02.2020, 16:19

Hey.

Rein juristisch könnte die Zugbindung aufgehoben sein. In der Praxis ist das nicht relevant, weil 99,54677710076788623356% der betroffenen Fahrgäste den Ersatzzug nehmen.

Und bei den Millionen Leuten, die das nicht machen, winkt der Schaffner des ersatzweise genommenen Zuges das in 99,999999989998877756678876421442199006777766556677888% der Fälle ohne Nachfrage durch.

Bleibt ein Fall in 23 Jahren. Der wird dann jenseits der Öffentlichkeit mit 2 Anwaltsschreiben aus der Welt geräumt.

Und auf ein Urteil des EuGH und eine Rüge der Menschenrechtskommissiom werdet ihr ewig warten.

Also hört doch ENDLICH mal auf, über diesen Theoriequatsch zu diskutieren. Das kann eine Horde gelangweilter Juristen ja in entsprechenden Fachzeitschriften ausdiskutieren. Oder man beschäftigt all die Studierenden an einer Uni mit dem Kram.

Schöne Grüße von jörg


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