Storno- und Umtauschbedingungen SNCF vs. DB (Fahrkarten und Angebote)
Während die DB ihre Tarifbestimmeungen in den letzten Jahren immer kundenunfreundlicher gestaltet hat (kein Upgrade Sparpreis->Flexpreis, zeitliche Beschränkung des Flexpreises etc.), hat die SNCF den entgegengesetzten Weg beschritten. Während es früher umgekehrt war, bietet sie inzwischen deutlich bessere Bedingungen an als die DB. Kurz zusammengefasst gilt für alle vergünstigten Tickets:
bis 31 Tage vor Abfahrt: Umbuchung und Storno kostenlos
bis 2 Tage vor Abfahrt: Umtausch oder Erstattung 5€
bis 30 Min. vor Abfahrt: Umtausch/Erstattung 15€
ab 30 Min. vor Abfahrt: Umtausch nur noch maximal 2mal möglich, keine Erstattung nach Umtausch.
Zum Vergleich DB (Sparpreis):
Bis 1 Tag vor Abfahrt: Umtausch/Erstattung 19€
danach kein Umtausch, keine Erstattung
Beim Supersparpreis gibt es gar keine Änderungsmöglichkeit.
Wer die grenzüberschreitenden Verbindungen mit ICE oder TGV nutzt, fährt also mit der SNCF im allgemeinen besser.
Storno Sparpreis DB
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Storno Sparpreis DB
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro bzw. 19 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
Beim Bordpreis hat man es ja sinnvollerweise getan.
Oder ist die Mwst für die Teilrückerstattung einer Fahrkarte immer noch 19%?
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"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.
Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
Ach, keine Sorge
Bei den ÖBB ist es so, dass die normalen Sparschienen kein Storno haben. Erst vor 1, 2 Jahren wurde mit der Sparschiene Komfort ein (teureres) Angebot geschaffen, wo man 15 Tage vor Abfahrt noch kostenlos stornieren kann und dann generell mindestens die Hälfte, jedoch nicht weniger als 15€ als Gebühr zurücklässt. Ja und am Tag der Abfahrt kriegste nirgends was storniert, auch nicht beim Normalpreis.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
? zu SNCF Gutscheinen
Hallo!
Weil es gerade zumindest halbwegs zum Thema passt:
Es gibt ja ab 30 Minuten Verspätung bei der SNCF einen "Bon d'achat/Wertbon" wie auch immer man ihn auf deutsch bezeichnen will.
Im Gegensatz zur DB ist es so, dass man diesen Gutschein Stück für Stück verbraucht, ohne dabei einen neuen Code zu bekommen. D.h. man kann den Code so lange benutzen bis er "leer" ist. Nach jeder Buchung erhält man eine Info, wie viel Guthaben noch drauf ist.
Gelten tut der Code 1 Jahr.
So, nun die Preisfrage: Weiß jemand, was passiert, wenn ich ein Ticket mit dem Gutschein kaufe und wieder kostenfrei storniere? Bekomme ich dann evtl. einen ganz neuen Gutscheincode mit erneuter Geltungsdauer von 1 Jahr oder wird das Guthaben wieder auf den alten Code "transferiert"?
Viele Grüße
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.
--
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Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.
Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Die DB behält keinen höheren Anteil ein.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.
Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Grundlage ist eine Strafe, die in Relation zum Fahrkartenwert passen muss. Von mir auch aus "Schaden" bei der DB in Relation zum Ticketpreis (was auch sonst).
Wenn es vorher gepasst hat, passt es jetzt nicht mehr.
Die DB behält keinen höheren Anteil ein.
Vom durchschnittlichen Bruttopreis schon. Mathematisch ist das so.
--
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Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.
Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Grundlage ist eine Strafe, die in Relation zum Fahrkartenwert passen muss. Von mir auch aus "Schaden" bei der DB in Relation zum Ticketpreis (was auch sonst).
Wenn es vorher gepasst hat, passt es jetzt nicht mehr.
am Ticketpreis hat sich bei der DB hier nichts geändert, der ist gleich geblieben.
Die DB behält keinen höheren Anteil ein.
Vom durchschnittlichen Bruttopreis schon. Mathematisch ist das so.
Nein, das ist weder mathematisch noch rechtlich so.
Die DB verdient hier nicht zusätztlich, wie von Dir unterstellt.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
Die DB behält keinen höheren Anteil ein.
Vom durchschnittlichen Bruttopreis schon. Mathematisch ist das so.
Es ist überraschend, dass einige nicht erkennen, dass die Stornogebühr relativ betrachtet gestiegen ist.
Die Ticketpreise sind gefallen, folglich verliert die DB, wenn ich storniere, weniger Umsatz als vor der Preissenkung. Die Stornogebühr wurde jedoch nicht gesenkt. Relativ zu den Ticketpreisen betrachtet ist sie daher gestiegen.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich
Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?
weil es nichts zu reduzieren gab.
Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).
und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?
D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Grundlage ist eine Strafe, die in Relation zum Fahrkartenwert passen muss. Von mir auch aus "Schaden" bei der DB in Relation zum Ticketpreis (was auch sonst).
Wenn es vorher gepasst hat, passt es jetzt nicht mehr.
am Ticketpreis hat sich bei der DB hier nichts geändert, der ist gleich geblieben.
Ach, der von mir erwähnte Bruttopreis ist gleich geblieben? Da hab ich Neuigkeiten für dich.
Die DB behält keinen höheren Anteil ein.
Vom durchschnittlichen Bruttopreis schon. Mathematisch ist das so.
Nein, das ist weder mathematisch noch rechtlich so.
Die DB verdient hier nicht zusätztlich, wie von Dir unterstellt.
Beides falsch.
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"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
Die Ticketpreise sind gefallen, folglich verliert die DB, wenn ich storniere, weniger Umsatz als vor der Preissenkung. Die Stornogebühr wurde jedoch nicht gesenkt. Relativ zu den Ticketpreisen betrachtet ist sie daher gestiegen.
Ist denke ich Unfug, was ich da schreibe. Der Nettoumsatz ist ja der gleiche wie vorher.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
Die Ticketpreise sind gefallen, folglich verliert die DB, wenn ich storniere, weniger Umsatz als vor der Preissenkung. Die Stornogebühr wurde jedoch nicht gesenkt. Relativ zu den Ticketpreisen betrachtet ist sie daher gestiegen.
..wäre dann einfach nur die Frage, wieso die wütenden frustrierten Wutbürger hier nicht bei den von ihnen unterstellten "steten deftigen jährlichen Preiserhöhungen" nicht auch ne entsprechende Erhöhung der Stornogebühr gefordert hatten. Die DB muss ja stets weniger Geld verdient haben..
Ist denke ist Unfug, was ich da schreibe. Der Nettoumsatz ist ja der gleiche wie vorher.
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz, unabhängig vom Fahrkartenwert. netto = brutto.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz, unabhängig vom Fahrkartenwert. netto = brutto.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Hier von Schadenersatz zu sprechen, ist unsinnig. Eine Voraussetzung von Schadenersatz ist eine Pflichtverletzung des Schulders (welche dieser zu vertreten hat).
Hier liegt aber keine Pflichtverletztung vor. Der Fahrgast, der die Reise gegen 10€ Gebühr storniert, verletzt aber keine seiner Pflichten, sondern nimmt lediglich ein ihm im Vertrag zugesichertes Recht in Anspruch.
Es ist irregeleitet, aus der Stornierungsgebühr eine juristische Frage zu machen. Das ist primär eine ökonomische Frage.
Die Bahn bietet verschiedene Tickets an (flexibel, eingeschränkt flexibel, unflexibel).
Wenn jemand ein flexibles oder eingeschränkt flexibles Ticket (d.h., Sparpreis) rechtzeitig storniert, entsteht der Bahn ein ökonomischer Schaden. Und dieser hängt natürlich mit dem Ticketpreis zusammen (auch wenn es übermäßig vereinfachend wäre, den Schaden mit dem Ticketpreis oder einem fixen Anteil davon gleichzusetzen).
? zu SNCF Gutscheinen
Ich habe mal vor Jahren in der damaligen SNCF-Boutique in Köln sowohl mit Thalys- und SNCF-Gutscheinen (flexible) Tickets für die jeweils angebotenen Relationen (Köln - Brüssel/Paris und Frankfurt (M) - Paris) erworben, die man ja nicht bei der DB einlösen könnte. Es kam jeweils zum Umtausch bei der DB, wobei ich letztlich beide Fahrten nicht antreten konnte. Im Falle von Thalys erhielt ich beim Umtausch von der DB ein neues Ticket, was die DB dann letztendlich selbst storniert und mir den gesamten Fahrkartenwert (inkl. Gutscheinwert) bar ausgezahlt. Im Falle der Verbindung via frankfurt - übrigens im ICE - stellte mir die DB ein ergänzendes Ticket aus, wobei ich die Originalfahrkarte behalten durfte. Diese habe ich dann an den SNCF-Kundenservice in Frankreich geschickt, einen Tag vor Reisetermin, da sich meine Pläne kurzfristig geändert hatten. Die SNCF hat mir umgehend den gesamten Fahrkartenwert (inkl. Gutscheinwert) überwiesen. Allerdings liegt das nun gut zehn Jahre zurück und mag heute anders gehandhabt werden.
Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig
Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz, unabhängig vom Fahrkartenwert. netto = brutto.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.
Hier von Schadenersatz zu sprechen, ist unsinnig.
Nein, es ist hier der einzig allein korrekte Ansinn.
Eine Voraussetzung von Schadenersatz ist eine Pflichtverletzung des Schuldners (welche dieser zu vertreten hat).
Hier liegt aber keine Pflichtverletztung vor. Der Fahrgast, der die Reise gegen 10€ Gebühr storniert, verletzt aber keine seiner Pflichten, sondern nimmt lediglich ein ihm im Vertrag zugesichertes Recht in Anspruch.
Dem Unternehmen entsteht ein Schaden dadurch dass der Vertragspartner vorzeitig von seinem Vertrag zurücktritt. Die Möglichkeit dazu ist vertraglich vereinbart gewesen gegen eine Stornogebühr in Höhe von 10 Euro. Rechtliche Grundlage der Stornogebühr ist rein der Schadenersatz - nichts anderes.
Es ist irregeleitet, aus der Stornierungsgebühr eine juristische Frage zu machen. Das ist primär eine ökonomische Frage.
Nein, rechtlich ist vor Gericht rein die juristische Frage relevant.
Man kann das natürlich auch aus anderen Blickwinkeln heraus betrachten, klar.
Ihm ging es hier aber rein um die rechtliche, um die gesetzliche Betrachtungsweise.
Er unterstellte dieser Stornogebühr eine Umsatzsteuer und empörte sich sogleich in wutbürgermäßiger Natur darüber, dass das Unternehmen diese Steuersenkung gar nicht weitergeben würde.
Rein faktisch rechtlich liegt hier dem Kunden gegenüber jedoch gar keine Umsatzsteuer vor.
Rein rechtlich gab es - völlig entgegen seiner Vorwürfe - nichts zu senken.
Wenn jemand ein [...] eingeschränkt flexibles Ticket (d.h., Sparpreis) rechtzeitig storniert, entsteht der Bahn ein ökonomischer Schaden.
Ha!
Dafür steht dem Unternehmen ein Schadenersatz zu - die Stornogebühr.