? Erreichbarkeit / Kosten Servicecenter Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Artur Donar, Mittwoch, 22.01.2020, 10:04 (vor 2276 Tagen)

Hallo zusammen,

man kennt es: öfter trudeln Briefe vom Service-Center ein, wo die Entscheidung def. falsch ist oder man aufgefordert wird, irgendwelche Zugnummern, Daten etc. einzureichen, obwohl man sich ganz sicher ist, dass man diese eingereicht hat. Beim Anruf stellt sich dann oft (zumindest bei mir) heraus, dass auch alles vorliegt und der Mitarbeiter am Telefon sich auch nicht erklären kann, warum nochmal nachgefragt wurde.

Ok.. Problem: offenbar scheint jeder Anruf 60 Cent zu kosten. Den Brief mit den gewünschten Daten zurück zu schicken geht ja meist nicht, denn wer weiß nach einigen Wochen noch, um welche Reise genau es sich handelte etc.

Frage: gibt es eine Möglichkeit, um diese 60 Cent herum zu kommen bzw. sich erstatten zu lassen? Ein Festnetz Anschluss ist bei mir nicht vorhanden und von der Arbeit aus möchte ich da nicht so gerne anrufen, grade nicht bei Sonderrufnummern.

A.D.

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RhBDirk, Mittwoch, 22.01.2020, 10:16 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Hallo zusammen,

man kennt es: öfter trudeln Briefe vom Service-Center ein, wo die Entscheidung def. falsch ist oder man aufgefordert wird, irgendwelche Zugnummern, Daten etc. einzureichen, obwohl man sich ganz sicher ist, dass man diese eingereicht hat. Beim Anruf stellt sich dann oft (zumindest bei mir) heraus, dass auch alles vorliegt und der Mitarbeiter am Telefon sich auch nicht erklären kann, warum nochmal nachgefragt wurde.

Ok.. Problem: offenbar scheint jeder Anruf 60 Cent zu kosten. Den Brief mit den gewünschten Daten zurück zu schicken geht ja meist nicht, denn wer weiß nach einigen Wochen noch, um welche Reise genau es sich handelte etc.

Frage: gibt es eine Möglichkeit, um diese 60 Cent herum zu kommen bzw. sich erstatten zu lassen? Ein Festnetz Anschluss ist bei mir nicht vorhanden und von der Arbeit aus möchte ich da nicht so gerne anrufen, grade nicht bei Sonderrufnummern.

A.D.

Telefonzelle (oder wie man die Dinger heute noch bezeichnet) wenn kein Festnetz zu Hause vorhanden ist.

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Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 10:17 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar
bearbeitet von Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 10:18

Ich nutze ausschließlich die kostenlosen FGR Umschläge auch für Antworten auf Fragen des SC FGR. Hat bisher immer geklappt. Was ich nicht mehr weiß schreibe ich begründet so rein. Hat bisher immer geklappt.

Ich habe noch nie diese Wuchernummer angerufen. Soweit mir bekannt ist es doch gar nicht mehr zulässig ausschließlich eine 0180x Nummer bereitzustellen.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 22.01.2020, 10:38 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Mail an den FV-Kundendialog mit Vorgsngsnummer, den Angaben und der Bitte um Weiterleitung schicken. Klappt in der Regel. Der Kundendialog bestätigt sogar die Weiterleitung.

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Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 22.01.2020, 12:12 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Hallo zusammen,

man kennt es: öfter trudeln Briefe vom Service-Center ein, wo die Entscheidung def. falsch ist oder man aufgefordert wird, irgendwelche Zugnummern, Daten etc. einzureichen, obwohl man sich ganz sicher ist, dass man diese eingereicht hat. Beim Anruf stellt sich dann oft (zumindest bei mir) heraus, dass auch alles vorliegt und der Mitarbeiter am Telefon sich auch nicht erklären kann, warum nochmal nachgefragt wurde.

Ok.. Problem: offenbar scheint jeder Anruf 60 Cent zu kosten. Den Brief mit den gewünschten Daten zurück zu schicken geht ja meist nicht, denn wer weiß nach einigen Wochen noch, um welche Reise genau es sich handelte etc.

Vor dem Absenden ein Foto des Formulars machen.

Frage: gibt es eine Möglichkeit, um diese 60 Cent herum zu kommen bzw. sich erstatten zu lassen? Ein Festnetz Anschluss ist bei mir nicht vorhanden und von der Arbeit aus möchte ich da nicht so gerne anrufen, grade nicht bei Sonderrufnummern.

A.D.

Danke

Artur Donar, Mittwoch, 22.01.2020, 14:04 (vor 2276 Tagen) @ Reservierungszettel

Danke.. die Anrufkosten werden aber nie übernommen bzw. wenn man die Züge nicht mehr kennt, bleibt ja nichts anderes als der Anruf, oder?

RZ statt Telefon

Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 14:43 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Danke.. die Anrufkosten werden aber nie übernommen bzw. wenn man die Züge nicht mehr kennt, bleibt ja nichts anderes als der Anruf, oder?

Im RZ kann man auch nachfragen welche Züge es gab. Ansonsten muss man im Antwortbrief schreiben was man noch weiß. Was kann denn am Telefon mehr erreicht werden?

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Invictus, Mittwoch, 22.01.2020, 15:23 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Möglich ist es, den Anruf im Reisezentrum durchzuführen oder auch am Infopoint.
Beides schon gemacht.

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Invictus, Mittwoch, 22.01.2020, 15:24 (vor 2276 Tagen) @ Hansjörg

Sehr interessante Info.
Steht die auch irgendwo so niedergeschrieben?

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15

Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 15:28 (vor 2276 Tagen) @ Invictus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigt in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil Verständnis für die Verbraucher und läutete zwar nicht für alle, aber doch für zahlreiche kostenpflichtige Service-Hotlines das Ende ein (Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15).

Auslöser des Rechtsstreits war eine beim Landgericht (LG) Stuttgart eingereichte Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein großes Versandhandelsunternehmen. Dieses Unternehmen hatte für seine Kunden eine Service-Hotline eingerichtet, die unter einer 0180-Rufnummer zu erreichen war. Ein Anruf bei dieser kostete 14 Cent pro Minute bei einem Anruf aus dem Festnetz und sogar 42 Cent pro Minute bei einem Anruf aus einem Mobilfunknetz.

Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen § 312a Abs. 5 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach darf für einen Anruf bei einer Service-Hotline keine höhere Gebühr anfallen als "das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes". Grundlage der Regelung ist Art. 21 der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU). Ihr Art. 21 ordnet an, dass ein Verbraucher nicht mehr als den Grundtarif zahlen muss, wenn er mit einem Unternehmer im Zusammenhang mit einem bereits geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufnimmt.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urtiel-c56815-0180-nummern-zusatzgebuehr-...

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VT642, Mittwoch, 22.01.2020, 15:30 (vor 2276 Tagen) @ Invictus

oder über die "inoffizelle Festnetznummer" anrufen und sich zum SC FGR durchstellen lassen, auch schon oft genug gemacht

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15

Invictus, Mittwoch, 22.01.2020, 15:36 (vor 2276 Tagen) @ Hansjörg

Sehr interessant Hansjörg,
was müsste das eigentlich für die DB oder auch für die Zweigstelle SCFR bedeuten?

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Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 15:59 (vor 2276 Tagen) @ VT642

oder über die "inoffizelle Festnetznummer" anrufen und sich zum SC FGR durchstellen lassen, auch schon oft genug gemacht

Mich würde immer noch mal interessieren warum man dort anrufen muss. Welche Feinheiten lassen sich nur telefonisch klären?

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VT642, Mittwoch, 22.01.2020, 16:31 (vor 2276 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von VT642, Mittwoch, 22.01.2020, 16:32

Mich würde immer noch mal interessieren warum man dort anrufen muss. Welche Feinheiten lassen sich nur telefonisch klären?

erfahrungsgemäß geht es schneller, man erhält eine sofortige Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und wenn Rückfragen seitens des SC FGR bestehen, können diese am Telefon manchmal schnell geklärt werden. Mehr Vorteile fallen mir nicht ein und anrufen "müssen" tut man definitiv nicht, das lässt sich auch alles schriftlich klären, mit mehr Zeitaufwand.

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt

Henrik, Mittwoch, 22.01.2020, 16:34 (vor 2276 Tagen) @ Invictus

Sehr interessant Hansjörg,
was müsste das eigentlich für die DB oder auch für die Zweigstelle SCFR bedeuten?

lol ;) :D

ne rhetorische Frage? vor allem so verklausuliert.. lol bombig :D :D

entweder musste es das, dann tut es das auch.... wäre aber eben auch schon ewig seit drei Jahren umgesetzt,
dann aber auch nicht eigentlich. ;))

echt gut gelungen gekontert! ;) :D :)

Die Auflösung steht ja auch in seinem eigenen Link,
..vielleicht war es von ihm selbst gar nicht ernst gemeint.. einfach halt nur seine 60 cent.

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt

Invictus, Mittwoch, 22.01.2020, 16:56 (vor 2276 Tagen) @ Henrik

Ich verstehe ihre Antwort nicht ganz.
Erklären sie, sie mir nochmal?
Ernstgemeint.

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Invictus, Mittwoch, 22.01.2020, 16:59 (vor 2276 Tagen) @ VT642

Die Frage ist eher, wieso gibt man eigentlich gibt die Privatperson überhaupt eine Telefonnummer an, wenn bei Rückfragen oder auch offenen Fragen dann doch wieder alles verkompliziert werden muss?

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt

Henrik, Mittwoch, 22.01.2020, 17:24 (vor 2276 Tagen) @ Invictus

Ich verstehe ihre Antwort nicht ganz.
Erklären sie, sie mir nochmal?
Ernstgemeint.

Keine Gültigkeit hat das EuGH-Urteil außerdem für Verträge, die den Regelungen des § 312 Abs. 2 bis 6 BGB beziehungsweise des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie unterfallen, so etwa Beförderungs-, Timesharing- oder im Wege eines Fernabsatzgeschäfts geschlossene Reiseverträge.

--

außerdem ergibt sich das ja schon aus der Natur der Sache heraus, wie aus Deinem Beitrag ja sehr schön zu entnehmen.
Wäre es tatsächlich so wie von ihm vermeintlich unterstellt, dann wäre es bereits seit Jahren umgesetzt, s.o.

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GibmirZucker, Mittwoch, 22.01.2020, 19:49 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Allgemein: habe nicht nur ich den Eindruck, dass das Servicenter FGR knausrig geworden ist? Von meinen 5 letzten FGR Fällen musste ich viermal reklamieren. Meistens: es fehlt angeblich ein Dokument, das ich garantiert mitgeschickt habe. War früher nie der Fall. Formular eingeschickt, Gutschein in erwarteter Höhe gekommen. Dabei wollte ich nie die Kosten für ein Hotel in Schwerin erstattet bekommen, sondern immer simple unkreative Fahrten von A nach B. Und das Servicecenter findet immer einen Grund, den Fall nicht auf Anhieb zu erledigen.

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IT19, Mittwoch, 22.01.2020, 19:54 (vor 2276 Tagen) @ GibmirZucker

Bei mir kam erst vor wenigen Tagen ein Brief mit einer höheren Entschädigung, als ich erwartet hatte. (50 statt 25%)

Schwierige Kommunikation

GreenLine, Mittwoch, 22.01.2020, 20:24 (vor 2276 Tagen) @ Artur Donar

Ich reiche auch immer mehrere Fahrgastrechte zusammen ein.

Wenn dann da ein Monat später ein Brief eintrudelt, ist es immer lustig zu raten, welche Fahrt das jetzt war.:-)

Am besten gefällt mir da die ÖBB: Bearbeitung per e-mail! Und man weiß welche Fahrt gemeint ist.

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Digitalreisen, Mittwoch, 22.01.2020, 22:05 (vor 2276 Tagen) @ VT642

oder über die "inoffizelle Festnetznummer" anrufen und sich zum SC FGR durchstellen lassen, auch schon oft genug gemacht

Welche inoffizielle Festnetznummer? Von der 3S-Zentrale?

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 22.01.2020, 22:15 (vor 2276 Tagen) @ Digitalreisen

Ich denke gemeint ist die vom Bahncard-Service. Bitte googeln, muss hier nicht geschrieben werden.

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Digitalreisen, Mittwoch, 22.01.2020, 22:16 (vor 2276 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich denke gemeint ist die vom Bahncard-Service. Bitte googeln, muss hier nicht geschrieben werden.

Die Nummer vom Bahncard-Service kostet genauso 60ct aus dem Mobilfunknetz. Das würde also kein Sinn ergeben.

Man findet auch eine Berliner Festnetznummer *owt*

bahnfahrerofr., Mittwoch, 22.01.2020, 22:27 (vor 2276 Tagen) @ Digitalreisen

- kein Text -

Danke

Digitalreisen, Mittwoch, 22.01.2020, 22:30 (vor 2276 Tagen) @ bahnfahrerofr.

- kein Text -

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Henrik, Mittwoch, 22.01.2020, 22:32 (vor 2276 Tagen) @ Digitalreisen
bearbeitet von Henrik, Mittwoch, 22.01.2020, 22:33

Ich denke gemeint ist die vom Bahncard-Service. Bitte googeln

Die Nummer vom Bahncard-Service kostet genauso 60ct aus dem Mobilfunknetz. Das würde also kein Sinn ergeben.

einmalig 60 ct.
..bei 01806-340035

vielleicht meint er diese Seite:

https://www.0180.info/suche.html?s=Bahncard+Service

dort wird 030-29760944 als Ersatznummer angegeben.

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt

Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 23:51 (vor 2276 Tagen) @ Henrik

Wäre es tatsächlich so wie von ihm vermeintlich unterstellt, dann wäre es bereits seit Jahren umgesetzt, s.o.

Oft muss auch erst geklagt werden bis das beklagte Unternehmen handelt.

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Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 23:53 (vor 2276 Tagen) @ Invictus

Die Frage ist eher, wieso gibt man eigentlich gibt die Privatperson überhaupt eine Telefonnummer an, wenn bei Rückfragen oder auch offenen Fragen dann doch wieder alles verkompliziert werden muss?

Vielleicht DGSVO? Ich darf seit einiger Zeit immer einen Scan der BC100F mitschicken, da in jedem zweiten FGR Fall Rückfragen bzgl. der BC100 kamen. Daher scheint wohl von der DB der Datensatz nicht zum Subunternehmen durchgeleitet zu werden.

Schwierige Kommunikation

Hansjörg, Mittwoch, 22.01.2020, 23:55 (vor 2276 Tagen) @ GreenLine

Ich reiche auch immer mehrere Fahrgastrechte zusammen ein.

Wenn dann da ein Monat später ein Brief eintrudelt, ist es immer lustig zu raten, welche Fahrt das jetzt war.:-)

Dann musst Du alle Fahrten an einem Tag gemacht haben sonst steht dort "Ihre Reise am:"

EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt

Henrik, Donnerstag, 23.01.2020, 01:20 (vor 2276 Tagen) @ Hansjörg

Wäre es tatsächlich so wie von ihm vermeintlich unterstellt, dann wäre es bereits seit Jahren umgesetzt, s.o.

Oft muss auch erst geklagt werden bis das beklagte Unternehmen handelt.

die vermeintliche Klage von der Du hier sprichst, liegt doch schon über 3 Jahre lang vor mit einem entsprechenden Urteil des EuGH.


..sollte es tatsächlich mal ein entsprechendes Urteil geben,
dann mag es womöglich irgendein kleines völlig unbedeutendes Unternehmen geben, das ein bisschen bei der Umsetzung um paar Wochen schlampt,
aber ganz gewiss nicht
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