Na dann ist es doch recht einfach, solange du dich im Verbundgebiet befindest kannst du die BC 100 nutzen, wenn du die Verbünde verlässt ist die BC 100 ungültig
Mit dieser Feststellung wäre ich vorsichtig. Handelt die DB die Anerkennung der BC100 mit den Verbünden oder den konkreten EVUs aus? Und werden die Einnahmen an den Verbund oder das EVU ausgezahlt?
Würde es über der Verbünde laufen, dürfte es keine Fälle geben, bei denen BC100 innerhalb eines Verbundes bei einem EVU gilt und beim anderen nicht. Gibt es aber doch.
Daher lehnt sich ein Verbund, der die Anerkennung auf allen Bahnen in seinem Gebiet verspricht, weit aus dem Fenster. Nach meinem Verständnis ist er gar keine beteiligte Partei, wenn um Anerkennung der BC100 gilt, da die BC100 ja grundsätzlich eine FV-Fahrkarte ist und die Verbundexklusivität somit nicht zur Anwendung kommt.
Aber Experten vor: Was ist korrekt?