Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade (Fahrkarten und Angebote)

jotxl, Mittwoch, 25.12.2019, 12:59 (vor 2273 Tagen)

leider sind die Teile ja nur 6 Monate gültig.
Kann man mit Kulanz seitens der ZUB rechnen, wenn man ein solches 2 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit noch nutzen möchte ?
Ein Umtausch beim BB-Service scheint ja ausgeschlossen zu sein, denke ich mal

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

Tino, Mittwoch, 25.12.2019, 13:25 (vor 2273 Tagen) @ jotxl

Mit welchem Recht solltest Du Kulanz bekommen? 6 Monate hattest Du Zeit und jetzt möchtest Du eine Ausnahme bekommen? Abgelaufen ist abgelaufen.

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

jotxl, Mittwoch, 25.12.2019, 13:32 (vor 2273 Tagen) @ Tino

deshalb hatte ich ja von Kulanz geschrieben. Ich weiß, dass ich kein Recht darauf habe.

Warum Kulanz

Power132, Mittwoch, 25.12.2019, 13:41 (vor 2273 Tagen) @ jotxl

wenn dein Telefon nach Ablauf der Garantie ein Problem hat, dass auf Nutzer/Bedienverschulden hinausläuft, musst du eine Reparatur auch zahlen.

Warum den ZUB unnötig in eine Rechtfertigungsposition schieben?

Warum Kulanz

agw, NRW, Mittwoch, 25.12.2019, 17:14 (vor 2273 Tagen) @ Power132

wenn dein Telefon nach Ablauf der Garantie ein Problem hat, dass auf Nutzer/Bedienverschulden hinausläuft, musst du eine Reparatur auch zahlen.

Oder man fragt nach Kulanz. Die gibt es ja ab und zu bei kundenfreundlichen Unternehmen. Auch wenns um mehr als 10 Euro geht, wie in diesem Fall, z.B. beim Auto.


Warum den ZUB unnötig in eine Rechtfertigungsposition schieben?

Warum den Kunden unnötig durch extrem kurze Gutscheingültigkeit in eine Rechtfertigungsposition schieben?
Das Problem hat ja nicht der Kunde erzeugt.

--
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Warum Kulanz

Tino, Mittwoch, 25.12.2019, 23:00 (vor 2273 Tagen) @ agw

wenn dein Telefon nach Ablauf der Garantie ein Problem hat, dass auf Nutzer/Bedienverschulden hinausläuft, musst du eine Reparatur auch zahlen.


Oder man fragt nach Kulanz. Die gibt es ja ab und zu bei kundenfreundlichen Unternehmen. Auch wenns um mehr als 10 Euro geht, wie in diesem Fall, z.B. beim Auto.


Warum den ZUB unnötig in eine Rechtfertigungsposition schieben?


Warum den Kunden unnötig durch extrem kurze Gutscheingültigkeit in eine Rechtfertigungsposition schieben?
Das Problem hat ja nicht der Kunde erzeugt.

Bitte was hat er nicht? Deine dumme Anti-Bahn-Haltung ist ja durch nichts mehr zu unterbieten. Er hat ganz klar den Beförderungsbedingungen zugestimmt und hat es selbst versäumt die Gutscheine innerhalb der Zeit durch Krankheit einzulösen. Und jetzt kommst Du um die Ecke und sagst er ist nicht dran schuld? Dir ist echt nicht mehr zu helfen.

+1

Garfield_1905, Mittwoch, 25.12.2019, 23:30 (vor 2273 Tagen) @ Tino

Völlig richtig ! Da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein. Wenn die DB die Fahrkarten verschenken würde, würde sich Herr 'agw' wahrscheinlich drüber mokieren, warum man das nicht schon viel früher gemacht hat und warum zu den Fahrkarten nicht auch noch 10€ in bar auf die Kralle dazu bekommt. :-)

+2

mdln, Donnerstag, 26.12.2019, 05:52 (vor 2272 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

+2

agw, NRW, Donnerstag, 26.12.2019, 09:24 (vor 2272 Tagen) @ mdln

Kein Grund hier gleich wieder mit vollem Hass auszuticken. Entspannt euch mal.

Es geht darum, dass mit Punkten _bezahlte_ Gutscheine eine zu kurze Gültigkeit haben.

(Gleich kommt sicher einer und meint, dass 3 Monate Gültigkeit für ein 6er Pack auch ausreichend wären.)

Man könnte aber auch fragen, warum die mit Punkten bezahlte Gutscheine überhaupt eine maximale Gültigkeit haben. Warum gelten die nicht unendlich?
Nun, da mag es vielleicht tarifliche Gründe für geben und das ganze auf wenige Jahre verkürzen.

Der Hass gegenüber zahlenden Kunden hier ist wirklich unglaublich.

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Gastro Gutscheine noch schlimmer...

Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 10:10 (vor 2272 Tagen) @ agw

Die Gültigkeit mit 6 Monaten ist schon ok. Man kann ja eh nur 6 Monate im Vorraus buchen.
Und ob man ein 6er Pack braucht, ist sehr von der individuellen Schmerzgrenze und Zugmaterialeinsatz abhängig.

Noch schlimmer: Gastro Gutscheine gelten auch nur 6 Monate. Ich habe Probleme die Sparpacks da wegzukommen. Entweder kein APS verfügbar oder das Wunschmenü ausverkauft.

Auch hier gibt's keine Kulanz.

Ewige Gültigkeit ...

Blaschke, Donnerstag, 26.12.2019, 10:43 (vor 2272 Tagen) @ agw

Hallo.

Man könnte aber auch fragen, warum die mit Punkten bezahlte Gutscheine überhaupt eine maximale Gültigkeit haben. Warum gelten die nicht unendlich?

Damit niemand auf die Idee kommt, die einem Verstorbenen als Grabbeilage mit in die Kiste zu legen.

In 750 Jahren staunt dann ein Archäologe über den Zettel. Buddelt ihn aus und vertickt ihn auf Ebayamazongoogle. Und 'European Railway Food Service' als Nachfolger von DB Gastronomie KG muss sich etwas später mit dem vergilbten Zettel und seinem Käufer herumschlagen und den Wert von Euro in Deutschmark umrechnen. Was anschließend im ICE-DSO-EFÖ-SF-Forum ausgiebig diskutiert wird.

Deswegen gilt der nicht unendlich.


Schöne Grüße von jörg

Jau ...

Garfield_1905, Donnerstag, 26.12.2019, 17:16 (vor 2272 Tagen) @ agw

(Gleich kommt sicher einer und meint, dass 3 Monate Gültigkeit für ein 6er Pack auch ausreichend wären.)

Hier is' er ! Das stimmt tatsächlich, meiner Meinung nach jedenfalls. Streng genommen is' es mir aber eigentlich sch...egal, wie lange die Dinger gültig sind, ich nutze sie eh' nicht. Aber eine Beschränkung ist m.E schon sinnvoll, ansonsten könnte man auch nach 10, 50 oder 100 Jahren das Ding noch benutzen. Weiter gehe ich nicht, da ich befürchte, das in der Zukunft weitere Trump's Macht haben werden und dann wird das Wort 'Zukunft' eine völlig neue Bedeutung haben.

Jau ...

agw, NRW, Freitag, 27.12.2019, 10:32 (vor 2271 Tagen) @ Garfield_1905

(Gleich kommt sicher einer und meint, dass 3 Monate Gültigkeit für ein 6er Pack auch ausreichend wären.)


Hier is' er ! Das stimmt tatsächlich, meiner Meinung nach jedenfalls. Streng genommen is' es mir aber eigentlich sch...egal, wie lange die Dinger gültig sind, ich nutze sie eh' nicht. Aber eine Beschränkung ist m.E schon sinnvoll, ansonsten könnte man auch nach 10, 50 oder 100 Jahren das Ding noch benutzen. Weiter gehe ich nicht, da ich befürchte, das in der Zukunft weitere Trump's Macht haben werden und dann wird das Wort 'Zukunft' eine völlig neue Bedeutung haben.

Und warum sollte man es nicht noch in 10 Jahren benutzen können?

Dein Bargeld verfällt ja auch nicht 6 Monate nach Abheben. Selbst D-Mark kann man ja noch in Euro umtauschen.

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Warum Kulanz

E 1793, Donnerstag, 26.12.2019, 05:45 (vor 2272 Tagen) @ Tino

wenn dein Telefon nach Ablauf der Garantie ein Problem hat, dass auf Nutzer/Bedienverschulden hinausläuft, musst du eine Reparatur auch zahlen.


Oder man fragt nach Kulanz. Die gibt es ja ab und zu bei kundenfreundlichen Unternehmen. Auch wenns um mehr als 10 Euro geht, wie in diesem Fall, z.B. beim Auto.


Warum den ZUB unnötig in eine Rechtfertigungsposition schieben?


Warum den Kunden unnötig durch extrem kurze Gutscheingültigkeit in eine Rechtfertigungsposition schieben?
Das Problem hat ja nicht der Kunde erzeugt.


Bitte was hat er nicht? Deine dumme Anti-Bahn-Haltung ist ja durch nichts mehr zu unterbieten.

Es ist eine Anti-DB Sache, Privatbahnen mag er!

Er hat ganz klar den Beförderungsbedingungen zugestimmt und hat es selbst versäumt die Gutscheine innerhalb der Zeit durch Krankheit einzulösen. Und jetzt kommst Du um die Ecke und sagst er ist nicht dran schuld? Dir ist echt nicht mehr zu helfen.

Manchmal hab ich echt Mitleid mit ihm.

--
[image]

Warum Kulanz

agw, NRW, Donnerstag, 26.12.2019, 09:25 (vor 2272 Tagen) @ E 1793

Er hat ganz klar den Beförderungsbedingungen zugestimmt und hat es selbst versäumt die Gutscheine innerhalb der Zeit durch Krankheit einzulösen. Und jetzt kommst Du um die Ecke und sagst er ist nicht dran schuld? Dir ist echt nicht mehr zu helfen.

Manchmal hab ich echt Mitleid mit ihm.

Die Obrigkeitshörigkeit ist sehr stark bei euch. Da widerum habe ICH Mitleid mit euch beiden.

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Warum Kulanz

Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 10:02 (vor 2272 Tagen) @ agw

Er hat ganz klar den Beförderungsbedingungen zugestimmt und hat es selbst versäumt die Gutscheine innerhalb der Zeit durch Krankheit einzulösen. Und jetzt kommst Du um die Ecke und sagst er ist nicht dran schuld? Dir ist echt nicht mehr zu helfen.

Manchmal hab ich echt Mitleid mit ihm.


Die Obrigkeitshörigkeit ist sehr stark bei euch. Da widerum habe ICH Mitleid mit euch beiden.

Abgelaufen ist Abgelaufen, die BC100 kann man auch nicht auf Kulanz einen Tag verlängern weil man mal krank war.

Warum Kulanz

agw, NRW, Freitag, 27.12.2019, 10:36 (vor 2271 Tagen) @ Hansjörg

Er hat ganz klar den Beförderungsbedingungen zugestimmt und hat es selbst versäumt die Gutscheine innerhalb der Zeit durch Krankheit einzulösen. Und jetzt kommst Du um die Ecke und sagst er ist nicht dran schuld? Dir ist echt nicht mehr zu helfen.

Manchmal hab ich echt Mitleid mit ihm.


Die Obrigkeitshörigkeit ist sehr stark bei euch. Da widerum habe ICH Mitleid mit euch beiden.

Ich glaube, du und die meisten hier haben die Bedeutung des Wortes Kulanz nicht verstanden.
Wenn es um Kulanz geht, wird es dazu keine zugesicherte Bedingung in den BB geben. Dann wäre es ja keine Kulanz mehr.

Abgelaufen ist Abgelaufen, die BC100 kann man auch nicht auf Kulanz einen Tag verlängern weil man mal krank war.

Na, doch! Da geht das. Verlängern tut sich allerdings nichts, man kriegt aber anteilig das Geld wieder.

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Ist das Dein Ernst ?

Garfield_1905, Mittwoch, 25.12.2019, 23:28 (vor 2273 Tagen) @ agw

(...) extrem kurze Gutscheingültigkeit (...)

6 Monate ??? Noch mal: Monate - nicht Tage oder Stunden ! Und wie Tino schon sagt, man weiß es vorher, wenn man es 'kauft' und dann sollte man sich die Dinger vielleicht in anderen Abständen beschaffen, wenn man gar nicht so genau weiß, wann man sie einsetzen will. Also meinetwegen immer 2 zur Hand haben, aber nicht 4 oder 6.

Ist das Dein Ernst ?

oska, Mittwoch, 25.12.2019, 23:40 (vor 2273 Tagen) @ Garfield_1905

6 Monate ??? Noch mal: Monate - nicht Tage oder Stunden ! Und wie Tino schon sagt, man weiß es vorher, wenn man es 'kauft' und dann sollte man sich die Dinger vielleicht in anderen Abständen beschaffen, wenn man gar nicht so genau weiß, wann man sie einsetzen will. Also meinetwegen immer 2 zur Hand haben, aber nicht 4 oder 6.

Ich vermute das es sich um dieses Angebot handelt und die Anzahl sechs feststeht:

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen

Ist das Dein Ernst ?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 23:43 (vor 2273 Tagen) @ oska

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen

Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.

--
Weg mit dem 4744!

Ist das Dein Ernst ?

oska, Mittwoch, 25.12.2019, 23:51 (vor 2273 Tagen) @ JeDi

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.

Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?

Ist das Dein Ernst ?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 23:56 (vor 2273 Tagen) @ oska
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 25.12.2019, 23:57

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.


Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?

Ja. Nutze ich regelmäßig. (und habe ich eigentlich immer dabei)

--
Weg mit dem 4744!

Ist das Dein Ernst ?

agw, NRW, Donnerstag, 26.12.2019, 09:28 (vor 2272 Tagen) @ oska

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.


Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?

Natürlich gibt es den einzeln.

Aber die DB will nicht, dass du das so einfach klicken kannst. Deswegen bietet man offensichtlich online nur noch ein 6er Pack an.

Warum das total kundenfreundlich ist, die Upgrades nicht mehr in kleineren Stückzahlen per Klick anzubieten, erklärt sicher gleich ein DB-Versteher.

--
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Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 10:03 (vor 2272 Tagen) @ agw

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.


Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?


Natürlich gibt es den einzeln.

Aber die DB will nicht, dass du das so einfach klicken kannst. Deswegen bietet man offensichtlich online nur noch ein 6er Pack an.

Warum das total kundenfreundlich ist, die Upgrades nicht mehr in kleineren Stückzahlen per Klick anzubieten, erklärt sicher gleich ein DB-Versteher.

Gerne. Rechne mal das Porto für ein einzelnes Upgrade mit ein.

Ist das Dein Ernst ?

agw, NRW, Freitag, 27.12.2019, 10:30 (vor 2271 Tagen) @ Hansjörg

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.


Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?


Natürlich gibt es den einzeln.

Aber die DB will nicht, dass du das so einfach klicken kannst. Deswegen bietet man offensichtlich online nur noch ein 6er Pack an.

Warum das total kundenfreundlich ist, die Upgrades nicht mehr in kleineren Stückzahlen per Klick anzubieten, erklärt sicher gleich ein DB-Versteher.


Gerne. Rechne mal das Porto für ein einzelnes Upgrade mit ein.

Dann erkläre mal, warum man es per Email-Anfrage trotzdem noch einzeln zugeschickt bekommt. Das kostet die DB ja trotzdem 5,90 Euro.

Noch günstiger wäre es für die DB natürlich, wenn sie es gar nicht verschicken müsste, sondern wenn der Kunde es am Automaten per etix abholen könnte. Aber das will sie auch nicht ("nicht erlaubt", "nur BC100 in absoluten Notfällen"). Da verschickt sie auch lieber zu den oben genannten Kosten.

--
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Ist das Dein Ernst ?

mdln, Donnerstag, 26.12.2019, 10:31 (vor 2272 Tagen) @ agw

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen


Was spricht dagegen, nur eins zu nehmen? Oder zwei? "Kostet" 500 Punkte pro Stück, der Sechserpack hat also keinerlei Vorteile.


Papier, immer dabei und spontan einsetzbar. Gibts die einzeln für 500 Punkte?


Natürlich gibt es den einzeln.

Aber die DB will nicht, dass du das so einfach klicken kannst. Deswegen bietet man offensichtlich online nur noch ein 6er Pack an.

Warum das total kundenfreundlich ist, die Upgrades nicht mehr in kleineren Stückzahlen per Klick anzubieten, erklärt sicher gleich ein DB-Versteher.

Ganz einfach, die DB möchte, das bei den blöden Kunden ein bis zwei Gutscheine verfallen.

Ist dein Weltbild so in Ordnung?

Oh, Sorry ...

Garfield_1905, Mittwoch, 25.12.2019, 23:45 (vor 2273 Tagen) @ oska

Ich vermute das es sich um dieses Angebot handelt und die Anzahl sechs feststeht:

6 x Upgrade in die 1.Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt) - Zustellung per Post innerhalb zehn Tagen

... das habe ich nicht bedacht, weil ich diese Gutscheine nie nutze. Fakt ist und bleibt aber, das die Bedingungen dem Kunden vor der Beschaffung bekannt sind und er somit selbst entscheiden kann, ob er sie nutzen will bzw. kann.

Oh, Sorry ...

Henrik, Donnerstag, 26.12.2019, 00:19 (vor 2273 Tagen) @ Garfield_1905

... das habe ich nicht bedacht, weil ich diese Gutscheine nie nutze. Fakt ist und bleibt aber, dass die Bedingungen dem Kunden vor der Beschaffung bekannt sind

ist das nicht grundsätzlich der Fall,
wenn es anschließend zu einer Kulanz Lösung kommt?

und er somit selbst entscheiden kann, ob er sie nutzen will bzw. kann.

hier war irgendwo von Krankheit die Rede.
Da hat man das dann eher weniger in eigenen Händen..

Darum keine Kulanz

Power132, Donnerstag, 26.12.2019, 09:25 (vor 2272 Tagen) @ agw

wenn dein Telefon nach Ablauf der Garantie ein Problem hat, dass auf Nutzer/Bedienverschulden hinausläuft, musst du eine Reparatur auch zahlen.


Oder man fragt nach Kulanz. Die gibt es ja ab und zu bei kundenfreundlichen Unternehmen. Auch wenns um mehr als 10 Euro geht, wie in diesem Fall, z.B. beim Auto.


Warum den ZUB unnötig in eine Rechtfertigungsposition schieben?


Warum den Kunden unnötig durch extrem kurze Gutscheingültigkeit in eine Rechtfertigungsposition schieben?
Das Problem hat ja nicht der Kunde erzeugt.

Das Problem hat der Kunde ezeugt. Weil er in dem Zeitaum das Angebot nicht genutzt hat. Klassicher Fall von Pech gehabt. Hier liegt das Versäumnis eindeutig beim Kunden. Daraus eine Kulanzregelung abzuleiten ist nicht schlüssig. Warum meinst du auf Kulanz zu hoffen?

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 13:44 (vor 2273 Tagen) @ jotxl

leider sind die Teile ja nur 6 Monate gültig.

"Nur" ist gut. Ich bekomme die Dinger eigentlich immer gut verbraucht, stecken meist so 2-3 Monate im Portmonnee. Und wenn ich eins verbraucht hab, kann ich ja ein neues bestellen :)

Kann man mit Kulanz seitens der ZUB rechnen, wenn man ein solches 2 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit noch nutzen möchte ?

Nein.

Ein Umtausch beim BB-Service scheint ja ausgeschlossen zu sein, denke ich mal

Das würde ich eher probieren, als beim Zub zu betteln.

--
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Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

jotxl, Mittwoch, 25.12.2019, 14:04 (vor 2273 Tagen) @ JeDi

Danke. Ich bestell mir meist 2x2 Upgrades telefonisch und bin bisher damit immer gut hingekommen. Den 6er Pack online schaff ich nicht einzulösen.
Durch Krankeit hab ich nun leider einen übrig - daher meine Frage.

Und nein, es geht nicht ums Betteln. Dann ist es eben so.
Euch allen schöne Weihnachten !

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

Garfield_1905, Mittwoch, 25.12.2019, 15:47 (vor 2273 Tagen) @ jotxl

leider sind die Teile ja nur 6 Monate gültig.
Kann man mit Kulanz seitens der ZUB rechnen, wenn man ein solches 2 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit noch nutzen möchte ?
Ein Umtausch beim BB-Service scheint ja ausgeschlossen zu sein, denke ich mal

Ich kann Fragen dieser Art hier im Forum nicht verstehen. Nehmen wir mal an, irgendjemand aus diesem Forum bestätigt Dir, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung, das irgendwann / irgendwie mal ein ZUB ein Auge zugedrückt hat, was nützt Dir diese Antwort ? Kannst Du Dich im Zweifel darauf berufen ?

Ich würd' mal beim Kundenservice anrufen und fragen. Mehr als 'Nein' sagen können die auch nicht, in jedem Fall bekommst Du eine Antwort, auf die Du Dich ggfs. berufen kannst bzw. vielleicht einen neuen Gutschein oder 'wasweißich'. Im übrigen finde ich 6 Monate Gültigkeit mehr als ausreichend bemessen. Aber vielleicht helfen Dir die ja aus Kulanz.

Wozu Fristen?

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 25.12.2019, 20:14 (vor 2273 Tagen) @ Garfield_1905

Im übrigen finde ich 6 Monate Gültigkeit mehr als ausreichend bemessen.

Und ich frage mich regelmäßig, wozu bei so etwas überhaupt Fristen gesetzt werden. Die Gutscheine sind doch quasi mit Punkten bezahlt und erkauft, es könnte der Bahn doch egal sein, wann diese eingelöst werden. Die einzige Frist, die ich noch einigermaßen nachvollziehen könnte, wäre eine Drei-Jahresfrist, da die Bonuspunkte nach dieser Zeit ebenfalls verfallen, so der Sammler keine BC-Kreditkarte innehat.

Wozu Fristen?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 21:10 (vor 2273 Tagen) @ Alter Köpenicker

Die einzige Frist, die ich noch einigermaßen nachvollziehen könnte, wäre eine Drei-Jahresfrist, da die Bonuspunkte nach dieser Zeit ebenfalls verfallen, so der Sammler keine BC-Kreditkarte innehat.

Dann würden Punkte aber ja de facto 6 Jahre halten? 3 Jahre auf dem Konto und weitere 3 Jahre als Gutschein?

--
Weg mit dem 4744!

Wozu Fristen?

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 25.12.2019, 23:00 (vor 2273 Tagen) @ JeDi

Die einzige Frist, die ich noch einigermaßen nachvollziehen könnte, wäre eine Drei-Jahresfrist, da die Bonuspunkte nach dieser Zeit ebenfalls verfallen, so der Sammler keine BC-Kreditkarte innehat.


Dann würden Punkte aber ja de facto 6 Jahre halten? 3 Jahre auf dem Konto und weitere 3 Jahre als Gutschein?

Ja, wenn man die Punkte ausgerechnet am letzten Tag ihrer Gültigkeit einlöst. Aber sei's drum. Wem entsteht denn dadurch ein Schaden? Niemandem! Der Bahn kann es doch egal sein, wann die Punkte eingelöst werden und wann die Leistung dafür erbracht wird.

Wozu Fristen?

oska, Mittwoch, 25.12.2019, 23:19 (vor 2273 Tagen) @ Alter Köpenicker

Dann würden Punkte aber ja de facto 6 Jahre halten? 3 Jahre auf dem Konto und weitere 3 Jahre als Gutschein?


Ja, wenn man die Punkte ausgerechnet am letzten Tag ihrer Gültigkeit einlöst. Aber sei's drum. Wem entsteht denn dadurch ein Schaden? Niemandem! Der Bahn kann es doch egal sein, wann die Punkte eingelöst werden und wann die Leistung dafür erbracht wird.

Es macht schon einen Unterschied, ob ich die sechs Gutscheine die nächsten sechs Jahre jeweils am Freitag vor Weihnachten (2020-2025) einlösen kann oder innerhalb von sechs Monaten einlösen muß. Aus diesem Grund wird die Bahn die Dauer der Gültigkeit beschränkt haben.

Je länger die Gültigkeit, desto wertvoller sind die Gutscheine. Für den Preis fanden die Bahn und der Kunde (TO) sechs Monate passend, zumindest haben sich beide darauf beim Kauf geeinigt: Die Bahn durch das Angebot, der Kunde durch die Annahme.

Wozu Fristen?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 23:42 (vor 2273 Tagen) @ oska

Es macht schon einen Unterschied, ob ich die sechs Gutscheine die nächsten sechs Jahre jeweils am Freitag vor Weihnachten (2020-2025) einlösen kann oder innerhalb von sechs Monaten einlösen muß.

Wieso eigentlich sechs? Dadurch, dass es die Dinger ja einzeln gibt, ist das ja kein Problem.

--
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Wozu Fristen?

oska, Mittwoch, 25.12.2019, 23:50 (vor 2273 Tagen) @ JeDi

Wieso eigentlich sechs? Dadurch, dass es die Dinger ja einzeln gibt, ist das ja kein Problem.

mit Postversand für 500 Punkte? Hast Du einen Link? Ich denke die Papierdinger gibt es nur im Sixpack.

Wozu Fristen?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.12.2019, 23:57 (vor 2273 Tagen) @ oska

Wieso eigentlich sechs? Dadurch, dass es die Dinger ja einzeln gibt, ist das ja kein Problem.


mit Postversand für 500 Punkte? Hast Du einen Link? Ich denke die Papierdinger gibt es nur im Sixpack.

Findest du in den BB. Zum Bestellen musst du anrufen oder schreiben.

--
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Wozu Fristen?

agw, NRW, Donnerstag, 26.12.2019, 09:41 (vor 2272 Tagen) @ oska

Dann würden Punkte aber ja de facto 6 Jahre halten? 3 Jahre auf dem Konto und weitere 3 Jahre als Gutschein?


Ja, wenn man die Punkte ausgerechnet am letzten Tag ihrer Gültigkeit einlöst. Aber sei's drum. Wem entsteht denn dadurch ein Schaden? Niemandem! Der Bahn kann es doch egal sein, wann die Punkte eingelöst werden und wann die Leistung dafür erbracht wird.


Es macht schon einen Unterschied, ob ich die sechs Gutscheine die nächsten sechs Jahre jeweils am Freitag vor Weihnachten (2020-2025) einlösen kann oder innerhalb von sechs Monaten einlösen muß. Aus diesem Grund wird die Bahn die Dauer der Gültigkeit beschränkt haben.

Meinst du, der DB ist nicht egal, ob du die zu Weihnachten 2019 oder Ostern 2020 oder sonstwann einlöst? Außerdem kannst du ja dann nächstes Jahr wieder einen Gutschein kaufen.


Je länger die Gültigkeit, desto wertvoller sind die Gutscheine. Für den Preis fanden die Bahn und der Kunde (TO) sechs Monate passend, zumindest haben sich beide darauf beim Kauf geeinigt: Die Bahn durch das Angebot, der Kunde durch die Annahme.

Nein, das ist alles kein Grund. Bei einer Monopolstellung würde ich übrigens nicht davon sprechen, dass sich zwei Parteien geeinigt haben. Aber davon ab.

Wenn es dir um die Wertigkeit geht, die steigt ja nur, wenn die DB die Preise für die Upgrades über der Inflation jährlich erhöhen würde. Ist das der Fall?

Nur, falls einer der Hater hier wieder völlig am Thema vorbei auf mich einschlagen will: Ich finde das bei Verbundfahrscheinen genauso kundenunfreundlich, dass ich bereits bezahlte Tickets bei Preiserhöhungen im Inflationsbereich mit kurzer Frist umtauschen muss.
Wie es anders geht, sieht man ja bei der Post in den USA. Ich kaufe für ein bestimmtes Produkt eine Briefmarke (z.B. Postkarte international) und die gilt dann einfach ewig, weil ich dem Unternehmen ja schon das Kapitel zur Verfügung gestellt habe.

Im Gesetz hat man sich ja bei bezahlten Gutscheinen auf irgendwas zwischen ein und drei Jahren geeinigt.

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Wozu Fristen? Deutsche Post!

Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 10:06 (vor 2272 Tagen) @ agw

Bei der Deutschen Post gilt das alte Porto auch ab Tag der Erhöhung nicht mehr.

Wozu Fristen? Deutsche Post!

mdln, Donnerstag, 26.12.2019, 10:35 (vor 2272 Tagen) @ Hansjörg

Bei der Deutschen Post gilt das alte Porto auch ab Tag der Erhöhung nicht mehr.

Aus eigener Erfahrung muss ich da widersprechen. Ich habe so einige Briefe verschickt/bekommen, die auch einen Monat nach erhöhung mit dem alten Porto frankiert waren.

Darum Fristen.

Power132, Donnerstag, 26.12.2019, 09:49 (vor 2272 Tagen) @ Alter Köpenicker

https://www.bezahlen.net/ratgeber/verjaehrung-gutschein/

Prinzipiell ist die Befristung von Gutscheinen rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich muss dem Aussteller zugestanden werden, beispielsweise seinen Warenbestand zu kalkulieren. Außerdem kann es vorkommen, dass sich bei Gutscheinen über Dienstleistungen Lohn- und andere Kosten mit der Zeit erhöhen. Der Wert der durch den Gutschein versprochenen Dienstleistung würde dann nicht mehr dem ursprünglichen Gutscheinwert entsprechen. Ein Befristung kann darum durchaus zulässig sein.

§ 807 BGB

Darum Fristen.

WbuIV, Donnerstag, 26.12.2019, 11:56 (vor 2272 Tagen) @ Power132

Bei meinen Gutscheinen ist die in 807 BGB genannte Bedingungung "in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist" nicht erfüllt. Beide Parteien sind explizit benannt.

Fraglich könnte sein, ob sich beide Partein wirkluch auf eine Frist geeinigt haben. Selbst wenn der Kunde die im Formularvertrag vom Anbieter einseitig festgelegte Frist zur Kenntnis genommen hat kann sie nicht wirksam sein, weil sie eine Partei unbillig benachteiligt. Solche Nachkontrollen vor Gericht finden regelmässig mit Erfolg für den Kunden. Vertrag ist Vertrag ist die Verhandlungsposition des Herausgebers, der damit vielfach scheitert. Beliebtes Beispiel sind Renovierungsfristen in Wohnmietverträgen, die reihenweise kassiert wurden.

Letzte Gewissheit gibts vor Gericht. So eindeutig wie manche Experten hier sehe ich es nicht. Es scheint aber viele BGH-Richtrr hier im Forum zu geben, die letzte zivilrechtliche Wahrheiten verkünden können.

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

Bahngenießer, Mittwoch, 25.12.2019, 19:21 (vor 2273 Tagen) @ jotxl
bearbeitet von Bahngenießer, Mittwoch, 25.12.2019, 19:21

Ich würde es notfalls über den Zentralen Kundendialog versuchen.

Habe allerdings selbst auch schon ein Upgrade verfallen lassen.

Zum Beispiel passierte es mir wiederholt, dass wegen Überfüllung der 2. Klasse die 1. Klasse freigegeben war und mein Upgrade aus Kulanzgründen nicht abgestempelt wurde.

Oder ich fand spontan doch in der 2. Klasse einen sehr schönen Platz und steckte mein Upgrade wieder weg.

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

jotxl, Mittwoch, 25.12.2019, 22:01 (vor 2273 Tagen) @ Bahngenießer

zentraler Kundendialog oder besser BB-Comfort-Service?

Freigabe 1.Klasse?

Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 01:35 (vor 2273 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 26.12.2019, 01:35

Zum Beispiel passierte es mir wiederholt, dass wegen Überfüllung der 2. Klasse die 1. Klasse freigegeben war und mein Upgrade aus Kulanzgründen nicht abgestempelt wurde.

Wo war das? Wie war der Füllgrad davor und danach in der First? Habe ich tatsächlich noch nie erlebt. Welche Linien sind denn von solchen Aktionen betroffen das es sogar mehrmals passiert?

Freigabe 1.Klasse?

oska, Donnerstag, 26.12.2019, 02:31 (vor 2273 Tagen) @ Hansjörg

Welche Linien sind denn von solchen Aktionen betroffen das es sogar mehrmals passiert?

Das hat vermutlich weniger was mit den Linien zu tun, sondern mit der individuellen Auslastung. Hatte ein vorheriger Zug den Anschluss verpasst und sind jetzt viele ungeplante Umsteiger an Bord oder fehlen einige 2.-Klasse-Wagen im Zug? Wenn dann noch weniger Reservierungen in der ersten Klasse sind, dann gibt es die Möglichkeiten den stehenden Reisenden noch einen Sitzplatz zu ermöglichen.

Ein solche 'Aktion' verkündet der Bahnvorstand auch nicht auf Twitter, sondern der Zub sagt den 20 Leuten die im Gang stehen: 'Sie dürfen sich auch gerne in die erste Klasse setzen, da ist noch Platz'. Sofern die Neuankömmlige sich nicht aufgeregt darüber unterhalten dass sie jetzt in der Königsklasse sitzen dürfen oder bei der Fahrkartenkontrolle nochmal lautstark darauf hinweisen dass sie umgesetzt wurden, bekommt der Reisende in der ersten Klasse das gar nicht mit.

Freigabe 1.Klasse?

mdln, Donnerstag, 26.12.2019, 06:08 (vor 2272 Tagen) @ oska

Welche Linien sind denn von solchen Aktionen betroffen das es sogar mehrmals passiert?


Das hat vermutlich weniger was mit den Linien zu tun, sondern mit der individuellen Auslastung. Hatte ein vorheriger Zug den Anschluss verpasst und sind jetzt viele ungeplante Umsteiger an Bord oder fehlen einige 2.-Klasse-Wagen im Zug? Wenn dann noch weniger Reservierungen in der ersten Klasse sind, dann gibt es die Möglichkeiten den stehenden Reisenden noch einen Sitzplatz zu ermöglichen.

Ein solche 'Aktion' verkündet der Bahnvorstand auch nicht auf Twitter, sondern der Zub sagt den 20 Leuten die im Gang stehen: 'Sie dürfen sich auch gerne in die erste Klasse setzen, da ist noch Platz'. Sofern die Neuankömmlige sich nicht aufgeregt darüber unterhalten dass sie jetzt in der Königsklasse sitzen dürfen oder bei der Fahrkartenkontrolle nochmal lautstark darauf hinweisen dass sie umgesetzt wurden, bekommt der Reisende in der ersten Klasse das gar nicht mit.

Oder per Durchsage;)

Das hab ich mal Sonntagmorgen(!) im 827 am Flughafen Köln/Bonn erlebt. Um 3:30 Uhr morgens wurde die 1. Klasse freigegeben.

Freigabe 1.Klasse?

Southwest Chief, Donnerstag, 26.12.2019, 11:18 (vor 2272 Tagen) @ Hansjörg

Wo war das? Wie war der Füllgrad davor und danach in der First? Habe ich tatsächlich noch nie erlebt.

Habe ich auch noch nie erlebt.

Einmal hat mir der Zub die Mitfahrt in der 1. Klasse erlaubt, weil ein Fahrgast sich geweigert hat, mir den von mir reservierten Platz in der 2. Klasse freizugeben. Er wollte einfach nicht aufstehen.

Der Zub wollte wohl unnötige Diskussionen vermeiden.

Gültigkeit 1.Klasse Papierupgrade

agw, NRW, Freitag, 27.12.2019, 10:39 (vor 2271 Tagen) @ Bahngenießer

Zum Beispiel passierte es mir wiederholt, dass wegen Überfüllung der 2. Klasse die 1. Klasse freigegeben war und mein Upgrade aus Kulanzgründen nicht abgestempelt wurde.

Kenne ich auch so. Allerdings ist die Frage, ob es noch Kulanz ist. Wenn die 1.Klasse deklassiert wird, gibt es ja keine mehr.

Auch im NV bekommt man ggf. 1.Klasse-Aufpreise wieder, wenn die 1.Klasse deklassiert wurde. Da vermutlich aus Kulanz, weil es keine entsprechenden Versprechen gibt.

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