Busbetreiber wollen klagen,Bahncards sollen günstiger werden (Allgemeines Forum)
Hansjörg, Mittwoch, 18.12.2019, 13:08 (vor 2347 Tagen)
Flixbus und Co. fühlen sich durch die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets benachteiligt und kündigen rechtliche Schritte an. Gleichzeitig will die Bahn die Preise für die Bahncards senken – zunächst für die Bahncard 100.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/busbetreiber-wollen-klagen-die-bahn...
Die Deutsche Bahn will die Entlastung sofort an ihre Fahrgäste weitergeben. Nach Informationen der F.A.Z. werden von der Vergünstigung auch Käufer der Bahncard 100 profitieren: Die Dauerkarte, die derzeit für ein Jahr 7435 Euro in der ersten Klasse und 4395 Euro in der zweiten Klasse kostet, soll zu Jahresbeginn um 10 Prozent billiger werden.
Ich bin gespannt wie die Bahn mit den Stammkunden umgehen wird die bereits in diesem Jahr eine BC100 in Einmalzahlung gelöst haben.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 13:12 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 13:14
Ich bin gespannt wie die Bahn mit den Stammkunden umgehen wird die bereits in diesem Jahr eine BC100 in Einmalzahlung gelöst haben.
Es gilt der Tag des Zustandekommens des Vetrages. Also wirst du nix erwarten dürfen. Diese Diskussion immer wieder aufzumachen ist echt müßig und es bringt schlussendlich nix.
Die Senkung gilt erst ab 01.01.20. Alles davor - Pech gehabt.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:04 (vor 2347 Tagen) @ Power132
bearbeitet von WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:06
als Rechtsanspruch gibt es m. E. keinen für Vorauszahler. Die Umsatzsteuer wurde mit der Rechnungsstellung fällif und war spätestens im Folgemonat anzumelden. Auch Vertragsrechtlich geht m. E. nix: Mit so einer Entwicklung konnte die Bahn auch lange nicht rechnen. Von einer arglistigen Täuschung oder so etwas in der Richtung ist auch nicht auszugehen, schon gar nicht weil die Bahn ja keinen Vorteil hat. Die kassierte Umsatzsateuer musste sie abdrücken an den Staat.
Man kann die Situation auf freiwilliger Basis mit irgendwelchen Gutscheinen verschönern.Wäre aber echte Kulanz.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
Hansjörg, Mittwoch, 18.12.2019, 14:07 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV
Man kann die Situation auf freiwilliger Basis mit irgendwelchen Gutscheinen verschönern.Wäre aber echte Kulanz.
Rechtlich sehe ich es ganauso, aber ich könnte mir vorstellen das die Bahn sich ggf. etwas für diese Kundengruppe überlegt.
Für die SFS Sperrung Stuttgart-Mannheim 2020 soll es ja auch Kompensationszahlungen geben.
Kulanz muss aber nicht
Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 14:13 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 14:16
Woher leitest du den Kulanzanspruch - sooft wie du es hier schon angesprochen hast, muss man davon ausgehen, dass du schon nicht nur damit rechnest, sondern einen Anspruch formulierst, ab?
Das "Stammkunden"Argument ist keines.
es gibt eben Momente da verliert man und dann welche, da gewinnen andere.
Auch der Verweis auf die SFS Sperrung ist hinfällig, weil dem Kunden keine Nachteile zeitlich oder sonst entstehen.
Kulanz muss aber nicht
WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:19 (vor 2347 Tagen) @ Power132
bearbeitet von WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:21
Kulanzanspruch ist Quatsch, deshalb schreibt Hansjoerg es auch nicht.
Wikipedia:
Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.
altes Bayerisches Sprichtwort: Du kannst den Mund aufmachen oder den Geldbeutel.
Oder anders: Fragen kostet nix.
Ich bin ende Febrauar wieder dran, mir is es wurscht. Irgendwelche Gutscheine würde ich notfalls trotzdem annehmen.
Doch erformuliert es
Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 14:27 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV
Rechtlich sehe ich es ganauso, aber ich könnte mir vorstellen das die Bahn sich ggf. etwas für diese Kundengruppe überlegt.
Er hat in anderen Debatten dazu schon fast drauf bestanden, dass seitens der Bahn ein "Entgegenkommen" erfolgen soll.
Du liest es vielleicht
WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:32 (vor 2347 Tagen) @ Power132
Na klar kann er seine Erwartung formulieren oder einen "moralischen Anspruch" herleiten. Rechtlich hat er es es hier nicht. Ein "fast rechlicher Anspruch" in schon wieder Quatsch.
Doch erformuliert es
Hansjörg, Mittwoch, 18.12.2019, 14:32 (vor 2347 Tagen) @ Power132
Rechtlich sehe ich es ganauso, aber ich könnte mir vorstellen das die Bahn sich ggf. etwas für diese Kundengruppe überlegt.
Er hat in anderen Debatten dazu schon fast drauf bestanden, dass seitens der Bahn ein "Entgegenkommen" erfolgen soll.
Îch könnte es mir vorstellen ist doch keine explizite Forderung.
Erwartungshaltungen
Power132, Mittwoch, 18.12.2019, 14:37 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
Verfolgt man deine Beiträge ist das kein "ich könnte mir vorstellen", sondern eine deutliche Erwartungshaltung.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
G.Heim, Berlin, Mittwoch, 18.12.2019, 14:20 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV
Nicht unbedingt. Wenn der Gültigkeitsbeginn erst im Januar ist, aber wegen der 14 Tage Regelung (musste also schon im Dezember gekauft werden, ist in meinem Fall so) schon vor dem 1.1.2020 bezahlt wurde, sollte eine Rückerstattung erfolgen, da der Vertragsbeinn erst 2020 ist (Gültig vom).
Gruß
G.Heim
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
WbuIV, Mittwoch, 18.12.2019, 14:28 (vor 2347 Tagen) @ G.Heim
Also in meinem § 13 UStG steht:
1
"Die Steuer entsteht
1.
für Lieferungen und sonstige Leistungen
a)
bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,"
Ich kann auch im Anwendungserlass dazu keinen Abweichenden Info finden. Hast du eine Quelle.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
G.Heim, Berlin, Mittwoch, 18.12.2019, 15:15 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV
Nein, habe ich nicht. Für mich persönlich ist es auch egal, da das über die Vorsteuer ja zurückkommt.
Den Absatz aus der Vorsteuerregelung kannte ich noch nocht, aber für sowas hat man ja einen Steuerberater.
Gruß
G.Heim
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 19.12.2019, 02:05 (vor 2347 Tagen) @ WbuIV
Also in meinem § 13 UStG steht:
... Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,"
Und weiter im UStG § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften):
"(1) Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze ... anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Das gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen auch insoweit, als die Steuer dafür nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 ... vor dem Inkrafttreten der Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Berechnung dieser Steuer ist für den Voranmeldungszeitraum zu berichtigen, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird."
Aber vielleicht bekommt die DB ja eine Sonderbehandlung und der genannte Paragraf gilt dann nur eingeschränkt (z.B. nur für Zeitkarten oder was weiß ich).
Inwieweit die DB vertragsrechtlich verpflichtet bzw. berechtigt sein wird, zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatten, dürfen die Fachleute beantworten.
Die Umsatzsteuererstattung für bestimmte BC 100 wird die Mitte November zitierte Leipziger Bahnagentur jedoch nicht frei erfunden haben.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
WbuIV, Donnerstag, 19.12.2019, 06:10 (vor 2347 Tagen) @ Co_Tabara-98
Paragraph 27 bezog sich aber auf den Übergang der letzten Änderungen. So was könnte es natürluch auch geben, Aber eher unwahrscheinlich, weil es nicht der EU Umsatzsteuersystemrichtlinie entsprechend dürfte.
Natürlich kann die Bahn Aktionen ala 'wir erstatten ihnen die Mehrwertsteuer' machen. So wie bei den einschlägigen Elektromärkten wird aber tatsächlich nicht die Mehrwertsteuer gespart sondern der gleiche Prozentsatz.
Und batürkuch kann nur die Bahn sich selbst daran hintern kulant zu sein.sie muss halt abwägen zwischen Einnahmeerzielung und Kundenbindung. Für mich wäre alles was ich bekommen würde ein Geschenk.
Die BC100 Diskussion ist müssig und bringt im Endeffekt nix
gnampf, Mittwoch, 18.12.2019, 16:06 (vor 2347 Tagen) @ Power132
Die Senkung gilt erst ab 01.01.20. Alles davor - Pech gehabt.
So pauschal eben nicht. Die DB hatte an die Reisezentren & Reisebueros ein Schreiben verschickt indem sie mitteilt das fuer alle BC100 mit 1. Gueltigkeit vor 12.1. die MwSt-Ueberzahlung erstattet wuerde sofern das Gesetz zum 1.1. in Kraft tritt. Unklar gelassen hat sie dabei ob das auch fuer eine Gueltigkeit vor dem 1.1. gilt. Und auf Nachfrage vom Comfort-Kunden gibts natuerlich nur unpassende Textbausteine... und das auch erst wenn man nachdruecklich klar macht das man nach ueber 1 Woche gerne mal eine Antwort haette.
Busbetreiber wollen klagen,Bahncards sollen günstiger werden
Murrtalbahner, Mittwoch, 18.12.2019, 13:34 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
Naja was soll sie schon machen?! Wenn du in den Supermarkt gehst, dir einen 12er-Kasten Wasser kaufst, die Kasten sechs Tage später einen Aktionspreis bekommst, bekommst du ja auch nicht für die noch nicht getrunken 6 Flaschen den Differenzpreis zurück.
Busbetreiber wollen klagen,Bahncards sollen günstiger werden
PhilippK, Mittwoch, 18.12.2019, 14:12 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
Flixbus und Co. fühlen sich durch die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets benachteiligt und kündigen rechtliche Schritte an. Gleichzeitig will die Bahn die Preise für die Bahncards senken – zunächst für die Bahncard 100.
Das ist für mich eher heiße Luft. Der Staat ist nicht verpflichtet, unterschiedliche Verkehrsträger gleich zu besteuern. Anders wäre es, wenn Flixtrain weiterhin die höhere Mehrwertsteuer zahlen muss.
Ich bin gespannt wie die Bahn mit den Stammkunden umgehen wird die bereits in diesem Jahr eine BC100 in Einmalzahlung gelöst haben.
Dann kommt der Bahnfahrer in das gleiche Gefühl wie der Autofahrer: beim Rausfahren aus der Tankstelle stellt man fest, dass die Preise schon wieder um 6 Cent gefallen sind. Ansonsten gilt: für die Steuer ist (vereinfacht gesagt) der Zeitpunkt relevant, an dem das Geld vereinnahmt wurde.
Gruß, Philipp
Busbetreiber wollen klagen,Bahncards sollen günstiger werden
GibmirZucker, Mittwoch, 18.12.2019, 19:25 (vor 2347 Tagen) @ PhilippK
Wird der IC Bus weiterhin mit dem höheren Satz besteuert? Und wenn auf einer Teilstrecke langfristig SEV eingerz wird, muss für den Abschnitt ein erhöhter Satz entrichtet werden?
Flixbus: "Unser Konkurrent ist der Regionalverkehr"
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 18.12.2019, 21:36 (vor 2347 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 18.12.2019, 21:39
Angesichts der massiven Reisezeitunterschiede habe man mit dem schnellen Fernverkehr nichts zu schaffen und stehe zu dem dem in keinem Kokurrenzverhältnis. Kann sich jemand an dieses Statement eines Flix-Offiziellen erinnern? Das kam vor Jahren, als es um einen Streit ging, daß Flixbus bei Fahrtausfall keine teuren ICE-Fahrkarten erstatten wollte. Höchstens ein Wochenendticket, QdL oder ähnliche Tarife.
Wenn man die Sache beim Flix so sieht, warum krähen die jetzt nach der Fernzug-Mehrwertsteuersenkung? Tangiert gar nicht ihr Geschäft, weil bei Regiotickets doch nichts geändert wird.
Richtig?
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Flixbus: "Unser Konkurrent ist der Regionalverkehr"
Bahngenießer, Donnerstag, 19.12.2019, 19:00 (vor 2346 Tagen) @ Alibizugpaar
Angesichts der massiven Reisezeitunterschiede habe man mit dem schnellen Fernverkehr nichts zu schaffen und stehe zu dem dem in keinem Kokurrenzverhältnis. Kann sich jemand an dieses Statement eines Flix-Offiziellen erinnern? Das kam vor Jahren, als es um einen Streit ging, daß Flixbus bei Fahrtausfall keine teuren ICE-Fahrkarten erstatten wollte. Höchstens ein Wochenendticket, QdL oder ähnliche Tarife.
Wenn man die Sache beim Flix so sieht, warum krähen die jetzt nach der Fernzug-Mehrwertsteuersenkung? Tangiert gar nicht ihr Geschäft, weil bei Regiotickets doch nichts geändert wird.
Richtig?
Fahrkarten des Nahverkehrs bleiben bei 7 %. Dann hätte FlixBus schon immer klagen müssen, auch nur mit 7 % belastet zu werden.
Der Unterschied ist aber:
Fernbus-Anbieter dürfen nur Fernverkehrskunden (> 50 km) befördern.
Züge des Nahverkehrs befördern Nah- und Fernverkehrskunden.