? Entschädigung SC FGR & eCoupons (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur der tatsächlich gezahlte Betrag entschädigt wird.
Nun bin ich allerdings recht erstaunt, bei einer FGR Erstattung wegen Fahrtabbruch neben dem gezahlten Betrag auch die Summe der eingelösten eCoupons erstattet bekommen zu haben.
Handelt es sich dabei um Kulanz oder ist das tatsächlich die übliche Vorgehensweise?
Liebe Grüße
VT642
! Entschädigung SC FGR & eCoupons
Handelt es sich dabei um Kulanz oder ist das tatsächlich die übliche Vorgehensweise?
Ist aktuell noch üblich und hat mit Kulanz nichts zu tun.
! Entschädigung SC FGR & eCoupons
Genau. Ist übrigens in den Fällen interessant, wenn man die Fahrt wegen Fahrplanänderungen die zu > 60 min Verspätung führen würden nicht antreten will. Da kann man ja entweder beim SC einreichen aufgrund fahrgastrechtlicher Ansprüche oder bei DB Vertrieb (Fahrkartenservice) und vom Beförderungsvertrag zurücktreten.
DB Vertrieb erstattet die Coupons nicht, das SC schon.
! Entschädigung SC FGR & eCoupons
DB Vertrieb erstattet bei Verspätungen >60 min. Im RZ auch den vollen Betrag.
! Entschädigung SC FGR & eCoupons
Mit dem Fahrgastrechteformular, ja.
Du kannst es aber bei (nicht tagesaktuellen, z.B. baustellenbedingten) Fahrplanänderungen einfach per Mail unter Angabe der Auftragsnummer zurückgeben und erhältst das Geld auf deine Kreditkarte zurück gebucht. Eigentlich unkomplizierter, aber gibt keine Coupons erstattet. Und bei Gutscheinzahlung gibt es öfters Probleme
! Entschädigung SC FGR & eCoupons
Ich bin tatsächlich noch nie auf die Idee gekommen das Ganze per Mail und Auftragsnummer zu machen. Außer die drei, vier Mal als die Bahn ein extra Webformular wegen Orkan usw. angeboten hatte.
Ich bin immer über das FGR Papierformular gegangen.