? Entschädigung SC FGR & eCoupons (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Donnerstag, 05.12.2019, 13:32 (vor 2293 Tagen)

Hallo zusammen,

bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur der tatsächlich gezahlte Betrag entschädigt wird.

Nun bin ich allerdings recht erstaunt, bei einer FGR Erstattung wegen Fahrtabbruch neben dem gezahlten Betrag auch die Summe der eingelösten eCoupons erstattet bekommen zu haben.

Handelt es sich dabei um Kulanz oder ist das tatsächlich die übliche Vorgehensweise?

Liebe Grüße
VT642


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