Mitfahrer-Gutschein (Papier) auch bei NE-Bahnen gültig? (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen habe ich einen Papier-Mitfahrergutschein im RZ in eine entsprechende, streckenungebundene Fahrkarte getauscht. Auf meine Frage, ob diese auch in NE-Bahnen gelte, habe ich das ganze RZ blockiert, weil die mich bedienenden Dame noch zwei Kollegen zum Philosophieren einlud. Ergebnis: NE-Bahnen nach "Bahntarif": ja; solche nach Anstoßtarif: nein. Zu dieser Antwort gelangten die drei allein durch Diskutieren, ohne Konsultation irgendwelcher Dokumente. Da der NE-Anteil bei meiner Fahrt sehr lang und ein Nachlösen teuer (ggf. sogar EBE-auslösend) wäre, noch mal an euch die Frage: Bei welchen EVUs gilt er, bei welchen nicht? Und wo kann ich das nachlesen?
Danke schon einmal und Grüße vom
Pröter
Mitfahrer-Gutschein (Papier) auch bei NE-Bahnen gültig?
In den Beförderungsbedingungen ist tatsächlich kein Hinweis darauf, dass der Gutschein nicht in NE-Bahnen gilt, zu finden. Allerdings wird auch mit keinem Wort erwähnt, dass die durch den Gutschein erzeugte Fahrkarte tatsächlich über die gesamte Strecke des Ticketinhabers hinweg gültig ist: "Die unentgeltliche Fahrkarte [...] berechtigt [...] zu einer einfachen Fahrt in innerdeutschen Reiseverbindungen [...]"
Schon auf dem Gutschein steht, dass dieser nach Einlösung nur in Zügen der DB gültig ist. Auf der ausgegebenen Mitfahrer-Fahrkarte steht: "Gültig für alle Züge der DB innerhalb Deutschlands". Das sind DB Fernverkehr und DB Regio, aber keine NE-Bahnen. Daher würde ich davon ausgehen, dass das Mitfahrerticket in NE-Bahnen nicht anerkannt wird.