Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
ab und an kaufe ich mit EDEKA/REWE Geschenkgutscheinen am DB-Automaten Nahverkehsflexpreise (im verbund- bzw. landestariflosen Niemandsland). Entsprechend steht als Zahlungsmittel "GUTSCHEIN" drauf.
Normalerweise lassen sich diese Flexpreise im Reisezentrum problemlos anonym direkt vor Ort erstatten (gegen Ausstellung eines neuen Gutscheins). Dabei wird das Ticket mittels Stempel und Unterschrift des MA entwertet, die Auftragsnummer irgendwie ins System eingegeben und anschließend der neue Gutschein erstellt.
Dabei sind mir schon mal zwei Unterschiede aufgefallen: Mal wird als neuer Gutschein ein "Geschenkgutschein" ausgestellt (folgerichtig mit 5-jähriger Gültigkeit), der unten als Zahlungsmittel "BARZAHLUNG" eingetragen hat. In den meisten Fällen hat man jedoch einen Gutschein mit der Aufschrift "GUTSCH. RESTW. FGR" mit nur einjähriger Gültigkeit ausgestellt (unten steht noch "Fahrgastrechte-Formular-Nr.: 0" und "Keine Erstattung"). Es handelte sich jedoch definitiv in beiden Fällen bei der Bezahlung um identische Geschenkgutscheine aus der selben Aktion bei Edeka.
Woran liegt das? Wäre nicht eigentlich der Geschenkgutschein die richtige Gutscheinart? Falls die zweite Variante wirklich falsch ist, was machen die Bediener dabei falsch?
Gesten hatte ich dann noch eine Variante 3, die mich sehr verwirrt hat: Die Bedienerin im RZ Nürnberg hat erstmal wie 7 Tage Regenwetter drei geblickt, als ich mein Anliegen vorgetragen habe. Dann hat sie ungefähr zwei Minuten lang das Ticket angeschaut und vor sich hin gesagt "Was fährt dort denn überhaupt?" (Ist doch für eine Erstattung irrelevant?, oder?) dann irgendwas in einem Handbuch nachgelesen und letztendlich ein Papierformular "Fahrpreiserstattung" herausgekramt, welches ich oben mit Name und Anschrift befüllen sollte.
Anschließend zahlte sie mir den Gutscheinwert in bar (!) aus, wofür ich nochmals eine Quittung unterzeichnen musste. Es handelte sich dabei übrigens nicht um einen sehr geringen Gutscheinwert (z.B. unter 5 Euro), wo die Barauszahlung normal ist.
Das kann ich mir jetzt gar nicht erklären, da ja eigentlich Geschenkgutscheine nie in bar ausgezahlt werden, da ich ja auf diese Weise einen Gewinn eingefahren habe (nämlich in Höhe des ca. 17%-igen Edeka-Rabatts).
Da hier ja auch einige Mitarbeiter von DB Vertrieb oder zumindest mit vertieften Kenntnissen mit der DB-Vertrieb-Software unterwegs sind, wollte ich mal nachfragen ob es da vielleicht eine allgemeine neue Vorgehensweise gibt oder das Vorgehen doch ein Irrtum war...
Viele Grüße
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Woran liegt das? Wäre nicht eigentlich der Geschenkgutschein die richtige Gutscheinart? Falls die zweite Variante wirklich falsch ist, was machen die Bediener dabei falsch?
Bei Automatenfahrkarten kann es sein dass der Datenimport fehlschlägt, dann ist ein manuelles Erstattungsverfahren anzuwenden. Gut möglich dass dann schlicht der falsche Gutschein ausgewählt wird, wobei ich nicht weiß wie das inzwischen mit VSP läuft
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Alle drei Varianten sind falsch. Korrekt wäre ein Restwert-Gutschein, 5 Jahre gültig - auch bei einer manuellen Erstattung.
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Weg mit dem 4744!
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Kann das System bei Automatentickets demnach in der Regel nicht automatisch anhand der über die Auftragstummer im System abrufbaren Daten die Art des Gutscheins erkennen?
Und was hat es mit dem Formular auf sich?
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Eben nicht weil Automatentickets keine Auftragsnummer haben !
Oder etwa doch? Eine der kleinen Nummern unten am Rand.
Deshalb kann ein Automatenticket ja auch nicht gescannt, ersetzt etc. werden.
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Seltsames bei Ausgabe von Restwertgutscheinen vom Automaten.
Auch ich habe bei Restwertgutscheinen am _Automaten_ nach kauf einer Fahrkarte per Gutschein schon unterschiedlich betitelte bekommen mit unterschiedlicher Gueltigkeit.
Ich habe hier gerade:
* "Geschenkgutschein",
* "Restwertgutschein".
Gultig jeweils 5a.
Ich hatte aber auch schonmal einen mit "FGR" im Titel als Restwertgutschein am Automaten erhalten.
Seltsam.
Einfache Lösung
Flexpreise sollten am besten nur noch stornierbar sein, wenn kein Anteil mit irgend welchen Gutscheinen o.ä. bezahlt wurde. Entsprechend die Reisenden vorher drauf hinweisen (wie das berühmte "nicht mit anderen Rabatten kombinierbar") oder so.
Was das an Aufwand in den Prozessen spart...
NV-Fahrscheine würde ich zudem grundsätzlich vom Umtausch ausschließen, da es keinerlei Sinn macht.
Einfache Lösung wenn man noch nie "draussen" war.
NV-Fahrscheine würde ich zudem grundsätzlich vom Umtausch ausschließen, da es keinerlei Sinn macht.
Mir erschliesst es sich nicht warum man einen 100km FV-Flexpreis umtauschen koennen soll, aber einen 100km NV-Flexpreis nicht?
Aber wie heisst es doch: "In Berlin kann man sich nicht vorstellen, dass es ausserhalb der Stadtgrenzen humanoides Leben gibt."
BR752
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Das ist meines Wissens immer in der Verantwortung des Bedieners. Zumindest Reisezentren können aber Automatentickets problemlos importieren.
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Weg mit dem 4744!
Seltsames Vorgehen bei tarifl. Storno eines Flexpreises
Jeder Fahrschein hat eine Auftragsnummer.
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Weg mit dem 4744!