Zwei ganz unterschiedliche Verfahren (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 28.11.2019, 14:26 (vor 2305 Tagen) @ JeDi

2.) Offline-/Lastschriftverfahren: Hier notiert der Händler bzw. das Kassensystem einfach die entsprechenden Daten und den Betrag und reicht dies nach dem Prinzip Hoffnung als Lastschriftmandat ein.


EC-Karten und sogar die girocard können auch autorisierte Offline-Zahlungen. Nur weil Offline muss es keine Lastschrift sein.

Hallo Jedi,

das widerspricht sich eigentlich. Nur mit PIN-Abprüfung gibt es die Zahlungsgarantie der Bank auch für höhere Beträge.

Oder noch genauer gesprochen: Chip & TAN, weil man bei inländischen Karten meist nicht mehr das Auslesen des Magnetstreifens anstatt des Chips akzeptiert.

Ist aber eine Welt für sich bei der auch viele Kassiererinnen und Kassierer mal schnell durcheinander kommen können.

Liebe Grüße

GUM

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