[?] Kombinierbarkeit von VRR- und VRS-Zeitkarten? (Fahrkarten und Angebote)
Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 07:53 (vor 2311 Tagen)
Hallo zusammen,
in einigen Verkehrsverbünden müssen sich die Gültigkeitsbereiche zweier Fahrkarten überlappen, wenn man sie durchgehend einsetzen will. In anderen Fällen genügt es, wenn sie sich berühren. Wie ist es bei VRR und VRS? Kann man mit einer VRR-Zeitkarte für Dormagen und einer VRS-Zeitkarte für Köln von Dormagen nach Köln fahren?
Schließlich gibt es zwischen diesen Tarifbereichen kein "Niemandsland" - aber wer weiß, welche Sonderregeln hier gelten?
[?] Kombinierbarkeit von VRR- und VRS-Zeitkarten?
WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 08:21 (vor 2311 Tagen) @ Proeter
Mit der S-Bahn geht's auf jeden Fall, da der Bahnhof Dormagen Chempark sowohl zum VRR- als auch zum VRS-Tarifgebiet gehört, er liegt nämlich 100 m hinter der Dormagener Stadtgrenze auf Kölner Hoheitsgebiet.
In der Vergangenheit hatte ich aber auch im RE mit VRR- und VRS-Zeitkarten, die für Dormagen und Köln gelten, keine Probleme bei der Kontrolle; es genügt, wenn die Gültigkeitsbereiche unmittelbar aneinander anstoßen, eine Überlappung ist nicht notwendig
Gruß
WindyCity
[?] Kombinierbarkeit von VRR- und VRS-Zeitkarten?
Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 08:26 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
Mit der S-Bahn geht's auf jeden Fall, da der Bahnhof Dormagen Chempark sowohl zum VRR- als auch zum VRS-Tarifgebiet gehört, er liegt nämlich 100 m hinter der Dormagener Stadtgrenze auf Kölner Hoheitsgebiet.
OK, danke schon einmal! Da habe ich jetzt unabsichtlich einen extremen Sonderfall herausgesucht :-).
Wie wäre es denn, wenn es an der betreffenden Tarifgrenze keinen Bahnhof gibt, der zu beiden Tarifzonen gehört?
Gleiches gilt auch rechtsrheinisch
WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 11:04 (vor 2311 Tagen) @ Proeter
Dort liegt die Grenze zwischen VRR und VRS an der Stadtgrenze zwischen Langenfeld bzw. Monheim und Leverkusen. Dort gibt es keinen Bahnhof. Langenfeld (Rhld) gehört (nur) zum VRR und Leverkusen-Küppersteg als nächster Bahnhof gehört (nur) zum VRS. Die Gleistrase zwischen Langenfeld und Küppersteg ist tarifrechtlich Niemandsland.
Besitze ich ein VRR-Zeitticket, welches in Langenfeld gilt und ein VRS-Ticket, welches in Leverkusen gilt, kann ich ohne Probleme den RE1 oder RE5 benutzen, der zwischen Düsseldorf-Benrath und Leverkusen ohne Halt unterwegs ist.
Es genügt, dass der Geltungsbereich der beiden Zeittickets unmittelbar aneinander anstößt.
Gruß
WindyCty
Kleine Korrektur
WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 12:11 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
bearbeitet von WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 12:11
Ersetze in meinem o.g.. Beitrag Leverkusen-Küppersteg durch Leverkusen-Rheindorf als erstem VRS-Bahnhof nach der Tarifgrenzr. Alle anderen Aussagen von mir gelten unverändert.
Langenfeld und Monheim gehören zu VRR und VRS
JanZ, HB, Donnerstag, 21.11.2019, 13:46 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
- kein Text -
Gleiches gilt auch rechtsrheinisch
Dr. Bahn, Donnerstag, 21.11.2019, 14:29 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
Es genügt, dass der Geltungsbereich der beiden Zeittickets unmittelbar aneinander anstößt.
Der Meinung bin ich auch, aber worauf fußt sie denn?
Das VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb schreibt dazu in Abschnitt "4.3.4.2 Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl" lakonisch:
"Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden."
(VRS-Tarif wortgleich.)
Auch für die Kombi Zeitkarte/Einzelfahrt des Nachbarverbunds ist nicht mehr geregelt. Ich meine mich zu erinnern, dass früher explizit geregelt war, dass es reicht, wenn die Tarifgebiete der Fahrausweise aneinanderstoßen. (Und keine Überlappung erforderlich ist oder gar der letzte Halt im Verbundraum relevant: Diesen Fall hatte ich früher persönlich oft in der Kombi VRR-Semesterticket und Fahrt mit dem RE1 von/nach Köln.)
Leider finde ich eine solche Regelung nicht mehr. Ich würde also die entsprechende Seite aus dem Tarif ausdrucken und so fahren. Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders, insbesondere wenn sie von früheren Regelungen abweichen (würden).
Oder man fragt mal im Chat des VRR nach.
Viele Grüße
Dr. Bahn
Gleiches gilt auch rechtsrheinisch
WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 15:39 (vor 2311 Tagen) @ Dr. Bahn
Es genügt, dass der Geltungsbereich der beiden Zeittickets unmittelbar aneinander anstößt.
Leider finde ich eine solche Regelung nicht mehr. Ich würde also die entsprechende Seite aus dem Tarif ausdrucken und so fahren. Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders, insbesondere wenn sie von früheren Regelungen abweichen (würden).
Auf dem offiziellen Nahverkehrsportal des Landes NRW findet sich dieser Hinweis:
https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/nrw-tarif-von-a-z/fahrten-zwischen-verbundraeume...
Genau: Es muss einen Grenzbahnhof geben!
Bahngenießer, Donnerstag, 21.11.2019, 16:08 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
Genau!
Aus dieser und anderen Veröffentlichungen ergibt sich, dass es zwischen VRR und VRS einen Grenzbahnhof geben muss, bis zu dem VRR-Fahrkarte und VRS-Fahrkarte gültig sind.
Mit anderen Worten:
Wer eine VRR-Fahrkarte hat, die mindestens von Düsseldorf Hbf bis Langenfeld gültig ist, und eine VRS-Fahrkarte, die mindestens von Langenfeld bis Köln Hbf gültig ist, kann ohne Bedenken von Düsseldorf bis Köln mit S 6, RE 1 oder RE 5 fahren. (Ist eine der beiden Fahrkarten keine Zeitkarte, muss sie bereits vor dem Einsteigen entwertet werden.)
Nicht zulässig ist es, die Strecke zu fahren, wenn die VRR-Fahrkarte oder die VRS-Fahrkarte nicht bis zum Bahnhof Langenfeld gültig ist.
Es muss nur einen GrenzPUNKT geben!
Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 16:24 (vor 2311 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 16:26
Genau!
Aus dieser und anderen Veröffentlichungen ergibt sich, dass es zwischen VRR und VRS einen Grenzbahnhof geben muss, bis zu dem VRR-Fahrkarte und VRS-Fahrkarte gültig sind.
Woher nimmst du das mit dem GrenzBAHNHOF?
In der verlinkten Quelle steht:
"D.h. die Geltungsbereiche der beiden Tickets müssen in einem Punkt „anstoßen” oder „überlappen”."
Es muss also nur einen Punkt geben, keinen Bahnhof. Der Punkt, in dem die Gültigkeitsbereiche aneinander anstoßen, ist der Schnittpunkt der Tarifzonengrenzen mit der Fahrstrecke (im Beispiel von WindyCity ist es der Schnittpunkt der Stadtgrenze Langenfeld/Leverkusen mit der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln: 51.071752, 6.957279 )
Mit anderen Worten:
Wer eine VRR-Fahrkarte hat, die mindestens von Düsseldorf Hbf bis Langenfeld gültig ist, und eine VRS-Fahrkarte, die mindestens von Langenfeld bis Köln Hbf gültig ist, kann ohne Bedenken von Düsseldorf bis Köln mit S 6, RE 1 oder RE 5 fahren.
Das stimmt zwar, allerdings hat die betreffende Person dann die Tarifzone Langenfeld doppelt bezahlt.
Nicht zulässig ist es, die Strecke zu fahren, wenn die VRR-Fahrkarte oder die VRS-Fahrkarte nicht bis zum Bahnhof Langenfeld gültig ist.
Dies stimmt nach der o.g. Quelle nur dann, wenn jene Fahrkarte, die nicht bis Langenfeld gilt, nicht mindestens bis Leverkusen (VRS) oder Düsseldorf (VRR) gilt.
Woher stammt deine Auslegung mit dem Grenzbahnhof?
Bei mir wird zwischen Langenfeld und LEV VRS-Tarif angezeigt
martarosenberg, Donnerstag, 21.11.2019, 17:34 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity
Die Gleistrase zwischen Langenfeld und Küppersteg ist tarifrechtlich Niemandsland.
bahn.de sagt mir aber, es sei VRS-Tarif. Würde es zu keinem Verbund gehören, wäre Bahn-Tarif oder NRW-Tarif fällig.
Gleiches bei Rheindorf statt Küppersteg.
Bei mir wird zwischen Langenfeld und LEV VRS-Tarif angezeigt
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 21.11.2019, 17:52 (vor 2311 Tagen) @ martarosenberg
Die Gleistrase zwischen Langenfeld und Küppersteg ist tarifrechtlich Niemandsland.
bahn.de sagt mir aber, es sei VRS-Tarif. Würde es zu keinem Verbund gehören, wäre Bahn-Tarif oder NRW-Tarif fällig.
Genau, Langenfeld ist VRS-Übergangstarif. Erst nördlich davon beginnt der große Grenzverkehr.
--
Weg mit dem 4744!
Zitat aus DB-Flyer: Auszugehen vom Grenzbahnhof
Bahngenießer, Donnerstag, 21.11.2019, 20:11 (vor 2310 Tagen) @ Proeter
In Düsseldorf Hbf liegen Flyer aus:
Zitat:
Sie besitzen eine VRR-Zeitkarte und wollen nach Köln (Stadtgebiet) fahren.
Bitte berühren Sie den Bildschirm und drücken folgende Felder:
1. Schritt: Feld "Verkehrsverbünde"
2. Schritt: Feld "EinzelTicket VRS" wählen
3. Schritt: Preisstufe auswählen, abhängig von der Gültigkeit Ihrer VRR-Zeitkarte
3 = gültig bis Langenfeld (Rhld)
4 = gültig bis Düsseldorf-Hellerhof
4. Schritt: Fahrpreis zahlen mit Bargeld oder EC-Karte
5. Schritt: Ticket und Zahlungsbeleg entnehmen.
Ihr Ticket ist bereits entwertet!
Die Bahn macht mobil.
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Ebenso gibt es einen anderen Flyer, auf dem die Grenzbahnhöfe der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde angegeben sind, damit die Fahrgäste erkennen können, ab wo sie ihr NRW-Anschlussticket bzw. Fremdverbundticket lösen können.
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Mein Schluss daraus:
Es muss als "Punkt" eine Grenzhaltestelle bzw. einen Grenzbahnhof geben, die zum Geltungsbereich beider Fahrkarten gehört.
? Nutzung des NRW-Einfach-Weiter- /VRS-Anschlußtickets ...
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 22.11.2019, 11:36 (vor 2310 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Tobs, Freitag, 22.11.2019, 11:37
... innerhalb des VRR/VRS-Überlappungsgebiets mit VRR-Zeitkarten
Hallo,
mir geht es um zwei Fälle, einer davon ab Düsseldorf (Hbf.) nach Köln. Hier gilt ja grundsätzlich der VRS-Tarif (Grenzverkehr). Mit einem VRR-Zeitticket hätte man m. E. Anspruch auf das "Einfach-Weiter-Ticket", was im konkreten Fall mit 6.80 € (?) günstiger ist als ein Einzelticket des VRS (Preisstufe 4 à 8.20 €; ab Langenfeld sieht das natürlich anders aus).
Oder wäre hier, da es gewissermaßen innerhalb des VRS ist, auch das "VRS Anschlußticket" eine Alternative?
Nehmen wir - der Einfachheit halber - noch die Relation Remscheid >< Köln, die tariftechnisch voll in den VRS integriert ist. Wäre hier das "VRS-Anschlußticket" oder das "Einfach-Weiter-Ticket" für einen VRR-Zeitfahrkarteninhaber zu lösen?
Vielen für jeglichen Klärungversuch in dieser Grundsatzfrage.
Es muss als "Punkt" eine Grenzhaltestelle bzw. einen Grenzbahnhof geben, die zum Geltungsbereich beider Fahrkarten gehört.
Meine Anmerkung zu diesem Thema: Seitens der Kölner Verkehrsbetriebe wies man mich übrigens einst in Bezug auf das "City-Ticket" der Deutschen Bahn hin, dass ich die Straßenbahn beim letzten Halt auf Kölner Stadtgebiet aussteigen müsste, erst mit dem folgenden Zug weiterfahren dürfte und dann auch noch für den verbleibenden Kölner Bereich bis zur Stadtgrenze zahlen müsste. Im Endeffekt also den gleichen Preis wie ab Hbf., so dass ich nie wirklich davon profitieren konnte. Genauso verhält es sich ja mit dem NRW-Länderticket, so dass man von Hessen aus kommend zwar bis zur Grenze kommt, jedoch für den Abschnitt der NRW-Landesgrenze - keine Bundesgrenze (!) - bis zum ersten/letzten Haltepunkt/Bahnhof in NRW kein Ticket ausstellen konnte und so doppelt für den Abschnitt vom ersten/letzten Haltepunkt/Bahnhof in Hessen bis zur hessischen Landesgrenze gezahlt werden musste. Bis heute eine klaffende Lücke im Tarifnetz.
? Nutzung des NRW-Einfach-Weiter- /VRS-Anschlußtickets ...
Bahngenießer, Freitag, 22.11.2019, 18:04 (vor 2310 Tagen) @ Tobs
... innerhalb des VRR/VRS-Überlappungsgebiets mit VRR-Zeitkarten
Hallo,
mir geht es um zwei Fälle, einer davon ab Düsseldorf (Hbf.) nach Köln. Hier gilt ja grundsätzlich der VRS-Tarif (Grenzverkehr). Mit einem VRR-Zeitticket hätte man m. E. Anspruch auf das "Einfach-Weiter-Ticket", was im konkreten Fall mit 6.80 € (?) günstiger ist als ein Einzelticket des VRS (Preisstufe 4 à 8.20 €; ab Langenfeld sieht das natürlich anders aus).
Oder wäre hier, da es gewissermaßen innerhalb des VRS ist, auch das "VRS Anschlußticket" eine Alternative?Nehmen wir - der Einfachheit halber - noch die Relation Remscheid >< Köln, die tariftechnisch voll in den VRS integriert ist. Wäre hier das "VRS-Anschlußticket" oder das "Einfach-Weiter-Ticket" für einen VRR-Zeitfahrkarteninhaber zu lösen?
Vielen für jeglichen Klärungversuch in dieser Grundsatzfrage.
Es muss als "Punkt" eine Grenzhaltestelle bzw. einen Grenzbahnhof geben, die zum Geltungsbereich beider Fahrkarten gehört.
Wer von Düsseldorf bis Köln fahren möchte und ein bis Langenfeld gültiges VRR-Ticket (Zeitkarte) besitzt, darf das VRS-AnschlussTicket (für die Weiterfahrt ab Langenfeld) nicht hinzulösen, da das VRS-AnschlussTicket (laut VRS-Tarifbestimmungen) nur in Verbindung mit einer VRS-Zeitkarte gültig ist. Umgekehrt gilt das VRR-ZusatzTicket auch nur in Verbindung mit VRR-Zeitkarten.
Im konkreten Fall darf also für die Weiterfahrt ab Langenfeld Richtung VRS entweder das reguläre VRS-EinzelTicket der entsprechenden Preisstufe (Expertenregelung) gekauft werden oder man kauft ein EinfachWeiterTicket zum Pauschalpreis.
Hat natürlich jemand eine VRS-Zeitkarte für die Fahrt von Düsseldorf nach Leverkusen und möchte ausnahmsweise mal weiterfahren bis Köln oder Bonn, kann er selbstverständlich das VRS-AnschlussTicket hinzukaufen.
Meine Anmerkung zu diesem Thema: Seitens der Kölner Verkehrsbetriebe wies man mich übrigens einst in Bezug auf das "City-Ticket" der Deutschen Bahn hin, dass ich die Straßenbahn beim letzten Halt auf Kölner Stadtgebiet aussteigen müsste, erst mit dem folgenden Zug weiterfahren dürfte und dann auch noch für den verbleibenden Kölner Bereich bis zur Stadtgrenze zahlen müsste. Im Endeffekt also den gleichen Preis wie ab Hbf., so dass ich nie wirklich davon profitieren konnte. Genauso verhält es sich ja mit dem NRW-Länderticket, so dass man von Hessen aus kommend zwar bis zur Grenze kommt, jedoch für den Abschnitt der NRW-Landesgrenze - keine Bundesgrenze (!) - bis zum ersten/letzten Haltepunkt/Bahnhof in NRW kein Ticket ausstellen konnte und so doppelt für den Abschnitt vom ersten/letzten Haltepunkt/Bahnhof in Hessen bis zur hessischen Landesgrenze gezahlt werden musste. Bis heute eine klaffende Lücke im Tarifnetz.
Für das City-Ticket der DB gibt es offenbar leider gar keine Regelung, die eine Anrechnung des City-Tickets erlaubt, wenn man über den City-Bereich hinausfährt, zumal es sich auch nicht um eine Zeitkarte handelt.
Mit anderen Worten: Wenn als Zielbahnhof Köln + City vermerkt ist und der Fahrgast möchte gerne nach der Ankunft seines Zuges am Kölner Hauptbahnhof mit der Straßenbahn bis Bensberg weiterfahren, kann er seine DB-Fahrkarte eigentlich vergessen und muss den vollen VRS-Einzelfahrpreis von Köln Hbf bis Bensberg zahlen.
[?] Kombinierbarkeit von VRR- und VRS-Zeitkarten?
Splittergattung, Donnerstag, 21.11.2019, 22:37 (vor 2310 Tagen) @ Proeter
Anmerkung am Rande: Wenn drei Personen gemeinsam reisen, davon eine mit Semesterticket NRW/VRS, eine mit Semesterticket NRW/VRR und eine ganz ohne Ticket, kann die Person ohne Ticket bis zur Tarifgrenze auf dem einen Semesterticket mitfahren und dann fliegend auf das andere wechseln (natürlich nur innerhalb der Zeiten, in denen die Mitnahme einer weiteren Person zugelassen ist). Hier besteht also auch kein Bedarf nach einem Ticket zwischen den äußersten Bahnhöfen/Tarifzonen der Verbünde, sondern die Gültigkeitsbereiche stoßen direkt aneinander.
[?] Kombinierbarkeit von VRR- und VRS-Zeitkarten?
Bahngenießer, Freitag, 22.11.2019, 19:29 (vor 2310 Tagen) @ Splittergattung
Anmerkung am Rande: Wenn drei Personen gemeinsam reisen, davon eine mit Semesterticket NRW/VRS, eine mit Semesterticket NRW/VRR und eine ganz ohne Ticket, kann die Person ohne Ticket bis zur Tarifgrenze auf dem einen Semesterticket mitfahren und dann fliegend auf das andere wechseln (natürlich nur innerhalb der Zeiten, in denen die Mitnahme einer weiteren Person zugelassen ist). Hier besteht also auch kein Bedarf nach einem Ticket zwischen den äußersten Bahnhöfen/Tarifzonen der Verbünde, sondern die Gültigkeitsbereiche stoßen direkt aneinander.
Semestertickets, die nur im VRR oder nur im VRS gelten, dürfte es seit einigen Jahren gar nicht mehr (oder zumindest äußerst selten) geben. Normal ist, dass Semestertickets in ganz NRW gültig sind.
Davon abgesehen gibt es zwischen VRR-Netzkarten und VRS-Netzkarten grundsätzlich Grenzbahnhöfe, die mit beiden angefahren werden können.
Beispiele: Solingen Hbf (Strecke Wuppertal - Köln), Langenfeld (Strecke Köln - Düsseldorf), Dormagen und Dormagen Chemiepark (Strecke Neuss - Köln)
Wenn man keine Fernverkehrszüge nutzt, ist es auch egal, ob der gewählte Zug dort hält.
Unterschiede Verbund- und NRW-Semesterticket
NymeHess, Samstag, 23.11.2019, 22:09 (vor 2308 Tagen) @ Bahngenießer
Semestertickets, die nur im VRR oder nur im VRS gelten, dürfte es seit einigen Jahren gar nicht mehr (oder zumindest äußerst selten) geben. Normal ist, dass Semestertickets in ganz NRW gültig sind.
Trotzdem wird unterschieden zwischen dem Verbund-Semesterticket und dem NRW-Semesterticket. Das NRW-Semesterticket gibt es nur in Verbindung mit dem Verbund-Semesterticket. Üblicherweise gibt es beides zusammen auf einer Karte.
Das NRW-Ticket beinhaltet keinerlei Mitnahmeregelung, das wird nur über die Verbundtickets geregelt. So kann man beispielsweise als VRS-Inhaber im VRS von Mo-Fr ab 19 Uhr eine weitere Person, ein Fahrrad und bis zu drei Kinder 6-14 Jahre mitnehmen. Im VRR kann man als VRR-Inhaber Mo-Fr rund um die Uhr ein Fahrrad mitnehmen, eine weitere Person ab 19 Uhr. Die Mitnahme geht also immer nur im eigenen Verbund.
Außerdem ist der Unterschied natürlich wichtig für die Außengrenzen. Das VRS-Semesterticket gilt im "erweiterten VRS-Netz" (ab Fahrplanwechsel: "VRS-Netz"), also im Süden z.B. bis Gerolstein/Brohl/Neuwied/Engers, das NRW-Semestertickets nur bis Dahlem/Bonn-Mehlem/Bad Honnef.
Im VRR wird auch noch unterschieden zwischen VRR Nord und VRR Süd. Mit dem Semesterticket VRR Nord darf man auch nach Venlo und Arnhem fahren, mit dem Semesterticket VRR Süd nur nach Venlo. Mit dem Semesterticket VRR Nord (mit oder ohne NRW) braucht man sonst ein ZusatzTicket VRR, mit anderen Semesterticket (mit NRW) ein EinfachWeiter-Ticket oder (aus dem Westfalen-Tarif) ein reguläres VRR-Ticket.
Interessanterweise darf man auch mit dem VRR Süd-Ticket nach Arnhem jemanden kostenlos mitnehmen (Person je nach Uhrzeit sowie Fahrrad), auch wenn man selber zahlen muss.
Grüße,
sfasolack