Anspruch auf Zwischenstationen? (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 02.10.2019, 20:23 (vor 2366 Tagen) @ martarosenberg

Die Frage ist, ob deer Fahrgast Anspruch hat, an Zwischenstationen zu kommen, oder nur, zum Ziel.

Den hat er durchaus, wenn er so gebucht hat. Und wenn durch Verspätung die gewählte Verbindung nicht mehr möglich ist, ist die Zugbindung aufgehoben, d. h. dann kann er natürlich auch sich 2 Stunden aufhalten an der Zwischenstation.

Nur- wenn er am Ziel ist, ist er am Ziel. Und dann ist Schluss, nach meinem Verständnis.

Um ganz sicherzugehen, empfehle ich von B nach C nur Nahverkehr zu verwenden. Und möglichst vermeiden, vorzeitig am Ziel vorbeizukommen.


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