? VIA und Anschlussverlust: Alternative mit Stichfahrt? (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Mittwoch, 02.10.2019, 16:33 (vor 2366 Tagen)
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 02.10.2019, 16:34

Ahoj,

angenommen, jemand hat eine Fahrkarte mit Zugbindung für die Strecke A -> B (Zwischenziel, will also auf jeden Fall auch nach B) -> C (soll am Ende auch tatsächlich angesteuert werden), so dass es zwar ein Umweg ist über B zu fahren aber weder Rund-, Kreuz-, Rück-, Stich- oder sonstige tarifwiedrige Streckenführung beinhaltet.

Nun gibt es auf dem Weg nach B einen Anschlussverlust, so dass der schnellste alternative Weg nach B über C führt. Der Fahrgast möchte nun also A -> C -> B -> C fahren, weil wegen des Anschlussverlustes dies schneller ist als direkt A -> B -> C.

Ist dies Eurer Interpretation oder noch viel lieber, falls vorhanden: Erfahrung nach zulässig?

Ich weiß, alternativ darf immernoch zu einem späteren Zeitpunkt direkt A -> B gefahren werden.

Gruß!,
und ich möchte hier _keine_ Diskussionen über Betrug, es geht mir nicht darum gezielt sowas zu konstruieren wo wahrscheinlich der Anschluss flöten geht um eine "Flex-Stichfahrkarte" zu haben, sondern es handelt sich um ein reales Problem aus der Praxis wo der Anschlussverlust nicht gewünscht, sondern nervig ist.

Mich interessieren insbesondere Erfahrungen, und fundierte Interpretationen.

Ich frage für einen Freund...

mdln, Mittwoch, 02.10.2019, 17:09 (vor 2366 Tagen) @ martarosenberg

und ich möchte hier _keine_ Diskussionen über Betrug,

Dann solltest du hier soetwas nicht fragen

Ich frage für einen Freund...

IT19, Mittwoch, 02.10.2019, 17:21 (vor 2366 Tagen) @ mdln

und ich möchte hier _keine_ Diskussionen über Betrug,

Dann solltest du hier soetwas nicht fragen

So wie das hier geschildert wurde, ist diese Situation vollkommen legitim. Es ist nicht falsch so etwas zu buchen und wenn ich auf dem Weg nach Köln von Berlin aus noch einen Stopp in Münster machen will ist, das in Ordnung. Ich finde es auch in Ordnung, wenn dann zum Beispiel in Bielefeld die RB nach Münster verpasst wird mit dem ICE weiter nach Hamm zu fahren und dann den RE 7 als Stichstrecke nach MS zu benutzen mit Hinweis auf Verspätung des ICE. So viel zu meiner Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
IT19

Anspruch auf Zwischenstationen?

martarosenberg, Mittwoch, 02.10.2019, 17:57 (vor 2366 Tagen) @ IT19
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 02.10.2019, 17:58

Die Frage ist, ob deer Fahrgast Anspruch hat, an Zwischenstationen zu kommen, oder nur, zum Ziel.

Und @mdln:
Was soll der Titel "Ich frage für einen Freund" aussagen?

Anspruch auf Zwischenstationen?

mdln, Mittwoch, 02.10.2019, 18:07 (vor 2366 Tagen) @ martarosenberg

Die Frage ist, ob deer Fahrgast Anspruch hat, an Zwischenstationen zu kommen, oder nur, zum Ziel.

Sehr schwer zu beantworten.

Und @mdln:
Was soll der Titel "Ich frage für einen Freund" aussagen?

Abgeleitet vom ersten Satz: "angenommen, jemand hat eine Fahrkarte (...)"

Das liest sich so nach meinem Betreff;)

Anspruch auf Zwischenstationen? Anspruch auf Aufenthalt?

DG, Mittwoch, 02.10.2019, 18:24 (vor 2366 Tagen) @ mdln

Die Frage ist, ob deer Fahrgast Anspruch hat, an Zwischenstationen zu kommen, oder nur, zum Ziel.

Sehr schwer zu beantworten.

Die Antwort halte ich für interessant und wichtig. Und man könnte die Frage noch erweitern: Hat der Fahrgast womöglich auch Anspruch auf einen gewissen Aufenthalt, also etwa 1 oder 2 Stunden, wenn so gebucht? In diesem Fall sieht es mit Aufhebung Zugbindung ja schlecht aus, weil am Ziel der Reise keine Verspätung droht, wenn aus 2h Aufenthalt 10min werden.

Anspruch auf Zwischenstationen?

Barbara, Mittwoch, 02.10.2019, 18:26 (vor 2366 Tagen) @ martarosenberg

Ohne jetzt genau die Rechtslage gewälzt zu haben: Ich meine, es geht nicht um den Anspruch auf Zwischenstationen. Das Problem ist vielmehr m.E. die Fahrt von C nach B, was ggf. eine unzulässige Rückfahrt darstellt.

Anspruch auf Zwischenstationen!

musicus, Mittwoch, 02.10.2019, 19:36 (vor 2366 Tagen) @ Barbara
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 02.10.2019, 19:37

Ohne jetzt genau die Rechtslage gewälzt zu haben: Ich meine, es geht nicht um den Anspruch auf Zwischenstationen. Das Problem ist vielmehr m.E. die Fahrt von C nach B, was ggf. eine unzulässige Rückfahrt darstellt.

Sofern bepreis- und also buchbar, sind sowohl Zwischenhalte beanspruchbar wie auch selbst tarifwidrige Reisewege zulässig. Erst recht unter Inanspruchnahme von FGR (i.S.d. VO 1371/2007 EG ebenso wie Nr. 9.1.1 BB der DB).

Anspruch auf Zwischenstationen?

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 02.10.2019, 20:23 (vor 2366 Tagen) @ martarosenberg

Die Frage ist, ob deer Fahrgast Anspruch hat, an Zwischenstationen zu kommen, oder nur, zum Ziel.

Den hat er durchaus, wenn er so gebucht hat. Und wenn durch Verspätung die gewählte Verbindung nicht mehr möglich ist, ist die Zugbindung aufgehoben, d. h. dann kann er natürlich auch sich 2 Stunden aufhalten an der Zwischenstation.

Nur- wenn er am Ziel ist, ist er am Ziel. Und dann ist Schluss, nach meinem Verständnis.

Um ganz sicherzugehen, empfehle ich von B nach C nur Nahverkehr zu verwenden. Und möglichst vermeiden, vorzeitig am Ziel vorbeizukommen.

? VIA und Anschlussverlust: Alternative mit Stichfahrt?

chriL999, Mittwoch, 02.10.2019, 22:16 (vor 2365 Tagen) @ martarosenberg

Ich würde der Einfachheit halber bei B einen im Reiseverlauf sichtbaren Zwischenhalt bestimmter Dauer (z.B. 30 Minuten oder 8 Stunden - was besser passt) einbauen.
Auf dem 'schnellsten' Weg von A nach C (auch wenn er über B führt) wirst du kaum einen Aufenthalt (Pause) in B durchsetzen (begründen) können - und damit auch keine "Rückfahrten".

Die genauen Ziele (Ortsangaben) inkl. der Entfernungen könnten natürlich bei einer Betrachtung und Antwort ebenfalls hilfreich sein.

Bsp.-Verbindung.

martarosenberg, Mittwoch, 02.10.2019, 23:01 (vor 2365 Tagen) @ chriL999

Moin,

Die genauen Ziele (Ortsangaben) inkl. der Entfernungen könnten natürlich bei einer Betrachtung und Antwort ebenfalls hilfreich sein.

Nehmen wir mal

Nordhausen - Lichtenfels (Aufenthaltbis Folgetag) - Bamberg.

Fahrkarte über Erfurt, Saalfeld, Lichtenfels.

Nun der Zug aus Nordhausen verspätet, in Erfurt Anschluss verpasst.

Lichtenfels noch rechtzeitig (am selben Tag oder für den Termin rechtzeitig) erreichbar mit ICE bis Bamberg, dann RE nach Lichtenfels. Am Folgetag soll es nach Bamberg gehen.

(Beispiel anhand Streckenkenntnis ohne Fahrplankonsultation konstruiert, trifft aber ungefähr das tatsächliche Problem).


Und: Ich frage nicht für einen Freund, sondern allgemein inspiriert durch ein konkretes, eigenes fast-Problem.

Bsp.-Verbindung.

inselino, Donnerstag, 03.10.2019, 01:58 (vor 2365 Tagen) @ martarosenberg

Mich interessiert die Frage ebenfalls, ich hatte das Problem bei der Fahrt Frankfurt Main - Bonn - Köln. Es sollte mit dem IC über Mainz am Rhein entlang gehen, dann zu einem Termin in Bonn und dann weiter nach Köln. Durch den Ausfall des IC war der schnellste buchbare Weg nach Bonn wie zu erwarten über die Schnellfahrstrecke nach Köln und dann mit der RE nach Bonn.

Ich habe die Strecke damals so abgefahren, wurde aber in den REs Köln-Bonn und zurück nicht kontrolliert und kann daher keine Antwort geben.

Konkreter Fall

IT19, Donnerstag, 03.10.2019, 08:19 (vor 2365 Tagen) @ martarosenberg

Gebucht war die Fahrt von der Stadt A in den Norden Hollands. Geplant war über Venlo zu fahren, was aufgrund von 15 Minuten Verspätung des RE 42 knapp wurde, weswegen der ICE International genommen wurde. Angegebener Zwischenhalt war Amsterdam, normale Fahrtroute zum Ziel über Utrecht. Nach kurzem Hinweis an den Schaffner hat dieser handschriftlich ergänzt, das wir über Amsterdam fahren dürfen.
Ja, es ist keine 100 % Stichstrecke, aber denke ich ein gutes Beispiel.

Bsp.-Verbindung.

chriL999, Donnerstag, 03.10.2019, 08:24 (vor 2365 Tagen) @ inselino

Ich habe die Strecke damals so abgefahren, wurde aber in den REs Köln-Bonn und zurück nicht kontrolliert und kann daher keine Antwort geben.

Aus meiner Sicht sollte für den gewählten/geplanten Streckenverlauf eine nachvollziehbare Begründung vorliegen:
Also entweder schneller am Ziel (Zeitersparnis) oder geplanter Aufenthalt (dokumentierter Reiseverlauf) an der Zwischenstation.

Auch hier ist klar ersichtlich, dass der Reisende den weiteren Umweg über Köln nur gewählt hat, da seine geplante (schnellste Verbindung nach Bonn) eben ausgefallen ist.

Sollte der Zugbegleiter einen schlechten Tag haben oder unwissend sein, wird er aber auch gültige Verbindungen als ungültig erklären wollen (und umgekehrt).

vielleicht ist das die einfachste Lösung ...

Blaschke, Donnerstag, 03.10.2019, 08:46 (vor 2365 Tagen) @ IT19

Huhu.


Wenn ich das alles im Beitragsbaum schon wieder lese ... Deutschland LECHZT nach Vorschriften, damit der hinterletzte Pups auch noch haarfein geregelt ist.

Wie oft kommt eine solche Situation ganz real in der Praxis vor? Genau: nicht der Rede wert.

Und wenn dann der Fall wirklich mal höchst ausnahmsweise eintritt: anstatt nach Unterpunkt 17, Satz 2, Absatz 3 von Paragraph 32 zu suchen und sich darauf zu berufen, käme mir persönlich folgende Lösung in den Sinn:

Nach kurzem Hinweis an den Schaffner

Denn was macht ihr eigentlich, wenn Unterpunkt 17, Satz 2, Absatz 3 von Paragraph 32 eure Fahrt zulässig macht, aber der Schaffner die Regel nicht kennt und euch deswegen anspricht. Tobt ihr dann rum? Habt ihr alle Regelungen vorzeigbar parat? Wedelt ihr mit dem Gesetzestext? Verlangt ihr die Polizei? Stampft ihr auf den Boden - "DAS IST ERLAUBT!".

Und was passiert, wenn es den Schaffnern völlig egal ist?

Ansonsten empfehle ich, wenn man so sozialgestört ist, dass man keine Interaktion mit einem Bahnmitarbeiter auf die Kette bekommt, vielleicht im Zweifelsfall auf eine Fahrt mit der Bahn zu verzichten. Immer zur sicheren Seite hin handeln.


Schöne Grüße von jörg

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum