? Erstattung wegen Sturm bei BahnTix (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
es liegt vor ein per BahnTix ausgestellter Sparpreis, gültig am 30.9, Aufdruck „Card“, ausgestellt von einem Unternehmen.
Der Reisende hat sich entschieden, wegen diverser Bahn-Verspätungen mit dem Privat PKW zu fahren. Die Idee war, das Angebot, dass für den 30.9. gültige Tickets zurückgegeben oder bis zum 7.10. flexibel abgefahren werden können, zu nutzen.
Frage: kann man ein solches Ticket einschicken und sich den Betrag via Gutschein erstatten lassen an eine beliebig gewählte Adresse?
Oder wird dann in jedem Fall wegen der Zahlart „Card“ der Betrag nur an die Fitma zurück gebucht werden? In ersterem Fall wäre es einfach: die km werden nicht abgerechnet, sondern der Ticketpreis (Gutschein) einbehalten. Ist definitiv mehr als die Kosten der PKW Fahrt.
Eine Einreichung im SC FGR ginge prinzipiell auch (Fahrt nicht angetreten), aber der ursprünglich gebuchte Zug ist letztlich doch gefahren und das nur wenig zu spät. Da würde ich Ablehnung vermuten.
Danke
A D
? Erstattung wegen Sturm bei BahnTix
Das Servicecenter Fahrgastrechte bucht grundsätzlich das Geld nur über den Weg zurück der im Fahrgastrechteformular angegeben ist. Also entweder als Gutschein oder als Auszahlung auf das angegebene Konto. Nur wenn der Fahrschein vor Ort in einem Reisezentrum zurückgegeben wird erhält der Gast die Kosten auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurück.
! Spesen Trickserei
Hallo,
es liegt vor ein per BahnTix ausgestellter Sparpreis, gültig am 30.9, Aufdruck „Card“, ausgestellt von einem Unternehmen.
Der Reisende hat sich entschieden, wegen diverser Bahn-Verspätungen mit dem Privat PKW zu fahren. Die Idee war, das Angebot, dass für den 30.9. gültige Tickets zurückgegeben oder bis zum 7.10. flexibel abgefahren werden können, zu nutzen.Frage: kann man ein solches Ticket einschicken und sich den Betrag via Gutschein erstatten lassen an eine beliebig gewählte Adresse?
Oder wird dann in jedem Fall wegen der Zahlart „Card“ der Betrag nur an die Fitma zurück gebucht werden?
Die Reise hat ja nicht stattgefunden, deshalb wird dem ursprünglichen Käufer der Betrag gutgechrieben. Er muss diesen Betrag ja auch wieder ordentlich in Buchhaltung buchen.
In ersterem Fall wäre es einfach: die km werden nicht abgerechnet, sondern der Ticketpreis (Gutschein) einbehalten. Ist definitiv mehr als die Kosten der PKW Fahrt.
Angerechnet werden die für die Fahrt angefallen Kosten. Da der PKW genutzt wurde, entsprechend die dazu vorgesehen Beträge.
Eine Einreichung im SC FGR ginge prinzipiell auch (Fahrt nicht angetreten), aber der ursprünglich gebuchte Zug ist letztlich doch gefahren und das nur wenig zu spät. Da würde ich Ablehnung vermuten.
Es ist kein Fall für die Fahrgastrechnung. Wir reden hier von Kulanzlösung, die die Folgen einer ursprünglichen Planung abfedern. Diese dient nicht dazu, in Reisekostenabrechungen zu tricksen.