Und Polizisten nicht immer in der 1. Klasse (Allgemeines Forum)

Martin, Sonntag, 14.03.2010, 17:44 (vor 5983 Tagen) @ bahn-user

Polizeivollzugsbeamte in Uniform haben nur in der 2. Kl. eine Freifahrberechtigung, auch ein (bezahlter) Übergang in die 1. Kl. ist nicht möglich. Sie können sich natürlich zum vollen Preis einen 1. Kl. Fahrschein kaufen.


Aber mit Zub-Erlaubnis schon, denk ich?

Nein, im Gegenteil, die müssten sogar einen Sitzplatz räumen für ein zahlenden Kunden. Nur als Zub würdest du wohl kaum Polizisten aufscheuchen - du weiß ja nie, ob du ihn nicht ein paar Minuten später brauchst. Insofern ist das in der Praxis wieder ein Problem...


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