Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB (Fahrkarten und Angebote)

Glümp, Berlin, Montag, 26.08.2019, 09:39 (vor 1676 Tagen) @ Alter Köpenicker

Klar, auch bei 2 Waben gibt es den Rabatt mit BahnCard. Z.B. Busfahrt Zossen - Nächst Neuendorf (2-Waben-Tarif).
Infos unter vbb.de.

Im VBB-Tarif, Teil C, Punkt 3.3, heißt es:

3.3 Kooperation BahnCard
alle im Tarifteil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen
Alle in Tarifteil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen beteiligen sich an einer tariflichen Kooperation mit der DB Fernverkehr AG. Die DB verkauft BahnCards zu den tariflichen Bestimmungen ihrer „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Teil Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.
An Inhaber von BahnCards 25 und BahnCards 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 1. Klasse
bzw. BahnCard 50 1. Klasse – werden Einzelfahrausweise und Tageskarten des Ermäßigungstarifes
gemäß Tarifteil B, Punkt 5.3.1 und 5.3.3 ausgegeben.
Ausgenommen hiervon sind Fahrausweise
– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC des Tarifbereichs Berlin,
– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC der Tarifbereiche der kreisfreien Städte und
– für die Orte mit Stadtlinienverkehr.

Die gültige BahnCard 25 bzw. BahnCard 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 1. Klasse bzw.
BahnCard 50 1. Klasse – ist als Nachweis der Berechtigung zur Benutzung von Einzelfahrscheinen bzw. Tageskarten des Ermäßigungstarifes während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen (ggf. auch auf einem mobilen Endgerät).
Die Nutzung des auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweises unterliegt den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB-Tarifs.
Die BahnCard 100, BahnCard 100 1. Klasse und Jugend BahnCard 25 berechtigen nicht zum Erwerb
vom Fahrausweisen des Ermäßigungstarifes.
Beabsichtigen Inhaber einer BahnCard 25 oder einer BahnCard 50 oder einer als BahnCard 25 1. Klasse oder BahnCard 50 1. Klasse ausgegebenen BahnCard die 1. Wagenklasse in Zügen der DB AG zu benutzen, so ist hierzu außerdem vor Fahrtantritt ein Übergangsfahrschein gemäß Tarifteil D zu lösen. Umwegkarten werden für Inhaber einer BahnCard zu den im Tarifteil D, Punkt 2 genannten Preisen ausgegeben.

Hinsichtlich der unentgeltlichen Mitnahme von Personen und Sachen sowie des Beförderungsentgelts für Fahrräder und Hunde gelten für die auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweise die Bestimmungen des Tarifteils B, Punkt 5.1 und 5.4 in vollem Umfang.
Kann der Fahrgast bei der Fahrausweisprüfung keine gültige BahnCard vorlegen, so ist er zur Zahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt gemäß Tarifteil A, §9 verpflichtet.
Das Angebot gilt bis auf Widerruf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.


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