BahnCard-Upgrade mit Gutschein (Fahrkarten und Angebote)

bahn.patient, Sonntag, 25.08.2019, 01:19 (vor 1699 Tagen) @ Henrik

Ich habe einen Gutschein über 25% Rabatt auf den Erwerb einer BahnCard 50 erhalten, der bis 31.08. gültig ist. Es handelt sich wohl um das Aktionsangebot, dass in den Beförderungsbedingungen unter Ziffer E.111 beschrieben ist (PDF-Seite 152).

Nun habe ich an einem Upgrade durchaus Interesse (...), allerdings habe ich für September noch Sparpreise mit BC25 gebucht. Die sind ja mit BC50 nicht gültig, was an sich schon absurd ist.


wo auch immer Du meinst das her zu haben, dass entsprechende Sparpreise mit BC50 nicht gültig seien,
rein logisch erscheint es eben nicht.

Sorry, aber "rein logisch" ist im Preissystem der DB Bahn schon länger kein tragendes Argument mehr.

Die Behauptung, dass ein Sparpreis, der unter Angabe "BC25" gebucht wurde, bei Vorlage einer "BC50" nicht gültig ist und allenfalls aus Kulanz akzeptiert wird, findet sich zahlreich, u.a. hier und hier. Die Behauptung stammt hier jeweils aus 2019 und wurde "von DB Bahn bestätigt".

Daher konkretisiere ich meine Frage: Kannst Du, lieber Henrik, positiv bestätigen, dass ein Sparpreis, der unter Angabe einer BC25 gebucht wurde, auch bei Vorlage (nur) einer BC50 als gültiger Fahrausweis nicht nur aus Kulanz als gültig akzeptiert wird? Falls ja, auf welcher Grundlage?

Denn mal abgesehen davon, mit welcher BahnCard welcher Rabatt gewährt wird, kann die angegebene BC25 ja ggf. nicht mehr vorgelegt wurde, da sie beim Kauf der BC50 abgegeben wurde (s.u.).

Übrigens gibt es durchaus Angebote, die nur mit BC25, nicht aber mit BC50 gelten, etwa das Ostsee-Ticket, das auch in IC und ICE gilt.

Nun zu meinen Fragen:

1) Kann ich unter Verwendung des Gutscheins - der bis 31.08.2019 gültig ist - eine BahnCard 50 mit Gültigkeitsbeginn erst Anfang Oktober erwerben?


ja, sollte grundsätzlich möglich sein.

Du kannst das auch einfach ausprobieren - klappte bei mir soeben.

Danke für den hilfreichen Hinweis. Da alle relevanten Reisen bis Ende September schon mit Sparpreisen gebucht sind, besteht Bedarf für die BC50 erst ab Oktober.

2) Ist es möglich, die bestehende BC25 nicht schon beim Erwerb der BahnCard in einer "personalbedienten Verkaufsstelle", sondern erst später - d.h. Anfang Oktober - unter Erstattung des Restwerts zu kündigen/abzugeben? Wenn ja, wie gehe ich da vor?


Ich verstehe die Frage & Hintergrund nicht genau.
Du willst unbedingt Deine BahnCard bei der Bahn abgeben? Das ist der Punkt?
Das darfst Du gewiss jederzeit erledigen, wann Du willst.

Ich möchte meine BC25 unter Erstattung des Restwerts vorzeitig wegen des Erwerbs der BC50 kündigen. Allerdings nicht bereits beim Kauf der BC50 (wegen des vorhandenen Gutscheins bis spätestens 31.08.2019), sondern erst Anfang Oktober, mit Beginn der Gültigkeit der neuen BC50 bzw. nachdem die vorhandenen Sparpreise mit BC25 abgefahren wurden.

Durch Lektüre der Ziffer 2.7.2 der TfV 600 C konnte ich mir diese Frage zwischenzeitlich selbst beantworten: Danach erfolgt die Erstattung des Restwerts gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-Service.

Aus diesem Grund möchte ich "unbedingt" meine Bahncard bei der Bahn abgeben. Ich hoffe, der Punkt ist jetzt klar ;-)


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