Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall) (Allgemeines Forum)

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 12:44 (vor 5991 Tagen)

Also, es geht um folgendes:

Wegen einer Verspätung wurde in München der Anschluss von RB 5412 (Ankunft 13:27) auf ICE 624 (Abfahrt 13:55) verpasst. Nächste durchgehende Verbindung war dann der ICE 622 (Abfahrt 14:55), Ankunft in Düsseldorf war dann 19:42 statt 18:37. Verspätung somit 65 Minuten --> Anspruch auf 25% Entschädigung.

Allerdings hätte man ab München auch folgende Verbindung nutzen können:

München Hbf ab 14:23 ICE 1090
Mannheim Hbf an 17:29
Mannheim Hbf ab 17:35 ICE 104/504
Köln Hbf an 19:05
Köln Hbf ab 19:10 EC 6
Düsseldorf Hbf an 19:31

Somit wäre die Ankunftsverspätung nur 54 Minuten, jedoch mit zweimaligem Umstieg (!) bei nur 11 Minuten früherer Ankunft.

Kann es jetzt also passieren, dass gesagt wird, man hätte ja diese Verbindung nehmen können/müssen, und dann wären es keine 60 Minuten Verspätung gewesen?

Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

Matze86, München, Mittwoch, 03.03.2010, 12:58 (vor 5991 Tagen) @ Junior

Also, es geht um folgendes:

Wegen einer Verspätung wurde in München der Anschluss von RB 5412 (Ankunft 13:27) auf ICE 624 (Abfahrt 13:55) verpasst. Nächste durchgehende Verbindung war dann der ICE 622 (Abfahrt 14:55), Ankunft in Düsseldorf war dann 19:42 statt 18:37. Verspätung somit 65 Minuten --> Anspruch auf 25% Entschädigung.

Allerdings hätte man ab München auch folgende Verbindung nutzen können:

München Hbf ab 14:23 ICE 1090
Mannheim Hbf an 17:29
Mannheim Hbf ab 17:35 ICE 104/504
Köln Hbf an 19:05
Köln Hbf ab 19:10 EC 6
Düsseldorf Hbf an 19:31

Somit wäre die Ankunftsverspätung nur 54 Minuten, jedoch mit zweimaligem Umstieg (!) bei nur 11 Minuten früherer Ankunft.

Kann es jetzt also passieren, dass gesagt wird, man hätte ja diese Verbindung nehmen können/müssen, und dann wären es keine 60 Minuten Verspätung gewesen?

Ja, das kann passieren. Allerdings kann es auch sein, dass du Entschädigung bekommst.

Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 13:05 (vor 5991 Tagen) @ Matze86

Hm, ok. Dann bin ich ja mal gespannt. Danke dir.
(Weitere Meinungen/Erfahrungen gerne erwünscht. :-) )

Noch eine Frage dazu

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 13:08 (vor 5991 Tagen) @ Junior

Ich häng mal gleich noch eine Frage hintendran, die mir gerade einfällt:

Bekomme ich auch die nicht genutzte Reservierung für ICE 624 erstattet?

Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 03.03.2010, 13:35 (vor 5991 Tagen) @ Junior

Hallo,

hast du eine relationsbezogene FK mit Zangenabdruck? Dann sollte es kein Problem sein.

In jedem Fall würde ich raten, sich ein FGR-Formular zu besorgen, es auszufüllen und dann beim Service-Punkt vorbeizuschauen, damit sie dir die Bestätigung bescheinigen können und eine Marke aufkleben. Erfahrungsgemäß wird dort nicht geprüft welche anderen Verbindungen noch existiert hätten.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Danke auch dir! (owT)

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 14:00 (vor 5991 Tagen) @ Tommyboy

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Noch eine Frage dazu

liebe70, Mittwoch, 03.03.2010, 14:45 (vor 5991 Tagen) @ Junior

Bekomme ich auch die nicht genutzte Reservierung für ICE 624 erstattet?

Ja, die Begründung aus dem Usenet hat Tommyboy hier schon irgendwo geliefert.

Gruß, Ralf

Danke!! (owT)

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 14:50 (vor 5991 Tagen) @ liebe70

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Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

liebe70, Mittwoch, 03.03.2010, 15:00 (vor 5991 Tagen) @ Matze86

Also, es geht um folgendes:

Wegen einer Verspätung wurde in München der Anschluss von RB 5412 (Ankunft 13:27) auf ICE 624 (Abfahrt 13:55) verpasst. Nächste durchgehende Verbindung war dann der ICE 622 (Abfahrt 14:55), Ankunft in Düsseldorf war dann 19:42 statt 18:37. Verspätung somit 65 Minuten --> Anspruch auf 25% Entschädigung.

Allerdings hätte man ab München auch folgende Verbindung nutzen können:

München Hbf ab 14:23 ICE 1090
Mannheim Hbf an 17:29
Mannheim Hbf ab 17:35 ICE 104/504
Köln Hbf an 19:05
Köln Hbf ab 19:10 EC 6
Düsseldorf Hbf an 19:31

Somit wäre die Ankunftsverspätung nur 54 Minuten, jedoch mit zweimaligem Umstieg (!) bei nur 11 Minuten früherer Ankunft.

Kann es jetzt also passieren, dass gesagt wird, man hätte ja diese Verbindung nehmen können/müssen, und dann wären es keine 60 Minuten Verspätung gewesen?


Ja, das kann passieren.

Aus welchem Grund? Im FGF (Fahrgastrechteformular) steht doch eindeutig einerseits der geplante Reiseverlauf und andererseits der tasächliche Reiseverlauf. Man kann dem Kunden doch nicht vorschreiben, wie er zu fahren hat. Er hat die nächste Verbindung genutzt, die er fand.Angenommen, er hätte die Route mit 1090 usw. genutzt - und hätte den Anschluß in Mannheim oder Köln verpaßt, was wäre dann?

...Allerdings kann es auch sein, dass du Entschädigung bekommst.

Das sollte so sein. Falls nicht, hier ist der Link zum EBA, der Kontrollbehörde des SC Fahrgastrechte, nebst Link zum Beschwerdeformular. Ein User berichtete bei DSO von seinen Erfahrungen mit den SC Fahrgastrechte, die ihm eine berechtigte Entschädigung verweigerten. Er wandte sich ans EBA, bekam das Beschwerdeformular zugeschickt und schickte dieses ausgefüllt zurück. Wie das SC Fahrgastrechte danach reagierte, schilderte er ebenfalls bei DSO.

Gruß, Ralf

Du mußt nicht jedem einzelnen danken.... ;-)

liebe70, Mittwoch, 03.03.2010, 15:03 (vor 5991 Tagen) @ Junior

Es wäre nett, wenn Du hier berichtest, wie die Sache ausgeht. Von diesen Erfahrungen haben dann auch andere User etwas (beispielsweise der böse Zub, denn der wird hin und wieder gefragt, ob das Sinn macht).

Gruß, Ralf

Kurze Aufklärung

Junior, Mittwoch, 03.03.2010, 15:27 (vor 5991 Tagen) @ liebe70

Ich werde nicht berichten können, wie es ausgeht (hätte ich natürlich sonst gemacht), da sich die Frage soeben quasi erledigt hat. Zur Erklärung:

Es ging um meine Eltern, die gerade heute diese Verbindung nutzen. Im RIS hatte ich die Verspätung der RB gesehen, nach der nächsten Verbindung geschaut und dann kamen mir die Fragen.

Inzwischen habe ich allerdings mit meinen Eltern gesprochen. Sie sind spontan schon einen Zug früher nach München gefahren und sitzen jetzt im 624. Also falscher Alarm, aber trotzdem danke für die theoretischen Hinweise und Tipps!!

Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 03.03.2010, 15:46 (vor 5991 Tagen) @ liebe70


Das sollte so sein. Falls nicht, hier ist der Link zum EBA, der Kontrollbehörde des SC Fahrgastrechte, nebst Link zum Beschwerdeformular. Ein User berichtete bei DSO von seinen Erfahrungen mit den SC Fahrgastrechte, die ihm eine berechtigte Entschädigung verweigerten. Er wandte sich ans EBA, bekam das Beschwerdeformular zugeschickt und schickte dieses ausgefüllt zurück. Wie das SC Fahrgastrechte danach reagierte, schilderte er ebenfalls bei DSO.

Gruß, Ralf

Meiner Meinung nach sollten diese Leute andere Aufgaben durchführen, und nicht mit so belanglosem Zeugs aufgehalten werden.

Fragen zu Fahrgastrechten (konkreter Fall)

Alexander, Mittwoch, 03.03.2010, 17:43 (vor 5991 Tagen) @ cyberle

Hi,

Meiner Meinung nach sollten diese Leute andere Aufgaben durchführen, und nicht mit so belanglosem Zeugs aufgehalten werden.

Wenn das Servicecenter Fahrgastrechte ordnungsgemäßer arbeiten würde oder die Bahn weniger Probleme haben würde, gäbe es auch kein Grund sich über das EBA zu beschweren und sein Recht einzufordern.
Aber selbst bei mir im Familienkreis wurde eine Entschädigung abgelehnt, meine Eltern hätten es hingenommen. Da ich jedoch Zugriff auf Systeme habe die das Servicecenter gar nicht kennt, konnte ich denen die Ankunftszeit des Zuges sogar sekundengenau nennen und nachweisen das sie im Unrecht sind.
Aber wie viel Reisenden haben dazu die Muße und überhaupt die Möglichkeiten?

Und dies sind keine Einzelfälle, davon findet man im Internet sehr viele - irgendwo gab es auch mal zahlen wie viel Anträge schon falsch bearbeitet wurden und irgendeine Schlichtungsstelle eingreifen musste.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

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