Internationalität ist noch kein Befreiungsgrund. - Doch (Fahrkarten und Angebote)

Bahnfahrer, Duisburg, Samstag, 29.06.2019, 10:55 (vor 2459 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Bahnfahrer, Samstag, 29.06.2019, 10:56

Hallo!

Du hast Dir aber keine Fahrkarte der Deutschen Bahn gekauft, die tatsächlich der deutschen Umsatzsteuer und bei Fahrten ins Ausland der USt. für den deutschen Streckenanteil unterliegt, sondern einen Flugschein der Lufthansa. Auch wenn ein Teil der Beförderung nicht mit dem Flugzeug sondern dem Zug stattfindet gelten hier die Steuerregelungen für Flugscheine. Und da gilt die Regel, dass internationale Flugtickets nicht der deutschen USt. unterliegen sondern komplett befreit sind.

Viele Grüße aus einem X2000 in Schweden
Sascha


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