AIRail und Umsatzsteuer? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Freitag, 28.06.2019, 22:49 (vor 2461 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe hier ein AIRail-Ticket zwischen zwei deutschen Bahnhöfen. Auf der zugehörigen Rechnung der Lufthansa ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Sind AIRail-Tickets umsatzsteuerbefreit und wenn ja, warum?

AIRail und Umsatzsteuer?

Mike65, Freitag, 28.06.2019, 23:16 (vor 2461 Tagen) @ Proeter

Sind AIRail-Tickets umsatzsteuerbefreit und wenn ja, warum?

Handelt es sich um den Zu- bzw. Wegbringer von einem internationalen Flug?

Internationalität ist noch kein Befreiungsgrund.

Proeter, Samstag, 29.06.2019, 09:11 (vor 2460 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Proeter, Samstag, 29.06.2019, 09:12

Sind AIRail-Tickets umsatzsteuerbefreit und wenn ja, warum?


Handelt es sich um den Zu- bzw. Wegbringer von einem internationalen Flug?

Ja, so ist es. Allerdings ist ja die Tatsache, dass die mit der Eisenbahn im Inland begonnene Beförderung im Ausland endet, noch kein Grund zur Umsatzsteuerbefreiung. Schließlich muss ich bei internationalen Bahnfahrscheinen auch USt. bis zur Grenze bezahlen.
Es muss also einen anderen Grund geben. Die Bahnfahrt ist ja nun einmal kein Flug - auch wenn sie eine Flugnummer hat.
Weiß jemand mehr?

Internationalität ist noch kein Befreiungsgrund. - Doch

Bahnfahrer, Duisburg, Samstag, 29.06.2019, 10:55 (vor 2460 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Bahnfahrer, Samstag, 29.06.2019, 10:56

Hallo!

Du hast Dir aber keine Fahrkarte der Deutschen Bahn gekauft, die tatsächlich der deutschen Umsatzsteuer und bei Fahrten ins Ausland der USt. für den deutschen Streckenanteil unterliegt, sondern einen Flugschein der Lufthansa. Auch wenn ein Teil der Beförderung nicht mit dem Flugzeug sondern dem Zug stattfindet gelten hier die Steuerregelungen für Flugscheine. Und da gilt die Regel, dass internationale Flugtickets nicht der deutschen USt. unterliegen sondern komplett befreit sind.

Viele Grüße aus einem X2000 in Schweden
Sascha

AIRail ist ein Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt.

lululu, Samstag, 29.06.2019, 11:57 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

- kein Text -

--
Grüße

lululu

AIRail ist ein Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt.

Proeter, Samstag, 29.06.2019, 13:03 (vor 2460 Tagen) @ lululu

Wenn das so wäre, dann könnte doch die Bahn auch alle internationalen Bahnfahrt einfach als " Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt" bezeichnen und würde sich sofort die Umsatzsteuer sparen. Wo ist der Unterschied zu AIRail?

AIRail ist ein Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt.

Aphex Twin, Samstag, 29.06.2019, 13:22 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

Wenn das so wäre, dann könnte doch die Bahn auch alle internationalen Bahnfahrt einfach als " Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt" bezeichnen und würde sich sofort die Umsatzsteuer sparen. Wo ist der Unterschied zu AIRail?

AIRail kann nur nutzen der auch ein direkt daran anschliessendes Flugticket hat.

Selbst bei QDU-XER wird steuerfrei verkauft (ohne Flug)

Proeter, Samstag, 29.06.2019, 13:56 (vor 2460 Tagen) @ Aphex Twin
bearbeitet von Proeter, Samstag, 29.06.2019, 13:57

Wenn das so wäre, dann könnte doch die Bahn auch alle internationalen Bahnfahrt einfach als " Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt" bezeichnen und würde sich sofort die Umsatzsteuer sparen. Wo ist der Unterschied zu AIRail?


AIRail kann nur nutzen der auch ein direkt daran anschliessendes Flugticket hat.

Nein, es geht auch ganz ohne Flug. Innerdeutsch z.B.; dort allerdings würde 19% USt. vermuten, da die Lufthansa dies ja auch bei Flügen tut.

Aber bspw. eine Fahrt von Düsseldorf Hbf (QDU) zum Straßburger Busbahnhof (XER) mit Umstieg in Frankfurt wird ohne USt. ausgegeben.
Die Bahn mit dem ehemaligen IC-Bus Mannheim-Straßburg hat seinerzeit hingegen USt. berechnet.

Ich verstehe die Unterschiede auf einer internationalen Reise (die komplett auf dem Boden verläuft) zwischen Lufthansa und Bahn noch immer nicht. Bitte helft mir.

Selbst bei QDU-XER wird steuerfrei verkauft (ohne Flug)

Aphex Twin, Samstag, 29.06.2019, 16:04 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

Wenn das so wäre, dann könnte doch die Bahn auch alle internationalen Bahnfahrt einfach als " Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt" bezeichnen und würde sich sofort die Umsatzsteuer sparen. Wo ist der Unterschied zu AIRail?


AIRail kann nur nutzen der auch ein direkt daran anschliessendes Flugticket hat.


Nein, es geht auch ganz ohne Flug. Innerdeutsch z.B.; dort allerdings würde 19% USt. vermuten, da die Lufthansa dies ja auch bei Flügen tut.

Aber bspw. eine Fahrt von Düsseldorf Hbf (QDU) zum Straßburger Busbahnhof (XER) mit Umstieg in Frankfurt wird ohne USt. ausgegeben.
Die Bahn mit dem ehemaligen IC-Bus Mannheim-Straßburg hat seinerzeit hingegen USt. berechnet.

Ich verstehe die Unterschiede auf einer internationalen Reise (die komplett auf dem Boden verläuft) zwischen Lufthansa und Bahn noch immer nicht. Bitte helft mir.

Dann nehme ich an der Grund liegt daran dass Fluglinien unter bestimmten Umständen Transportleistungen mit Bussen und Bahnen erbringen dürfen ohne dabei eine Mehrwertsteuer erheben zu müssen. Wenn z.B. ein Flug ausfällt und die Passagiere dann von der Fluglinie per Bus zu ihrem Ziel transportiert werden, wird nicht nachträglich noch Mehrwertsteuer darauf erhoben. Dasselbe gilt wahrscheinlich wenn der 'Ausfall' aus finanziellen Gründen stattfindet, wenn z.B. nur sehr wenige Passagiere für eine Teilstrecke gebucht haben.

Diese gesetzliche Ausnahme eine Mehrwertsteuer auf den Bus- oder Zuganteil nicht erheben zu müssen wenn ein Teil einer (internationalen) Reise nicht mit einem Flugzeug sondern eben mit Bus oder Bahn stattfindet ist vielleicht dahingehend vereinfacht worden dass alle Bus- und Bahnleistungen die von einer Fluglinie angeboten werden und als Zubringer zu einem Flughafen fungieren (also an einem Flughafen beginnen oder enden) auf einer in ihrer Gesamtheit internationalen Verbindung von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Das eine Kombination von zwei solchen Zubringerleistungen (die gleichzeitig eine Grenze überqueren) damit eine mehrwertsteuerfreie Reise nur mit Bus & Bahn ermöglichen ist dann entweder eine im ursprünglichen Gesetzes- oder Vorschriftsentstehungsprozess nicht bewusst gewesene Lücke im Gesetz oder ist aus Gründen der Einfachheit hingenommen worden.

AIRail ist ein Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt.

lululu, Samstag, 29.06.2019, 17:44 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

Wenn das so wäre, dann könnte doch die Bahn auch alle internationalen Bahnfahrt einfach als " Flug, auch wenn mit einem ICE durchgeführt" bezeichnen und würde sich sofort die Umsatzsteuer sparen. Wo ist der Unterschied zu AIRail?

Naja, die Bahn ist halt keine Fluggesellschaft :)
Die Lufthansa kauf Kontinggente bei der DB für die jeweiligen ICE ein, auf denen AIRail - bzw. mittlerweile heißt es ja schon ExpressRail - angeboten wird und vergiebt für diese eine LH Flugnummer. Wie weiter unten im Threat angegeben, ist die Lufthansa vom Finanzministerium durch ihre Tätigkeit Umsatzsteuerbefreit und somit sind die Plätze mit LH Flugnummer (durch die Lufthansa verkauft) ohne Umsatzsteuer zu berechnen. Der Rest des ICE ist immer noch ein normaler ICE der DB. Aus diesem Grund wird hier für die Tickets Umsatzsteuer berechnet.

--
Grüße

lululu

AIRail und Umsatzsteuer?

PhilippK, Samstag, 29.06.2019, 16:52 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

Nach ein paar Recherchen habe ich folgendes Bild - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und abschließender Korrektheit.

Du kaufst die Leistung bei der Deutschen Lufthansa ein. Nach § 4 Abs. 2 sind die Umsätze für die Luftfahrt steuerfrei, was in § 8 konkretisiert wird. Dort wird vor allem konkretisiert, dass es um eine überwiegend länderübergreifende Beförderung gehen muss. Die entsprechenden Unternehmen sind durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/U...

Sprich: alle Leistungen, die du von der Lufthansa einkaufst, sind nicht Umsatzsteuerpflichtig. Das hat nichts mit der konkreten Leistung zu tun, sondern mit deren Tätigkeit.

Gruß, Philipp

AIRail und Umsatzsteuer?

markman, Sonntag, 30.06.2019, 11:49 (vor 2459 Tagen) @ PhilippK

Sprich: alle Leistungen, die du von der Lufthansa einkaufst, sind nicht Umsatzsteuerpflichtig. Das hat nichts mit der konkreten Leistung zu tun, sondern mit deren Tätigkeit.

Gruß, Philipp

das aber könnte für den Leser nun irritierend sein, weil Du vorher etwas anderes schreibst. Es muss dann heißen:

alle Leistungen, die du von der Lufthansa einkaufst, sind nicht Umsatzsteuerpflichtig, wenn es (vereinfacht ausgredrückt wird) ins Ausland geht.

Gruß,
Markman

Danke an alle Antworter! *owt*

Proeter, Samstag, 29.06.2019, 21:23 (vor 2460 Tagen) @ Proeter

- kein Text -

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