FN abgeräumt? (Fahrkarten und Angebote)

markman, Montag, 24.06.2019, 14:43 (vor 2462 Tagen) @ sibiminus

wenn einer Forderung nicht widersprochen wird und der Betrag mindestesn 2 Mal angemahnt wird, kann allein dieser Vorgang schon den Auskunftsdateien gemeldet werden (Schufa, Infoscore, etc.).


Richtig. Nur warum sollte man einer unberechtigten FN - bzw. daraus folgenden Mahnungen - nicht widersprechen und dadurch abräumen?

manche sagen, mir doch egal, passiert gerade bei Handyverträgen sehr oft. Wer da nicht sich bemüht, hat kurzfristig Nachteile.
Widersprüche müssen auch ankommen, sagen kann man ja viel, dass man Einspruch erhoben hötte,

Gruß,
Markman


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