Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung) (Fahrkarten und Angebote)

jor, Montag, 01.03.2010, 21:15 (vor 6002 Tagen)

Ich habe vorhin im ICE ein Gespräch zwischen Fahrgast und Zub mitgehört, dass mir etwas komisch vorkommt:

Der Fahrgast wollte wissen, wie er sein Reservierungsentgelt (von einer Reservierung am Automaten) zurückerstattet bekommt, die Antwort lautete:

1. am Fahrkartenschalter,

2. für seiner Reservierung bekäme er nichts zurück, da die Anschlussreservierung ja kostenlos war und er die kostenpflichtige des ersten Zuges ja nutzen konnte.

Sind die Angaben des Zubs korrekt?

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

balduin, Montag, 01.03.2010, 21:20 (vor 6002 Tagen) @ jor

ja sind korrekt!

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

Tommyboy, OWL, Montag, 01.03.2010, 21:44 (vor 6002 Tagen) @ balduin

Hallo,

tja, ich weiß nicht, ob das so korrekt ist. Mir selbst hat man auch schon mal die Erstattung aus diesem Grund versagt.

Ein Zugbegleiter schreibt in einer newsgroup:

Zitat Anfang:
"[Nichteinnehmen von reservierten Plätzen wegen Zugverspätung]

5.3 Umtausch, Erstattung

Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze
nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen
werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts.

Eben. Hier wird nicht unterschieden zwischen Reservierung 1.Zug und
Reservierung 2. Zug. Es heißt ganz lapidar "...reservierte Sitzplätze nicht
zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen
Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden..." Daraus folgt: Auszahlen
des Reservierungsentgeltes.

Hier ist der Verfahrensweg durch das Zub:
Fall 1, Probleme mit Reservierung im 1. Zug - im 2.Zug keine Probleme:
Reservierungsbeleg mit Preis wird vom Zub einbehalten, auf der Rückseite
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes.
Reservierungbeleg liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.


Fall 2, im 1.Zug keine Probleme mit der Reservierung - aber im 2. Zug:
*Beide* Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der
Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener
Stelle ab.


Fall 3a, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug,
Reservierungsentgelt noch nicht ausgezahlt:
*Beide* Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der
Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener
Stelle ab.


Fall 3b, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug,
*Reservierungsentgelt wurde schon im 1. Zug ausgezahlt*:
Nur in diesem Fall hat der Reisende Pech, da das Reservierungsentgelt nur
einmal ausgezahlt wird, und zwar gegen Einzug des/der Reservierungsbelege.


Ich praktiziere das regelmäßig. Es gab bisher noch *nie* Probleme damit,
weder durch den Reisenden - noch durch die Zub-Abrechnungsstelle.
Da der
Reisende gern sein Reservierungsentgelt wiederhaben möchte, geht auch das
Wechseln von größeren Geldscheinen erstaunlicherweise gut - obwohl Otto
Normalreisender auf seinem Geld hockt.
Ich habe außerdem nicht wenige Male erlebt, daß der Reisende sein
zurückerhaltenes Reservierungsentgelt im Speisewagen/Bistro "verjubelte".


Indirekt landete das Geld dann also wieder bei der Bahn. Mir ist es
herzlich egal, in wessen Kasse der Taler klingelte, Hauptsache er tat es...
:-)"
Zitat Ende.

Vergleiche den Originalbeitrag hier.

Mir ist es bislang 4 Mal passiert, dass eine Reservierung entweder gar nicht bereitgehalten wurde (Zugteil fehlte) oder wegen Verspätung der reservierte Anschlusszug weg war. Noch NIE hat ein Zugbegleiter das Geld bar ausgezahlt, sondern immer nur den Reservierungsschein mit einem Zangenabdruck, seinem Kürzel und einem entsprechenden Vermerk wie "Wagen fehlt, bitte erstatten!" versehen.

Eine Frage wäre auch noch, ob man die Kohle wieder zurückbekommen kann, wenn die Reservierung nicht wunschgemäß ausgeführt worden ist? Also, z.B. hat man am Tisch reserviert, anstelle des planmäßigen Bpmz-Wagens verkehrt aber ein Bimz, wo die Plätze nicht nur nicht am Tisch, sondern auch noch auseinander liegen. Zwar hat man dann reservierte Plätze, aber nicht so, wie man es sich gewünscht hat. Meiner Meinung nach ist die zugesicherte Leistung seitens der DB damit nicht erbracht.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 01.03.2010, 21:45 (vor 6002 Tagen) @ balduin

ja sind korrekt!

Unter Umständen fände ich es schon einen Streitfall: Wenn die erste Reservierung gerade mal für 15 Minuten (von Hanau nach Frankfurt o.ä.) ist, und im Anschluss eine lange Strecke folgt (z.B. Frankfurt-Kiel oder Frankfurt-Dresden). Wenn die zweite Reservierung aus irgendwelchen Gründen verfällt, würde ich mich mit solcher Antwort garantiert nicht zufrieden geben.

Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

international gar kein Problem?

reisekultur, Dienstag, 02.03.2010, 09:53 (vor 6001 Tagen) @ Tommyboy

Ich habe eine Familienreservierung 1. Klasse
Bremen - München und im Anschluss München - Graz

Beide auf getrennten Belegen, beide mit dem Preis 11,00 euro, obwohl nur einmal 11.00 Euro bezahlt.

Bremen- München ICE2-Teil fährt nicht (27.3.) --> also Rüchgabe vermutlich ohne Probleme.

Ist das international bei Anschlussreservierungen so üblich ?

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

liebe70, Dienstag, 02.03.2010, 11:03 (vor 6001 Tagen) @ balduin
bearbeitet von liebe70, Dienstag, 02.03.2010, 11:04

ja sind korrekt!

Nein, leider falsch. Im Usenet steht die korrekte Antwort.

Gruß, Ralf

PS: Wie ich sehe, hat Tommyboy das schon verlinkt. Umso besser, muß ich also nicht danach suchen.

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

liebe70, Dienstag, 02.03.2010, 12:30 (vor 6001 Tagen) @ Tommyboy

Eine Frage wäre auch noch, ob man die Kohle wieder zurückbekommen kann, wenn die Reservierung nicht wunschgemäß ausgeführt worden ist? Also, z.B. hat man am Tisch reserviert, anstelle des planmäßigen Bpmz-Wagens verkehrt aber ein Bimz, wo die Plätze nicht nur nicht am Tisch, sondern auch noch auseinander liegen.

Ja, hier bekommst Du auch das Reservierungsentgelt zurück, weil...

Zwar hat man dann reservierte Plätze, aber nicht so, wie man es sich gewünscht hat. Meiner Meinung nach ist die zugesicherte Leistung seitens der DB damit nicht erbracht.

...das von Dir geschriebene auch die Begründung für das Auszahlen der Grund ist. Im Zub-Handbuch steht:

Doppelreservierung/fehlende/fehlerhafte Reservierung

Reservierungsentgelt zurückzahlen (auch bei Abweichung von Reservierungswünschen des Reisenden durch Verschulden DB, z.B. Abteil gebucht, Großraum gestellt)
- Auszahlung auf Reservierungsbeleg quittieren lassen
- Beleg zu Abrechnungsunterlagen nehmen

Das Problem ist hier allerdings, daß das Zub die Reservierungen, die Auf der A4-Seite gedruckt wurden und wo unten der Fahrkartenbeleg ausgekreuzt ist, nicht annehmen darf. Die Rückerstattung ist durch das Reisezentrum zu erledigen. Die Mitarbeiter dort brauchen eine Begründung, warum die Reservierung erstattet werden soll, also muß das Zub dieses auch so vermerken, z.B. "Ersatzwagen, reservierte Plätze statt mit nur ohne Tisch vorhanden" usw.

Gruß, Ralf

Erstattung Reservierung (Anschlussreservierung)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 02.03.2010, 13:56 (vor 6001 Tagen) @ liebe70

Das Problem ist hier allerdings, daß das Zub die Reservierungen, die Auf der A4-Seite gedruckt wurden und wo unten der Fahrkartenbeleg ausgekreuzt ist, nicht annehmen darf. Die Rückerstattung ist durch das Reisezentrum zu erledigen. Die Mitarbeiter dort brauchen eine Begründung, warum die Reservierung erstattet werden soll, also muß das Zub dieses auch so vermerken, z.B. "Ersatzwagen, reservierte Plätze statt mit nur ohne Tisch vorhanden" usw.

Gruß, Ralf

Hallo,

da habe ich nochmal eine Nachfrage: wenn man die Reservierung aus dem Automaten zieht oder aus einer Agentur, die noch die "alten" Formulare, also die FK-Vordrucke im Postkartenformat, verwendet, kann dann der Zub diese Belege einbehalten und das Geld auszahlen?
Dann wäre ja der Beitrag im usenet insofern zu aktualisieren, dass die geschilderte Verfahrensweise heute nicht mehr problemlos möglich ist?!?

Frage: warum darf das Zub die neuen Belege nicht mehr gegen Erstattung des Betrages einbehalten? Oder ist das wieder ein interner Grund? Oder um solchen bösen Mitmenschen das Leben schwer zu machen, die sich Schwerbehindertenreservierungen geben lassen und dann Cash sehen wollen? :-)

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

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