Zoll/Kontrollen bei Übergang D/CH/F (Fahrkarten und Angebote)

Fabi, Stuttgart, Montag, 28.07.2008, 22:17 (vor 6347 Tagen) @ Fabian318

Hm, nein, es ist genau andersrum, man muss nachweisen können, woher man die Waren hat, wenn man im Zollbezirk aufgeriffen wird. Ansonsten wäre das einfach, dann könnte man dem Zöllner einfach sagen, dass er mal bitte beweisen soll, dass man in Schaffhausen eingestiegen ist und nicht in Singen.

Bei bahnforum.org schreibt ein CH-Grenzwächter mit.

"Wer Ware mit sich führt, seien dies Handelswaren oder neue Privatwaren im grösseren Umfange, tut gut daran, Papiere mitzuführen, welche belegen, wohwer diese Ware stammt. Wird glaubhaft nachgewiesen woher die Ware stammt, hat man keine Probleme. Anderenfalls muss man damit rechnen, dass entsprechende Abklärungen ihre Zeit dauern. Dabei geht es nicht nur um Schmuggel, sondern immer häufiger auch um Diebesgut. Selbst bei auf Lastwagen verladenen Baumaschinen, kann man heute nicht mehr einfch davon ausgehen, dass hier alles in Ordnung ist."

=> http://www.bahnforum.org/index.php?page=Thread&postID=200170#post200170

Fabi


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