Fakt ist doch: Bei Monats-/Jahreskarten gibt es bei der Bahn (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Donnerstag, 13.06.2019, 10:54 (vor 1750 Tagen) @ Paladin

Wenn ich hier mit meinem Pkw auf der Autobahn eine Fahrzeitverlängerung habe, bekomme ich aktuell 100% der Autobahnnutzungsgebühr für die gebuchte Strecke zurück. Die ist eben nur gleich null.


Genau so gut könnte man sagen, du kriegst 0% zurück. Äpfel und Birnen.

Unter'm Strich kriegst du nichts zurück. Der Autohändler guckt dich vermutlich auch nur schief an, wenn du sagst, du willst 10% deiner Kaufpreiskosten zurückhaben, weil die Autobahn gesperrt wurde.

Ach, es geht dir um Steuern? Wieviel Steuern krieg ich denn bei der Bahn zurück, wenn ich Verspätung hatte? Muss ich mal mein Finanzamt fragen.


Davon war doch nie die Rede bei der DB?

Fakt ist doch: Bei Monats-/Jahreskarten (inkl. BC100) gibt es bei der Bahn Geld zurück, in Individualverkehr nicht. Punkt.

Bei Streckensperrungen über 6 Wochen mit knapp 1h Fahrzeitverlängerung gibt es auch bei der DB nichts zurück.
Hatte ich letztes Jahr.


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