Fahrgastrechte? (Aktueller Betrieb)

Giovanni, Freitag, 24.05.2019, 10:39 (vor 2555 Tagen) @ ICE-TD

Gelten da nicht die Fahrgastrechte und ich steig in den nächsten ICE nach Hamburg?


Dann müsstest du dir aber ein Ticket für den ICE kaufen, denn gegen DB Fv hast du keine Fahrgastrechte. Ob du das dann erstattet bekommst... Die Diskussion hatten wir wenn ich mich richtig erinnere schon im letzten Jahr mehrere Male zu den IRE-Zügen, ohne wirklich zu einem Ergebnis gekommen zu sein. DB Regio schreibt nur was von Erstattung der IRE-Tickets.

§18 (3) der Fahrgastrechteverordnung verpflichtet das Eisenbahnunternehmen (hier: DB Regio) so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst zu organisieren.
Die Möglichkeit einer Verweigerung dessen ist nicht vorgesehen, auch nicht bei angeblich erheblich ermäßigten Nahverkehrsfahrscheinen. Sie ließe sich aber auch mit SEV-Bussen erfüllen.

Diese Pflicht würde nur entfallen, wenn tatsächlich kein Rechtsanspruch bestehen würde bei Zugausfällen Züge anderer Unternehmen zu benutzen - etwas was von der Fahrgastrechteverordnung weder bejaht noch verneint wird - und seitens des Eisenbahnunternehmens bzw Stationsbetreibers auf diese Möglichkeit hingewiesen wird.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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