Ja -- und wenn die Sicherheitsvorschriften es verbieten? (Allgemeines Forum)

idle2, BDK, DN, BHDF, Dienstag, 14.05.2019, 15:33 (vor 1802 Tagen) @ martarosenberg

Tja, und wann soll ich das machen?

Lösungsorientiert wäre: Rechtzeitig vor der Ankunft.

Genau, Vorbereitung ist alles.

Aus Sicherheitsaspekten (Freisein von Fluchtwegen) wäre das während der Fahrt wohl verboten. Und es könnte ZUBs geben, die das durchsetzen. Und wenn ich erst nach dem Halt damit beginne, ist der Zug entweder längst abgefahren bevor ich an einer Tür bin wo ich aussteigen darf, oder ein Zub verzögert die Abfahrt lange genug, was zu weiteren Verspätungen führt (Gänge sind ja auch manchmal eher voll mit Leuten samt Gepäck bei einem Halt).

Die Sicherheitsbestimmungen kann ich nicht beurteilen. Aber ich persönlich würde auf eigene Faust handeln und das Fahrrad bereits vor der Einfahrt des Zuges "positionieren". Dazu muss man natürlich rechtzeitig wissen, dass das Fahrradabteil nicht am Bahnsteig hält.

Dazu muss ich erwähnen, dass ich Überstand nur einmal erlebt habe (Gotha 411+411) und die Information durch das Personal vorbildlich war. (2xDurchsage + persönliches Ansprechen im betroffenen Wagen)

(Ja, ich fand' Fahrradmitnahme in Litauen vor vielen vielen Jahren auch sehr schön unkompliziert. Einfach rein wo man es reinbekommt. Leider lässt man einen in D damit oft nicht gewähren, bzw. vermittelt den Leuten bereits Angst davor, selbst mal was zu machen.)

Ich verstehe diese weit verbreitete Grundskepsis ggü ZUBs nicht. Im Großen und Ganzen sind diese doch freundlich und hilfsbereit. Das hast du natürlich nicht in Frage gestellt, wollte ich hier nur noch einmal verdeutlichen.

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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein.


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