FGR + KFZ: km-Pauschale. (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 11.05.2019, 11:55 (vor 1804 Tagen) @ Tino

Meine Frage
Wie ist das denn mit privat organisierten PKW-Fahrten, wenn ich mich von einem Bekannten hätte abholen lassen.
Da gibt es doch m.W. auch Erstattung für – ohne das es einen Beleg gibt.


Kilometerpauschale. Gibt es auch bei Nutzung von MFG (ja, ich hatte mal MFG genutzt, Geld angegeben, die wollten km wissen, und dann gab es km-Pauschale. Was eher zu meinem Vorteile war.)


Die Pauschale wird jedoch wie bei der Pendlerpauschale nur für einen Weg berechnet. Die 30ct/km decken sowohl Hin- wie auch Rückfahrt ab.

Bei einer Mitfahrgelegenheit ist es ja sowieso klar, dass die 30ct/km nur einfach gewährt werden, da diese in aller Regel ja nicht hin- und zurück fährt.

Lässt man sich jedoch privat irgendwo abholen, entsteht in der Regel eine Hin- und Rückfahrt für den Abholenden.

Ich habe die 30 ct/km daher bereits vier oder fünf mal doppelt angesetzt und vom SC FGR immer erstattet bekommen. Unwahrscheinlich, dass es sich jede mal um den selben Bearbeiter handelte. Daher muss ich der Aussage von Tino hier widersprechen.

Allerdings muss ich noch dazu sagen, dass ich jeweils in einem kurzen Anschreiben die angefallenen Kosten begründet und auch den von mir gewünschten Erstattungsbetrag (km aus Google Maps x 2 x 30 ct) selbst ausgerechnet habe (wurde jeweils auf den Cent genau übernommen. Kann gut sein, dass das SC FGR anders vorgeht, wenn es die Kosten selbst ausrechnet.

Aber mal im Ernst: Gibt ja in der Regel auch keinen Grund, den Kilometersatz nicht auch doppelt zu gewähren, denn ein Taxi wäre zumindest in meinem Fall wesentlich teurer gekommen (und ich hätte Anspruch darauf gehabt!),


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