Frage zu Kontrollgeräten (Allgemeines Forum)
nscharrn, IC 2152, Mittwoch, 01.05.2019, 13:44 (vor 2518 Tagen)
bearbeitet von nscharrn, Mittwoch, 01.05.2019, 13:47
Hallo zusammen,
ist es möglich, dass einige Kontrollgeräte gewisse Chipkarten z.b. Jobtickets nicht lesen können?
Mir ist in heute im RE14 (NRW) passiert das mein Jobticket zum EinfachenWeiterTicket des VRS nicht gelesen werden konnte.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Nscharrn
Zum 60er
mdln, Mittwoch, 01.05.2019, 14:13 (vor 2518 Tagen) @ nscharrn
Mir ist in heute im RE14 (NRW) passiert das mein Jobticket zum EinfachenWeiterTicket des VRS nicht gelesen werden konnte.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Das hätte ich nicht akzeptiert. Was kann der Kunde dafür, dass das Gerät die Karte nicht lesen kann?
Zur Not auch Klärung mit der Polizei.
Zum 60er
agw, NRW, Mittwoch, 01.05.2019, 15:04 (vor 2518 Tagen) @ mdln
Mir ist in heute im RE14 (NRW) passiert das mein Jobticket zum EinfachenWeiterTicket des VRS nicht gelesen werden konnte.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Das hätte ich nicht akzeptiert. Was kann der Kunde dafür, dass das Gerät die Karte nicht lesen kann?
Das Problem wird auf den Kunden übertragen, das ist leider so.
Beim Analog-Fahrschein kriegt man keinen 60er, wenn der Kontrolleur seine Brille nicht dabei hat und deswegen den Stempel nicht lesen kann (gut, zumindest nur ganz selten).
Die Lesbarkeit des Digital-Tickets hat aber der Kunde zu gewährleisten.
Gibt es mal eine Serie von schlecht produzierten Karten, darf der Kunde ggf. sogar jedes mal die neue Karte bezahlen. Geht dann irgendwann durch die Presse, aber gut.
Ich erinnere auch daran, dass die Bahncard(100)-Kreditkarten gerne eingelesen werden und auch mal mit dem 60er und "Ärger" gedroht wird, wenn die "defekte Karte" nicht vom Kunden kostenpflichtig ausgetauscht werden würde.
Zum 60er
sibiminus, Mittwoch, 01.05.2019, 15:32 (vor 2518 Tagen) @ mdln
Mir ist in heute im RE14 (NRW) passiert das mein Jobticket zum EinfachenWeiterTicket des VRS nicht gelesen werden konnte.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Das hätte ich nicht akzeptiert. Was kann der Kunde dafür, dass das Gerät die Karte nicht lesen kann?
Und was anderes soll der Zugbegleiter machen als das einer Klärung zuführen? Eine FN heißt doch nicht zwingend sofort immer den erhöhen Fahrpreis zahlen zu müssen.
Zur Not auch Klärung mit der Polizei.
Die Polizei wird auch nichts anderes machen als deine Personalien aufnehmen und weitergeben. Die haben kein Gerät, eTickets auszulesen.
Frage zu Kontrollgeräten
sflori, Mittwoch, 01.05.2019, 14:20 (vor 2518 Tagen) @ nscharrn
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 01.05.2019, 14:22
ist es möglich, dass einige Kontrollgeräte gewisse Chipkarten z.b. Jobtickets nicht lesen können?
Wenn es da generelle Probleme gäbe, hätten die eine ganze Menge Bürokratie. Darum glaube ich das eher nicht.
Vielleicht war ja das einzelne Lesegerät defekt oder Deine Karte.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Die FN ist zunächst in Ordnung. Wie soll man denn sonst verfahren, wenn das Ticket nicht lesbar ist? ;) Da hilft auch die Polizei nix. Im Nachgang kann die FN-Stelle ja prüfen, ob das Ticket gültig war. Die FN wird dann verworfen.
Das muss man also auch nicht dramatisieren... :)
Bye. Flo.
Das kann es nicht sein
Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 15:39 (vor 2518 Tagen) @ sflori
Die Verkehrsunternehmen möchten sich das Leben einfacher machen und wälzen das Risiko auf den Kunden ab - und übrigens ist das Thema alles andere als banal:
Der Kunde wird bekommt eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Fast alle Verkehrsunternehmen bearbeiten das Inkasso aber nicht selbst, sondern nutzen Dienstleister - und an diese werden die Daten übermittelt. Nur dumm, dass diese Dienstleister oft (immer) im Konzern eines Unternehmens sind, der auch mit Scoring und ähnlichen Dingen sein Geld verdient - und plötzlich hat man bei diesem Unternehmen einen schlechteren Wert, leider passiert es auch, dass nach Aufklärung des Sachverhaltes der schlechte Wert erhalten bleibt.
Weiterhin: Warum bitte hat der Kunde die Laufereien, muss nachweisen, ein gültiges Ticket gehabt zu haben? Er hat das Ticket vorgewiesen, welches ihm das Verkehrsunternehmen ausgehändigt hat, wenn man das also nicht bewusst manipuliert oder extrem fahrlässig (z.B. bewusst durch ein starkes Magnetfeld gehen) handelt, hat der Kunde auf die Funktionalität gar keinen Einfluss. Nebenbei ist auch nicht sichergestellt, dass das Problem nicht beim Lesegerät liegt. Wir hatten einen solchen Fall auch schon in der Familie, das ausgebende Verkehrsunternehmen hatte überhaupt kein Problem damit, das Ticket zu lesen …
Von daher:
Die Angabe der Personalien verweigern und die Polizei kommen lassen. Danach darauf bestehen, dass hier eine falsche Anschuldigung vorliegt (ist auch eine Straftat) und die Sicherstellung des Kontrollgerätes aus Gründen der Beweissicherung verlangen (selbstverständlich bietet man die Sicherstellung des eigenen Tickets auch an, natürlich gegen Quittung). Das Verkehrsunternehmen wird damit wenig Spaß haben, es ist aber die einzige Möglichkeit, sich wirksam zu wehren, da ein Zivilprozess im Nachgang sehr aufwändig ist.
+1
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 15:49 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
- kein Text -
Ja ne is klar :-)
keksi, Mittwoch, 01.05.2019, 16:19 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
Die Verkehrsunternehmen möchten sich das Leben einfacher machen und wälzen das Risiko auf den Kunden ab - und übrigens ist das Thema alles andere als banal:
Der Kunde wird bekommt eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Fast alle Verkehrsunternehmen bearbeiten das Inkasso aber nicht selbst, sondern nutzen Dienstleister - und an diese werden die Daten übermittelt. Nur dumm, dass diese Dienstleister oft (immer) im Konzern eines Unternehmens sind, der auch mit Scoring und ähnlichen Dingen sein Geld verdient - und plötzlich hat man bei diesem Unternehmen einen schlechteren Wert, leider passiert es auch, dass nach Aufklärung des Sachverhaltes der schlechte Wert erhalten bleibt.
Weiterhin: Warum bitte hat der Kunde die Laufereien, muss nachweisen, ein gültiges Ticket gehabt zu haben? Er hat das Ticket vorgewiesen, welches ihm das Verkehrsunternehmen ausgehändigt hat, wenn man das also nicht bewusst manipuliert oder extrem fahrlässig (z.B. bewusst durch ein starkes Magnetfeld gehen) handelt, hat der Kunde auf die Funktionalität gar keinen Einfluss. Nebenbei ist auch nicht sichergestellt, dass das Problem nicht beim Lesegerät liegt. Wir hatten einen solchen Fall auch schon in der Familie, das ausgebende Verkehrsunternehmen hatte überhaupt kein Problem damit, das Ticket zu lesen …
Von daher:
Die Angabe der Personalien verweigern und die Polizei kommen lassen. Danach darauf bestehen, dass hier eine falsche Anschuldigung vorliegt (ist auch eine Straftat) und die Sicherstellung des Kontrollgerätes aus Gründen der Beweissicherung verlangen (selbstverständlich bietet man die Sicherstellung des eigenen Tickets auch an, natürlich gegen Quittung). Das Verkehrsunternehmen wird damit wenig Spaß haben, es ist aber die einzige Möglichkeit, sich wirksam zu wehren, da ein Zivilprozess im Nachgang sehr aufwändig ist.
Was haben se dir denn in den Tee getan? Woher soll denn der Zub wissen ob das Ticket manipuliert ist oder nicht? Es wird aktuell nur festgestellt, daß das Ticket nicht lesbar ist. Warum auch immer. Da er bestimmt nicht nur eins nicht einlesen wird, in der Zeit vorher... Ist die Chance eher gering, das es am Zub liegt. Eher doch, das es die Karte selber ist.
Wenn man was nicht einlesen kann, dann wird halt ne EFn geschrieben. Das ist dann keine Anschuldigung sondern eine Feststellung. Sicherstellen des MTs... Ja ne is klar. Dafür gibt es ja nun absolut keine Grundlage.
Auf was für Ideen man hier kommt. Entweder du bist einer, der sonst immer am lautesten sich im Wagen beschwert, oder eher der sonst nie was sagt... Anders kann man da drüber nicht denken...
Mfg
Ja ne is klar :-)
cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 01.05.2019, 16:57 (vor 2518 Tagen) @ keksi
E-Ticket nicht lesbar
Konnte das Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden und der Kontrolleur somit nicht feststellen, ob es gültig ist, wird ebenfalls zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert. In diesem Fall sollte man sich die Gültigkeit seines Abo-Tickets von dem Verkehrsunternehmen, das das Ticket ausgestellt hat, bescheinigen lassen und diesen Nachweis dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die 60 Euro fordert. Auf das erhöhte Beförderungsentgelt wird dann erfahrungsgemäß verzichtet. Um den Chip in der Karte zu überprüfen, sollte man das Ticket zudem beim ausstellenden Verkehrsunternehmen einlesen lassen und sich ein neues Ticket besorgen, falls der Chip kaputt ist.
Ja ne is klar :-) Genau!
Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 16:58 (vor 2518 Tagen) @ keksi
Wenn das Verkehrsunternehmen mich zu Unrecht beschuldigt, dass ich Leistungen erschlichen habe, nur weil die Technik des Verkehrsunternehmens versagt - und da ist es gleichgültig, ob es das eTicket oder das Lesegerät ist -, werde ich mich doch wohl wehren dürfen.
Und da das Verkehrsunternehmen meine Daten ohne weitere Prüfung an einen Dienstleister weiterleitet, was geeignet ist meine Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen (u.U. zahle ich deshalb Jahre später höhere Kreditzinsen), bleibt nur die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass das Verkehrsunternehmen meine Daten erst gar nicht bekommt - und das geht nur mit Hilfe der Polizei. Nebenbei: Jemanden zu Unrecht einer Straftat zu bezichtigen ist nicht nur nicht die feine Art, das ist ehrverletzend und selbst strafbar. Wenn ich nun meinerseits das VU anzeige, benötige ich Beweise - und die kann nur die Polizei mit der Sicherstellung beschaffen.
Das ich keinen im Tee habe wird daran deutlich:
Wer das veranstaltet, obwohl er selbst das Ticket manipuliert hat, wird neben den 60 Euro auch noch ein Strafverfahren am Hals haben, was sonst eher nicht der Fall wäre, sofern es sich nicht um Wiederholungstäter handelt.
Wenn die VUs meinen, sie müssen unbedingt auf elektronische Tickets setzen und ich keine Alternative habe (nein, immer auf Einzelfahrscheine auszuweichen ist keine Alternative), dann müssen die auch dafür einstehen, wenn die Technik streikt - aktuell laden die das aber beim Kunden ab, der zudem, wie oben dargelegt, daraus weitere Nachteile hat; so läuft das Spiel aber nicht.
+1
Power132, Mittwoch, 01.05.2019, 17:04 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
- kein Text -
Spezialfall(e) NRW-Tarif
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 17:10 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
Anhang 8, Punkt 3.1.1f.:
Man lädt technische Probleme ausnahmslos und vollständig auf den Kunden ab.
Die besten Gegenargumente fabriziert der Bahnverkehr eben noch immer selbst.
Dort steht: Kunde hat nicht immer Rennereien.
martarosenberg, Mittwoch, 01.05.2019, 17:58 (vor 2518 Tagen) @ musicus
Anhang 8, Punkt 3.1.1f.:
Man lädt technische Probleme ausnahmslos und vollständig auf den Kunden ab.Die besten Gegenargumente fabriziert der Bahnverkehr eben noch immer selbst.
Dort (Anhang 8, Punkt 3.1.1) lese ich für Karten ohne weitere Applikationen, die einem Verkehrsunternehmen gehören:
* Nicht lesbare Karte wird eingezogen,
* Fahrgast bekommt 14 Tage gültiges Ersatzticket (sofort, bei der Kontrolle),
* Fahrgast bekommt FN, die aber zunächst unwirksam bleibt,
* Die Verkehrsunternehmen prüfen, ob die Fahrkarte gültig war.
--> Da steht also nicht, dass es auf den Kunden abgewälzt würde.
In Punkt 3.1.2 ist dann geregelt, wie es mit Karten ist, die merere Applikationen können und nicht einem Verkehrsunternehmen gehören. In diesem Fall hat der Kunde die Rennerei.
--> Also einfach eine Karte nach 3.1.1 besorgen und dann bei Kontrolle auf das Verfahren nach 3.1.1 bestehen.
3.1.1 Verkehrsunternehmenseigene Trägerkarten ohne zusätzliche Applikationen(1) Ist eine Trägerkarte mit dem Kontrollgerät nicht auslesbar, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes, die Trägerkartennummer sowie entsprechend der Angaben des Fahrgastes die Ticketart und
der Geltungszeitraum zu erheben. Die Trägerkarte ist einzuziehen.(2) Der Fahrgast erhält vom Prüfpersonal vor Ort auf Basis seiner Angaben einen Ersatzfahrausweis
mindestens für den Geltungsbereich seines nicht lesbaren elektronischen Fahrausweises ausgestellt.
Auf diesen werden der Geltungszeitraum (14 Tage ab Zeitpunkt der Kontrolle) und die Bezeichnung
„ErsatzTicket NRW“ aufgebracht. In das Namensfeld des ErsatzTicket NRW ist unverzüglich nach Erhalt durch das Prüfpersonal, ansonsten durch den Fahrgast der Name und Vorname des Fahrgastes in
Druckbuchstaben unauslöslich einzutragen.(3) Zusätzlich wird dem Fahrgast eine vorläufige Fahrpreisnacherhebung mit weiterführenden Erläuterungen ausgehändigt. Die Zahlungsaufforderung bleibt bis zur Prüfung der Angaben des Fahrgastes
unwirksam und wird ausschließlich dann wirksam, wenn der Fahrgast zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht
im Besitz eines für seine vorgenommene Fahrt gültigen Fahrausweises war.(4) Das kontrollierende Verkehrsunternehmen informiert das für die Ausgabe der jeweiligen Trägerkarte
zuständige Verkehrsunternehmen und leitet die erhobenen Daten gemäß Punkt (1) sowie die eingezo-
gene Trägerkarte an dieses weiter.(5) Das ausgebende Verkehrsunternehmen prüft die Daten. Bei Richtigkeit der Angaben erhält der Fahrgast binnen 14 Tagen ab Zeitpunkt der Kontrolle kostenfrei eine neue, funktionsfähige Trägerkarte und
die vorläufige Fahrpreisnacherhebung wird ausgesetzt.
3.1.2 Multi-applikative Trägerkarten und Trägerkarten, die nicht im Besitz eines Verkehrsunternehmens stehen(1) Ist eine Trägerkarte mit dem Kontrollgerät nicht auslesbar, so wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung über ein Erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5.2 der Beförderungsbedingungen
Nahverkehr NRW ausgestellt. Die Trägerkarte darf nur dann eingezogen werden, wenn ein Betrugsver-
dacht vorliegt.(2) Der Fahrgast ist verpflichtet, sich binnen 14 Tagen ab Zeitpunkt der Kontrolle mit der Ausgabestelle
seiner Trägerkarte in Verbindung zu setzen und einen Austausch der Trägerkarte vorzunehmen. Das
Prüfpersonal unterrichtet den Fahrgast entsprechend.(3) Dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen ist durch den Fahrgast, ggf. über die Ausgabestelle der Trägerkarte, binnen 14 Tagen ab Zeitpunkt der Kontrolle nachzuweisen, dass die Trägerkarte ausgetauscht wurde und der Fahrgast zum Zeitpunkt der Kontrolle über einen für die von ihm vorgenommene
Fahrt gültigen Fahrausweis verfügt hat. In diesem Fall wird die Zahlungsaufforderung ohne weitere Kosten für den Fahrgast niedergeschlagen.
...falls 3.1.1 (5) verlässlich eintritt.
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 18:22 (vor 2518 Tagen) @ martarosenberg
Doch will ich das der Einfachheit halber jetzt mal annehmen: Es sei eine Welt, in der EVU fristgerecht arbeiten.
Warum keine Rückfallebene?
Giovanni, Mittwoch, 01.05.2019, 19:25 (vor 2518 Tagen) @ martarosenberg
Vielleicht hab ich einen Denkfehler, aber:
Warum wird als Rückfallebene nicht die Kartennummer aufgedruckt und der Prüfdienst könnte bei einem Lesefehler an einer zentralen Stelle den Gültigkeitsstatus erfragen?
Wenn in jener Datenbank der zentralen Stelle nur eine Kartennummer und der Geltungsbereich, nicht aber Namens, Adress- oder Zahlungsdaten hinterlegt sind, dürften die datenschutztechnischen Hürden extrem gering sein (da ja im Grunde keine personenbezogenen Daten).
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Warum keine Rückfallebene?
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 01:06 (vor 2518 Tagen) @ Giovanni
Vielleicht hab ich einen Denkfehler, aber:
Warum wird als Rückfallebene nicht die Kartennummer aufgedruckt und der Prüfdienst könnte bei einem Lesefehler an einer zentralen Stelle den Gültigkeitsstatus erfragen?
Weil der Verkehrsverbund als zentrale Stelle diese Datenbank einrichten müsste. Manche Verbünde haben das auch getan.
Wenn in jener Datenbank der zentralen Stelle nur eine Kartennummer und der Geltungsbereich, nicht aber Namens, Adress- oder Zahlungsdaten hinterlegt sind, dürften die datenschutztechnischen Hürden extrem gering sein (da ja im Grunde keine personenbezogenen Daten).
Dann ist aber bei personengebundenen eTickets keine vollständige Kontrolle möglich. Es müssen schon die Daten abgerufen werden, die auch auf dem eTicket gespeichert sind (erster und letzter Buchstabe von Vor- und Nachnahme* sowie Geburtsdatum).
* Meistens in Form von "Mxx Mxxxxxxxxn" oder "M@1x M@8n" für Max Mustermann.
Warum keine Rückfallebene?
Giovanni, Donnerstag, 02.05.2019, 08:37 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
Vielleicht hab ich einen Denkfehler, aber:
Warum wird als Rückfallebene nicht die Kartennummer aufgedruckt und der Prüfdienst könnte bei einem Lesefehler an einer zentralen Stelle den Gültigkeitsstatus erfragen?
Weil der Verkehrsverbund als zentrale Stelle diese Datenbank einrichten müsste. Manche Verbünde haben das auch getan.
Wenn in jener Datenbank der zentralen Stelle nur eine Kartennummer und der Geltungsbereich, nicht aber Namens, Adress- oder Zahlungsdaten hinterlegt sind, dürften die datenschutztechnischen Hürden extrem gering sein (da ja im Grunde keine personenbezogenen Daten).
Dann ist aber bei personengebundenen eTickets keine vollständige Kontrolle möglich. Es müssen schon die Daten abgerufen werden, die auch auf dem eTicket gespeichert sind (erster und letzter Buchstabe von Vor- und Nachnahme* sowie Geburtsdatum).
* Meistens in Form von "Mxx Mxxxxxxxxn" oder "M@1x M@8n" für Max Mustermann.
Bei personengebundenen eTickets wäre ein Namensaufdruck bereits auf der Plastikkarte möglich.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Warum keine Rückfallebene?
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 11:17 (vor 2517 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 11:20
Bei personengebundenen eTickets wäre ein Namensaufdruck bereits auf der Plastikkarte möglich.
Das führt das eTicket ad absurdum.
Aufdrucke auf die physische Plastikkarte erfolgen zum Teil (einige EVU verzichten witzigerweise aus Datenschutzgründen darauf), sind aber aus gutem Grund kein Prüfkriterium: Ein Kunde kann von übertragbar auf personengebunden und umgedreht wechseln, die Karte müsste dann jeweils ausgetauscht werden. Der Aufdruck (der auch das Geburtsdatum umfassen müsste) ist leichter manipulierbar. Und mit dem Argument könnte man alle Daten direkt auf eine Plastikkarte lesbar aufdrucken und prinzipiell das eTicket abschaffen.
Warum keine Rückfallebene?
Giovanni, Donnerstag, 02.05.2019, 12:35 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
Bei personengebundenen eTickets wäre ein Namensaufdruck bereits auf der Plastikkarte möglich.
Das führt das eTicket ad absurdum.Aufdrucke auf die physische Plastikkarte erfolgen zum Teil (einige EVU verzichten witzigerweise aus Datenschutzgründen darauf), sind aber aus gutem Grund kein Prüfkriterium: Ein Kunde kann von übertragbar auf personengebunden und umgedreht wechseln, die Karte müsste dann jeweils ausgetauscht werden.
Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.
Der Aufdruck (der auch das Geburtsdatum umfassen müsste) ist leichter manipulierbar.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.
Und mit dem Argument könnte man alle Daten direkt auf eine Plastikkarte lesbar aufdrucken und prinzipiell das eTicket abschaffen.
War der Gedanke hinter dem eTicket nicht, Portokosten für den Versand zu sparen und verlorene / gestohlene Karten sperren und ersetzen zu können?
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Warum keine Rückfallebene?
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 18:21 (vor 2517 Tagen) @ Giovanni
Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ist es auch, durch das Tarifprodukt und Inhaberdaten.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.
Dafür ist auf den unbeschrifteten Karten ein beschreibbares Feld vorhanden, falls der Inhaber es beschriften möchte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.
Die Wahrscheinlichkeit einer unzulässigen Drittnutzung aber umso höher, und die gilt es genau dadurch zu unterbinden. Und die wird leider oft genug auch so versucht, ohne dass die Karte defekt ist. Im Defektfall wäre das ein nur zu einfach nutzbares Einfallstor.
Und mit dem Argument könnte man alle Daten direkt auf eine Plastikkarte lesbar aufdrucken und prinzipiell das eTicket abschaffen.
War der Gedanke hinter dem eTicket nicht, Portokosten für den Versand zu sparen und verlorene / gestohlene Karten sperren und ersetzen zu können?
Unter anderem, ja. Aber eben auch die Prüfung systemgestützt vornehmen zu können und bei Änderungen den Aufwand reduzieren zu können. Richtig sexy ist das nämlich in Verbünden im Vollausbau: Wenn die Karte defekt ist, wird die automatisiert unlesbar gemeldet und innerhalb weniger Tage ein neues Ticket zugeschickt. Da brauch der Fahrgast nicht zu einer Stelle gehen und sich kümmern oder gar eine FN niederschlagen, er hat ein Ersatzticket. Wenn sich das Abo ändert, wird es nicht auf eine Sperrliste sondern eine Aktionsliste gesetzt und bei der Kontrolle (durch befähigtes Gerät) wird einfach die Karte umgeschrieben. Da brauch der Fahrgast noch nicht mal extra zu einer Stelle gehen um die Karte umschreiben zu lassen. Und deswegen ist beim eTicket grundsätzlich nur das digital einsehbare Produkt maßgeblich: die Sperr- und Aktionslisten müssen abgearbeitet werden.
Warum keine Rückfallebene?
s103, Donnerstag, 02.05.2019, 19:38 (vor 2517 Tagen) @ Giovanni
Bei personengebundenen eTickets wäre ein Namensaufdruck bereits auf der Plastikkarte möglich.
Das führt das eTicket ad absurdum.
Das bedeutet doch nur, dass die Karte nicht für andere Personen recycelt werden kann. Aus IT-Sicherheitsgründen wird die maximale Nutzungsdauer voraussichtlich sowieso nicht auf über 10 Jahre ansteigen.
Aufdrucke auf die physische Plastikkarte erfolgen zum Teil (einige EVU verzichten witzigerweise aus Datenschutzgründen darauf), sind aber aus gutem Grund kein Prüfkriterium: Ein Kunde kann von übertragbar auf personengebunden und umgedreht wechseln, die Karte müsste dann jeweils ausgetauscht werden.
Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.
In der Metropolregion Stuttgart wird die Polygo-Karte mit Name und Bild, jedoch ohne Geburtsdatum (zumindest bei mir nicht mehr jugendlichem) ausgegeben. Auch mit dem übertragbaren E-Ticket schadet das Bild nicht, denn der Identitätsabgleich ist ticketabhängig nur optional fällig.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.
Es bleibt nicht erspart, auch mit defektem Chip in irgendeiner Weise die Echtheit überprüfen zu können, ansonsten müsste man im Zweifel zugunsten des Kunden entscheiden. Technische Defekte passieren im Alltag nun einmal, und das System haben die Anbieter gewählt, nicht der Kunde. Eine Datenbank ist zur Ersatzausstellung ohnehin notwendig, und daraus lassen sich volle Identität des Inhabers (falls personengebunden) und Gültigkeit des Tickets ermitteln.
Insofern bin ich auch der Meinung, dass die Verkehrsunternehmen bei nicht möglicher Kontrolle in eine nachträgliche Prüfung einsteigen sollten, nicht in eine Fahrpreisnacherhebung. Zur Vorwegnahme eines möglichen Ergebnisses sehe ich keinen Grund. An einem ggf. erforderlichen Inkasso ändert das auch wenig.
Warum keine Rückfallebene?
sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 04:30 (vor 2517 Tagen) @ s103
Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.
In der Metropolregion Stuttgart wird die Polygo-Karte mit Name und Bild, jedoch ohne Geburtsdatum (zumindest bei mir nicht mehr jugendlichem) ausgegeben. Auch mit dem übertragbaren E-Ticket schadet das Bild nicht, denn der Identitätsabgleich ist ticketabhängig nur optional fällig.
Ja. Aber wenn es personengebunden ist, sind im eTicket immer noch die Inhaberdaten hinterlegt = der Aufdruck ist kein (alleiniges) Prüfkriterium.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.
Es bleibt nicht erspart, auch mit defektem Chip in irgendeiner Weise die Echtheit überprüfen zu können, ansonsten müsste man im Zweifel zugunsten des Kunden entscheiden. Technische Defekte passieren im Alltag nun einmal, und das System haben die Anbieter gewählt, nicht der Kunde. Eine Datenbank ist zur Ersatzausstellung ohnehin notwendig, und daraus lassen sich volle Identität des Inhabers (falls personengebunden) und Gültigkeit des Tickets ermitteln.
Jo klar, nur ist diese Datenbank in vielen Verbünden dezentral, d.h. jedes EVU behält die Ticketdaten in der eigenen Vertragsverwaltung und gibt als Minimallösung nur Einträge auf die Sperr- und Aktionslisten weiter. Dann sieht man im Zug nur: Karte unlesbar und gesperrt ja/nein. Ob die Karte räumlich/zeitlich/persönlich gültig ist, muss im Nachgang geprüft werden...
Insofern bin ich auch der Meinung, dass die Verkehrsunternehmen bei nicht möglicher Kontrolle in eine nachträgliche Prüfung einsteigen sollten, nicht in eine Fahrpreisnacherhebung. Zur Vorwegnahme eines möglichen Ergebnisses sehe ich keinen Grund. An einem ggf. erforderlichen Inkasso ändert das auch wenig.
... und dazu dient die Fahrpreisnacherhebung als Vehikel, weil die für die Prüfung notwendigen Daten (zur Person und zum Reiseweg) erfasst werden müssen. Dass man das vereinfachen müsste ohne den Fahrgast von Pontius zu Pilatus zu jagen liegt auf der Hand. Aber das wäre Arbeit für die Verkehrsverbünde.
+1
Münchner, Mittwoch, 01.05.2019, 19:06 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
- kein Text -
Ja ne is klar :-)
Münchner, Mittwoch, 01.05.2019, 18:58 (vor 2518 Tagen) @ keksi
Was haben se dir denn in den Tee getan? Woher soll denn der Zub wissen ob das Ticket manipuliert ist oder nicht? Es wird aktuell nur festgestellt, daß das Ticket nicht lesbar ist. Warum auch immer.
Den Fall hatte ich einmal. Da war meine kontaktlose Karte auch nicht lesbar. Da wurden mir aber keine 60€ aufgebrummt, wo ich dann irgendeinen Nachweis hätte erbringen sollen. Stattdessen wurde die Karte gegen Quittung mit Vermerk warum und meinen Angaben, was für eine Monatskarte auf der Karte ist zur Prüfung eingezogen und drei Tage später war eine neue Karte mit Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten im Briefkasten. Die Quittung galt für ein paar Tage als Ersatzfahrkarte.
Ja ne is klar :-)
worfie, Mittwoch, 01.05.2019, 19:11 (vor 2518 Tagen) @ keksi
Was haben se dir denn in den Tee getan? Woher soll denn der Zub wissen ob das Ticket manipuliert ist oder nicht? Es wird aktuell nur festgestellt, daß das Ticket nicht lesbar ist. Warum auch immer. Da er bestimmt nicht nur eins nicht einlesen wird, in der Zeit vorher... Ist die Chance eher gering, das es am Zub liegt. Eher doch, das es die Karte selber ist.
Wenn man was nicht einlesen kann, dann wird halt ne EFn geschrieben. Das ist dann keine Anschuldigung sondern eine Feststellung. Sicherstellen des MTs... Ja ne is klar. Dafür gibt es ja nun absolut keine Grundlage.
Auf was für Ideen man hier kommt. Entweder du bist einer, der sonst immer am lautesten sich im Wagen beschwert, oder eher der sonst nie was sagt... Anders kann man da drüber nicht denken...
Egal ob Tee, Kaffee oder Hustensaft, letzter hat doch gar nicht mal so unrecht.
Wie sollte man denn in einem vernünftig organisierten Bahnbetrieb idealerweise mit einem Kunden umgehen?
Die Antwort fällt eigentlich leicht: Wenn das Ticket elektronisch nicht gelesen werden kann, sollte man halt andere Merkmale nutzen (Monatskarten hierzulande tragen z.B. den Namen, das Geschlecht und das Alter des Inhabers und haben die abonnierte Strecke und die Gültigkeit auch noch angegeben) und telefonisch oder per Datenbankabfrage adhoc abfragen können und bei Zweifeln könnte man ja auch den Fahrgast noch um einen Lichtbildausweis bitten.
Aber so wie das Vorgehen am Anfang dieses Beitragsbaumes beschrieben wurde, verzichtet man vollständig darauf, die Legitimität des Fahrgastes entweder sofort im Zug oder beim Verlassen des Zielbahnhofes zu überprüfen, sondern geht dazu über, den Fahrgast bei Problemen erst einmal wie einen Verbrecher, der ohne Fahrkarte fährt, zu behandeln und ihm dann hinterher (quasi als Ausnahme der Regel) noch die Möglichekit zu geben, durch aktives Handeln die Unschuld zu beweisen. Eigentlich müsste es genau anders herum sein.
Wie praxisrelevant ist diese Sache überhaupt, dass da eine elektronische Fahrkarte nicht gelesen werden kann? Hier in Japan ist seit 2001 fast alles schon Schritt für Schritt auf elektronisch umgestellt worden, aber in Deutschland gab es selbst 2015 nur eine Handvoll elektronischer Fahrkarten. Ich hab hier in Japan auch noch eine Fahrkarte von 2008, die kann auch völlig ohne Probleme gelesen werden.
Ja ne is klar :-)
agw, NRW, Donnerstag, 02.05.2019, 10:15 (vor 2517 Tagen) @ keksi
Was haben se dir denn in den Tee getan? Woher soll denn der Zub wissen ob das Ticket manipuliert ist oder nicht? Es wird aktuell nur festgestellt, daß das Ticket nicht lesbar ist. Warum auch immer. Da er bestimmt nicht nur eins nicht einlesen wird, in der Zeit vorher... Ist die Chance eher gering, das es am Zub liegt. Eher doch, das es die Karte selber ist.
Das gleiche Argument hatte der DB-Zub auch, der meine BC100-Kreditkarte nicht einlesen konnte.
Das kann es nicht sein
Münchner, Mittwoch, 01.05.2019, 18:53 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
Von daher:
Die Angabe der Personalien verweigern und die Polizei kommen lassen. Danach darauf bestehen, dass hier eine falsche Anschuldigung vorliegt (ist auch eine Straftat) und die Sicherstellung des Kontrollgerätes aus Gründen der Beweissicherung verlangen (selbstverständlich bietet man die Sicherstellung des eigenen Tickets auch an, natürlich gegen Quittung). Das Verkehrsunternehmen wird damit wenig Spaß haben, es ist aber die einzige Möglichkeit, sich wirksam zu wehren, da ein Zivilprozess im Nachgang sehr aufwändig ist.
Die Angabe der Personalien zu verweigen dürfte schon ausreichen. Es liegt ja nicht im Wirkungsbereich des Fahrgastes, die Infrastruktur des Unternehmens zum Kontrollieren arbeitsfähig zu halten. Auch kann er nicht unterscheiden, ob das Gerät nicht geht, die Infrastruktur dahinter nicht funktioniert oder der Kontrolleur einfach die Karte falsch an das Lesegerät gehalten oder falsch reingesteckt hat.
Man sollte schon unterscheiden, ob der Fahrgast keinen Fahrschein hat oder ob die Infrastruktur des Verkehrsunternehmen nicht funktioniert.
Wenn er keinen Fahrschein hat, dann ist es egal, ob das daheim auf dem Küchentisch liegt, den gerade der Hund gefressen hat oder er wirklich keinen hat. Der Kontrolleur kann in dem Falle nicht bewerten, was wirklich Sache ist. In dem Falle kann ich es verstehen, wenn die Rennerei beim Kunden liegt und er sich darum kümmern muss.
Oder eben, wenn der Kunde einen Fahrschein vorweist (wie in diesem Fall), die Infrastruktur des Verkehrsunternehmens aber nicht funktioniert, diesen Fahrschein zu lesen und zu prüfen. Hier sieht der Kontrolleur ja auch, dass eine Fahrkarte vorliegt und das Problem jetzt nicht bei ihm, aber doch in seinem Bereich liegt. Sollte es eine leere Chipkarte gewesen sein, dann ist es eben Pech beim Unternehmen.
Wo bitte liegt das Vergehen des Kunden, wenn das Lesegerät nicht in der Lage ist, seine Fahrkarte zu lesen?
Das kann es nicht sein
ICE2020, Mittwoch, 01.05.2019, 19:08 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
Danach darauf bestehen, dass hier eine falsche Anschuldigung vorliegt.
Du kannst ja bestehen worauf Du willst, aber es wird wohl – richtigerweise – keinen Polizisten geben, der Deiner Argumentation folgt und hier eine falsche Anschuldigung sieht. Es geht vielmehr um die neutrale Feststellung, dass das Vorliegen eines gültigen Tickets im Zug nicht festgestellt werden konnte. Und selbst wenn: Das Kontrollgerät wäre kein Beweismittel, und es liegt auch nicht an Dir zu bestimmen, was Polizisten wo wie wann beschlagnahmen. Ach so klar, dann natürlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten.
Am Ende stellt sich doch die Frage: Was gewinnst Du, außer etwas Kraftprotzerei? Du musst auf die Polizei warten, machst Dich zum Affen und hast riesige Diskussionen. Lass Dir halt die FN ausstellen, kläre das im Nachhinein und bestehe dann auf ein Gegenkommen aus Kulanz (Gutschein, Freimonat), wenn der Fehler am Ticket nachweislich nicht Dein Fehler war.
Das kann es nicht sein
Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 20:18 (vor 2518 Tagen) @ ICE2020
Du kannst ja bestehen worauf Du willst, aber es wird wohl – richtigerweise – keinen Polizisten geben, der Deiner Argumentation folgt und hier eine falsche Anschuldigung sieht.
Heute mag das so sein, nur: Auch Polizisten sind nicht dumm. Wenn die sehen, dass Du eine Karte hast und sich vom Schaffner zeigen lassen, dass das Gerät einen Lesefehler hat, kommen die auch ins grübeln - und erst recht, wenn so etwas öfter passiert, dafür müssten nur mehr Kunden sich weigern, sich wie "die üblichen Verdächtigen" behandeln zu lassen.
Es geht vielmehr um die neutrale Feststellung, dass das Vorliegen eines gültigen Tickets im Zug nicht festgestellt werden konnte.
Genau das werden die Polizisten nicht feststellen (können) - wie auch? Die können nur feststellen, dass da eine Fahrkarte vorliegt (die sie nicht lesen können) und ggf. (s.o.), dass das Kontrollgerät kein Ergebnis liefert.
Und selbst wenn: Das Kontrollgerät wäre kein Beweismittel, und es liegt auch nicht an Dir zu bestimmen, was Polizisten wo wie wann beschlagnahmen. Ach so klar, dann natürlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten.
Natürlich liegt es nicht am Fahrgast, dies zu bestimmen. Das Kontrollgerät ist aber ein Beweismittel in einem Strafverfahren: Entweder, weil der Fahrgast eine Fahrkarte vorlegt, die wirklich nicht gültig ist (§ 265a StGB, hier dann mit offensichtlichem Vorsatz), oder weil der Tatbestand der üblen Nachrede zu Lasten des Fahrgastes (§ 186 StGB) vorliegt. Und die unterlassene Sicherstellung von Beweismitteln wäre ein grober Fehler, gerade wenn nach dem Beweis des ersten Anscheins der Fahrgast richtig liegen könnte.
Am Ende stellt sich doch die Frage: Was gewinnst Du, außer etwas Kraftprotzerei?
Ich gewinne, dass nicht irgendeine Wirtschaftsauskunftei fragwürdige Datensätze über mich erhält, aus denen sie irgendwelche intransparenten Schlüsse zieht, die gar nicht zutreffend sind, mich aber an verschiedensten Stellen betreffen können, ohne dass ich je die Chance habe zu erfahren geschweige denn nachzuweisen, woher dieses Urteil kommt. Spätestens wenn der Kredit bei der Bank teurer oder verweigert wird, Du keinen Handyvertrag bekommst, keinen Mietwagen nehmen kannst, Dir eine Kreditkarte verweigert wird etc. pp. wirst auch Du merken, dass das Thema nicht ohne ist. Also alles andere als Kraftprotzerei ...
Du musst auf die Polizei warten, machst Dich zum Affen und hast riesige Diskussionen.
Nein, zum Affen macht mich der Schaffner, der mein Ticket nicht lesen kann. Aber in diesem Fall warte ich gerne, weil das dann wenigstens aktenkundig ist und sich das Verkehrsunternehmen anschließend warm anziehen kann.
Lass Dir halt die FN ausstellen, kläre das im Nachhinein und bestehe dann auf ein Gegenkommen aus Kulanz (Gutschein, Freimonat), wenn der Fehler am Ticket nachweislich nicht Dein Fehler war.
Genau das nicht, siehe vorstehend. Und Kulanz kennen viele Verkehrsunternehmen nicht, letztlich machen die einfach so weiter.
Im beschriebenen Fall in der Familie äußerte sich sogar das kartenausgebende VU so, dass wohl das Lesegerät des kontrollierenden VU defekt gewesen wäre. Leider war dies danach leider nicht mehr feststellbar und es bleibt offen, wie viele Fahrgäste noch zu Unrecht des Fahrens ohne Fahrausweis beschuldigt wurden.
Das kann es nicht sein
ICE2020, Mittwoch, 01.05.2019, 20:43 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
Heute mag das so sein, nur: Auch Polizisten sind nicht dumm. Wenn die sehen, dass Du eine Karte hast und sich vom Schaffner zeigen lassen, dass das Gerät einen Lesefehler hat, kommen die auch ins grübeln - und erst recht, wenn so etwas öfter passiert, dafür müssten nur mehr Kunden sich weigern, sich wie "die üblichen Verdächtigen" behandeln zu lassen.
Das ist eine Perspektive. Woher weißt Du, wie oft es nun den umgekehrten Fall gibt? Die Leute, die wirklich mit alten, manipulierten Karten unterwegs sind und sich dann immer mit dem "Lesefehler" herausreden? Vielleicht erleben die Polizisten so etwas weitaus häufiger.
Genau das werden die Polizisten nicht feststellen (können) - wie auch? Die können nur feststellen, dass da eine Fahrkarte vorliegt (die sie nicht lesen können) und ggf. (s.o.), dass das Kontrollgerät kein Ergebnis liefert.
Nein, sie können feststellen, dass eine Plastikkarte vorliegt. Ob auf dieser eine Fahrtberechtigung hinterlegt ist oder nicht, dass sehen sie nicht. Genausowenig wie man sieht, ob die Karte manipuliert oder das Gerät defekt ist. Insofern wird mit der FN einfach dokumentiert, dass ein abschließendes Ergebnis zum Vorliegen einer Fahrtberechtigung nicht ermittelt werden konnte. Das man als Kunde sich dann später darum kümmern muss kann man ärgerlich finden (ich sehe aber nicht, wie man es anders lösen kann).
Natürlich liegt es nicht am Fahrgast, dies zu bestimmen. Das Kontrollgerät ist aber ein Beweismittel in einem Strafverfahren: Entweder, weil der Fahrgast eine Fahrkarte vorlegt, die wirklich nicht gültig ist (§ 265a StGB, hier dann mit offensichtlichem Vorsatz), oder weil der Tatbestand der üblen Nachrede zu Lasten des Fahrgastes (§ 186 StGB) vorliegt. Und die unterlassene Sicherstellung von Beweismitteln wäre ein grober Fehler, gerade wenn nach dem Beweis des ersten Anscheins der Fahrgast richtig liegen könnte.
Nein, es ist kein Beweismittel. Im Fall a., dass tatsächlich keine Fahrtberechtigung vorliegt, reicht das Ticket als Beweis aus. Den Fall b. gibt es, anders als Du annimmst, gar nicht, da mit der Ausstellung der FN – wie es in diesem Thread an anderer Stelle dargelegt wurde – nicht der Vorwurf einhergeht, Du seist tatsächlich ohne gültige Fahrtberechtigung unterwegs gewesen. Es wird vielmehr festgestellt, dass der Nachweis nicht erbracht werden konnte, ähnlich wie bei einem vergessenen Ticket. Das hier im Zweifel die Verantwortung nicht bei Dir (Vergessen) sondern beim Verkehrsunternehmen (schlechte Karte oder schlechtes Lesegerät) liegt, ist ärgerlich, beinhaltet aber keinen strafrechtlich relevanten Vorwurf gegen Dich. Anders natürlich, wenn Dich der Mitarbeiter explizit als Betrüger oder ähnliches bezeichnet.
Am Ende stellt sich doch die Frage: Was gewinnst Du, außer etwas Kraftprotzerei?
Ich gewinne, dass nicht irgendeine Wirtschaftsauskunftei fragwürdige Datensätze über mich erhält, aus denen sie irgendwelche intransparenten Schlüsse zieht, die gar nicht zutreffend sind, mich aber an verschiedensten Stellen betreffen können, ohne dass ich je die Chance habe zu erfahren geschweige denn nachzuweisen, woher dieses Urteil kommt. Spätestens wenn der Kredit bei der Bank teurer oder verweigert wird, Du keinen Handyvertrag bekommst, keinen Mietwagen nehmen kannst, Dir eine Kreditkarte verweigert wird etc. pp. wirst auch Du merken, dass das Thema nicht ohne ist. Also alles andere als Kraftprotzerei ...
Hier kenne ich mich nicht genug aus, aber ich bezweifle, dass eine binnen wenigen Tagen stornierte FN in irgendwelche Auskunfteien einfließt. Zumindest hast Du ja entsprechende Auskunftsansprüche gegen die Unternehmen.
Nein, zum Affen macht mich der Schaffner, der mein Ticket nicht lesen kann. Aber in diesem Fall warte ich gerne, weil das dann wenigstens aktenkundig ist und sich das Verkehrsunternehmen anschließend warm anziehen kann.
Naja, warm anziehen, warum? Und spätestens wenn wegen einer solchen Diskussion Verspätungen entstehen ist das für alle Beteiligten ärgerlich und auch affig. Ich würde nicht ausschließen, dass ich mich so verhalte, wenn der Mitarbeiter extrem unverschämt war oder ähnliches. Auf der anderen Seite muss man auch die Perspektive sehen. In wie vielen Fällen liegt es nicht am Lesegerät, sondern an den ganz cleveren Schwarzfahrern mit manipulierten Karten. Ich kenne keinen Fallzahlen, aber ich gehe davon aus, dass man als Mitarbeiter da einiges erlebt. Und man sieht eben weder Dir noch mir an, dass man ehrlicher Fahrgast ist.
Lass Dir halt die FN ausstellen, kläre das im Nachhinein und bestehe dann auf ein Gegenkommen aus Kulanz (Gutschein, Freimonat), wenn der Fehler am Ticket nachweislich nicht Dein Fehler war.
Genau das nicht, siehe vorstehend. Und Kulanz kennen viele Verkehrsunternehmen nicht, letztlich machen die einfach so weiter.
ich habe da nicht allzuviele Erfahrungserwerte, aber ich habe einmal eine unberechtigte FN im FV der DB bekommen (Zugbindung wegen Sturm aufgehoben), die war nicht nur binnen Minuten storniert sondern es wurde sich auch extrem kulant dafür entschuldigt. Insofern gibt's zumindest nicht ausschließlich negative Erfahrungen.
Das kann es nicht sein
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 21:32 (vor 2518 Tagen) @ ICE2020
Das man als Kunde sich dann später darum kümmern muss kann man ärgerlich finden (ich sehe aber nicht, wie man es anders lösen kann).
Einzug der Karte, Ausstellung eines Ersatzfahrausweises, Prüfung durch das ausgebende EVU - geht alles ohne FN. Muss man halt wollen...
Den Fall b. gibt es, anders als Du annimmst, gar nicht, da mit der Ausstellung der FN – wie es in diesem Thread an anderer Stelle dargelegt wurde – nicht der Vorwurf einhergeht, Du seist tatsächlich ohne gültige Fahrtberechtigung unterwegs gewesen.
Doch. Würde der Vorwurf nicht mindestens implizit im Raum stehen, ergäbe die Ausstellung einer FN keinerlei Sinn.
Das hier im Zweifel die Verantwortung nicht bei Dir (Vergessen) sondern beim Verkehrsunternehmen (schlechte Karte oder schlechtes Lesegerät) liegt, ist ärgerlich, beinhaltet aber keinen strafrechtlich relevanten Vorwurf gegen Dich.
Weshalb dann die FN?
Zumindest hast Du ja entsprechende Auskunftsansprüche gegen die Unternehmen.
Na klasse.
Und spätestens wenn wegen einer solchen Diskussion Verspätungen entstehen ist das für alle Beteiligten ärgerlich und auch affig.
Kann man nix machen. Niemand muss sich zu unrecht beschuldigen lassen.
Und man sieht eben weder Dir noch mir an, dass man ehrlicher Fahrgast ist.
Na also: Vorsicht mit falschen Unterstellungen!
Das kann es nicht sein
sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 04:38 (vor 2517 Tagen) @ musicus
Das man als Kunde sich dann später darum kümmern muss kann man ärgerlich finden (ich sehe aber nicht, wie man es anders lösen kann).
Einzug der Karte, Ausstellung eines Ersatzfahrausweises, Prüfung durch das ausgebende EVU - geht alles ohne FN. Muss man halt wollen...
Die FN ist der Ersatzfahrausweis. Ersatzfahrausweise werden übrigens nie anonym ausgegeben, sonst könnte es heißen dass der Vertragspartner die gar nicht bekommen hat.
Das kann es nicht sein
musicus, Freitag, 03.05.2019, 07:19 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
Die FN ist der Ersatzfahrausweis.
Die FN ist eine FN. Ersatzfahrausweise müssen nicht notwendigerweise FN sein.
Ersatzfahrausweise werden übrigens nie anonym ausgegeben, sonst könnte es heißen dass der Vertragspartner die gar nicht bekommen hat.
Vor- und Zuname drauf, fertig. Dass der Ersatzfahrausweis anonym sein soll, hat niemand verlangt.
Das kann es nicht sein
sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 08:03 (vor 2517 Tagen) @ musicus
Die FN ist der Ersatzfahrausweis.
Die FN ist eine FN. Ersatzfahrausweise müssen nicht notwendigerweise FN sein.
FN müssen nicht notwendigerweise die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes oder dessen Ermäßigung bedeuten.
Ersatzfahrausweise werden übrigens nie anonym ausgegeben, sonst könnte es heißen dass der Vertragspartner die gar nicht bekommen hat.
Vor- und Zuname drauf, fertig. Dass der Ersatzfahrausweis anonym sein soll, hat niemand verlangt.
Auch aus einer reinen Ersatzfahrkarte kann sich eine Fahrgeldnachforderung ergeben.
Das kann es nicht sein
musicus, Freitag, 03.05.2019, 08:30 (vor 2516 Tagen) @ sibiminus
FN müssen nicht notwendigerweise die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes oder dessen Ermäßigung bedeuten.
Und genau deswegen sind sie an dieser Stelle überflüssig. s.o.
Auch aus einer reinen Ersatzfahrkarte kann sich eine Fahrgeldnachforderung ergeben.
Richtig. Wie aus jeder Fahrkarte.
Am Besten, alle bekommen FN. Immer. In jedem Zug.
DB-Verblendung rulez
Das kann es nicht sein
sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 08:42 (vor 2516 Tagen) @ musicus
FN müssen nicht notwendigerweise die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes oder dessen Ermäßigung bedeuten.
Und genau deswegen sind sie an dieser Stelle überflüssig. s.o.
Sehe ich prinzipiell auch so, nur halt manche Verbünde nicht.
Auch aus einer reinen Ersatzfahrkarte kann sich eine Fahrgeldnachforderung ergeben.
Richtig. Wie aus jeder Fahrkarte.
Nein. In bestimmten Verbünden wird die Ersatzfahrkarte nach Angaben des Reisenden ausgefertigt. Wenn der Reisende hier einen größeren Geltungsbereich angibt als abonniert, wird das nachberechnet. Das ist ein Spezifikum der Ersatzfahrkarte in betreffenden Verbünden.
Am Besten, alle bekommen FN. Immer. In jedem Zug.
Seltsame Ansicht. Lehne ich ab.
DB-Verblendung rulez
Fragt sich, wer hier verblendet ist.
Das kann es nicht sein
mdln, Freitag, 03.05.2019, 08:50 (vor 2516 Tagen) @ sibiminus
Lass es doch einfach - Er ist den Aufwand und die verschwendete Zeit nicht wert. Er will mit keinem "DB-Freund" auf einen Nenner kommen, gibt hier ja noch so ne Leuchte.
DB-Verblendung rulez
Fragt sich, wer hier verblendet ist.
So ist es!
kleiner Datenschutz-Exkurs ;)
sflori, Mittwoch, 01.05.2019, 21:10 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 01.05.2019, 21:10
Nur dumm, dass diese Dienstleister oft (immer) im Konzern eines Unternehmens sind, der auch mit Scoring und ähnlichen Dingen sein Geld verdient - und plötzlich hat man bei diesem Unternehmen einen schlechteren Wert,
Du meinst, dass eine FN an die Schufa gemeldet wird? Oder man kein Handy bekommt, weil das Lesegerät vom Schaffner eine Macke hatte? Nein, das ist in Deutschland zum Glück gesetzlich untersagt.
leider passiert es auch, dass nach Aufklärung des Sachverhaltes der schlechte Wert erhalten bleibt.
Auch das ist gesetzlich untersagt.
Bye. Flo.
kleiner Datenschutz-Exkurs ;)
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 21:22 (vor 2518 Tagen) @ sflori
Du meinst, dass eine FN an die Schufa gemeldet wird? Oder man kein Handy bekommt, weil das Lesegerät vom Schaffner eine Macke hatte? Nein, das ist in Deutschland zum Glück gesetzlich untersagt.
leider passiert es auch, dass nach Aufklärung des Sachverhaltes der schlechte Wert erhalten bleibt.
Auch das ist gesetzlich untersagt.
Wie schön. Dann kann's auch nie passieren.
Oder anders: Was es nicht gibt, muss man nicht mit Gesetzen verbieten.
kleiner Datenschutz-Exkurs ;) - träum weiter
Hustensaft, Donnerstag, 02.05.2019, 17:03 (vor 2517 Tagen) @ sflori
Nur dumm, dass diese Dienstleister oft (immer) im Konzern eines Unternehmens sind, der auch mit Scoring und ähnlichen Dingen sein Geld verdient - und plötzlich hat man bei diesem Unternehmen einen schlechteren Wert,
Du meinst, dass eine FN an die Schufa gemeldet wird? Oder man kein Handy bekommt, weil das Lesegerät vom Schaffner eine Macke hatte? Nein, das ist in Deutschland zum Glück gesetzlich untersagt.
Wie bereits geschrieben, wird das Inkasso meist von Unternehmen betrieben (vor noch gar nicht all zu langer Zeit kam heraus, dass die DB damit eine Bertelsmann-Tochter beauftragt hat, die sogar in ihren Schreiben das DB-Logo verwendete und damit nicht einmal als Fremdunternehmen erkennbar war), die wiederum Töchter von Wirtschaftsauskunfteien sind. Und die Datenübertragung an diese Firmen geschieht meist sehr schnell, oft schon in der folgenden Nacht, die entsprechende Zahlungsaufforderung per Post (kommt meist zusätzlich zum Kontrollbeleg) ist verblüffend schnell da. Übrigens gilt die Datenübertragung als berechtigtes Interesse und ist damit zulässig, ebenso wie die Anfrage der Tochter an die Mutter, ob die Adresse bekannt ist und vielleicht schon andere "Erkenntnisse" vorliegen - schwupps sind die Daten da und die wieder gelöscht zu bekommen ist ein Kampf gegen die siebenköpfige Hydra.
Auch hier ein Beispiel aus der Familie:
Ein Unternehmen hat nachweislich illegal (sowohl nach altem BDSG als auch nach neuer DSGVO) Daten miteinander verknüpft (meinen Vornamen und meine Adresse mit dem Geburtsjahr eines meiner Söhne) - und trotz des eindeutigen Verstoßes bereinigen die nicht etwa, die wehren sich mit Händen und Füßen und bestreiten alles.
Noch besser: Ein Adresshändler gibt an, meine Adresse an ein anderes Unternehmen verkauft zu haben (war schon ohne meine Zustimmung). Dieses zweite Unternehmen hat meine Daten nachweislich an ein drittes Unternehmen weitergegeben, von dem ich Werbung unter Bezugsquelle zweites Unternehmen bekommen habe. Das zweite Unternehmen behauptet aber steif und fest, meine Daten nicht zu kennen.
Gesetzlich verboten? Ist der Datenmafia noch immer ziemlich egal, zu wenig Leute wehren sich, womit wir wieder beim Thema wehren gegen unberechtigte FN wären …
Und genau solche Einträge, wie auch immer die entstanden sein mögen, haben tatsächlich ziemlich regelmäßig zur Folge, dass man einen schlechten Score hat. Dazu gab es vor wenigen Monaten einen Pressebericht über einen Selbständigen, der auch mal eine unberechtigte FN bekommen hatte, aber just bei der Auskunftei weit schlechtere Scoringwerte hatte als bei den anderen Auskunfteien - klar, ich sehe Gespenster ...
Frage zu Kontrollgeräten
sibiminus, Mittwoch, 01.05.2019, 15:46 (vor 2518 Tagen) @ sflori
ist es möglich, dass einige Kontrollgeräte gewisse Chipkarten z.b. Jobtickets nicht lesen können?
Wenn es da generelle Probleme gäbe, hätten die eine ganze Menge Bürokratie. Darum glaube ich das eher nicht.Vielleicht war ja das einzelne Lesegerät defekt oder Deine Karte.
Gelegentlich hängen sich die MTs bei der Kontrolle auf, aber wenn man die Karte einfach neu einliest ist das kein Problem.
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Die FN ist zunächst in Ordnung. Wie soll man denn sonst verfahren, wenn das Ticket nicht lesbar ist?
Das hängt sehr stark vom Verbund ab. Manche geben Ersatztickets aus, andere nicht. In manchen wird das eTicket eingezogen, in anderen muss sich der Fahrgast selber kümmern. Einige Verbünde haben ein verbundweites Hintergrundsystem durch dass der Zub eTickets unlesbar melden und Neuproduktion anstoßen kann, andere Verbünde lassen den Kunden alle Wege erledigen.
Frage zu Kontrollgeräten
musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 15:48 (vor 2518 Tagen) @ sflori
Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.
Die FN ist zunächst in Ordnung.
Definitiv nicht. Die Fahrscheinausgabe liegt nicht beim Kunden, die Fahrscheinkontrolle liegt auch nicht beim Kunden.
Wie soll man denn sonst verfahren, wenn das Ticket nicht lesbar ist?
In dubio pro reo - so lautet ein Jahrtausende alter Rechtsgrundsatz. Auf den Fahrschein und die Fahrscheinkontrolle übertragen lautet er dann: Im Zweifel für den Kunden.
Da hilft auch die Polizei nix.
Mag sein. Aber auch ich hätte in der geschilderten Situation die Herausgabe von Personalien an das Prüfpersonal verweigert.
Im Nachgang kann die FN-Stelle ja prüfen, ob das Ticket gültig war.
Die Überprüfung, ob der mitgeführte Fahrausweis gültig ist, hängt aber nicht von der Ausstellung einer Fahpreisnacherhebung ab.
Die FN wird dann verworfen.
Wie schon geschrieben: die Kundschaft muss davon ausgehen können, dass gekaufte und bezahlte Tickets auch gültig sind, eine etwaige Beweislast hier den Fahrgästen aufzubürden, grenzt ja schon fast an Sittenwidrigkeit... Mit Treu und Glauben hat's jedenfalls nichts mehr zu tun.
Das muss man also auch nicht dramatisieren...
Die Unterstellung einer Straftat (Leistungserschleichung) finde ich zumindest ziemlich daneben.
! Mögliche Auswirkungen auf Wirtschaftsauskunfteien
GUM, Donnerstag, 02.05.2019, 13:08 (vor 2517 Tagen) @ sflori
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 02.05.2019, 13:09
Die FN ist zunächst in Ordnung. Wie soll man denn sonst verfahren, wenn das Ticket nicht lesbar ist? ;) Da hilft auch die Polizei nix. Im Nachgang kann die FN-Stelle ja prüfen, ob das Ticket gültig war. Die FN wird dann verworfen.
Das muss man also auch nicht dramatisieren... :)
Bye. Flo.
Ich würde mit dem Akzeptieren eines "60ers" wirklich vorsichtig sein und zur Klärung immer die Polizei heranziehen.
Der Grund: Die Daten werden (immer noch?) von einer Wirtschaftsauskunftei-Tochter eines kleinen Medienunternehmens aus Gütersloh verarbeitet. Wenn die Bahn diese Tätigkeit nicht wieder selber übernommen hat.
Dann kann es durchaus sein, dass irgendeine Wirtschaftsauskunftei-Variable anspringt so wie auch bei Rücksendungen bei bestimmten Versandhäusern.
Deshalb kann man nicht vorsichtig genug sein!
Und wieder einmal soll der Kunde die "Zeitzeche" für die Technikgläubigkeit der Bahn zahlen. Niemand kann mir weiß machen, dass die Kosten der Chipkarte inkl. Recycling günstiger als beim Papierverfahren sind.
Liebe Grüße
GUM
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
! Mögliche Auswirkungen auf Wirtschaftsauskunfteien
sflori, Donnerstag, 02.05.2019, 13:49 (vor 2517 Tagen) @ GUM
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 02.05.2019, 13:51
Dann kann es durchaus sein, dass irgendeine Wirtschaftsauskunftei-Variable anspringt so wie auch bei Rücksendungen bei bestimmten Versandhäusern.
Deshalb kann man nicht vorsichtig genug sein!
Vorsicht ist immer ein guter Ratschlag.
Aber gibts da konkrete Erfahrungen?
Ich hab selbst in den vielen Jahren des Bahnfahrens einen Haufen ungerechtfertigter FNs bekommen. Die Selbstauskunft der Schufa über mich zeigt davon nichts. Es liegt also hier seitens der beteiligten Unternehmen kein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen vor.
Bye. Flo.
! Mögliche Auswirkungen auf Wirtschaftsauskunfteien
Hustensaft, Donnerstag, 02.05.2019, 17:07 (vor 2517 Tagen) @ sflori
Ich hab selbst in den vielen Jahren des Bahnfahrens einen Haufen ungerechtfertigter FNs bekommen. Die Selbstauskunft der Schufa über mich zeigt davon nichts. Es liegt also hier seitens der beteiligten Unternehmen kein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen vor.
Lies einfach mal hier. Bei der Schufa siehst Du nichts, weil die da nicht mitmachen, aber frage mal bei Arvato an, das könnte ganz anders aussehen. Und die besondere Gemeinheit ist, dass Du nie herausbekommen wirst, warum ein Score den Wert hat, den man Dir zuschreibt, das ist Betriebsgeheimnis, was der BGH leider akzeptiert hat.
Arvato
sflori, Donnerstag, 02.05.2019, 17:22 (vor 2517 Tagen) @ Hustensaft
Lies einfach mal hier. Bei der Schufa siehst Du nichts, weil die da nicht mitmachen, aber frage mal bei Arvato an, das könnte ganz anders aussehen.
Gute Idee. Gerade erledigt. Bin schon sehr gespannt, was die schicken.
Falls sich bahnbezogene Infos darin befinden, werde ich hier berichten.
Bye. Flo.
Arvato
GUM, Freitag, 03.05.2019, 11:24 (vor 2516 Tagen) @ sflori
Lies einfach mal hier. Bei der Schufa siehst Du nichts, weil die da nicht mitmachen, aber frage mal bei Arvato an, das könnte ganz anders aussehen.
Gute Idee. Gerade erledigt. Bin schon sehr gespannt, was die schicken.
Falls sich bahnbezogene Infos darin befinden, werde ich hier berichten.
Bye. Flo.
Das wäre nett!
--
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Frage zu Kontrollgeräten
nscharrn, IC 2152, Mittwoch, 01.05.2019, 17:06 (vor 2518 Tagen) @ nscharrn
Bei der Kontrolle im RE der DB konnte das Jobticket problemlos gelesen werden
Die NordWestbahn hat andere Kontrollgeräte als DB
Mein Erlebnis: Nur einer von 3 Prüfern konnte Ticket lesen!
Bahngenießer, Mittwoch, 01.05.2019, 21:20 (vor 2518 Tagen) @ nscharrn
Ich habe auch mal erlebt:
1. Vorfall:
Es waren vier Prüfdienste im S-Bahn-Zug der DB Regio. Der erste Prüfer konnte mein Ticket mit seinem Prüfgerät nicht lesen, der nächste hinzugerufene Kollege auch nicht. Erst der dritte konnte mein Ticket mit seinem Prüfgerät lesen.
2. Vorfall:
Eine Zugbegleiterin von DB Regio konnte mein Ticket nicht lesen und empfahl mir, das Kundencenter meines Verkehrsunternehmens aufzusuchen. Dort war die Karte beim ersten Versuch einwandfrei lesbar und man empfahl mir, nichts zu unternehmen.
3. Vorfall:
Ein Zugbegleiter von DB Regio musste meine Chipkarte immer wieder an seiner Kleidung reiben und einige Male vor das Prüfgerät halten, bis ich endlich als ehrlicher Fahrgast anerkannt werden konnte.
Das sind eben die Nachteile, die man bei einer Umstellung auf Chipkarten oder ähnliches in Kauf zu nehmen hat. Bei Papierfahrkarten leidet man dagegen eher unter der Gefahr, dass die Fahrkarte durch Regennässe oder Körperschweiß oder Zerknicken oder durch Abrieb in der Ledertasche unansehnlich bis unlesbar wird.
MT = veraltet?
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 10:26 (vor 2517 Tagen) @ nscharrn
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 02.05.2019, 10:27
Ob in Österreich (iPad) oder der Schweiz (Smartphone) - vom klassischen MT hat man sich verabschiedet und setzt auf wesentlich modernere Geräte. Bei letzterem ist es recht alltäglich, dass man einen SwissPass dort einscannt, von Problemen hört man dort eher weniger.
Außerdem kenne ich in Österreich spontan keinen Verkehrsverbund, der Chipkarten im Angebot hat. Die VC bzw. ÖC etwa haben einen Aztec-Code. Und auch Zeitkarten kriegt man entweder als Papierticket oder eben online.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
In die Richtung will auch die DB mit dem MTx-Nachfolger
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 11:27 (vor 2517 Tagen) @ J-C
- kein Text -
In die Richtung will auch die DB mit dem MTx-Nachfolger
musicus, Donnerstag, 02.05.2019, 12:11 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
Dumme Frage:
Ist das MTx nicht bereits ein gepimptes, Android-basiertes Tablet samt WLAN und LTE?
In die Richtung will auch die DB mit dem MTx-Nachfolger
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 12:23 (vor 2517 Tagen) @ musicus
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 02.05.2019, 12:24
Es war eine Spezialanfertigung von Höft&Wessel, der Firma, die 2016 Insolvenz anmeldete... Tatsächlich ist Android das Betriebssystem. Beim MT2 war es Windows gewesen.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
In die Richtung will auch die DB mit dem MTx-Nachfolger
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 13:27 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Genau, Höft&Wessel hat das Ding entwickelt und inzwischen wird das von Almex vertrieben. Die Custom-Firmware und das Konzept "alles in einem" mag man nicht mehr. Die Überlegung ist auf modulare Standardgeräte zu setzen, um nicht die ganz große Lösung auf alle überzustülpen die für alle OEs gleich viel kostet.
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 13:57 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
Ein iPad mini hat das Gewicht von 300g. Ein MTx hat fast das Dreifache an Gewicht.
Da ist schon klar, dass ein Zugbegleiter mit einem iPad mehr Freude haben wird, da er nicht jedes Mal den Rest in der Hand halten muss.
Zumal die Kamera eines iPad nicht schlecht ist, wenn es darum geht, einen Aztec-Code zu lesen. Auch bei einem dunklen Display und bei NightShift lässt sich der Code noch lesen.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
611 040, Erfurt, Donnerstag, 02.05.2019, 14:09 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Und wie druckt man damit Papierfahrkarten ?
Ausserdem ist das MTx doch noch garnicht so alt dass man über einen Nachfolger nachdenken muss ! Vielleicht 5-7 Jahre.
Die meisten NE-EVUs haben ja noch das Vorgängermodell das die DB auch hatte. (MT2?)
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 14:15 (vor 2517 Tagen) @ 611 040
Und wie druckt man damit Papierfahrkarten ?
Mit einem Drucker, der per Bluetooth angesteuert wird.
Ausserdem ist das MTx doch noch garnicht so alt dass man über einen Nachfolger nachdenken muss ! Vielleicht 5-7 Jahre.
Naja, die MT2 wurden für 10 Jahre eingesetzt. Jetzt wird man natürlich nicht über einen Ersatz denken, sondern erst in paar Jahren, denke ich.
Die meisten NE-EVUs haben ja noch das Vorgängermodell das die DB auch hatte. (MT2?)
Irgendwann hat das aber eben ausgedient.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 14:28 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Naja, die MT2 wurden für 10 Jahre eingesetzt. Jetzt wird man natürlich nicht über einen Ersatz denken, sondern erst in paar Jahren, denke ich.
Die meisten NE-EVUs haben ja noch das Vorgängermodell das die DB auch hatte. (MT2?)
Irgendwann hat das aber eben ausgedient.
Also das IT-3000, das MT2, habe ich schon ewig nicht mehr gesehen. Casio hat das aber weiterentwickelt und das IT-9000 ist vielerorts im Einsatz.
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
611 040, Erfurt, Donnerstag, 02.05.2019, 15:56 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Dann müssen die ZuBs den Drucker ja am Gürtel auchnoch rumtragen. Da finde ich ein Gerät für alles doch besser und praktischer.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Ist schon ein Unterschied
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 16:07 (vor 2517 Tagen) @ 611 040
So ein Gerät muss man bei einer Kontrolle ja die meiste Zeit in der Hand halten. Fahrkarten werden nur sporadisch gedruckt, aber bei einem MTx muss man das Equipment dazu trotzdem auch in der Hand halten.
Es unterstützt einfach den Komfort beim Workflow, man muss weniger Gewicht in der Hand halten, wenn man mal eben eine Kontrolle erledigen will.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Ist schon ein Unterschied
musicus, Donnerstag, 02.05.2019, 16:15 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Es unterstützt einfach den Komfort beim Workflow, man muss weniger Gewicht in der Hand halten, wenn man mal eben eine Kontrolle erledigen will.
Und wie viele "Workflows" hast du mit den beiden Ausrüstungen jeweils schon durchgeführt?
Ist schon ein Unterschied
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 16:24 (vor 2517 Tagen) @ musicus
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 02.05.2019, 16:29
Es unterstützt einfach den Komfort beim Workflow, man muss weniger Gewicht in der Hand halten, wenn man mal eben eine Kontrolle erledigen will.
Und wie viele "Workflows" hast du mit den beiden Ausrüstungen jeweils schon durchgeführt?
Keine, weil ich kein Zugbegleiter bin.
Aber es ist nicht schwer, sich vorzustellen, dass es leichter ist, wenn man bei jeder Kontrolle nur 300 Gramm in der Hand braucht und nicht fast 900 Gramm. Eine Fahrkarte ist mit einem Fingertipp gedruckt und aus der Gürteltasche geschnappt.
Klar wird man nicht weniger bis bisher tragen können.
Aber man wird weniger als bisher in der Hand halten müssen. Wenn man ein Smartphone benutzt, muss man sogar noch weniger in der Hand halten - und kann es sogar in einer Hand sicher halten und bedienen.
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Ist schon ein Unterschied
musicus, Donnerstag, 02.05.2019, 16:34 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Aber man wird weniger als bisher in der Hand halten müssen. Wenn man ein Smartphone benutzt, muss man sogar noch weniger in der Hand halten - und kann es sogar in einer Hand sicher halten und bedienen.
Und wo am Smartphone ziehste dann die BC durch?
Ist schon ein Unterschied
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 02.05.2019, 16:38 (vor 2517 Tagen) @ musicus
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 02.05.2019, 16:39
Gar nicht, in der Schweiz wird der Chip im Swiss-Pass gescannt, in Österreich der aufgedruckte Aztec-Code. Sofern man nicht ohnehin schon online arbeitet.
Wird man halt auf die BahnCard adaptieren. Und sonst hat's ein Kartenterminal, welches man im Falle des Falles nutzen kann.
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musicus, Donnerstag, 02.05.2019, 16:46 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Wird man halt auf die BahnCard adaptieren.
Wird man sehen.
Und sonst hat's ein Kartenterminal, welches man im Falle des Falles nutzen kann.
Also: Aus einer integrierten Lösung machen wir dann drei Geräte, das Terminal dürfte schon wegen der Kartenzahlung unentbehrlich sein. Ist dann sicher ergonomischer für die ZUBs...
Ist schon ein Unterschied
J-C, In meiner Welt, Freitag, 03.05.2019, 05:47 (vor 2517 Tagen) @ musicus
bearbeitet von J-C, Freitag, 03.05.2019, 05:49
Und wie oft verkauft der Zub ein Ticket? Bei den wenigen Fällen wird es auch keine große Rolle spielen. Wenn schon in Österreich, wo der Aufpreis "nur" 3€ beträgt, so wenig Leute im Zug das Ticket kaufen, wie ist das erst in Deutschland, wo der Aufpreis viel höher ist und man somit noch eher im Voraus kaufen wird?
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Ist schon ein Unterschied
sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 10:48 (vor 2516 Tagen) @ J-C
Und wie oft verkauft der Zub ein Ticket?
Je nachdem, welche OE man betrachtet, sind die Zahlen höchst unterschiedlich - genau so wie die Regularien zum Verkauf im Zug übrigens auch total differieren. Und damit meine ich noch nicht mal nur die "grobe" Unterscheidung zwischen Fernverkehr und Regio.
Ist schon ein Unterschied
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.05.2019, 09:05 (vor 2515 Tagen) @ J-C
Keine, weil ich kein Zugbegleiter bin.
Na also.
Aber es ist nicht schwer, sich vorzustellen, dass es leichter ist, wenn man bei jeder Kontrolle nur 300 Gramm in der Hand braucht und nicht fast 900 Gramm. Eine Fahrkarte ist mit einem Fingertipp gedruckt und aus der Gürteltasche geschnappt.
Der Drucker hängt aber immer an der gleichen Stelle (das macht’s doof), es dauert länger und mensch muss zwei Geräte laden.
Aber man wird weniger als bisher in der Hand halten müssen. Wenn man ein Smartphone benutzt, muss man sogar noch weniger in der Hand halten - und kann es sogar in einer Hand sicher halten und bedienen.
Das geht mit einem MT allerdings auch nicht besser oder schlechter - grade bei heutigen Riesensmartphones.
Gruß, JeDi, beide Varianten kennend (IT3100=MT2 und IT9000 sowie Tablet plus Drucker)
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Weg mit dem 4744!
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.05.2019, 08:59 (vor 2515 Tagen) @ 611 040
Die meisten NE-EVUs haben ja noch das Vorgängermodell das die DB auch hatte. (MT2?)
Ernsthaftes Interesse: Welche denn? Habe schon länger keine mehr gesehen, das muss aber nichts heißen...
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Weg mit dem 4744!
Eben das, was ÖBB und SBB machen.
idle2, Donnerstag, 02.05.2019, 14:33 (vor 2517 Tagen) @ J-C
Ein iPad mini hat das Gewicht von 300g. Ein MTx hat fast das Dreifache an Gewicht.
Da ist schon klar, dass ein Zugbegleiter mit einem iPad mehr Freude haben wird, da er nicht jedes Mal den Rest in der Hand halten muss.
Zumal die Kamera eines iPad nicht schlecht ist, wenn es darum geht, einen Aztec-Code zu lesen. Auch bei einem dunklen Display und bei NightShift lässt sich der Code noch lesen.
Das MTx ist doch robust und lässt sich anscheinend recht bequem mit dem Schultergurt tragen.
Ein IPad ist viel zu empfindlich und muss wie ein rohes Ei behandelt werden - im ZuB-Alltag stelle ich mir das nicht gerade praktisch vor.
Ein kompaktes, robustes IP 68 Pad oder Phablet mit Schultergurt wäre für die ZuBs am sinnvollsten.
iPad zu empfindlich
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Freitag, 03.05.2019, 01:10 (vor 2517 Tagen) @ idle2
Ein IPad ist viel zu empfindlich und muss wie ein rohes Ei behandelt werden
Das stimmt einfach nicht und die Erfahrungen der ÖBB können dies sicher bezeugen.
+1
J-C, In meiner Welt, Freitag, 03.05.2019, 05:43 (vor 2517 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von J-C, Freitag, 03.05.2019, 05:46
Wenn es um die Robustheit geht, die Geräte haben ein Aluminiumgehäuse. Und man hat auch eine entsprechende Hülle für diese. Die sind schon sehr robust und ein Fall macht denen nicht allzu viel aus, falls das gemeint war. Die Kamera eines iPad mini kann darüber hinaus einen Aztec-Code sicherlich leichter erfassen als ein simpler Scanner.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
In die Richtung will auch die DB mit dem MTx-Nachfolger
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 13:40 (vor 2517 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 13:44
Die Frage ist gar nicht so dumm :p
Im Prinzip ja, aber: Ein Tablet im eigentlichen Wortsinne ist es auch nicht, das haben die Personale zusätzlich.
Frage zu Kontrollgeräten
nscharrn, IC 2152, Donnerstag, 02.05.2019, 16:38 (vor 2517 Tagen) @ nscharrn
Hallo zusammen
das mit der nicht Einlesbarkeit des Jobtickets des VRS Jobticket scheint ein Problem der Nordwestbahn in NRW zu sein die nutzen Kontrollgeräte die den NFC Chip des Jobtickets nicht Unterstützen.
Da kann man nur verlieren.
auweia. Wozu gibt es dann die VDV-KA-Spezifikation? :(
sibiminus, Donnerstag, 02.05.2019, 18:25 (vor 2517 Tagen) @ nscharrn
- kein Text -
Genau sowas ist (vermutlich) ein Problem der KA...
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.05.2019, 09:02 (vor 2515 Tagen) @ sibiminus
- kein Text -
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