Online-Ticket Ausdruckzwang? (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Mittwoch, 17.04.2019, 06:13 (vor 2529 Tagen)

Irgendwie habe ich den Überblick verloren:

Muss man ein Online-Ticket (nein, Smartphone und App sind keine Alternative) immer noch ausdrucken oder reicht es unterdessen wieder, wenn man selbiges auf dem Laptop vorzeigen kann?

Kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I)

musicus, Mittwoch, 17.04.2019, 06:17 (vor 2529 Tagen) @ Hustensaft

- kein Text -

Danke (o.w.T.)

Hustensaft, Mittwoch, 17.04.2019, 10:59 (vor 2529 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I)

agw, NRW, Mittwoch, 17.04.2019, 11:08 (vor 2529 Tagen) @ musicus

Wobei ich mich ja frage, wie sich das damit verträgt, dass manche Tickets nicht als Handy-Ticket in der App angezeigt werden wollen und man zum Ausdruck aufgefordert wird.
Was geht da am Laptop, aber nicht in der App? Beispiel: Mitfahrer-Freifahrt.

Habe die gleiche Frage

HBSA, Hamburg, Mittwoch, 17.04.2019, 11:27 (vor 2529 Tagen) @ agw

- kein Text -

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Fahrdienstleiter & Genießer guter Bahnerlebnisse

Fahrradmitnahme

Taurus83, Nürnberg, Mittwoch, 17.04.2019, 12:36 (vor 2529 Tagen) @ agw
bearbeitet von Taurus83, Mittwoch, 17.04.2019, 12:36

Wobei ich mich ja frage, wie sich das damit verträgt, dass manche Tickets nicht als Handy-Ticket in der App angezeigt werden wollen und man zum Ausdruck aufgefordert wird.
Was geht da am Laptop, aber nicht in der App? Beispiel: Mitfahrer-Freifahrt.

Das gleiche bei Fahrradmitnahme (innerdeutsch).


Viele Grüße,
Bernhard

Auch da kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I)

sibiminus, Mittwoch, 17.04.2019, 14:16 (vor 2529 Tagen) @ agw

Wobei ich mich ja frage, wie sich das damit verträgt, dass manche Tickets nicht als Handy-Ticket in der App angezeigt werden wollen und man zum Ausdruck aufgefordert wird.
Was geht da am Laptop, aber nicht in der App? Beispiel: Mitfahrer-Freifahrt.

Ohne jetzt in jedem Angebot die Bedingungen nachgelesen zu haben gilt dort grundsätzlich das gleiche: Alternatives Vorzeigen von Onlinetickets auf digitalen Endgeräten ist zugelassen.

Auch wenn das etwas von Thema wegführt: das gilt erst einmal nur im DB-Tarif. Onlinetickets der Verbünde können davon abweichende Regeln haben und andere skurrile Pflichten vorsehen.

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