Kurz und schmerzlos OT zu GAF (Allgemeines Forum)

HBSA, Hamburg, Donnerstag, 11.04.2019, 14:37 (vor 1814 Tagen) @ ThomasK

Im US-Kartellrecht ist klar geregelt, dass man gegen Monopolstrukturen nur dann vorgehen kann, wenn die Kunden überhöhte Preise bezahlen oder aber Konkurrenten Plattformen nicht benutzen können.

Fakt ist jedoch, dass ein sog. Lock-In geschieht und den Kunden keine richtige Alternative geboten wird. Meines Erachtens nach guckt die amerikanische Kartellbehörde bei Google, Amazon und Facebook klar und deutlich in die andere Richtung. Während gegen die deutsche Autoindustrie gnadenlos vorgegangen wird, guckt man bei den drei Großen (Apple lasse ich bewusst außen vor) in die andere Richtung. Amazon sammelt an so vielen Stellen Daten über den Kunden...

Fakt ist, das Amazonkunden gegenüber den Einzelhandelverkaufspreisen KEINE überhöhten Preise bezahlen und bei Google bezahlen die Kunden mit ihren Daten, aber das US-Kartellrecht bezieht sich auf Preise in $ und nicht auf Datenübergabe.

...um bewusst Preise zu unterbieten und einen Lock-In durchzuführen. Das ist meiner Meinung nach klar und deutlich kartellrechtlich bedenklich, da Amazon hier teilweise mit Dumpingpreisen arbeiten soll.

Und Amazon blockiert nicht die Plattform für andere Anbieter. Eine Zerschlagung von Google, Amazon & Co ist sozialistische Spinnerei.

Ja, aber wenn Amazon merkt dass sich etwas gut verkauft, übernimmt Amazon den Verkauf selber und umgeht den Mittelmann. Amazon muss somit selbst kein Kapitel opfern sondern überlässt den Markteintritt auf der eigenen Plattform Dritten.

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Fahrdienstleiter & Genießer guter Bahnerlebnisse


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