Faustregeln (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Sonntag, 21.02.2010, 18:33 (vor 6000 Tagen) @ liebe70

Man kann es relativ einfach auf die Vorschriften herunter brechen, die da ungefähr lauten:

Fahrzeuge:
Ein nicht druckertüchtigtes Fahrzeug darf in Deutschland höchstens mit 200 km/h verkehren, selbst wenn bei höheren Geschwindigkeiten Begegnungen mit relativen Geschwindigkeiten von über 450 km/h ausgeschlossen wären. (Also 2x 225 km/h ginge nicht.)

Strecken:
Verkehren auf einer Strecke nicht durckertüchtigte Fahrzeuge, darf die relative Begegnungsgeschwindigkeit von anderne Fahrzeugen einen Wert von 450 km/h nicht überschreiten.

Beispiele:
Auf der SFS Hannover-Würzburg und der SFS Stuttgart-Mannheim gibt es keine diesbezüglichen Einschränkungen, weil dort innerhalb der Tunnel eh nicht schneller als 250 km/h gefahren werden darf.

Auf der SFS NIM und SFS KRM gilt die Weisung, dass bei Begegnungen mit nicht durckertüchtigten Fahrzeugen die entsprechend entgegen kommenden Fahrzeuge (im entsprechenden Abschnitt) nur noch 250 km/h fahren dürfen, damit die maximale Begegnungsgeschwindigkeit von 450 km/h nicht überschritten wird.

Auf Strecken mit reinem IC-Verkehr, also wo keine Züge schneller als 200 km/h fahren würden, gäbe es keine Einschränkungen, da die relative Begegnungsgeschwindigkeit maximal 400 km/h betragen kann.


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