Muss das sein? (Fahrkarten und Angebote)

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Dienstag, 29.01.2019, 20:23 (vor 1906 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Bambalouni, Dienstag, 29.01.2019, 20:24

Der Fahrkartenverkäufer verstößt hier gegen genehmigungspflichtige Tarife und verschafft sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fahrkartenverkäufern, denen zudem teils deutlich niedrigere Vertriebsprovisionen zugestanden werden.
Ich kann nicht erkennen, was daran legal sein sollte.

Das kann mir als Kunden völlig egal sein. Illegal handelt wenn dann die Bahn.

Das Verkehrsunternehmen ist nach EVO berechtigt den Fehlbetrag nachzufordern (unrichtig erhobener Fahrpreis)

Aber nicht von mir. Die Verkehrsverbünde können das Geld beim Fahrkartenverkäufer nachfordern. Ja, das mag sein - ist aber nicht mein Problem.

Ich konnte mir diesem "Trick" schon drei Familienmitglieder und Bekannte mit dem guten Preis überzeugen, die Bahn statt dem Auto zu nehmen. Das ist in meinen Augen ein Gewinn für das System Bahn und letztlich für den Nahverkehr. Die Züge fahren so oder so - nun haben sie ein paar Euro mehr verdient als ohne die Aktion. Also Win Win!


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