Ärger mit Fahrpreisnacherhebung (Fahrkarten und Angebote)

Ethan Hunt, Sonntag, 14.02.2010, 15:34 (vor 6017 Tagen)

Hallo zusammen,

ich war am 01. Dezember 2009 nachmittags zusammen mit meinem Bruder in einer Regionalbahn unterwegs. Blöderweise noch mit der Monatswertmarke vom November, weil wir morgens vergessen hatten, das Ticket für Dezember zu kaufen und nachmittags ansonsten die Zeit nicht mehr gereicht hätte, um den Zug noch zu erreichen. Unserer Gefahr bewusst, setzten wir uns in den Zug und wurden zufällig direkt vom Zugbegleiter (den man sonst nur 2-3 Mal im Monat sieht) kontrolliert, was nach kurzer Diskussion in einer Fahrpreisnacherhebung endete (4,20 Euro direkt gezahlt, 35,80 Euro sollten überwiesen werden).

Da ich nun schon seit 6 Jahren fast täglich mit der Bahn fahre (immer mit Jahres- und Monatskarten), haben wir beide jeweils auf www.db-fahrpreisnacherhebung.de eine Reklamation erstellt. Wir argumentierten, dass wir die neue Monatswerktmarke sowieso am Zielbahnhof gekauft hätten (was ja auch der Wahrheit entsprach und wir auch gemacht haben) und somit der Bahn aus unserer Sicht dadurch kein finanzieller Nachteil entstanden wäre.

Anfang Januar bekam dann mein Bruder die schriftliche Antwort von der Bahn, dass aufgrund von Kundenorientierung und Kulanz ein Nachlass um 20 Euro gewährt wurde. Den Restbetrag (16,80 EUR) hat er dann selbstverständlich gleich überwiesen.

Zu meiner FN-Reklamation kam dagegen lange Zeit keine Antwort, bis schließlich Anfang Februar eine Mahnung (!) im Briefkasten lag, wonach ich es bisher versäumt hätte, den noch zu zahlenden Betrag vollständig zu begleichen. Der Betrag lautete 20,80 EUR (inkl. 5 Euro Mahngebühren).

Darauf habe ich ein Beschwerde-Fax abgeschickt, mit dem Inhalt, dass ich bisher keine Antwort auf meine FN-Reklamation erhalten hätte und darum bat, dass die Forderung einer Mahngebühr zurückgenommen wird. Außerdem stellte ich die Frage, ob es möglich sei, dass ich einen Brief nicht erhalten hätte.

Gestern nun kam die Antwort von der Bahn: Ich hätte am 07.01.2010 schon einmal einen Brief zugesandt bekommen und dieser sei "nicht zurück gekommen". Ich solle nun "den Restbetrag von 20,80 EUR (einschl. Mahngebühren da nach unserem ersten Schreiben die Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde)" bis Anfang März überweisen.
Außerdem war in der Anschrift dieses Briefes meine Adresse falsch geschrieben ("SDtauferstraße 7" statt "Stauferstraße 4"). Interessanterweise war meine Adresse auf dem Mahnungs-Brief anfang Januar sowie auf dem FN-Ausdruck vom Zugbegleiter korrekt.

Was nun? Irgendwie sehe ich es nicht ein, dass ich die 5 Euro Mahngebühren bezahlen soll, nur weil der angebliche erste Brief nicht bei mir an kam.
Es könnte ja auch sein, dass der erste Brief auch die falsche Adresse erhielt und der falsche Empfänger diesen einfach wegwarf?!

Wisst ihr, wie das rechtlicht aussieht? Ich denke, dass man nur mit einem Einschreiben beweisen kann, dass ein Brief auch korrekt zugestellt wurde.

Ich hätte jetzt gute Lust, die 16,80 EUR sofort zu überweisen und nochmals nen Fax zu schicken, warum ich die 5 Euro Mahngebühr nicht zahlen werde.
Was meint ihr?

Anrufen werde ich bei dem Verein auf jedenfall nicht mehr, die 01805-Hotline hat mich eh schon mindestens 5 Euro gekostet, als ich letzte Woche nachgefragt habe, ob mein Beschwerde-Fax überhaupt angekommen ist.

Danke für eure Hilfe.

Ärger mit Fahrpreisnacherhebung

Burkhard, Sonntag, 14.02.2010, 15:43 (vor 6017 Tagen) @ Ethan Hunt

Hallo!

Ganz ehrlich: Den Fehler - schwarzfahren - hast eindeutig Du begangen. Die Bahn erlässt dir 20 Euro und irgendwie verschwindet der Brief. Wo auch immer. Überweise doch einfach die 5 Euro zusätzlich und gut ist. Da hast Du immer noch 15 Euro gespart.

Ärger mit Fahrpreisnacherhebung

Steffen, Sonntag, 14.02.2010, 15:44 (vor 6017 Tagen) @ Ethan Hunt

Da Ihr ja definitiv schwarz gefahren seid (da gibt es nichts dran zu rütteln) und die Bahn dennoch so kulant war un die Hälfte erlassen hat würde ich da keinen weiteren Ärger machen! Du hast 15 EUR gespart und nicht 5 EUR verloren!!!!!!!

Grundsätzlich kann man, wenn man mit Mahngebühren nicht einverstanden ist, schnell den Grundbetrag (hier 15,80) überweisen und parallel einen Brief schreiben mit dem Hinweis die Adresse sei falsch, Brief nicht angekommen und der fällige Betrag überwiesen.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen Briefe verschickt, um 5 EUR Mahngebühren hinterherzulaufen.

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Ärger mit Fahrpreisnacherhebung

Memminger1985, Memmingen, Sonntag, 14.02.2010, 16:06 (vor 6017 Tagen) @ Steffen

Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen Briefe verschickt, um 5 EUR Mahngebühren hinterherzulaufen.

das würde ich nicht behaupten. Hab schon mal ne Mahnung bekommen, weil 15 Cent Kirchensteuer nicht bezahlt wurde. Nach meinem Schreiben mit Androhung aus der Kirche auszutreten, nie mehr was gehört aber beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich wurde die 15 Cent einbehalten.

Ich würde die 5 Euro mit überweisen

GUM, Sonntag, 14.02.2010, 20:14 (vor 6017 Tagen) @ Ethan Hunt

Da ich nun schon seit 6 Jahren fast täglich mit der Bahn fahre (immer mit Jahres- und Monatskarten), haben wir beide jeweils auf www.db-fahrpreisnacherhebung.de eine Reklamation erstellt. Wir argumentierten, dass wir die neue Monatswerktmarke sowieso am Zielbahnhof gekauft hätten (was ja auch der Wahrheit entsprach und wir auch gemacht haben) und somit der Bahn aus unserer Sicht dadurch kein finanzieller Nachteil entstanden wäre.

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Was nun? Irgendwie sehe ich es nicht ein, dass ich die 5 Euro Mahngebühren bezahlen soll, nur weil der angebliche erste Brief nicht bei mir an kam.
Es könnte ja auch sein, dass der erste Brief auch die falsche Adresse erhielt und der falsche Empfänger diesen einfach wegwarf?!

Danke für eure Hilfe.

In diesem Fall würde ich einfach MIT Mahngebühr von 5 Euro bezahlen. Dafür gibt es zwei Gründe: In vielen Verkehrsverbünden gibt es eine Kulanzregelung, dass Monatskarten noch am ersten Werktag vormittags gelten. Ist diese Zeit überschritten, beträgt der eigentlich faire, reale Wert der FPN 40 Euro.

Die Bahn ist nunmehr schon entgegengekommen und verlangt nur die Hälfte.

Deshalb einfach schnell bezahlen. 5 Euro wären mit keinen Streit Wert, da der erste Einschreibe-Brief in "Gegenrichtung" ja schon fast 3 Euro verschlingt.

Und nicht vergessen: Arvato Infoscore, die das alles bearbeitet sind Adressdatenhändler. Jede weitere Spätzahlung gibt nicht unbedingt einen positiveren Scoring-Wert.

Ich würde die 5 Euro mit überweisen

Fabian318, Münster i. W., Montag, 15.02.2010, 01:25 (vor 6017 Tagen) @ GUM

In vielen Verkehrsverbünden gibt es eine Kulanzregelung, dass Monatskarten noch am ersten Werktag vormittags gelten.

Das ist aber keine Kulanzregelung, sondern einfach die normale Geltungsdauer von Monatskarten.

Ich würde die 5 Euro mit überweisen

Ethan Hunt, Donnerstag, 18.02.2010, 17:36 (vor 6013 Tagen) @ GUM

Danke für die Tipps, ich habe soeben den Gesamtbetrag überwiesen.
Wird wohl meine Nerven und Zeit schonen :)

Trotzdem stört mich eine Sache generell:
Wenn man als Privatperson so manchen Vertrag kündigen will, sollte man Briefe als Einschreiben schicken, da einige Firmen normale Briefe gerne "ignorieren".

Andersherum ist es für vielen Firmen (nicht nur die Bahn) fakt, dass, solange ein Brief nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, er auch definitiv zugestellt wurde.

Ich hatte schon öfters Briefe bekommen, die nicht an mich adressiert waren. Diese habe ich entweder dem Postboten zurückgegeben oder (wenn der richtige Empfänger in der Nähe wohnt), selbst vorbei gebracht.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das nicht jeder so macht...

Eine Frage der Wertigkeit

GUM, Donnerstag, 18.02.2010, 19:23 (vor 6013 Tagen) @ Ethan Hunt

Trotzdem stört mich eine Sache generell:
Wenn man als Privatperson so manchen Vertrag kündigen will, sollte man Briefe als Einschreiben schicken, da einige Firmen normale Briefe gerne "ignorieren".

Andersherum ist es für vielen Firmen (nicht nur die Bahn) fakt, dass, solange ein Brief nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, er auch definitiv zugestellt wurde.

Ist einfach eine Frage der Wertigkeit. Während für Werbekampagnen und den Einkauf von Prominenten als sog. Testimonials oder Werbeträger Unsummen ausgegeben werden, spart man halt am Porto.

Genauso unverständlich ist es für mich, wenn z. B. eine Werbung für kurzfristig erhätliche Saisonware nicht als Normalbrief/Grossbrief (mit dem nächsten Tag Zustellung) verschickt wird, sondern als verbilligte Langsampost (bis zu 5 Tage).

Verliere ich doch dabei "4 mögliche Umsatztage". So werden halt die Wertigkeiten geschätzt.

Und Glückwunsch: Zu der Überweisung, denn wegen 5 Euro ist es der ganze Aufwand nicht wert.

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