Frage zum BC 25 "Einweg Gutschein" (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
es stellt sich gerade ein Problem, und zwar: ein Bekannter möchte verreisen im Februar, es ist erhältich ein "neuer" Sparpreis zu 43,50 Euro am Automaten mit BC 25. Ein Sparpreis 50 wäre in etwa gleich teuer, aber wegen der Wochenendbindung hier nicht erhältlich. Kauft man nun den "neuen" Sparpreis am Schalter kostet es 10 Euro Zuschlag, da kann man den Gutschein schon fast stecken lassen.
Preisfrage: meines Wissens nach steht da nur drauf, dass er im personenbedienten Verkauf eingelöst werden muss, was durch einen Stempel dokumentiert wird. Oder wie ist der Wortlaut noch gleich? Wird die gekaufte Relation auf dem Gutschein vermerkt? Was passiert nun, wenn man am Schalter eine FK zum Normalpreis erwirbt, sich den Gutschein stempeln lässt, kurze Zeit später den gewünschten Sparpreis aus dem Automaten zieht, die Normalpreiskarte zurückgibt und mit dem Automatensparpreis auf die Reise geht? Da stimmt doch alles: der Gutschein ist gestempelt, die Reise findet im vorgesehenen Zeitraum statt und ist mit 25% rabattiert. Gehe ich richtig in der Annahme, dass im "worst case" 16,50 Euro nachzuzahlen sind, also die 14,50 Euro Nachlass plus 2 Euro Bordzuschlag; also 6,50 Euro "Risikozuschlag"? Ich bin mir bei der Formulierung der Bedingungen nicht sicher, lässt sich daraus entnehmen, dass die Fahrkarte, mit der gereist wird auch aus dem stempelnden RZ oder Agentur stammen muss oder dass man nur einmal eine FK im personenbedienten Verkauf damit erworben haben muss?
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)